Am kommenden Montag (17.03.25) stehen ab 15:00 Uhr Wartungsarbeiten an. Wir bitten um Euer Verständnis
-
Gesamte Inhalte
16.949 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von cartridgemaster
-
BDS Stellungnahme zur Mordtat in Hanau
cartridgemaster antwortete auf Friedrich Gepperth's Thema in Waffenrecht
Am 11. Juni 1964 tötete der 42-jährige Frührentner Walter Seifert in Volkhoven mit einem aus einem umgebauten Feuerlöscher konstruierten Flammenwerfer und einer selbst gebauten Lanze 8 Kinder und 2 Lehrerinnen, insgesamt forderte dieser Amoklauf 11 Menschenleben. Der Amoklauf von Erfurt ereignete sich am Vormittag des 26. April 2002 am Gutenberg-Gymnasium in Erfurt. Dabei erschoss der 19-jährige Robert Steinhäuser elf Lehrer, eine Referendarin, eine Sekretärin, zwei Schüler und einen Polizeibeamten. Anschließend tötete er sich selbst. Im letztgenannten Fall hätte der Täter bei korrektem und zeitnahen Handeln der zuständigen Ordnungsbehörde ebenfalls keine Waffen mehr besessen. Die Politik zieht niemals Lehren aus den Ereignissen der Vergangenheit. -
Jeder. Übersetze einfach HPBT (Hollow Point Boat Tail) Match. https://www.hornady.com/bullets/rifle/30-cal-.308-168-gr-bthp-match-1800#!/ für die sportliche Anwendung. für die jagdliche Anwendung.
-
Wie wir aus dem verlinkten Videoclip erfahren war die CGI (KEINE Mini!) auch nicht für den zivilen Markt vorgesehen (Law Enforcement Only) und sie ist auch nie in Produktion gegangen.
-
Interessant. Ein RUGER Mini im Kal. .308 gibt es gar nicht. https://de.wikipedia.org/wiki/Ruger_Mini-14
-
Wobei die Frage offen bleibt, ob diese zukünftige Regelung erstmalig mit dem Inkrafttreten des 3. WaffRÄndG in Gang gesetz wird, oder ob derjenige, welcher bereits anno 1976 eine WBK (grün) erhalten hat damit bereits unter die 10-Jahres-Regel fällt.
-
... was gegenüber der derzeit noch geltenden Regelung (einmalig 3 Jahre nach erstmaliger Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, danach nur noch anlassbezogen) de facto eine Verschlechterung darstellen würde, da sich das Prüfaufkommen dadurch vervielfacht.
-
Was soll daran "gut" sein? Ich halte es für für den Standbetreiber für sehr vorteilhaft, wenn nachweisbar ist, wer/wann/auf welcher Bahn Zug-/Tragseile abgeschossen, Scheibenrahmen oder Scheibenwagen zertrümmert oder in Standbrüstungen/Decken/Wände geschossen und den angerichteten Schaden mit meist 3-stelligen Reparaturkosten nicht sofort der Standaufsicht angezeigt hat.
-
Ich betreibe seit 40 Jahren Schießsport. Auf allen mir bekannten Schießständen zwischen Flensburg und Garmisch wird spätestens seit dem Inkrafttreten des WaffG i.d.F. v. 20.10.2002 eine Standkladde geführt. teilweise getrennt nach Mitgliedern u. Gästen. Die vor Schießbeginn durchzuführenden Einträge umfassen i.d.R. nur - Datum - Name, Vorname - Art der Waffe (KW/LW) u. Kaliber - Nr. der benutzten Schießbahn und Anzahl der abgegebenen Schüsse (Dokumentation der Standbelastung) - in einigen Gästekladden wird die Angabe des Wohnortes verlangt und die Unterschrift des Gastschützen Weitergehende Angaben, welche eine Identitätsprüfung ermöglichen, sind nicht erforderlich.
-
-
Das ist genau die Reaktion, die man seitens der Behörden mit solchen Schikanen erreichen will. Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt!
-
Bitte mal den/die/das zuständige(n) Sachbearbeiter*_in/X fragen, ob er/sie/es noch alle Tassen im Schrank hat.
-
Benenne bitte die gesetzliche Grundlage, nach der ein Sportschütze verpflichtet ist ein persönliches Schießbuch zu führen.
-
Was natürlich ein absoluter Hirnkrampf ist, denn mit dem § 36 (3) WaffG werden die zuständigen Erlaubnisbehörden vom Gesetzgeber beauftragt entsprechende Kontrollen "anlasslos" durchzuführen, weshalb der Gesetzgeber auch explizit zum § 36 (3) WaffG ausführt, dass "... die Kontrollen im öffentlichen Interesse liegen und deshalb für den Betroffen kostenfrei bleiben sollten." (Der für die Entscheidung des OVG entscheidende Buchstabe wurde hier besonders hervorgehoben!). Das ist schon ein Kreuz mit diesem Juristendeutsch: soll = muss, wenn kann; sollte = die Entscheidung dafür oder dagegen ist freigestellt. Mir ist seit dem Inkrafttreten des WaffG i.d.F. vom 20.10.2002 kein einziger Fall bekannt geworden, in dem ein Waffenbesitzer seine zuständige Erlaubnisbehörde schriftlich dazu aufgefordert hätte (formelle Beauftragung) in seinen Privaträumen eine Kontrolle auf der Grundlage des § 36 (3) bei freigestellter Terminwahl (anlasslos) durchzuführen.
-
... und schießtechnisch so sinn- und funktionslos wie 'ne 19er Sechskantmutter.
-
Und die betroffenen Bremer LWB lassen sich das widerspruchslos gefallen?
-
Prima. Die Bremer haben es ja bereits versucht, jährliche Kontrolle mit einem Gebührensatz von 100,00 € (ohne Beanstandungen), oder RLP mit einem Gebührensatz je überprüfter Waffe. Hat wohl nicht funktioniert, schon allein aufgrund mangelnder Personalkapazität der Erlaubnisbehörden. Der einzige Zweck bestand in der Generierung von Kosten für den LWB zur allmählichen Austrocknung des privaten Waffenbesitzes, mit sicherer Aufbewahrung i.S.d. § 36 WaffG hat das nicht einmal ansatzweise etwas zu tun. Wenn der LWB das Vorhandensein der gesetzlich geforderten Verwahrgelasse nachgewiesen hat und die zuständige Erlaubnisbehörde sich durch Inaugenscheinnahme vor Ort von der sicheren Aufbewahrung überzeugt hat, dann hat man den Betroffenen dieser grundgesetzwidrigen Zwangsmaßnahme zukünftig in Ruhe zu lassen, fertig. btw: der Begriff "Nachschau" findet sich allein im § 38 WaffG und steht in keinem Zusammenhang mit der anlasslosen Kontrolle auf der Grundlage des § 36 (3) WaffG.
-
Der Rechtsbegriff "Nachschau" ist nicht auf eine Kontrollmaßnahme i.S.d. § 36 (3) WaffG anwendbar. Die Nachschau entspricht einer Durchsuchung von Wohn- u. Geschäftsräumen ohne richterliche Anordnung bei Gefahr im Verzug.
-
Der BDS hat es ja entsprechend vorgemacht.
-
Bei mehr als 90% der in der PKS unter "Schusswaffenkriminalität" gelisteten Delikten/Vergehen/Verbrechen (Schusswaffengebrauch, Raub, Bedrohung, etc.) ist das Tatmittel eine erlaubnisfrei zu erwerbende und damit auch nicht registrierte Schreckschuss-, Airsoft- oder Anscheinswaffe. Der Anteil an erlaubnispflichtigen, insbesondere legal besessenen Schusswaffen ist bekanntlich verschwindend gering.
-
30 Minuten wenig Unterhaltsames, in denen einem der Vorsitzende des Ausschusses vorschreibt, was man "gefälligst" zu sagen/nicht zu sagen hat (ich erinnere an die hochnotpeinliche öffentliche Anhörung Broder/Lengsfeld) und zum Schluss kann man den Regierenden und den Medien mitteilen man hätte dem sog. "Bürger" ausreichend Gelegenheit gegeben hätte, sich zum Thema zu äußern. Folgen? Auswirkungen? Keine. Der Drops ist gelutscht, die Messe gelesen und der Käse gegessen. Der Anhörungstermin ist schlicht vertane Zeit. Da das Gesetz (3. WaffRÄndG) mit Ausnahme der Formalie Zeichnung durch den Bundespräsidenten in allen Instanzen durchgewunken wurde, hätte ich als Initiator der Petition dem Vorsitzenden des Ausschusses schriftlich mitgeteilt, dass er, in Anbetracht der Sinnlosigkeit des Anhörungstermins, seine kostbare Zeit anderweitig verplanen kann. Das Verzichtsschreiben wäre dann natürlich als sog. "offener Brief" veröffentlicht worden.
-
Eigentlich beides. Der Fairness halber muss man aber hinzufügen, dass bundesweit zahlreiche Ordnungsbehörden für die anlasslose Kontrolle gem. § 36 (3) WaffG tatsächlich keine Gebühren erheben. Bei der 3-jährigen Regelüberprüfung hat dann nach der Klage eines Betroffenen ein Verwaltungsgericht entschieden, dass die Behörde nach dem Verursacherprinzip Gebühren erheben kann und dass der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis der Verursacher sei, weil er eben Erlaubnisinhaber sei. (sorry für das textliche Anpassen des Zitats)
-
Dann hat der "Beschichter" einfach nur Cheyze gebaut.
-
Nennt man das jetzt so, wenn die Drehdorfer-Bande wieder mal einen perfiden Fallstrick eingeflochten hat?
-
Basst scho' Ist ja erst 7 Jahre her und passierte unter der Regierung Obama (Democrats). Unter Clinton (Democrat) explodierten auch die Verkaufszahlen bei den ARs, als er seinen "assault weapon ban" ankündigte. Ich habe hier noch Magazine für eine .22er S&W Mod. 41 mit einem Fassungsvermögen von mehr als 8 Patronen (12) und entsprechendem Aufdruck, lächerlich. Vermutlich werden wir auch hier demnächst Magazine mit Seriennummer (S/N) bekommen.
-