Zum Inhalt springen

Der Großkalibrige

WO Supreme
  • Gesamte Inhalte

    726
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Der Großkalibrige

  1. Ja, so hab ich´s auch schon gemacht. Wir haben, glaub ich, die gleiche Amtsdame (Hm, Lobo = L -> dann biste noch bei Frau G. oder schon Frau C.?). Also Königsweg: Verkäufer ruft sein Amt an, das hält dann mit Amt von Käufer Rücksprache und gibt dem Verkäufer anschließend grünes Licht für den Versand. Was soll man beim Internetverkauf auch sonst machen? Alle Dokumente sind fälschbar, also muß die örtliche Kreis-NWR-Zugreiferin uns helfen! Und bei obiger Methode tut sie das eben auch.
  2. Es kann nicht schaden, wenn sich beide Parteien auf ein Zeitfenster einigen. Der Käufer ruft dann bei seiner Behörde an: "Da meldet sich heute Nachmittag ein Herr X, wird meine Daten durchgeben und fragen, ob er mir Waffe YAB schicken kann. Ich bitte Sie, ihm diese Daten zu bestätigen." Danach ruft der Verkäufer dort an und übermittelt die im Scan von WBK und Ausweis ersichtlichen Daten.
  3. Ich fand die DM auch gelungen. Allerdings sorgte die Einführung der Bezeichnung Ranges doch für einige Verwirrung. Die Ranges finden sich natürlich auch nicht in den Ergebnislisten "Stages" wieder. So kann man die geschossenen Ranges nicht mehr richtig mit dem Ergebnis verknüpfen. Ich kann meine Urkunde nicht einsehen, sind die noch nicht eingepflegt? Allen ROs und Helfern gilt mein Dank und mein Lob!
  4. Freunde, die Aussage vom Innenminister an sich klingt recht besonnen und ist doch üblich. Das wird jetzt nur von den Medien aufgebauscht in Richtung Waffenrechtsverschärfung. Die SPD andererseits spinnt jetzt nur rum (wie immer). Wäre die Tatwaffe legal gewesen, würde die SPD jetzt das Ende scharfer Waffen für alle fordern (und zum Wahlkampfthema machen!!!). Dieses "Es geschenen noch Zeichen von Wunder bei der SPD"-Gelaber wird jetzt nur von euch aufgebauscht!
  5. Äh, sind das die beschlossenen Amendments: https://www.bdsnet.de/downloads/12-07-2016_comp_firearms_final.pdf ? Im BDS-Newsletter gefunden. Daraus: b) firearms which allow the firing of more than 21 rounds without reloading, if a loading device with a capacity exceeding 20 rounds is part of the firearm or is inserted into it;
  6. Dann wird man sich hinstellen und sagen: "Tjaaaah, 100%tige Sicherheit gibt es leider nicht, wie wir wissen..."
  7. Die Luftpumpe sollte auch anständig mit entsprechenden Kennzeichen versehen sein und im Rahmen der zulässigen maximaldrücke arbeiten. Ein vereinskamerad übernahm mal von einem anderen ein Luftgewehr mit zu hoher joule, ohne F im Fünfeck, Baujahr ein bis zwei Jahre nach Einführung des Fünfeck. Alles unwissend und mit bester Absicht im Tresor gelagert. Bei der Überprüfung stolperte der Amtsmann genau über dieses Teil!!! Mit der Abgabe an den Amtsmann zur Verschrottung war die Sache gottseidank erledigt und es wurde dann doch kein Fass aufgemacht. Sonnst wäre der honorige Kamerad seine 10 WBK-plempen quitt und hätte auch keinen Bedarf mehr für den Tresor. Merke: Nutze die Zeit, alles nochmal zu prüfen und dann wird die Kontrolle zur Formsache und gut is.
  8. Es gibt doch überhaupt keine Stelle im Waffengesetz (und im Bundesjagdgesetz), die ein solches "Urteil" deckt. Desweiteren müsste man mal wissen, wer gegen wen auf was geklagt hat. Sollte das auf die 2-Schuss-Klagerei fussen, in die Coltdragoon mal "beteiligt" war, so frag ich mich, wie aus einer zweischussregelung (oder nicht) ein HA-Verbot mit entnehmbaren Magazinen werden soll. Im übrigen finde ich dieses Thema hier schon reichlich zugespamt. Schade eigentlich...
  9. Wer einen hat und verkaufen will, bitte PM an mich. Vielen Dank.
  10. Danke Jürgen. Dann warten wir mal ab und drücken für´s Regelwerk die Daumen. *nichdassdasbvawiederverklagtwerdenmuss*
  11. Nee, du verstehst mich falsch: Nach der aktuellen Befürwortungsliste wird keine Waffe für die Classic genehmigt. Die Classic Division ist ja auch im aktuell genehmigten Regelwerk noch nicht drin. http://www.bdsnet.de/downloads/kennziffernliste_-_befuerwortungen_-_17-12-2014_3.pdf Aber ich hatte ja schon gesehen, daß das neue IPSC-Regelwerk erst zum BVA zur Genehmigung muss. Womöglich dauert die Genehmigung vielleicht bis Jahresende und dann wird sicher die Befürwortungsrichtlinie angepasst und dem Bedürfnis Classic stünde nichts mehr im Wege. Ich hab Zugriff auf eine Norinco vom Verein, sodaß ich erstmal damit Matches bestreiten werde. Wo soll die (deutsche) Beteiligung bei Classic sonst herkommen...
  12. Genau. Wer schon mit CZ in der Standard und mit einer P220 Präzi schießt, muß jetzt gucken, wie er eine 1911 für Classic bekommt. Zwar ginge eine 1911A1 über die BDS-Dienstpistolenliste, aber die erlaubten Modifikationen in der Classic-Division wären schon schön. Eingepasster Lauf, Abzugstuning oder Fase am Magazinschacht verbieten sich aber bei der Dienstpistole. Also wäre eine passende Flaß oder Les Baer IMHO ideal, um bei Classic an den Start zu gehen. Tja wie, oder besser wann, wenn die (noch) nicht befürwortet werden? Edit: Satzanfang groß
  13. Moin! Ist bekannt, ob der BDS nach der Erprobungsphase auch die Eisen für die Classic Division befürworten wird? Ich rechne damit, daß das Regelwerk erstmal durchs BVA muß, und daher noch die aktuelle Befürwortungsliste des BDS gilt, aber dann...? DVC und Gruß in die Runde
  14. Hallo Freunde, ich besitze seit Jahren ein AR15 für sportliche Zwecke und eben mit sportlichem Bedürfnis. Dem Erwerb eines Anscheins-WS für Jagdliche Zwecke auf JJ steht doch nichts entgegen? Bin dann mal gespannt ob mir die Behörde mit 2-Schuß-Eintrag kommt, aber das stünde dann auf einem anderen Blatt. Gruß
  15. Es nützt halt alles nichts, wenn man in einem Kreis mit fiesen SBs wohnt und ein Wohnortwechsel nicht machbar ist. Dem Threadstarter würde ich folgendes raten: - Die Sportortnungen verschiedener Verbände gut durchlesen - Sich (so gut es geht) überlegen, bei welchem Verband man welche Disziplin(en) in zukunft schießen möchte - Die Sache mit der Wechseltrommel ist doch wohl geklärt (Vorhandener Rev + Wechseltrommel = eine jagdliche KW), bedeutet: - Als erstes die zweite jagdliche KW beantragen und kaufen (am besten eine, die künftig in den gewünschten Disziplinen NICHT tauglich/zugelassen ist) So ist z.B.: ein Ruger Alaskan in .454Casull (aus dem ja auch .45Colt verfeuert werden kann) nirgends sportlich zugelassen. Spätere Pistolen aufgrund sportlicher Bedürfnisse wären dann kein Problem mehr. Und abhängig davon, was das nun für ein vorhandener Revolver (der mit Wechseltrommel) ist, ginge da auch in Sachen weiterer Drehpistolen noch was. Macht die Sachen Verbands- und Wasserdicht, dann spielt es auch keine Rolle, wie der SB "so drauf" ist.
  16. Ich fand die Stages größtenteils sehr gelungen und mir hat die ganze Veranstaltung gut gefallen. Vor allem die Berücksichtigung von Revolver/Classic bei den Designs ist mir positiv aufgefallen. Mir fielen aber auch einige Schützen mit Action Cams am Körper auf, und da bin ich mal gespannt wie das künftig gehabt wird auf Ständen mit Filmverbot. Ich bekam da Diskusionen zwischen ROs mit. Mein größter Dank gilt den vielen Helfern!!!!
  17. Lieber coltdragoon, ich drücke dir auch beide Daumen/Zeige/MittelundRingfinger, Kleinfinger kriegich auch noch rein. Nach (glaub ich) über zwei Jahren Wartezeit wäre es nur gerecht, wenn du endlich Recht bekämst. Und je nach Ausgang des Verfahrens kann das für uns alle eine große Hilfe sein. Also nochmals VIEL GLÜCK!!!
  18. Uuuuuund wieder hochgeholt! Ich kenne zwar den Visierartikel aus dem damaligen Eingangspost nicht, aber ich vermute, es ging da auch schon um den Uberti Cattleman Blackpowder, hier: http://waffen-hege.de/vorderlader/3-revolver-holster?product_id=1247 Nun, drei Jahre später hab ich mal bei Hege angerufen, um nach der Verfügbarkeit zu fragen. Und was erzählt man mir da? Der 4 3/4" wäre zwar lieferbar, aaaaaaaaaaaaaaber der ginge nicht auf Neu-Gelb! Dies sei vom BKA leider nicht gewollt. Da könne man nichts machen. Nun bin ich baff und frag mich, was das soll und wie das angehen kann. Gruß in die Runde
  19. Bundeskriminalamt Beurteilung des Griffstücks und der Abzugsgruppe der Pistole P250DCe der Firma Sauer vom 14.05.2008: http://www.bka.de/nn_205628/SharedDocs/Downloads/DE/ThemenABisZ/Waffen/Feststellungsbescheide/SchussSpielzeugwaffen/080514FbZ149GriffstueckePistoleSauer,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/080514FbZ149GriffstueckePistoleSauer.pdf
  20. Und du hast auch keine WBK hingeschickt, oder was?
  21. Hält er sie oder fässt er sie?
  22. Hier handelt es sich NICHT um ein Behältnis. Das ist eindeutig ein sog. treues Abzugsschloß
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.