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Anklage gegen Vorstand wegen Verkaufs von Sachkundenachweisen
Handgunner antwortete auf P22's Thema in Allgemein
hi schwerer reuter, ich gebe dir recht : im zusammenhang lesen, denn da steht im gesetz: ......der VEREIN muss mitglied in einem übergeordneten VERBAND sein...... im gesetzestext werden 12 monate im verein gefordert - ICH sehe im gestzestext nichts von 12 monaten im verband - du ? und wenn man sich so eine bescheinigung zum bedürfnis GENAU ansieht, wer bestätigt da die 12 monate ? verein oder verband ? die verbände fordern bei "vor - mitgliedschaft" in einem anderen verband ( das ist nicht so selten, wie mancher zu glauben scheint ) in der regel auch entsprechende bestätigungen, dass die geforderten 12 monate insgesamt erreicht wurden. blos wenn da der vereins - vorstand genau so lügt und betrügt wie anscheinend bei der sachkunde........ ? raiden hat es zu 100% erfasst und beschrieben ! see you on stage -
Anklage gegen Vorstand wegen Verkaufs von Sachkundenachweisen
Handgunner antwortete auf P22's Thema in Allgemein
moin männers, zu dem thema mit der jahrefrist im zusammenhang mit dem bedürfnis hier ein wörtlicher auszug aus dem waffengesetz: 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt von 12 monaten im verband steht im gestz nichts - auch wenn es im endeffekt darauf hinaus läuft. aber diese 12 monaten können ja auch in mehreren verbänden ( weil man z.b. erst mal den falschen erwischt hat ) erbracht werden. wenn dann ein vorstand eh schon bescheisst.......... -
rüdiger 4000, es geht hier nicht um gefährlich oder ungefährlich- es geht ausschliesslich darum, dass das bka die pfeffer - version als tierabwehrgerät deklariert und deren mitführen "freigestellt" hat. für die version gibts einen entsprechenden bescheid, aber auch nur für die ! die wasser version hat diese freistellung nicht und das "gerät" ähnelt halt einer kurzwaffe - damit ist das ding nicht freigestellt. darauf weisst der händler ausdrücklich hin - TRAININGSMAGAZIN...... wer die erklärung verstehen will, tut das - wer nicht will. lässt´s einfach bleiben...... handgunner
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hallo, direkt vor den von dir zitierten zeilen steht folgendes: Rechtliche Einstufung zum Trainingsmagazin: ich würde das mal so deuten: mit dem normalen pfeffer - magazin ist das ein tierabwehregerät - lt. bka bescheid und damit keine anscheinswaffe........ mit wasserkartusche ist das ein gegenstand zum verschiessen von flüssigen "geschossen".........und eben KEIN tierabwehrgerät......! handgunner.
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hallo p22, .... einfach mal einen neuen voreintrag beantragen..... also, eine person verkauft so wie es aussieht alle waffen, weil sie die waffen aus welchem grund auch immer nicht mehr braucht oder evtl. nicht mehr haben darf. jetzt geht diese person ( die anscheinend keine waffen mehr braucht ) in ihren verein ( oder sucht sich wieder einen verein ) , schiesst wieder regelmässig und beantragt dann über den dachverband ( ist sie da überhaupt drin, ..... ) eine bedürfnisbescheinigung um sich einen voreintrag in einer aktuell leeren wbk zu holen ( leer, weil ja alle waffen weg, da nicht mehr "gebraucht".... ) einen voreintrag, der übrigens gut geld kostet und nach 1 jahr auch wieder automatisch verfällt......... bitte erkläre uns doch kurz mal wozu der quark gut sein soll ... ? handgunner
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hi bautz, ohne die zustimmung des standbetreibers darf keiner aufsicht führen - stimmt das ? wenn ja, dann bestimmt einzig und alleine der standbetreiber wer bei ihm aufsicht führen darf ! es darf selbstverständlich keine ungeeignete person hierzu beauftragen - aber NIEMAND ANDERES kann ihn zwingen eine von ihm nicht gewollte person als aufsicht einzusetzen ! also bestimmt er alleine wer bei ihm aufsicht machen darf ! see you on stage handgunner
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moin, herrlich wie hier über die begriffe "berechtigt"; "befähigt" usw. diskutiert wird..... geil... aber mit der tatsache, wer letztendlichich auf einem bestimmten schiesstand ( wenn´s nicht der eigene - ich bin der BESITZER - stand ist ! ) aufsicht führen darf hat das im wirklichen leben NICHTS zu tun ! wer aufsicht führen darf / muss ( oder alleine selber schiessen darf ) bestimmt nämlich einzig und alleine der standbetreiber ! selbstverständlich muss der die befähigung ( ist die person hierfür geeignet ) im vorfeld beachten - aber auch ein ipsc weltmeister oder schiesstandsachverständiger DARF keine aufsicht zu führen, wenn ihn der standbetreiber ( oder dessen beauftragter ) hierzu nicht berechtigt ( "beauftragt" ) hat. der standbetreiber muss selbstverständlich im vorfeld abwägen welche qualifikation er von den von ihm beautragten aufsichten fordern will - klar geben ihm hierzu die gesetzte die rahmenbedingungen vor, aber kein gesetzt alleine, keine wie auch immer geartete qualifikation gibt der person X das recht auf dem stand Y von sich aus ( ohne zustimmung oder beautragung durch den betreiber / besitzer ) aufsicht zu führen ! oder ist das so nicht richtig ? see you on stage handgunner
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Die nächste Schikane: Waffenaufbewahrung
Handgunner antwortete auf NottooLate's Thema in Waffenlobby
soso.... in der kaserne stehen die waffen im spind............... wieder was dazugelernt ! -
Steel Challenge in welchem Landesverband oder Verein
Handgunner antwortete auf SchwererReuther's Thema in IPSC
hi männers, lv 8 - bayern - schiessanlage in bamberg - bereits zwei lm mit absolut vollem haus , absolut erfolgreich durchgeführt. handgunner -
hallo, auch wenn der seitenbetreiber den mist verbockt hat - sehen die veranstalter sich nicht mal die seiten an, auf denen für sie und ihre leistungen bzw. mit ihrem namen geworben wird ? etliche gute beschreibungen und absolut werbewirksame bilder sind doch bei anderen angeboten im bereich schiessen auch zu finden - also gehts doch, schiessevents oder ausbildungen zu bewerben, ohne mit "müll" ( der allen anderen schadet, hauptsache mein geldbeutel wird voll.. ) hausieren zu gehen....... handgunner
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moin, das foto mit den mannscheiben - auf einer deutschen webseite und mit werbung für einen deutschen veranstaltungsort - zeugt einfach von grenzenloser dummheit und ignoranz - wenn dafür der veranstalter selbst verantwortlich ist, hat er definitiv die intelligenz von bohnensuppe ! ich habe mir dann auch mal die anderen beschreibungen angesehen - von super gemacht bishin zu " arschlöcher am werk" ( .....sturmgewehr.... ) ist da wirklich alles mit dabei. ( sorry jungs für die bezeichnung - aber bei so hirnlosen beschreibungen fällt mir nichts anderes ein ! ) ich frage mich da immer wieder, ob da bestimmte standbetreiber und veranstalter ohne jegliche sachkunde und verstand am werk sind.... ? wir brauchen keine "äusseren" feinde - mit sowas treten wir uns selbst in die eier ! see you on stage ! handgunner
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Report Mainz - übelste Anti-Waffen-Propaganda
Handgunner antwortete auf detlef86's Thema in Waffenlobby
gern geschehen - lebensweisheiten aus franken kommen immer von herzen ! -
Report Mainz - übelste Anti-Waffen-Propaganda
Handgunner antwortete auf detlef86's Thema in Waffenlobby
@ südwest, moin ! bei den punkten von 1 bis 4 bin ich voll bei dir - jeder versuch mit der presse zusammen zuarbeiten ist ein risiko - die immer mit einem tritt vor die tür zu setzen ist auch nicht immer " öffentlichkeitswirksam" beim punkt 5 fällt mir nur eines ein was ich DIR als tip geben kann: wenn man keine ahnung hat, sollte man vielleicht einfach mal die fresse halten ! grüsse aus franken handgunner -
Schiessstandrichtlinien: Langwaffen auf Kurzwaffenstand?
Handgunner antwortete auf Merkava3's Thema in Allgemein
hallo oswald, ein generelles verbot von langwaffen auf kurzwaffenständen gibt es definitiv nicht - es gibt ja nicht mal "kurzwaffenstände" ! ( gemeint sind damit wohl 25 meter stände - das ist klar - blos muss auch die richtige bezeichnung auftauchen ) jede standzulassung ist was eigenes und muss sich an den örtlichen gegebenheiten orientieren. - je nach dem zulassungstext macht der standbetreiber und der saxhverständige manches / vieles möglich oderman legt sich mit "saublöden" definitionen selber steine in den weg. deshalb wäre z.b. eine sinnvolle definition: 25 Meter - Stand zugelassen für die Verwendung von Kurz und Langwaffen mit Kurzwaffenmunition bis 2500 / 4000 / xxxx Joule. wobei die hier zitierte beschränkung auf kurzwaffenmunition bei etlichen ständen sinnvoll ( so z.b. bei uns ) und notwendig ist: denn joule ist nicht gleich joule ! so macher kugelfang verdaut tausende .44 mag pillen mit 1500 joule, aber bei ner .222 rem geht das material in die knie...... macht der kugelfang und die blenden keine probleme, dann kann diese einschränkung bei der munitionsauswahl natürlich wegbleiben ! see you on stage handgunner -
@ uwewittenburg, kanns sein, dass du den zusammenhang der " story" nicht ganz erkannt hast...... gastschütze ( ohne eigene waffe ) ----- schiesst mit einer vereinswaffe - gibt aber nach dem schiesstermin eine schreckschusswumme ab, um die (echte) vereinswaffe (natürlich nur aus versehen ) mitzunehmen. - und bei der rückgabe von vereinswaffen darf wohl schon kontrolliert werden ... oder ? so ähnlich wie die alten gegen neuen stiefel beim bund oder die alte bohrmaschine beim werkzeugverleih - wer gut tauscht, braucht nicht zu kaufen ! .....ich mein ja nur..... handgunner
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hallo, es gibt mehrere 9mm luger gewehre ( carbine´s ) die sportlich nutzbar und auch zuzlässig sind. als gängiste modelle fallen mir auf die schnelle ein: - hera arms 9mm carbine ( kurze versionen nur auf jjs - mit 420mm lauflänge und "sporschaft" auch für sportschützen - dto. ähnliche ausführung von schmeisser ( bedingungen wie oben ) - dto. ähnliche ausführung von horner arms ( dto. ) - beretta storm - chiappa carbine ( im 30m1 carbine stil ) - ruger police carbine ( nur noch gebraucht, aber top und kaum kaputt zu kriegen ) - marline camp carbine ( nur noch gebraucht, aber auch robust ) - bd 38 ( semi nachbau der MP 38 / 40 ) - semi auto - sten nachbau. -...............
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die "sichere verwahrung" ist, wie fyodor schon geschrieben hat, nicht an einen festen zeitraum gebunden - ist aber auch nicht als dauereinrichtung geplant. wenn dein bekannter nicht mehr schießen gehen kann und oder will und auch keine INTERESSIERTEN möglichen erben da sind, dann macht es eigentlich nur sinn, den bestand geregelt, aber auch zeitlich geplant einem verkauf - einer vernünftigen verwertung - zuzuführen - auch evtl. an dich..... wenn DU schieß - sportlich aktiv bist, sollte dein bedürfnis für die entsprechenden waffen ( geeignetheit vorausgesetzt ) ja auch kein problem sein, oder ? ich würde mich nicht darauf verlassen, dass sich dein zuständiger sachbearbeiter darauf einlässt von der 2/6 regelung abzweichen - lieber frühzeitig das vorhaben starten..... besser als dann später in zeitliche probleme mit erben - wbk ~ evtl. blockierungsvorgaben für erben ~ erwerbstreckungsgebot ~ usw zu kommen. see you on stage handgunner
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Handgunner antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
mit was soll ich rausrücken - habe ich was davon gesagt, das ich das machen will oder werde ? mich regt nur auf, dass du genau weisst wer wann was falsch gemacht hat , speziell die sportverbände haben sich deiner meinung nach hinter den jagdverbänden "versteckt". wenn die sportverbände sich in der vergangenheit auf die "jäger" verlassen hätten, gäbs für sportschützen heute maximal softair - so wie z.b. in japan. aber du weisst ja aus sicherer quelle dass das so war (.... im windschatten gesegelt,,,,, ) - super DANKE ! jetzt hat sich gottseidank die erkenntnis durchgesetzt, dass alle legalwaffenbesitzer auf der "abschussliste" stehen - jetzt stehen die chancen gut, dass dauerhaft zusammengearbeitet wird. ! über das fwr kannst du gerne denken was du willst, sag mir aber bitte noch kurz, wer ausser dem fwr von den interessenverbänden der spo noch zugang zu den oberen politischen ebenen hat...... ? see you ! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Handgunner antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
hi südwest, wenn ich so wenig ahnung von den vorgängen hätte wie DU, würde ich mir ernsthaft überlegen etwas zurückhaltender über andere zu urteilen ! handgunner -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Handgunner antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
hi greenthumb, nimm halt einfach in zukunft bei spitzen - ironischen - usw aussagen "green gleich grün als schriftfarbe" dann weiss jeder wie´s gemeint ist und es passt auch noch zu deinem namen.... see you handgunner -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Handgunner antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
hi greenthumb, das mag aus deiner sicht logisch sein und wenn du esJETZT so erklärst, ist es auch verständlich ! aber wenn jemand nur deinen beitrag liest ( auch im zusammenhang mit den vorherigen ) . glaubst du DER weiss dann was damit gemeint ist ? see you on stage handgunner -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Handgunner antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
@ greenthumb, vielleicht wäre es besser, du schreibst erst wieder weiter, wenn das, was du geraucht, geschluckt oder sonstwie zu dir genommen hast, seine wirkung verloren hat..... ? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Handgunner antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
DANKE für die INFO! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Handgunner antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
hallo südwest, mit dererelei aussagen geht es dir doch nur ums trennen der betroffenen gruppen und sichern der vermeintlichen eigenen ( ebenfalls vermeintlichen ) pfründe und definitiv nicht darum gemeinsam an einem strang zu ziehen: Und Neid gibt es natürlich - wir Jäger müssen halt nicht jeden Scheiß von irgendeiner Durchlaucht abstempeln lassen. Das sorgt natürlich für unmut. Geh einfach mal regelmäßig als Jäger auf einen Sportschützenstand trainieren, dann wisst Ihr was ich meine. meiner meinung nach ist da einfach verstand durch arroganz abgelöst worden - das begreift nun hoffentlich jeder der deine beiträge liest, nach solchen wortwahlen: ......durchlaucht...... ...... sportschießer........ eigentlich sollte es für einen gebildeten jäger ( für den du dich durch deine eigenen aussagen ja ausgiebst ) doch möglich sein, sich in normaler wortwahl und mit normalen begriffen auszudrücken - oder ? Handgunner