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Tyr13

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  1. F. Gepperth hat damals die Verhandlungen geführt (Ja, damals redeten die Politiker mit den verbänden und dem FWR statt mit NGOs wie SmallArmsSurvey). Was mir aus den Schilderungen im Gedächtnis blieb war etwa so gelaufen. Der Ministerialbeamte kam in den Raum, knallte eine MP5 auf den Tisch und sagte: "Wir wollen nicht, daß Sportschützen so etwas haben dürfen." Deshalb muss man nicht nach einem tieferen Sinn suchen. Damals wurde eine Bauch-Entscheidung durchgedrückt und die hat jetzt Bestandskraft. Man kann ja jetzt schlecht zugeben, daß man sich irren kann. Man wollte deshalb die Kashis AUGs und MP5 Halbautomaten verbieten. Genau darauf sind die Bestimmungen für Langwaffen zugeschnitten, Die Kaschi mit der Hülsenlänge, die MP5 mit der Lauflänge und die AUGs mit Bull-Pup. Das AR als Waffe des amerikanischen Verbündeten fiel genau durch dieses Muster hindurch. Ansonsten verbietet der §6 aber auch die kurzen Taschenpistölchen und Snubby-Revolver, die von der Polizei beim Herumschleppen gefürchtet werden.
  2. +1 selten so gelacht
  3. Wenn Du hier im Thread posten willst, dann gibt es im Moment nichts Neues, also vertreibt man sich die Zeit mit Abschweifungen. Aber bitte: Alle WB Europas sind von der neuen EU-Richtlinie betroffen. Die Regierungen der EU-Staaten erlauben im Moment der Zentralregierung, unter dem Deckmantel der Handelsregulierung Gesetze zur inneren Sicherheit vor-zuschreiben. Im Trilog hat sich nun Parlament, Rat und Kommission auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt. Dieser Vorschlag geht jetzt zum Beschließen zurück ans Parlament und dann an den Rat zur Inkraftsetzung. Danach müssen die nationalen Regierungen der EU-Staaten die Richtlinie in eigenes Recht umsetzen. In der Reihenfolge ist jetzt von UNS WB folgendes zu tun: Anschreiben der MdEP, und wenn's nur aus dem eigenen Wahlkreis ist. Mir fallen folgende Punkte ein: - Lob1: Das Parlament hat sich gegen die Kommission recht gut durchgesetzt und interessiert mit Bürgern zusammengearbeitet. - Lob2: Von den Ausschussmitgliedern des Parlaments wurde der Prozess recht transparent gestaltet, die Kommission wusste immer nur alles Besser. - ZuständigkeitsKritik 1: Die EU greift hier in nationale Befugnisse ein (Waffenrecht) prinzipiell wären diese Teile des Vorschlags zu streichen. Es bliebe eine gemeinsame Deaktivierungsvorschrift für Salut & Dekowaffen. - Sachkritik 1: Die Magazin-Regelung ist zu kompliziert. Sie hat auch keinen Einfluss auf die Gefährlichkeit von Waffen. Es führt nur zur Kriminalisierung/Enteignung von Bürgern - Sachkritik 2: Die medizin-Check Vorschrift greift stark in Persönlichkeitsrechte ein. Ohne gleichzeitig Kriterien vorzugeben, macht das keinen Sinn, ist nur Zusatzbelastung. - Gegenständliches: Die Richtlinie trifft NUR den Bürger, der seine Waffen hat registrieren lassen. Die EU sollte ihre Systeme zur Strafverfolgung verbessern, eine Harmonisierung von Strafen und Definitionen bei illegalen Waffen fehlt ganz. - Angebot zur Zusammenarbeit: Falls Fragen sind, wollen wir gerne unterstützen. - Bitte gegen die Richtlinie stimmen, obwohl Vernünftiges auch drinsteht. Dann mal gespannt die Abstimmung verfolgen. Danach geht's in den Deutschen Bundestag, auch hier kann Einfluss auf die Abgeordneten geübt werden: - Die EU hat mal was vorgeschrieben, was ins Waffenrecht eingreift, das steht denen eigentlich gar nicht zu. - Das Deutsche Waffenrecht muss jetzt von allen Zöpfen befreit werden, wenn man trotzdem europäische Einigung will Vorschläge für Verbesserungen im Waffenrecht: - Der §6 AWAffV gehört gestrichen, das Aussehen ist egal, wieso sind Jäger besser als Schützen ? - Randfeuer-Patronen sollten generell ausgenommen werden, macht die EU auch so. Keine Mag-Kapazität, kein Aussehen - Bei Aufbewahrung Angleichung an europäischen Standard, Anerkennung von Zertifizierung anderer Länder - Erweiterung des KWS auf Hieb- und Stichwaffen, Verbot von Drogengenuss beim Führen, dafür Ausnahme im §42 und §42a - Wiederzulassung des Tasers - Waffenschein an Ausbildungsstandards knüpfen, nicht nur Versicherung. - Schalldämpfer freigeben, tut den Krankenkassen und Anwohnern gut. Ihr habt bestimmt eigene Ideen, falls es bei der Krücke der Magazine bleibt: "Magazin muss blockiert sein, Größe ist egal" sollte unbedingt Teil der Definition sein. Dual-Use wird zugunsten des Kontrollierten ausgelegt. Hauptsache Ihr schreibt, das ist gelebte politische Bildung, weil man sich die Abgeordneten aus dem Wahlkreis heraussuchen muss. Genießt die Zeit über die Feiertage, im neuen Jahr mit guten Vorsätzen loslegen.
  4. +3 Das kann Dir erst ein Rechtsanwalt sagen, nachdem der BuntesteTag das in ein deutsches Gesetz umgewandelt hat, was die Kommission, der Rat und das Parlament sich ausgedacht haben.
  5. Nein, ist noch nicht durch. Durch ist: der Vorschlag der durch den EU-Rat und das EU-Parlament beschlossen werden soll. Danach erfolgt die Umsetzung in nationales Recht. Die Grenzen lauten: Tanks kleiner 21 für Pistolen, kleiner 11 für Langwaffen (dte. Definition von KW + LW). Gilt aber nur für Zentralfeuer. Denkbar ist eine ganze Bandbreite: - Große Tanks müssen angemeldet werden, man erhält eine Ausnahme-Genehmigung, wenn man nachweist, daß man im Ausland an z.B. IPSC Matches teilnimmt. - Große Tanks werden verboten und müssen abgegeben werden - Blockierte Große Tanks sind weiter OK (wie jetzt auch) Sicher ist wohl, daß der Besitz von großem Tank UND passender Halbauto-Waffe OHNE Ausnahmegenehmigung zum Verlust der Erlaubnis führen wird. (Lasst Euch nicht erwischen) Die Waffen mutieren auch zu Werwölfen. Eine gute, brave Halbauto-Waffe (B5) verwandelt sich magisch allein durch das Einsetzen eines großen Tanks zur bösen, menschenfressenden verbotenen Waffe (A7). Wegen der Technik ist das verwirrend: Was macht ein Schütze mit Beretta 92 UND CX4 ? Die Tanks der 92er haben bis zu 20 Peng und die der CX4 höchstens 10, darf man Beides zu hause haben ? Das wird den Terroristen mit illegalen Waffen total um den Schlaf bringen....
  6. Fett ist auch Grundstoff für Dynamit, siehe Fight Club... Alles Terroristen überall, außer den Politikern und ihren Leibwächtern...
  7. Ja. Sorry, aber Du weißt doch, wo wir in dem Prozess im Moment stehen. NOCH ist gar nichts klar, daher lässt sich Deine Frage, die uns wohl allen auf den Nägeln brennt, nicht beantworten. Falls diese Hatz auf HiCap-Magazine wirklich einen Effekt auf das Angebot am Markt haben soll, damit die zukünftigen Attentäter nicht nur die Waffen, sondern auch die Magazine und selbst die Munition illegal (Nein ! - Doch ! - Ooohh!) beschaffen müssen, dann werden allen, die sich an Spielregeln halten müssen, vermutlich auch große Magazinkörper verboten werden.
  8. Noch nicht... Die Ratschläge sind aber gut. Abflussrohr mit Deckeln, Vakuumiergeräte, das hilft Alles der Deutschen Wirtschaft. Schaufeln und Schnauze halten.
  9. DAS ist der Punkt. Man lasse das langsam schmelzend auf der Zunge zergehen. Derjenige, der bereit ist, schwere Verbrechen zu begehen, sei es Raub, Totschlag oder Massenmord, der muss/kann sich wie der ArXXX von München eine illegale Waffe besorgen. Da er nicht auf eine waffenrechtliche Erlaubnis angewiesen ist, droht ihm auch gar keine (zusätzliche) neue Sanktion. Die Komission, der Rat und das europäische Parlament haben sich ein gutes Jahr beschäftigt, wir als Graswurzel-Lobbyisten haben unsere Lebenszeit investiert und der Berg hat gekreist, herausgekommen ist ein elefantengroßes Mäuschen, von dem Bürokraten jetzt glauben, daß am deutschen Wesen die Welt genesen wird. ABER: In Wahrheit bleibt es beim Alten: Die Gesetze drangsalieren die "braven" Bürger, die ein legitimes, aber nicht politisch/sozial genehmes Interesse an Waffen haben. Der Bösewicht hält sich nicht an Gesetze, und er hat nichts zu befürchten, die Reform des Waffenrechts hat überhaupt gar nichts dazu beigetragen, Strafen gegen Waffenmissbrauch zu verschärfen oder den Waffenmissbrauch besser verfolgen zu können. Das ganze Gewicht des Ergebnis vom Eurokraten-Schamanentanz wird dem Bürger auf die Schultern gepackt, nicht dem Straftäter. Ich hab' so einen faden Geschmack im Mund.
  10. Ja, die modernen PDW-Kaliber sind mit dieser Regelung gemeint, HK hatte für die MP7 das Kaliber 4,6x30 rausgebracht. Aber speziell das französich/belgische Kaliber gab es eben auch in einer Pistole (Five-Seven) und weil es dafür eben auch eine "panzerbrechende" Patrone gibt, wollte man mit dieser Sonderregelung den Markt austrocknen. Die Randfeuer-KK und die Flobert Patronen hätte man ohne die Zusätze (Zentralfeuer, nicht nur Zündsatz) auch getroffen, wollte man dann doch nicht.
  11. Was mich bei der Hatz auf die Reichsbürger stört: bisher war das verquaste Weltbild nie ein Thema gewesen. dann hat ein Reichsbürger auf die Polizei geschossen plötzlich sind die eine gegenwärtige und akute Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Es gehörte jetzt ein Eingeständnis der Waffenbehörden und der Sicherheitsbehörden in ganz Deutschland auf den Tisch: Wir haben die Spinner unterschätzt. Deshalb vertuschen wir unsere Versäumnisse durch Aktionismus. kriegen wir nicht, könnte einen Stammwähler verunsichern.
  12. Jein, Die MVP wird auch mit Pmag 60 oder Beta-C nicht zu A7. Habe ich ein HiCap und eine passende B7-Waffe, brauche ich die Ausnahme-Genehmigung, sonst führt der Besitz bereits zur Unzuverlässigkeit. Habe ich nur den Repetierer, bin ich zunächst nicht betroffen. Die Dual-Use Situation sollte auch nur dazu dienen, die Ziellosigkeit bzw. Unschärfe eines Verbots zu beleuchten. Das Verschenken eines HiCap-Magazins an Nicht-Inhaber von WBK's zeigt's aber genauso, ich wollte nur bei meiner persönlichen Situation bleiben.
  13. Der von Frau Ford vorgestellte Kompromiss stößt extrem schnell an technische Grenzen. Es sollte auch mal klar gemacht werden, daß man selbst davon intensiv betroffen ist. Hier mal meine persönlichen Probleme: In mein AR (OA-15) passen große Magazine. Daher brauche ich eine Ausnahme-Genehmigung für eine mögliche A7-Waffe, falls ich im Ausland mal einen dicken Tank einsetze. Ich besitze für das OA Magazine mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss. Die sind zur Zeit zwar blockiert, aber auf jeden Fall brauche ich eine Ausnahmegenehmigung für den Besitz oder eine Entschädigung für die faktische Enteignung. Ich besitze aber auch eine Mossberg MVP, da kann ich meine AR-Magazine nutzen, weil's ein Repetierer ist, stellt das kein Problem dar. Brauche ich jetzt plötzlich nichts mehr zu fürchten ? AR-10, Ruger 10/22, Beretta CX4: dito, in grün. Bei Kurzwaffen ist es ein wenig weniger drückend, Aber ein 9mm Tank für die STI mit Raum für 20+ Murmeln ist auch vorhanden, samt Follower und Feder. Grob geschätzt brauche ich so etwa 15 Ausnahme-Genehmigungen und/oder etwa 1000,-€ Entschädigungs-zahlung. Wohlgemerkt: für keinen greifbaren Nutzen aus dem trügerischen Wohlfühl-Wahn von Politikos, die nicht verstehen können, daß es nicht das Werkzeug ist, sondern der Maschinist.
  14. Die von Dir zitierten Urteile sind Rechts-Praxis, das ist die begründete Meinung des Richters/Gerichts unter fachkundiger Anwendung von Gesetzen. Das Einzige, was damit "klar" gemacht wird, ist, daß Dieser Richter in Diesem Fall keinen Fehler bei der Verwaltung erkennen konnte oder ahnden wollte. Es bezieht sich nach meiner Lesart auch auf den Entzug der WBK nach den Durchsuchungen. Meine Kritik richtet sich gegen die Grundlagen, die ausgereicht haben, Ermittlungen/Durchsuchungen überhaupt einzuleiten. Was ich von Reichsbürgern halte, hatte ich anderswo im Forum bereits klargestellt, Die sind von ähnlicher Qualität wie die Gesellschaft von der flachen Erde. Mir ist auch klar, daß registrierte WB auch höherer Beobachtungsintensität unterliegen, genau wie Führerschein-Inhaber. Aber die Grenzen, ab denen die Verwaltungen prophylaktisch aktiv werden, werden immer enger gezogen. NPD-Mitgliedschaft, Rocker-Club und jetzt Reichsbürger macht verdächtig und führt zur Sanktion. Die Tendenz ist schlicht falsch, unser Staat agiert nicht mehr aufgrund von Tatsachen, sondern aufgrund von Verdächtigungen. Dagegen gilt es zu opponieren, um Freiheit zu erhalten, die ohnehin schon unnötig eingeschränkt wird. Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist sicher in vieler Hinsicht ein alter Zopf. Er wird auch zur Geltungssucht von Spinnern missbraucht. Als Waffenbesitzer ist man ohnehin schon ein verbriefter Spinner, zumindest für viele Politiker. Wenn man der Tendenz folgt bis zu Ihrem bitteren Ende, dann kommt man wirklich dazu, daß man sich durch den Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis so verdächtig macht, die Waffen zu missbrauchen, daß eine solche Erlaubnis entzogen werden müsste, Catch 22. Es muss doch substanziell etwas vorliegen, tut es möglicherweise ja auch, nur alleine ein rechtmäßiger Vorgang wird hier als Begründung für tiefe Einschnitte in Grundrechte missbraucht. Wenn Dich das Alles nicht stört, dann bin ich ja zumindest froh, daß Du gut schlafen kannst, aber ich bleibe bei meiner Meinung, daß Aufwachen angesagt wäre. Bei dem BVG Leipzig-Urteil zu Halbautomaten haben wir auch reagiert und nicht schulterzuckend hingenommen, daß ein Gericht uns das Denken vorschreibt. Auch ein neues Gesetz verändert nicht die Realität, nur den Justiz-Umgang mit ebendieser. Darum sind die EU-Pläne für Waffenrecht unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung/Freihandels-Regulation eben auch nicht einfach nur hinzunehmen. Ich habe da ein ganz übles Gefühl. - Es ist eine Falle...
  15. Du solltest Sie beim nächsten Besuch loben. Das ist guter Kundendienst.
  16. wird beantwortet: was eigentlich logisch ist. ----------------Zitat Ende----- Das Erwidern wird durch solche zerstückelten Antworten schwierig. Ich wundere mich sehr über solche frechen, geradezu dummdreisten Aussagen. Für mich wird hier Gesinnungs-Verfolgung betrieben. Wenn ich 100Kg Ammoniumnitrat-Dünger und 70l Diesel kaufe, werde ich dann demnächst vom SEK besucht (bin ja gefährlicher Waffenbesitzer, Inhaber einer Sprengstofflizenz und Selbstdenker) ? Das wäre ja noch ein handfestes, gegenständliches Ding, aber die Beantragung eines offiziellen Dokuments i.V.m. LWB-Status reicht aus, um meine Grundrechte durch richterlichen Beschluss einzuschränken ? Abgesehen davon, daß meine Privatsphäre mit Füßen getreten wird, Richter alles unterschreiben, was ihnen vom Amtmann vorgelegt wird, ist die grundsätzliche Schuldvermutung, aufbauend auf einem gesetzlich geregelten Vorgang ein tiefer Kratzer in unser aller Grundrechte. Klar, die Unschuldsvermutung gilt primär mal (nur) vor Gericht, nicht für die beamtete Verwaltung. Aber dieses wesentliche Prinzip nach Belieben über Bord zu werfen ist Merkmal einer Diktatur. Tatsachen, die die Annahme begründen..., das ist doch nichts anderes als lupenreine Rasterfahndung, die ansonsten immer als unverhältnismäßig, rassistisch/ideologisch, ~-feindlich und polizeistaatlich verteufelt wird. Wer offiziell der Scharia folgt, wird Staatssekretärin, wer Reichsbürger sein könnte wird durchsucht. Hier ist was faul im Staate Dänemark. Auch wenn Gerichte das Vorgehen der Verwaltung im Nachhinein decken, muss ich mich deren Meinung dazu nicht anschließen.
  17. Moment ! Die filmische Darstellung des Kauzigen Deutschen, der seinen skalpierten Schopf mit einer Perücke schützte, ist meilenweit weg von der Figur aus den Romanen Karl Mays. Da ist er auch kauzig, aber schlau und Wach, als Anführer des "Kleeblatts" nimmt er das Greenhorn Karl May aka "Old Shatterhand" unter seine Fittiche. Klar verliert er gegen das alter Ego Mays, aber das tut in der Serie jeder. Ist halt Romanproduktion für Wochenzeitung gewesen, da sind die Figuren schon mal etwas schablonenartig ausgefallen.
  18. Nein, ehrlich gesagt nicht. Damals, seinerzeit, empfand ich eine Knallpistole immer noch besser als nichts. Daran hat sich auch nichts geändert. Und ich wiederhole: Es ist die Einzige Distanzwaffe, die mir legal zu meiner Verteidigung zugestanden wird. Ich habe Waffen in meinen Schränken, die deutlich leistungsfähiger, wirksamer und geeigneter für Selbstverteidigung wären. In Bezug auf Waffenhandhabung würd' ich mir auch zutrauen, eine Selbstladepistole durch die Gegend zu schleppen. Aber das ist mir per Gesetz verboten. Wie jeder andere Bürger halte ich mich an Gesetze, insofern sind Träumereien darüber, was meine Alternative sein könnten, müßig. Egal ob die SRS wirklich optimal zur SV taugen, sie schaffen ja einen deutlichen Fortschritt gegenüber völliger Wehrlosigkeit oder dem Zwang, sich auf Körperkontakt einlassen zu müssen. Objektiv bin ich mir nahezu sicher, daß ich beim Spazierengehen durch den Wald nur wenig gefährdet bin. Der wesentlichste Teil meiner Selbstverteidigung liegt deshalb auch im Vermeiden von brenzligen Situationen. Aber der psychologische Effekt ist wirklich da. Man hat einfach weniger Angst. Alleine dieser Baldrian-Effekt ist doch schon wertvoll genug. Es gibt auch noch weitere Effekte. Wenn ich die SRS dabei habe, achte ich auf den Perso und die blaue Karte, trinke nicht und gehe früh nach Hause. Bei mir gab es auch Lern-Effekte, vor Allem, daß es eine ziemliche Last ist, eine Pistole herumzutragen, sie dabei verdeckt zu halten und man sich anstrengen muss, sie noch halbwegs zugriffsbereit zu haben. Bei Selbstverteidigung mit Waffen ist ohnehin der Trainings- und Ausrüstungsbedarf nach oben offen. Wie war das: "Wenn ich wüsste, daß ich schießen muss, dann würde ich ein Gewehr mitnehmen." Man tut eben etwas um sich vorzubereiten, was noch gerade vertretbar im Alltagsleben passt. Die SRS ist die einzig legale Möglichkeit für den Normalbürger. Und Du hast sicher Recht, der kWS ist sicherlich ein Stück wirklich unnötige Bürokratie mit relativ wenig Gegenwert. Der Lappen ist ja auch nur ein besseres Führungszeugnis. Wenn man keine Angst vor dem Bürger hätte, dann könnte man einen Führerschein für Waffen, eben auch "Echte", so mit Geschoss durch Lauf mit heißen Gasen, durchaus akzeptieren. Amerika macht es vor, die Experimente mit CCW sind ja positiv verlaufen. Das ist aber nicht opportun und auch in Amerika stemmt sich "der Staat" gegen Bürger, die nur so halbwegs haben wollen, was Polizisten und Militärs selbstverständlich als Bewaffnung dient. Dabei sind das doch auch Bürger in Uniform, keine Übermenschen mit höheren Weihen. Jetzt schweifen wir aber weit ab.
  19. Hölzchen, Stöckchen... Besser mal helfen: @TE: Dein Ansinnen in Allen Ehren. Wie aber Asgard schon sagte, die Erfahrungen mit Medien sind schlecht, weil sich in jeder Sendung auf (vermeintliche) Gefahr oder auf Erklärungsversuche für (vermeintlich) befremdliches Verhalten gestürzt wird. Ich gehöre nicht zur Zielgruppe (bin nicht aus Hessen), habe aber einen kWS. Beantragt hatte ich ihn lange vor der Silvesternacht, weil ich abends spazieren ging und im Dunkeln ein "mulmiges Gefühl" hatte. Mit Waffe war es wieder unbeschwert, ich fühlte mich nicht mehr wehrlos. Das ist der Effekt einer Waffe, die für den eigenen Schutz verfügbar ist. Knallpistolen, die man herumschleppen darf, sind ein Rück-Gewinn von Lebensqualität. Die Lebensqualität geht verloren, weil Angst in das eigene Leben tritt. Die Vorfälle um den Hauptbahnhof haben die Menschen verängstigt, weil mitten in einer Großstadt bei einem festlichen Anlass plötzlich massenhaft Angriffe auf Eigentum, körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung stattfanden und der Staat seine Schutzrolle hilflos aufgab. Das Versagen der Polizei wurde dann schöngeredet und die politische Verantwortung abgewiesen. Die Bürger wurden sich so schlagartig bewusst, daß er wieder selbst Verantwortung übernehmen muss. Ich verstehe nicht, weshalb man seitens der Medien so fixiert auf die Knallpistolen ist. Selbstverteidigungskurse und Pfefferspray (nur zur Tierabwehr, klar...) wurden auch verstärkt nachgefragt. Nach der Entwaffnung der Bürger durch den §42a WaffG und dem Verbot des Tasers (übrigens wegen eines ai-Berichts über staatliche Folter mit E-Schockern) ist die Knallpistole und das Pfefferspray das wirksamste Mittel, das dem gesetzestreuen Bürger bleibt. Wenn jetzt Bürger nach diesen letzten verbleibenden Möglichkeiten nachfragen, macht man ein Riesenthema daraus. Irgendwie ist jetzt die EINHALTUNG von Gesetzen plötzlich zum Problem geworden. Gerne verwenden
  20. Ich schließe mich vollumfänglich an. Ich halte die Kommission für ein Krebsgeschwür für Europa, weil hier einerseits ein Abstellgleis für (Landes-)unpassende Politiker gepflegt wird und andererseits Leute in Entscheidungspositionen angehoben werden, die praktisch keinem Bürger mehr Rechenschaft schuldig sind. Schlimm genug, daß schon in den Staaten der EU eine Isolation von Politikern stattfindet, die sich zu 60% mit Partei und nur noch nachrangig mit dem Bürger beschäftigen. Die Kommissare sind einmal eingesetzt und danach praktisch keiner Kontrolle mehr unterworfen.
  21. Due hältst die Akteure nicht richtig auseinander: - Parlament (knirschdemokratisch gewählt): Nach Ausschussberatungen relativ sachorientierte Überarbeitung der Vorschläge, gemeinsamer Nenner ist etwa beim deutschen Waffenrecht - Kommission (ernannt durch Regierungen mit Kungelei): Waffen in ungewaschenen Bürgerhänden ? sofort verbieten. Damit das klappt, begründen wir es mit Terror-Bekämpfung. Die haben das verpeilt, DEKO-Waffen vernünftig zu regeln und wollen jetzt das HA-Verbot. - Rat (die Minister und Reg.-Chefs der EU-Staaten): Die haben die Macht, Exekutive Entscheidungen zu treffen (Anwendungserlasse etc.) Es tritt jetzt ein Gremium des RATS zusammen (IM-Konferenz), die Kommission ist verschnupft, weil das Parlament nicht tut, was sie wollen und deshalb macht die Kommission jetzt Druck auf die Staaten-Innenminister. Offenbar hoffen Sie auf die Brennekes in den Sicherheitsapparaten.
  22. Ich bin sowieso mit den Waffen-Einstellungen der verschiedenen Gewerkschaften durcheinander. Wenn ich mich recht entsinne: BDK (Bund deutscher Kriminalbeamter): Das Zeugs gehört nur in Polizistenhände DPolG : Schusswaffen von Legalwaffenbesitzern sind kein Problem (wir können die BKA-Statistik lesen) GdP: Also die bösen GK Waffen und die mit enormer Durchschlagkraft taugen nicht für den Sport Soweit richtig ?
  23. Mir erscheint der notwendige Aufwand, um die Benutzung der eigenen Waffe (Eigentum) gesetzlich wasserdicht zu gestalten, relativ hoch. Wenn man ihn denn betreiben wollte, dann müsste es ungefähr so laufen: - Du gehst zum Händler, der übergibt Dir die Waffe und eine Überlassungsurkunde - Du gehst zum Schießstand, benutzt die Waffe und bringst sie nach dem Training zurück Wo liegen die Knackpunkte: Du erhältst die Waffe von einem Händler, nicht im Rahmen des Vereins (Schießsportliche Vereinigung) sondern im Rahmen eines Geschäftsverhältnis'. Ob das mit dem 12.3 gedeckt ist, kann ein kritischer SB auch negativ beantworten. Während Du Dich zwischen Geschäft und Schießstand bewegst, führst Du die Waffe. Du bist zwar im Verein, betreibst Schießsport etc., aber hast noch keine WBK. Das erlaubnisfreie Führen darf nur im Zusammenhang mit dem Bedürfnis erfolgen, auch hier könnte der kritische SB einen Verstoß annehmen. Generell wird der oben angedeutete SB ohnehin annehmen, daß Du die Fristen bis zum Erwerb der eigenen Waffe hier umgehen willst. Auch wieder ein Anzeichen für Unzuverlässigkeit. Auch wenn der Händler ganz nah am Schießstand ist, wäre mir das zu heikel. Ich habe bei meiner ersten Pistole auch auf dem Hausschießstand des Händlers ausprobiert. Da habe ich den Stand aber gar nicht verlassen, und wir waren beide im selben Verband.
  24. Die Ziele der Aufbewahrungsregeln sind, 1. den LWB im Alltag zu entwaffnen. 2. Den privaten Waffenbesitzer zu reglementieren 3. staatlich gewährten Waffenbesitz teuer zu machen (deshalb absurd hohe Standards) 4. Verunsicherung beim WB zu schaffen: Was ist denn jetzt sicher ? 5.-36.: Siehe 1.-4. 37. Diejenigen die mit im Haushalt leben zu entmutigen an die Waffen dranzugehen 38. Zufällig vorbeikommende Menschen ehrlich zu halten 39. Waffen und Munition zu trennen, weil sich nicht jeder Idiot an Sicherheitsregeln hält, wenn man ihn nicht zwingt 40.-78 Variationen von 37.-39. 79. Kriminelle vor bewaffneten Bürgern zu schützen 80. Die Wegnahme von Waffen durch Kriminelle zu verhindern. Vor 5 Jahren hätte ich das noch in grün geschrieben.
  25. Ja. Aber: Vor der Änderung des Bundesjagdgesetzes musste das Magazin, egal ob Flintentypische Röhre oder Kasten eine maximale Kapazität von 2 Schuss haben, wenn man auf Wild schoss. War also eine technische Spezifikation. Jetzt hat man eine Handlungs-Definition, man darf in der Waffe nicht mehr als 2+1 Schuss laden, egal wie groß das Magazin ist. damit liegt die Schuld bei der handelnden Person, nicht beim Werkzeug, was ja für mich auch völlig OK ist. Das unsägliche Leipziger Urteil hätte, wenn es denn "für Alle" angewandt worden wäre, ein SPAS oder Molot mit Kastenmagazin "kriminalisiert", allein aufgrund der Tatsache daß ein Magazin "höherer" Kapazität hätte verwendet werden können (Man beachte den Konjunktiv). Wenn man diesem falschen Weg dann bis zum Ende folgt, wären auch die mit "Stöckchen" blockierten Röhrenmagazine von Flinten "böse" gewesen, denn man hätte ja etwas Böses tun können...usw. Jede Halbauto-Waffe wäre davon betroffen, meiner Lesart nach sogar Kurzwaffen.
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