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Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!
cartridgemaster antwortete auf OsiLu's Thema in Waffenrecht
Wie oft muss man eigentlich noch darauf hinweisen, dass es sich bei diesem Hess. VGH-Blabla lediglich um die Zurückweisung eines Widerspruchsverfahrens und NICHT um ein Urteil oder einen Gerichtsbeschluss handelt! -
Auszug aus der gutachterlichen Stellungnahme: Der Schwachsinn nimmt kein Ende.
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Warum sollte ich so etwas sinnbefreites machen? Um mir bestätigen zu lassen, dass dort Personen waffenrechtliche Entscheidungen treffen, die keinen blassen Schimmer vom geltenden Waffenrecht haben? Im Übrigen habe ich mit dem BDS nichts zu tun, wobei man der Fairness halber anmerken muss, dass diese Idiotie auch in anderen Verbänden grassiert.
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Das ist natürlich dummes Zeug. Der § 14 (4) WaffG wurde ausdrücklich dafür geschaffen, um Sportschützen ohne besondere Bedürfnisprüfung (Voreintrag!) den Erwerb von Waffen mit niedriger Deliktrelevanz disziplinen-/vereins- und verbandsübergreifend zu ermöglichen. Die Forderung bei der Beantragung einer Sportschützenbescheinigung bereits eine zum Erwerb vorgesehene Waffe zu benennen käme quasi einem Voreintrag gleich und würde den Sinn des 14 (4) ad absurdum führen.
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Ich halte das für eine unglückliche Formulierung. Unsere "Führer" (ACHTUNG! Nahtsie-Alarm!) sind entweder verstrahlt oder eher unterbelichtet. CM
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Emails, Briefe und Postkarten-Aktionen sind rausgeschmissenes Geld und vertane Lebenszeit, weil sie die angedachten Empfänger schlicht nie erreichen. Sie werden frühzeitig "ausgefiltert", ins elektronische Nirvana verschickt oder der Altpapierverwertung zugeführt, ohne dass der Adressat jemals Kenntnis von deren Inhalt erhalten hätte. Es gibt nur eine Sache, die diese Politbonzen hassen wie der Teufel das Weihwasser und das sind öffentlichkeits- und medienwirksam protestierende Menschen auf den Straßen. Das sind nicht die 92 "Extiction Rebellion"-Spinner, die 158 durchgeknallten Öko-Fuzzis, die sowieso keiner ernst nimmt oder die kaum 500 Konzertbesucher von Halle, von denen die Medien behaupten, es seien 15.000 gewesen, nein, es sind 15.000 lautstark protestierende, Legalwaffen-besitzende rechtschaffene Bundesbürger, die den Insassen der Berliner Käseglocke unmißverständlich mitteilen, was sie von deren Bevormundungs- und sachlich unbegründeter Verbotspolitik halten. 15.000, das wäre gerade mal 1% der betroffenen Schützen. Wenn also nur jeder hundertste organisierte Schütze seinen Hintern bewegen würde, dann würde der Protest auch sicht- und hörbar. Aber schon Lenin wusste, dass es in Deutschland nie eine Revolution geben würde, denn dazu müsste man den Rasen betreten. Das deutsche Schlafschaf protestiert lieber vor der heimischen Glotze - sollen es doch die anderen machen, außerdem regnet es gerade und da bleibt man besser zuhause. CM
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Auslegung neues Waffengesetz - viel Spaß!
cartridgemaster antwortete auf OsiLu's Thema in Waffenrecht
Ich könnte auch k*tzen, aber hauptsächlich wegen unserer sog. "Verbandsvertreter". Die hatten 1 Jahr, ein Jahr!, Zeit sich gegen diese Politikschikane zur Wehr zu setzen, den gebündelten Widerstand von mehr als 1,5 Mio. organisierter Sportschützen aller anerkannten Schützenverbände zu mobilisieren und mit geballter Kraft den BMI-Fuzzis zu erklären: "Mit uns nicht!" Statt dessen kommt, nachdem der Zug längst abgefahren ist, nur noch ein lauwarmer Furz, den man vielleicht riecht, aber den keiner mehr hört. Dafür werden wir dann von unseren Präsidenten nach Inkrafttreten dieses Unfugs mit weinerlichem Gegreine abgespeist, man hätte ja gar nichts dagegen unternehmen können, das Ganze sei ja auch für alle völlig überraschend gekommen, das hätte man ja nicht ahnen können, etc. etc. Und die versammelte Schützengilde sitzt mit betroffener Miene und gramgebeugtem Haupt am sonntäglichen Vereinsstammtisch, nickt verständisvoll schweigend und beweint still den schweren Schicksalsschlag, den man so plötzlich und unerwartet erlitten hat. Eure Kondolenzbriefe schickt ihr bitte an die Geschäftsstellen Eurer Verbände, von Kranz- und Geldspenden solltet ihr Abstand nehmen. CM -
... dann musst Du ganz besonders auf die Farbe der Schnürsenkel achten und die Anzahl der Schnürungen, sehr wichtiges Identifikationsmerkmal. CM
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Ja, beim bundesdeutschen Waffenrecht sind die Bayern echt gut drauf. Gell, Horst? CM
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Nach der rechtlichen Bewertung der EU-Richtlinie bleibt ein 20/30er Magazin IMMER ein 20/30er Magazin, egal ob blockiert oder nicht. Entscheidend ist die Größe des Magazinkörpers und dessen ursprüngliche(s) Kapazität/Fassungsvermögen. Wenn Du ein solches Magazin i.V.m. einer dafür geeigneten Selbstladewaffe besitzt, fallen sowohl die Waffe als auch das Magazin in die Kat. A und werden damit automatisch zu verbotenen Gegenständen i.S.d. EU-RiLi. CM
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Warum auch, es betrifft sie ja nicht. "Sportgeräte mit 5 Patronen Laden!" CM
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Nein. Da wäre eine 10-Minuten-Anfahrt aus der Region Nordhessen/Südniedersachsen, wie bereits erwähnt, nur mit WARP 3 zu realisieren. btw: die Wiesbadener Schützengesellschaft 1843 - 1860 e.V. ist entgegen anderslautenden Darstellungen KEIN BDS-Verein, sondern ein dem Deutschen Schützenbund (DSB) angeschlossener Schützenverein. Auch wenn sich in der WSG eine mitgliederstarke Interessengruppe von BDS-Schützen zusammengeschlossen hat, so sind diese dennoch nur Zweitverbandsmitglieder innerhalb eines DSB-Vereins, auch die Standanlage der WSG ist mit DSB-Mitteln gefördertes Vereinseigentum. Es wäre mal interessant zu erfahren, in welcher Höhe der BDS hier seinerseits Fördermittel bereit stellt, um den BDS'lern die Mitbenutzung der WSG-Anlage für BDS-eigene Disziplinen zu ermöglichen. Kleine Anmerkung: wir sind hier in der Diskussion mittlerweile vom Ausgangsthema 2/6-Regelung Lichtjahre entfernt! CM
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Mit der von Dir gesuchten Wohnung dürfte es tatsächlich schwierig werden. Zu der von mir beschriebenen Schießanlage habe ich eine Anfahrtszeit von ca. 10 Min. CM
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Super! Ich suche einen BDS-Kombischießstand mit mehrdistanzfähiger 100 m-Anlage bis 7500 J, mehrdistanzfähiger KW-Anlage 5-50 m und Wurfscheibenanlage für Trap/Skeet, Schießzeiten Mo-Sa 9-18 h durchgehend, sollte aber nicht weiter als 25 km vom Wohnort entfernt sein, Region Nordhessen/Südniedersachsen. Der Jahresbeitrag für Mitgliedschaft inkl. Standbenutzung und Standmaterial (Scheiben etc.) sollte dabei nicht mehr als 75,00 €/p.a. betragen, Wurfscheiben gehen natürlich extra. Tipps mit Anfahrtbeschreibung nehme ich gern an. CM
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Dann muss das wohl eine andere Dame sein, als die, die meine Anträge bearbeitet hat. Rastet am Telefon förmlich aus, wenn man nach viermonatiger "Bearbeitungszeit" mal höflich zum Stand der "Bearbeitung" anfragt, "ob man denn glaube, dass sie nichts zu tun hätte", schickt den Antrag auf Bestätigung der Sportschützeneigenschaft zur Erteilung einer Sportschützen-WBK (gelb) unbearbeitet mit der Begründung "nur 2 Waffen innerhalb von 6 Monaten" zurück und die Rückerstattung der überzahlten 70,00 € dauert nach zweimaliger Anmahnung nochmals 9 Wochen. HSV? Vielen Dank, dass wir da mal drüber gesprochen haben. CM
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Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
cartridgemaster antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Wobei der/die Verfasser des Entwurfstextes allerdings ganz offensichtlich davon ausgehen, dass der reguläre Sportschütze nur 1, in Worten: eine, erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzt, denn es ist durchgängig bei allen Formulierungen zu den Auflagen zum Bedürfniserhalt immer nur von der Waffe die Rede. Dass ein aktiver Sportschütze z.B. in mehr als einem gem. § 15 WaffG anerkannten Schießsportverband Mitglied ist und dazu u.U. mehr als nur eine Waffe besitzt, um sich mit der geforderten Regelmäßigkeit in verschiedenen Disziplinen sportlich zu betätigen, entzieht sich offenbar der Vorstellungskraft der Gesetzesschreiber. CM -
Ich habe es hier zwar schon ein Dutzend mal ausgeführt, aber für Dich gerne noch einmal: Das Nationale Waffenregister (NWR) ist schon lange in Gänze im Nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) gespiegelt und damit jederzeit von jeder Verfassungsschutzbehörde einseh-/abrufbar. Dies wurde zuletzt von Herrn Stephan Maier, parlamentarischer Staatssekretät im Bundesministerium des Inneren, anläßlich des Deutschen Schützentages am 25. April 2019 im Rahmen der dortigen DSB-Präsidiumssitzung so bestätigt. Im Zweifelsfall wende Dich bitte unmittelbar an Herrn Maier: Stephan Maier, BMI CM
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V: traser H3 Uhr für Jagd- und Tactical-Fans
cartridgemaster antwortete auf AdventureQ's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Wenn die Leuchtintesität noch ausreichend ist. dann sollten die entsprechenden Indizes auch schon bei gedämpftem Licht deutlich sichtbar sein. Wenn das nicht mehr der Fall ist, dann neigt sich die Strahlungskraft so ziemlich dem Ende zu (Lebensdauer lt. Hersteller max. 9-10 Jahre). Die gute Ablesbarkeit bei ungünstigen Lichtverhältnissen ist eigentlich das einzige, was die H3s von anderen Uhren unterscheidet. Ich besitze das gleiche Uhrenmodell (in Titan, gekauft 2007) und wollte die Leuchtelemente im Rahmen einer Revision der Uhr erneuern lassen. Nach einer mehrmonatigen Odysee und finaler Ablehnung durch den Hersteller habe ich es jetzt allerdings aufgegeben. Dein Angebot weckte Hoffnung, noch einmal an ein "strahlendes" Modell zu kommen, scheint aber leider auch ein "Auslaufmodell" zu sein. Schade. Trotzdem danke ich natürlich für Deine bereitwillige Auskunft und Dein faires Angebot der vorherigen Ansicht. Wenn Du kurzfristig einen Abnehmer findest, stelle ich mein Interesse vorerst zurück. Viel Erfolg. CM -
V: traser H3 Uhr für Jagd- und Tactical-Fans
cartridgemaster antwortete auf AdventureQ's Thema in Marktplatz - Schottenzentrum
Nur zwei Fragen: - Zustand der Tritium-Elemente? (werden vom Traser H3 Service [auch in der Schwyz!] nicht mehr erneuert!) - Tritium-Elemente blau oder grün leuchtend? (blau macht blöd im Kopp!) thx for answering! CM -
heisst "Bundesamt für Verfassungsschutz", weil es die Verfassung schützt. Sonst hiesse es ja "Bundesamt für Bürgerschutz". CM
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Das war jetzt der Brüller des Monats! Nur um es noch mal klar zu stellen: der 1. April ist längst vorbei. Seit 2017 liegt jetzt dieser EU-Cheyz auf dem Tisch, Reaktionen oder Maßnahmen der gem. § 15 WaffG anerkannten Schießsport-treibenden Verbände gegen das dräuende Ungemach: außer sinnentleertem Blabla, keine. Seit November 2018 kursiert der nochmals verschärfende Referentenentwurf des BMI - Proteste der bereits oben geannten: Fehlanzeige Nun legt der Bundesrat nochmals 'ne Schippe nach - und die Verbände schlafen weiter den Schlaf der Gerechten. Wenn in den nächsten Wochen das 3. WaffGÄndG erfolgreich das Gesetzgebungsverfahren passiert hat, dann werden einige Betroffene aus der untersten Ebene ihre Verbandsführer fragen: WAS HABT IHR GETAN, UM DAS ZU VERHINDERN? Und die verantwortlichen Verbandspräsidien werden mit gespielter Betroffenheit einstimmig bekunden: "Wir haben davon nichts gewusst, sowas konnte doch niemand ahnen." Ich schaue gleich mal im Medizinschränkchen nach, ob dort noch Reisetabletten liegen. Die helfen angeblich gegen diesen Brechreiz. CM
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Aha, ist sehe, Du hast das Prinzip erkannt. Ein weiterer Schritt auf dem Weg zum totalen Überwachungsstaat. 1942 genügte es auch, wenn Dein Nachbar dem Blockwart meldete, Du hättest nachts BBC gehört. Willkommen in der schönen neuen Welt. Eine Buch-Empfehlung: CM
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Die kann man sich künftig auch sparen, weil das Nationale Waffenregister (NWR) bereits vollständig in NADIS "gespiegelt" ist und damit JEDER bundesdeutsche Waffenbesitzer namentlich bei einer Behörde des Verfassungsschutzes erfasst ist. https://de.wikipedia.org/wiki/Nachrichtendienstliches_Informationssystem Ist doch praktisch, oder? CM
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Einen solchen blasphemischen Anspruch würde ich niemals für mich erheben. CM
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Politiker stellen sich keinen Realitäten. Sie erfinden eigene Realitäten deren Verwirklichung sie ihren Untertanen diktieren. Untertanen, das ist die von den staatsgelenkten Medien verblödete hirn- u. willenlose Masse, die dieses Diktat ohne Widerspruch über sich ergehen lässt. Das ist der reale Zustand, den wir gerade erleben. CM