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Der Großkalibrige

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  1. Also: Du beantragst die Verbringungserlaubnis und schickst sie dem Verkäufer. Der besorgt damit die NL-Ausfuhrgenehmigung. Wenn die da ist fährst du hin und holst das LG ab. Ob für ein starkes Luftgewehr in NL Ausfuhrgenehmigungen dort nötig sind weiß ich nicht. Seit einem Jahr prüft der NL-Zoll bei allen Waffen (außer Flinten), ob es sich um strategisches Rüstungsgut handelt... Das dauert 6 Monate! Selbst erlebt bei einer Desert Eagle, gekauft August '18, Versand Januar '19...
  2. Von einer Anmeldefrist für diese Teile steht da nichts. Bleibt nur, sich damit jetzt für künftige Projekte einzudecken und zum Inkrafttreten des Gesetzes alles zum Büma zu tragen.
  3. Freunde, ein paar Gedankenspiele: 1. Es gibt Wechselläufe für Kurzwaffen. Die müssten dann wohl auch (alle) 12/18x mitbewegt werden... 2. Es gibt Behörden, die sagen: Lauf = den Schusswaffen gleichgestellte Teile ------> könnte eng werden im <200kg B-Schrank. Mit einem Dan Wesson Set alleine könnte ein Kontingentsschütze demnach schon fast 5 "Waffen" überschreiten. Ist absurt, aber: 3. Es gibt Richter, die das genauso sehen könnten und dann hamwa den Salat. 4. Es gibt WO-User, die dann nach solch einem Urteil (fiktiv) blärren würden: "Solche Kameraden brauchen wa nich! Hat den Hals nicht voll gekriegt und noch zwei Wechselläufe inn Tresor gelegt! Und dann auch noch dagegen klagen...! Ich bin anständig und solche Rowdies machen uns den Sport kaputt!" 5. BEISPIEL: Jemand geht von Mai 2018 bis Februar 2019 monatlich trainieren. Dann schiesst er im März 2019 auch noch eine LM mit und kriegt auch dafür einen Stempel, trainiert hat er im März aber nicht. Im April konnte er den einzigen monatlichen Schiesstermin wegen wasauchimmer nicht warnehmen... Der Termin im Mai steht noch aus. Laut dieser Behörde hat er in den vergangenen 12 Monaten nur 11 mal trainiert, folglich alle WBKs widerrufen... 6. Es gibt WO-User, die wissen GANZ GENAU: wer im Jahr nur 11 mal trainiert, KANN NIEMALS Wettkämpfe geschossen ham. Im Leben nicht. Geht nicht. Freunde, wieder hat ein Gericht Scheisse gebaut. Und die Schützen fallen sich untereinander in den Rücken... Weis grad nicht, was schlimmer ist.
  4. Ich halte es für ein Armutszeugnis, daß ein Hersteller/Importeur einfach ein Waffenmodell auf den Markt bringen kann, ohne, daß das zuständige LKA hinfährt und 1-2 Waffen abholt (und überprüft). Das geschieht nur auf Antrag oder bei Verdacht (durch Hinweis). Im Zweifel sind schon viele Waffen verkauft und der Schaden ist dann entsprechend groß.
  5. Danke Speedmark! €26,60 pro Stk. Versandkostenfrei dank Brownells-Aktion vom Wochenende, da kann ich nicht meckern. Und hier kann zu.
  6. Ich suche ein oder zwei Buffer Tubes im Mil Spec Durchmesser. Wenn möglich von namhaften Herstellern wie DPMS oder so.
  7. Das fand ich auch. Und merke: bei Gelb geht die Schranke hoch
  8. Wer hat vom SL-8 die offene Visierung übrig und gibt sie mir im Tausch gegen diese neue HK243 Picatinnyschiene mit Kimme und festem Korn? Interessenten bitte PM. Danke.
  9. Zu Konrad Freibergs Zeiten war auf die GdP verlaß. Der äußerte sich in Interviews und Talkrunden nüchtern und faktisch voll drauf stets mit dem Tenor "LWBs sind kein Problem". Seit 2015 sind aber andere am Ruder, die ich kaum wahrnehme oder sie sind eher anti.
  10. Guckt euch doch mal diesen scheixx im Spiegel an:http://m.spiegel.de/kultur/gesellschaft/a-1133477.html Da sind Kommentare zugelassen und lesenswert, sagen wir die ersten drei Seiten reichen. Sehr geil!
  11. Nochmals: er hat noch keine WBK, das bedeutet: er ist noch nicht zuverlässigkeitsgeprüft... Ihm könnte aufgrund schwerster Vorstrafen die WBK in zwei Monaten verweigert werden... Der Verein weis das nicht... Der Händler natürlich auch nicht... Welcher Händler sollte dieses Risiko eingehen? Da ist der von Faust eingebundene Vereinskamerad wirklich die beste Lösung. Der Vereinskamerad hat das Eisen natürlich nur zum selbst Ausprobieren ausgeliehen, falls er von der Rennleitung gefragt wird...
  12. Na, wenn dat braune Dingen die Petra zur Deko macht is klar, warum EU-weit Handlungsbedarf besteht, gelle?
  13. Vorsicht, das reicht nicht: Auch rein zivil gefertigte Axx 15-47 basieren technisch auf Mxx oder Axx, unabhängig von ihrem Aussehen. Darauf wird sich die Kommission versteifen. Und Vicky wird ne lange Nase machen.
  14. In welchem Verband isser, welche Waffe hat er, welche Waffe will er?
  15. Ich habe heute erfahren, daß schon neun Jahre ins Land gegangen sind. Er könnte also schon drei mal überprüft worden sein. Er sucht noch den Schriftverkehr raus, meint aber, sich an unter 30 Tagessätze zu erinnern. Es gab keinen Brief von einer Staatsanwaltschaft und kein Gerichtsverfahren. Andererseits war es wohl die zweite Auffälligkeit dieser Art im Straßenverkehr. Das erste mal (einige Monate davor) hatte wohl keinerlei Sanktionen zur Folge. Ich wette aber, daß ihm das beim zweiten mal bei der Polas-Abfrage zum Verhängnis wurde. Die zuständige Dienststelle wird sicher was in der Akte haben. Wird nicht nach 10 Jahren getilgt? Dann wäre vielleicht besser, die 10 noch voll zu machen?
  16. @Sachbearbeiter, wie läuft die Prüfung ab? Der Computer sagt dem SB, das bei Personen X,Y und Z diese Woche die drei Jahre rum sind? SB holt dann BZR-Auskünfte ein und stellt (falls keine Erkenntnisse) den Computer auf 0, damit er in drei Jahren wieder muckt?
  17. Callahan hat Recht, die Sache mit dem thc ist wegen fehlender Grenzwerte seeeehr schwierig und nach dem, was ich so im Netz lese, mit alk nicht vergleichbar, bzw für Straßenkontrollen nicht praktikabel. Kenne auch Schützen, welche jeden abend 0,5-0,66 L Bier tanken, alles nachdem das Auto in die Garage und die Waffen in den Safe verbracht wurden. Da kommt über´s Jahr ganz schön was zusammen. Am nächsten Tag ist bei einer Kontrolle mit Pusten aber keine Auffälligkeit und daher kann das ewig so weitergehen. Bei thc ist das anders: Freitags einen Joint bedeutet nicht, das man Montags drauf in der Kontrolle gute Karten hat, das ist mit Urintest noch bis zu 6 Monate nachweisbar. Und dann geht die Maschinerie in Gang. Aber das ist hier eigentlich nicht das Thema. Ich werde bei Gelegenheit mal nach einem Schrieb von der Staatsanwaltschaft fragen. Hier geht es darum, daß damals etwas war, was nicht gerade als Lappalie zu bezeichnen ist. Und der Betreffende kann m.M.n. nicht wissen, wie sich ein neuer Antrag für ihn auswirkt. Er kann sich also nicht darauf verlassen, daß die Regelüberprüfung schon (für ihn positiv) stattgefunden hat, weil WIR ALLE nicht wissen können, ob wirklich JEDER Waffenbesitzer in D bereits funktionierend alle drei Jahre überprüft wird. Anders, als in Threads wie "Erste WBK trotz Vorstrafen" empfohlen, kann er auch nicht zum Test den KWS beantragen, denn das weckt ja schlafende Hunde... Wenn er auf nummer sicher gehen wollte, wie lang müsste er dann warten? 10 Jahre?
  18. Jetzt kann keiner mehr den sportlichen Einsatz jagdlich besessener sportlich zugelassener HAs verbieten! Wenn das nichts ist...
  19. Jetzt wird mir der Staatsschutz nachstellen und den Namen des Betreffenden aus mir rauspressen? Lässt sich das Thema nicht erörtern?
  20. Ich glaube MPU hätte gemacht werden müssen um den Lappen zurück zu kriegen. Ich gehe dann mal von Glück gehabt aus und stelle erstaunt fest, das die Regelüberprüfung noch längst nicht so funzt, wie sie sollte.
  21. Moin! Beim Lesen des Threads "Was kann ich tun?" fällt mir folgender Sachverhalt zum Thema Regelüberprüfung ein: Ich kenne einen Schützen, welcher seit 20 Jahren Waffen besitzt. Vor etwa 6-7 Jahren wurde bei einer Verkehrskontrolle THC im Blut festgestellt und daraufhin die Fahrerlaubnis entzogen. Der Führerschein ist immernoch in der Wäsche, wurde nie wieder beantragt. Waffenrechtlich gab es keinerlei Amtshandlungen, allerdings wurde seit dem auch nie von ihm was beantragt (vielleicht um keine schlafenden Hunde zu wecken). Nun plant Monsieur die Beantragung einer weiteren KW. Er ist immer aktiver Schütze gewesen und hat alle Voraussetzungen beisammen. Allerdings frage ich mich, ob bei der Beantragung die alte Miene hochgehen könnte und damit alle WBKs in Gefahr wären. Gemäß dreijahres Regelüberprüfungsturnus hätte er doch schon beinahe zweimal überprüft worden sein müssen.?. Eigentlich hätte seine Behörde von Anfang an über den Fahrerlaubnisentzug informiert worden sein müssen.?. Hat er bisher nur Glück gehabt, oder ist die Staatsanwaltsmaschinerie bei Gras hinterm Steuer nich soooo streng?
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