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Handgunner

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  1. werter colt s, stimmt bei dir was nicht ? du hast eine gesetzliche / waffenrechtliche frage gestellt und dann nachdem die sachliche antwort gekommen ist, irgendwelche möglichen verwendungen der betreffenden waffe in den raum gestellt ! was hat das bei den anderen teilnehmern "der fragerunde" dann mit ......haare in der suppe suchen...... zu tun ?
  2. werter colt s, in dieser diskussion geht es um den ERWERB einer kk kurzwaffe - nicht um deren wie auch immer geartete verwendung !
  3. ich will damit ausdrücken, dass ein repetierer ( mehrlader ) durch das "nicht-verwenden" des magazines nicht zu einem einzellader wird ! entweder wolltest du das ironisch rüberbringen ( .... grün.....) oder aber du schreibst einfach mal ( waffenrechtlichen ) unsinn. du kannst dir das jetzt gerne aussuchen.....
  4. colt s : glaubst du, was du da so schreibst oder ist dir nur "grün" ausgegangen ?
  5. max muscolo: wenn du als sportschütze in d unterwegs bist, MUSST du einen IPSC surt ablegen BEVOR du auf ein ipsc bedürfnis hin waffen erwerben kannst.
  6. und bei grün braucht es dazu eine bestätigung des verbandes MIT zugehöriger disziplin. das dürfte wohl ehr knapp werden. anhang: und auch auf gelb müsste es eine geeignete disziplin eines zugelassenen verbandes dafür geben ! see you on stage !
  7. @shiva: wenn einer für sechs monate in den knast geht, sind das 6 x 30 bzw. 31 tage und auch KEINE 8 monate weil der erste und letzte monate "angebrochen" war und nicht voll gezählt wird.......
  8. moin, stimmt so nicht ! sinngemäss heisst es, dass ( von sportschützen ) innerhalb von 6 monaten in der regel nicht mehr als zwei waffen erworben werden dürfen. bedeutet: sobald das kaufdatum der ersten waffe länger als 6 monate "rum ist" darfst du eine weitere sportwaffe erwerben. wenn allerdings 1. und 2. zusammen erworben wurden, heisst es warten....... see you on stage !
  9. hi raiden, da musst du wirklich pech mit der auswahl der stände haben - verallgemeinern lässt sich ein unzuverlässiges oder gar nicht funktionieren nicht ! wenn solche anlagen einigermassen gepflegt werden, laufen sie zuverlässig und problemlos...... scheibenkameras mit anlagen zum vorlaufen kann man evtl. auf einem stand verwenden, wenn nur gleichartige disziplinen geschossen werden ( schiessen auf ansage bzw. bei wettkämpfen ) das kenne ich auch und funktioniert zuverlässig. bei anlagen, die mit diversesten disziplinen und total unterschiedlichen zeitabläufen ( z.b. waffen ein- und anschiessen ) geht das überhaupt nicht - da wäre mehr zeit zum vorlaufen vertrödelt, als reine schiesszeit übrig bleibt.
  10. hallo frosch, der neubau von unten liegenden zuganlagen ist nach den schiesstandrichtlinien nicht mehr zulässig - bleibt als im regelfall obenliegend bzw an der decke. gibts einen decke ( geschlossene anlage ) ist ein system mit schienen das beste und nobelste - leider auch das teuerste. bei anlagen im freien bleiben wohl nur oben liegende seile........ ich kenne nur obenligende anlagen, bei denen die motoren oberhalb ( über ) der ( den ) schützen montiert sind - wie da reingeschossen werden soll ist mir unklar. anlagen, bei denen der motor oben montiert ist und der dann auch noch vor dem schützen liegt, kenne ich nicht.... ? scheibenwägen sind im regelfall bewusst leicht aufgebaut - gepanzert kenn ich nicht - ausser vielleicht der direkte randbereich der aufhänung bei schienenanlagen. ich wundere mich immer, wenn von regelmässigen beschädigungen auf langwaffenschiessbahnen berichtet wird - wir haben eine anlage, dia auch zum ein- und anschiessenen von jagdwaffen genutzt wird ( unbekannte zf einstellungen ) unsere 4 scheibenwägen haben auch den ein oder anderen treffer, aber die dinger laufen jetzt schon über 25 jahre !
  11. auch wenn für mein rechtsverständnis die gerichtsentscheidung nur als peinlich-deutsch zu bewerten ist......... was wird in so fällen immer gepredigt ?... BEI DER POLIZEI ANRUFEN UND ABHOLEN LASSEN dafür sind die damen und herren da !
  12. das reicht sicher aus - aber ist wohl kein mass 900x900 und die passenden schlösser kosten dann noch mal soviel, wie der schrank....... warum gebraucht + basteln, wenn ich frei haus für´s selbe geld was fertiges bekomme ?
  13. moin ! das hier zum beispiel:https://www.ebay.de/itm/363516383871?hash=item54a343d27f:g:y24AAOSwnIVhI5~D türen mit doppelten profilen - schwenkriegel plus stangen aus metall - mehr als nur ein boden und inclusive versand unter 100,- - was will man mehr ?
  14. hi sachbearbeiter, auf welchen personenkreis ist das innerhalb des vereines beschränkt ? ich steh da etwas auf dem schlauch.....
  15. hallo, was hat die behörde bei der benennung von verantwortlichen personen für die vereinswaffen abzunicken ? der verein kann dies festlegen und die behörde hat höchstens ein vetorecht, wenn die person unzuverlässig, usw. ist..... ansonsten hat die benennung auf der vereins wbk mit der funktion im verein nichts zu tun.......
  16. "untere waffenrechtsbehörde" ? evtl. ein landestypische bezeichnung - kenne ich so nicht. du meinst die behörde, die deine wbks "ausstellt / verwaltet" ? wenn da was unklar ist ( im bestand usw. ) ist es in bayern wohl kein problem zusammen mit dem sachbearbeiter das zu klären bzw. vorher einzusehen was überhaupt drin steht..... oder gehts um was ganz anderes ?
  17. moin, eine grün wbk kann man nicht beatragen - beantragen kann man ( als sportschütze) sportwaffen AUF die grüne wbk im regelfall sind das sportwaffen, die im "hausverein" auch geschossen werden können...... die entsprechenden disziplinen und damit auch "passende" waffen findest du in der sportordnung des bds. wie lange bist du denn bereits im verein und im bds ? und welche disziplinen schiesst du bzw. willst du schiessen ?
  18. erwerben im waffengesetz ist m.w. auch die ausübung der tatsächlichen gewalt ( ohne leihschein , usw. ) Bitte daher beantworten: durfte der gute mann zum zeitpunkt der abgabe des ANTRAGES die tatsächliche gewalt über genannte waffe ausüben ?
  19. steven: .......Voreintrag und Erwerbsanzeige in einem rutsch. Ist das ungewöhnlich?.......... exakt, DAS ist ungewöhnlich - zumindest wenn nicht VORHER mit dem sachbearbeiter so abgeklärt !
  20. MOMENT !!!!! wie hat denn der sachbearbeiter vom erwerb / besitz / was auch immer der waffe erfahren ? DAS wäre erst mal zum anfang der geschichte zu bestimmen........
  21. in philippsburg sind je 5 platten über eine achse gekoppelt ( nur während des aufstellprozesees ) und werden per pneumatikzylinder wieder aufgestellt.
  22. @pb - ganz ein anderes thema: was war an der waffe denn jetzt definitiv defekt ?
  23. moin raiden, nö, ich meinte schon das was ich schrieb. kann zwar nicht exakt der richtige begriff sein , aber die geschossgeschwindigkeit ist wohl ein kennzeichen der jeweiligen aussenbalistik der geschosse. und eben die geschossgeschwindigkeit ist ein wesentlicher indikator der auswirkung auf schutzeinrichtingen wie blenden und auch auf zielmedien und kugelfänge. in den masstafeln sind die munitionsartenwohl selbstverständlich auch definiert - aber die tafel IV der cip erfüllt den zweck wohl auch, da darin munition für pistolen und revolver ( auch genannt kurzwaffen ) gelistet sind.
  24. wie schon geschrieben wird lang - bzw. kurzwaffen - munition durch die cip tabellen definiert. und NEIN - eine REINE energieangabe ist in der regel NICHT sinnvoll / machbar. eine kw- geschoss mit 1500 joule aus einem revolver hat eine komplett andere aussenbalistik als ein lw - geschoss mit 1500 joule aus einem ar 15. blenden und kugelfänge können z.b. 2000 joule aus .500s+w locker wegstecken, kapitulieren aber bei kleinen und wesentlich schnelleren geschossen ( z.b. 223 rem ) dto. ist auch der beschuss von stehlzielen ( fallscheibenanlagen ) bei entfernung X nur mit kaliber X und maximalenergir X zulässig.... die jeweilige standabnahme / standzulassung ist sache des beauftragten sachverständigen, der aus technischen gegebenheiten und vorgaben sein gutachten erstellt. see you.
  25. arroganz in reinkultur - top so leute braucht das land !
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