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cartridgemaster

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  1. Hier hast Du alle Gesichter, die Urheber von diesem Dummfug sind und hier hast Du die versammelte organisierte Kriminalität, die diesen Blödsinn willig vollstreckt. Und diese beiden kriegen wir wg. Beihilfe zur Folxver*rschung dran, warts nur ab! CM
  2. Nicht ungeduldig werden. Meine Frage ob "Revolver-Gewehr" oder langer Revolver mit Anschlagschaft wurde ja auch noch nicht beantwortet. CM
  3. "Meinen" tun die Bettnässer, sie hätten geschwitzt. Die "Meinung" eines SB interessiert mich nicht die Bohne, auch nicht irgend welche zusammenfabulierten Interpretationen von WaffG & AWaffV. Ein probates Heilmittel gegen überbordende Behördenwillkür und fachliche Inkompetenz ist die wohlformulierte Fachaufsichtsbeschwerde an die zuständige Aufsichtbehörde, z.B. das Regierungspräsidium oder das Landesinnenministerium. Die Behörden- oder Abteilungsleiter in den unteren Erlaubnisbehörden finden das total doof, wenn sie unbequeme Fragen der oberen Behördenebene schriftlich und ausführlich beantworten müssen. Eine Fachaufsichtsbeschwerde ist in ihrer Konsequenz oftmals wirkungsvoller als eine Verwaltungsklage. CM
  4. Handelt es sich dabei um ein solches Konstrukt oder um einen langen SAA, sog. "Buntline"-Modell, mit abnehmbarem Anschlagschaft? CM
  5. Nein, dem wünsche ich aus dem tiefsten Inneren meines verdorbenen Herzens, dass er Opfer wird! Und danach fragen wir ihn nochmal nach seiner Meinung. CM
  6. Doch, so wie eigentlich immer. Das, was er als angeblichen "Beleg" oder "Beweis" oder gar als "allgemein gültige Definition" des Begriffs "Reichsbürger" anführt, ist natürlich weder das eine noch das andere, sondern in bereits bekannter Form nur die unmaßgebliche Meinung eines ebenso unmaßgeblichen Verwaltungsrichters. Hier gepostet wird es von ihm nur, weil es seine ebenfalls unmaßgebliche und beschränkte Sicht der Dinge in Teilen unterstützt, also wie gewohnt seine obrigkeitshörige persönliche Interpretation von Wahrheit. ... wayne. CM
  7. Bei einer Stimmenverteilung 17% Union u. 24% GRÜN bleibt die Frage: wer ist der sog. "Junior-Partner" ? CM
  8. "Die politische Macht kommt aus den Läufen von Gewehren." Worte des Vorsitzenden Mao Tsetung, Peking 1967, S.74; Probleme des Krieges ... CM
  9. Das, was ausschließlich geldgierige Wirtschaftsprofiteure mit dieser Göre anstellen, bezeichne ich als politischen Kindesmißbrauch. Pfui. CM
  10. Was soll sich denn noch ändern? Bleiverbot bei der Bejagung von Flugwild an Gewässern haben wir schon seit vielen Jahren und ein Verbot zur Verwendung bleihaltiger Geschosse bei der Bejagung von Schalenwild gilt auch schon lange bundesweit mit wenigen, eng gefassten Ausnahmen. Die Anzahl der öffentlichen Wurfscheibenstände, auf denen noch mit Bleischroten geschossen werden darf, ist ebenfalls in den letzten Jahren stark geschrumpft. D.h. für Jagd u. Sport wird sich am status quo nichts Wesentliches ändern. Aber man kann ja nach bewährtem Muster hier erstmal prophylaktisch Panik machen, insbesondere wenn man den Inhalt dieses Papiers gar nicht verstanden hat. CM
  11. Weshalb die EU hier auch gar keine Regelungskompetenz hat. Die können sich ihre sog. "Feuerwaffenrichtlinie" von innen an die Klotür nageln, was ihnen ja von PL, HUN u. CZE in aller Deutlichkeit mitgeteilt wurde. CM
  12. Ich tendiere zu der Annahme, dass man zukünftig in den Ausführungsbestimmungen zum WaffG (AWaffV/WaffVwV) den AR-Lower an die bisher schon gültige waffenrechtliche Definition des sog. "Griffstücks" angleichen wird, welches bereits als erlaubnispflichtiges Waffenteil beschrieben ist, wenn es der Aufnahme der Abzugseinrichtung dient, was ja bei den AR-Lowern der Fall ist. Erlaubnispflichtig würde dann auch bedeuten, dass ein entsprechendes Bedürfnis für den Erwerb nachzuweisen wäre. CM
  13. "Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit dafür übernimmt; aber es ziemt ihm nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen." Gustav von Rochow (1792-1847)
  14. Liebe Mitforisti, insbesondere die Beschwichtiger, Schönredner und Alternativvorschlagunterbreiter, Ich klinke mich hier mal aus. Wenn das BGBl zur Veröffentlichung des 3. WaffGÄndG dann auf dem Tisch liegt, ihr Eure Freudentränen abgewischt und Eure devoten Dankesbriefe an die maßgeblichen politischen Unterstützer Eurer Anliegen, also die Herren Mayer, Herrmann u. Seehofer, verschickt habt, dann schreiben wir uns hier wieder. Bis dahin wünsche ich Euch weiterhin ungetrübte Zuversicht und viel Erfolg. Euer CM
  15. Ich habe hier überhaupt nichts gelöscht!
  16. Nein, das war das rosa Wölkchen, das man Euch vorgegaukelt hat, um Euch ruhig zu stellen und dummen Fragen mehr oder minder elegant aus dem Weg zu gehen. Und jetzt ist das rosa Wölkchen wieder weg, das ist die Realität. AUFWACHEN! CM
  17. Ein jährlich vorzulegender Bedürfnisnachweis mit 12/18 für jede sportlich genutzte Waffe für die Dauer von 10 Jahren nach dem jeweiligen Erwerb, für den betroffenen Waffenbesitzer also quasi bis zum Erreichen der Pflegestufe 3, ist auch "einheitlich, praxistauglich und rechtssicher" ! CM
  18. Bis zur Verkündung des 3. Anderungsgesetzes im Bundesgesetzblatt wird es keine Verhandlungen/Änderungen des Entwurfs mehr geben. Es ist noch nicht einmal eine Lesung des Gesetzes im DBT vorgesehen, nur noch die Beschlussfassung. D.h. im Klartext, dass, mit Ausnahme der am Gesetzgebungsverfahren unmittelbar beteiligten Personen, kein Mitglied des DBT auch nur ansatzweise Kenntnis davon hat, worüber er/sie da gerade abstimmt. business as usual CM
  19. Das steht dann im direkten Widerspruch zu CM
  20. Ich dachte wir hätten gerade gelernt, dass die ganze Magazinproblematik ausschließlich im Zusammenhang mit Selbstlade-/halbautomatischen Waffen für Zentralfeuermunition zum Tragen kommt und den Bereich Repetier-Langwaffen sowie Waffen für Randzündermunition gar nicht betrifft. Folglich kann ein Magazin mit hoher Kapazität (>10/20 Patronen) für einen Repetierer oder eine KK-Waffe auch kein verbotener Gegenstand i.S.d. zu erwartenden neuen gesetzlichen Regelungen sein. CM
  21. Wenn nicht sogar eine vollautomatische! Nichts für ungut. Ich hatte im auszugsweisen Zitat des Entwurfs zum WaffRNeuRegG (3. WaffGÄndG) die Ziff. 1.7.2 als eigenständigen Passus ohne den direkten Bezug zu Halbauto (Ziff. 1.7) gelesen, mea culpa. CM
  22. Wir diskutieren hier ausschließlich zur Thematik Repetier-Langwaffen i.V.m. Magazinkapazität >10 Patronen Zentralfeuer-Munition, welche auch die Fraktion der UHR-Enthusiasten stark bewegt. Beispiel: Magazinkapazität Kal. .44-40WCF 12 Patronen, Kal. .357 Magn./.38 Spec. 13 (+1) Patronen Problemfall: dauerhafte Maßnahmen zur Begrenzung der Magazinkapazität, da nach bisheriger Lesart auch blockierte Ladevorrichtungen/Magazine rechtlich nach ihrer ursprünglichen Kapazität behandelt werden sollen. CM
  23. Hochzeit in Arabistan:
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