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ASE

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  1. Wenn die "Altvorderen" welche die ganzen Vereine und ihre Schießstände in der Frühphase BRD 1.0 überhaupt es aufgebaut haben genau so gedacht hätten, dann würden wir diese Diskussion nicht führen. So sehr das nervt, so schwachsinnig die Maßnahmen vllt sein mögen, die habe sich zusammengerissen dass überhaupt aufzubauen, vllt sollte man sich Zusammenreissen es weiterzuführen. Sorry, aber die Flinte ins Korn werfen? Mag ja sein das es für den Konkreten verein nicht machbar ist aber wegen sowas und wegen Corona aufhören? In zehn kalten wintern nicht.
  2. Ernstgemeinte Frage: Wie viele Fälle kennst du etwa? In welchen Bundesländern? Die Behörde kann das in jeden Bundesland machen, in dem sie nach §8 auf "besonders anzuerkennendes wirtschaftliches Interesse" anerkennt, das dürfte das sein, was du mit "Altbesitz" meinst. Aber: es steht dann ein fehlerhafter Verwaltungsakt im Raum. Der ist zwar zu nächstmal gültig. Wenn jemand später will, kann die Erlaubnis zum Besitz zurückgenommen werden, weil Bedürfnis nie nachgewiesen, da wirtschaftliche Interessen i.d.R. nicht anerkannt werden für Privatpersonen. Was war denn bei den ganzen nach und nach verbotenen Waffen, hat das BKA da reihenweise Ausnahmegenehmigungen ausgeteilt? Altbesitz das war früher mal, als nach 76 selbst aufgebohrte Platzer in WBKs eingetragen wurden. Heute kannst du das vergessen. Bei den Magazinen war das ein anderer Bahnhof, zum einen die bloße Menge der Dinger zum anderen war das bestimmt einigen klar, dass man gegen Unionsrecht verstößt, da Verbot nirgends gefordert. Also vor der Realität kapitulierend "Lücke" über Anmeldung von Altbesitz schaffen, verhindert Klagewelle. Im Einzelfall einfach Besitzerlaubnis beantragen, die Behörde wird dann schon mitteilen ob sie es so macht oder ob sie ein Bedürfnisnachweis will. Aus guten Gründen ist aber die Komplettierung zur Waffe zu empfehlen, wird verwaltungsmäßig das Gleiche kosten, ist aber rechtssicherer
  3. Nun ganz einfach: Diffusen Gerüchten zu folge leben wir ein einem freiheitlich Verfassten Land. Die "Mehrheit" bildet sich ein, dass durch bestimmte Einschränkungen dieser Freiheit Sicherheit erreicht wird. Gut, dann soll die Mehrheit ihren Irrtum auch bezahlen, anstatt die Kosten der eigenen Dummheit auf andere abzuwälzen. In anderen Bereichen geht das auch, oder bezahlen Straftäter Miete für den Knast? Allgemein wird bei Verwaltungsgebühren stets mit dem Verursacherprinzip argumentiert, gerade so, als ob Sachbearbeiter auf Honorarbasis arbeiten, oder gar gar entlassen würden wenn mal ein Jahr keinen Antrag abgegeben wird. Finde den Fehler. Das Problem: wo steht denn, wie oft die Behörde vorbeikomen darf? Nirgends? Na dann kommen wir ab jetzt jeden Monat und du zahlst dann jeden Monat 100€. Bei einem Antrag besteht ja zumindest eine Kopplung zwischen deinem Begehr und den Gebühren, weil du konkret Anlass dazu gegeben hast. Frage: Freust du dich auch, wenn man dir dann jedesmal wenn du im Hintegrund überprüft wirst, dann eine Kostennote sendet? Wie das passiert nicht? Warum soll denn die Allgemeinheit das zahlen? Tip: Grundgesetz.....
  4. Absolut unverständlich was du da schreibst. Alle, aber wirklich alle Länderverordnungen haben ihre Rechtsgrundlage im Bundesgesetz: Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) Die Durchführung obliegt aber wie bei nahezu allem den Ländern. Das Waffenrecht ist auch ein Bundesgesetz und dennoch haben die Länder die Hoheit bei der Durchführung des Gesetzes. Die Verordnungen können dieses Bundesrecht aber auch nicht verlassen bzw. brechen. Daher stützen sich Klagen gegen die Maßnahmen der Länder auf das Bundesgesetz, zuletzt zu bewundern beim Kippen der Ausgangssperre nach 20 Uhr in Baden-Württemberg, wo genau daß festgestellt wurde: Maßnahmen müssen tatsächlich in der Lage sein, das Infektionsgeschen zu kontrollieren. §32 IfSG Ist das jetzt schwer zu verstehen?
  5. Nun ja, muss man. Problem: Bedürfnis. Wirtschaftliches Interesse, vulgo Altbesitz zählt nämlich nicht, sonst hätte der GG darauf die Formulierung dahingehend gestaltet, dass die Voraussetzungen nach § 4 Abs 1 Nr. 4. nicht geprüft werden hierbei. In BW gab es, so mein letzter Stand, für diese Frage keine anderslautenden Vollzugshinweise, weswegen die Behörden nach dem Buchstaben des Gesetzes vorgehen müssen. Und die verlangt dann eine Bedürfnisprüfung. Wenn sie es ohne machen bzw in Eigenregie wirtschaftliches Interesse anerkennen: Freude über den fehlerhaften begünstigenden Verwaltungsakt.... Sportschützen: Verbandsbescheinigung Jäger: Eigentlich nein, §13 sieht den erlaubnisfreien Erwerb von Langwaffen für Jagdscheininhaber, nicht ihrer führender Einzelteile vor.
  6. Das einzige was helfen würde: Schießstände im Einzelbetrieb öffnen. Zugangskontrolle, Pufferzeit, so daß sich die Schützen nicht begegnen können. Und dann massenhaft gegen die Bußgeldbescheide klagen. Maßnahmen nach IfSG müssen nämlich geeignet sein um Infektionen zu verhindern. Was wir hier erleben ist praktizierter Wahnsinn, gemischt mit Kleinkindhaftem: Das ist dann aber ungerecht, wenn nicht alle nichts dürfen. Nur ist letzteres eine Begründung mit der man in Diktaturen reüssieren kann, nicht in einem feiheitlichen Staat, dessen Grundlage das Verhältnis von Individuum zu Staat ist. Die Wirkung eines Generalverbots auf die Infektionszahlen ist null, wie sich jeder mit einem halben Gehirn ausrechnen kann, wenn Leute isoliert trainieren gehen.
  7. In BW ist das stark kreisabhängig, bei uns wird das wie beschrieben Praktiziert, häufig mit Termin und in der Einladung noch ein HAndout wie die Waffen gelagert sein sollten, wenn es so weit ist. Wers dann nicht auf die Kette kriegt... Gebühren auch nur, wenn es Beanstandungen gab
  8. Ja das ist das Problem, bei freien Ständen juckt es niemand, habe auch eine offene Gewehrbahn mit Lammelenkugelfängen. In der RSA braucht man dann auf einaml einen Filter.... Wenn es nur um den Bleistaub ginge, kann man die Abdecken mit Polymerplatten. Auf die Platten geht aber kein Schrot wegen Bleinestbildung. Deswegen die Überlegung, Auf Sand umzustellen um Flinte zu ermöglichen.
  9. Kann jemand Erfahrungswerte beisteuern was Sandkugelfang vs Granulat kosten kann? Stelle mir Sand recht günstig vor. Haben einen Pistolenstand mit 5 Ständen, hätte da statt des Lamellenkugelfangs mit seiner Bleistaubproblematik gerne Sand oder Granulat. Speziell auch im Hinblick auf nutzungserweiterung Richtung Flinte. Gegenwärtig 1500J, würde gerne abweichend von den Standrichtlinien auf 4000J aufrüsten, 7000 ist vermutlich unrealistisch.
  10. Ja @Waffen Tony du bist ja auch nicht derjenige, der dann vor dem Strafgericht steht, da ist es leicht Rechtwollerei in einem Onlineforum zu betreiben. Richtig gemütlich wenn einen die Rechtsfolgen dann nicht betreffen Ich kann meine Position mit dem Gesetzestext belegen du mit was? Hörensagen? VdB-Pamphleten? Mit ein bischen juristischer Erfahrung würdest du wissen, dass es dann auf ein strafrechtliches Verfahren hinausläuft, übrigens unter einstweilige Einziehung aller Waffen und Erlaubnisscheine nach §45 Abs 5. Was bietest du als Konsequenz an, wenn jemand aufgrund deines "Rats" nun juristisches Unbill widerfährt und es sich für den Betroffenen mit Jagd&Sportschiessen für den Rest des Lebens gehabt hat? Meine Auslegung beinhaltet kein solches Risiko, aber die Rechtssicherheit von Fragestellern steht natürlich hinter deinem Online-Ego zurück, schon klar. Und zwar soweit, dass selbst eine neutrale Darstellung der beiden Auslegungen, von denen sich der Fragesteller dann für eine entscheiden kann, dich hier zur Schnappatmung treibt. Das ist dann schon therapiebedüftig.
  11. Nur das die neuen Regeln nicht "seit Jahren" gelten. Knackpunkt: War das teil verbaut? Hier gibt es die Anhänger der "physischen" Argumentation, also das es einmal eingebaut war und dass die Behauptung an sich dann vor Gericht genügt um davon zu kommen. Die Anhänger der juristischen Argumentation, hingegen stellen darauf ab, dass das Teil im legalen Sinne verbaut gewesen sein muss, also als als führendes Teil einer Schusswaffe verbaut und registriert sein muss, damit das zusammenstecken mit einem WS nicht als HErstellung im Sinn des Ich halte es mit der juristischen Sichtweise, vrgl Wille des Gesetzgebers etc. Im Einzelfall hilft hier ein vergleichender Blick in die Gebührenverzeichnisse der Behörden und in die Gebührenordnung der Strafverteidiger. Einen Voreintrag gibt es billiger als auch nur die anwaltliche Erstberatung im Falle des Vorwurfs der illegalen Waffenherstellung. Vvllt. mal aus diesem Blickwinkel darüber nachdenken.
  12. Läuft dann ins Leere, sobald das privat weiterverkauft wird.
  13. ASE

    Stromausfälle

    Die Rechnung beim Import/Export ist für die "Merkel-BRD 2.0" ohnehin mit vorsicht zu geniessen: Strom exportieren wir, wenn Solar und Wind auf volle Pulle läuft und wir ihn loswerden müssen, z.B. an Österreich. Exportieren heißt hier nicht verkaufen, sondern verschenken. Mit anderen worten: MAn füllt mit seiner EEG Umlage nicht nur die Taschen der Grünen-Mafia, sondern auch noch österreichische Stauseen. Strom Importieren wir dann wieder, wenn Solar und Wind halt machen, was Solar und Wind halt so machen. Da Kann uns das Land der Hämmer dann seinen Wasserkraftstrom verkaufen.... Was kein Vorwurf an die Ösis sein soll, wenn ein Depp Geld auf die Straße wirft, darfst du es ruhig aufheben.
  14. Patente greifen nur bei kommerzieller Nutzung. Viel infos zum Thema Eigenbaufindest du in amerikanischen Foren.
  15. Und genau da hättest du das Posting beenden können. Du betrachtest das aus der Perspektive des staatlichen Gewaltmonopols("Schusswaffeneinsatz" hat dich verraten...). Für den Bürger kommt indes nur Notwehr oder Notstand als Grund für einen Schusswaffeneinsatz in Frage und die Straftaten die in Frage kommen sind völlig unbeachtlich, weil der Bürger nur rechtswidrige Angriffe abwehrt und eben keinen Flüchtenden stoppt, Personen schützt oder Durchsuchungsbefehele vollstreckt. Alle nachfolgend angeführten punkte sind hier nämlich nicht nur bedingt relevant. Das ist richtig,und weitaus wichtiger als graue Theorie. Wie sieht es denn in Ländern aus in denen das führen Erlaubt ist, insbesondere USA. Deutsche Reglungsparanoia ist mit der Realität recht schwer in Einklang zu bringen.
  16. Und? Wie kommst du auf 50-60 Stunden reiner unterricht? Wären Übungen im Schießkino nicht wichtiger? Soooo komplex ist die Notwehrlage in deutschland nun auch nicht.
  17. Ja und? Es gibt übrigens genug Statistiken, speziell bezogen auf das verdeckte Führen, die einen erheblichen generalpräventiven Effekt bestätigen, während die schlimmsten Gewaltverbrechensraten in den USA dort erzielt werden wo das Waffenrecht besonders strikt ist. Und die Rechte sind also vom Himmel gefallen? Dann ändert man eben die Rechtslage. Fangen wir gleich mit dem "Felony Murder" an. Wer eine Notwehrsituation provoziert, haftet für alle daraus folgenden Konsequenzen, ansteller der deppischen Reglung wie sie in Deutschland mal wieder zu Gunsten von Schwerverbrechern existiert. es sind 22.... Und ein Strohmannargument ohnedies: Niemand hier sagt, daß man ohne Kurs im Verteidigungsschiessen eine Waffe führen sollte. Wie ist es denn in der Jägerprüfung? Die wird ja auch das sichere Handling im Jagdbetrieb geprüft, weil dass bei der Jagd eben vorkommt.
  18. Wers nicht tut, der lässt sich dann eben bei CNN vor brennendem Supermarkt was über "mostly peacefull protests" erzählen. Ja Ja, und "Defund the police" hat wohl auch der böse orange man erfunden. Hab ich bei CNN gehört.
  19. Darf man erfragen, wen es denn neben dem Otto-Normalbürger in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat noch gibt? Soweit ich mitbekommen habe gibt es unterschiedliche Arten Menschen nur bei den Faschisten, Kommunistern oder von-gottes-Gnaden-Feudalen, was aber irgendwie eh das gleiche ist.
  20. you don't say 🤣 Ach watt, mit dem Erschliessen größerer Lagerstätten von Kobold-Baerbockat kommt das alles in Ordnung. Versprochen.
  21. Und das CO2 welches dabei freiwird, wurde zuvor vom Baum aus der Luft gebunden. Mit anderen worten: 100% klimaneutral. Wie die Holzpellets vom grünen Feuerwerkshasser die Strasse runter. Deswegen hat mein Böller auch die grüne Plakette
  22. Vermutlich sogar ja, ganz unironisch.In Wuhan (10.6 Mio ) wurde eine flächendeckende Studie (93% aller Einwohner) durchgeführt und in Nature communications, also in einem hochrangigen Journal veröffentlicht. Von solchen Teilnehmerzahlen können die Amateure hier nur Träumen. https://www.nature.com/articles/s41467-020-19802-w Wesentliche Ergebnisse: - 37 % False Positive bei PCR - Asymptomatisch Infizierte stellen keine signifikante Infektionsgefahr dar. Also die wesentlichen Grundlagen für Lockdown zerschmettert. Die Aussage zu den asymptomatisch Infizierten wurde in einer Metaanalyse von 54 Veröffentlichungen zum Thema "Infektion im gemeinsamen Haushalt" bestätigt. https://jamanetwork.com/journals/jamanetworkopen/fullarticle/2774102 Nun könnte man natürlich mal "Follow the Science" machen. Aber frei nach der Kanzlerin: "Ist Mir doch egal ob ich schuld bin. Jetzt sind wir nunmal dabei die eigene Wirtschaft und Gesellschaft zu ruinieren"
  23. Kannst du deine Aussage auch quantifizieren, unter Offenlegung der gestellten Frage? Die Argumentation "sehr viele" beansprucht nämlich jeder für sich. Sind auch sehr viele Stadtbewohner für ÖPNV, komisch nur, das man keinen Parkplatz findet, je metropolenhafter und mehr ÖPNV-Angebot, desto schlechter.... Und selbst wenn: eine wesentliche Funktion des freiheitlich verfassten Rechtsstaates ist es, die Minderheit vor der Tyrannei der Mehrheit zu schützen. Wenn man das einreissen lässt, was die Feuerwerksverbotspenner fordern, dann kannst du alles aufgeben. Ich finde nämlich für alles eine Mehrheit zum Verbot, ich muss nur vorher das entsprechende Framing aufbauen und sozialen Druck ausüben, schon lassen die eingeschüchterten sich zum Verbot von etwas verführen, was sie selber nicht trifft. Zweifelsohne. Und wenn man damit fertig ist, glaubst du die Berufs- und Hobbyempörten hören dann auf? Es geht denen nämlich gar nicht um Feuerwerk, sondern um Machtausübung. Mach dir hier mal klar, was das für Fetischisten sind: Effektiv diskutiert man hier um Ca 20-30 Minuten zu Anfang des Jahres. Nicht auszuhalten, das da Leute Böllern, PTSD incomming. Das kratzt doch hart an der Grenze zur Geisteskrankheit. Reich solchen leuten den kleinen Finger und sie reissen dir den Arm ab. Als nächstes muss dann nämlich: - Die Fasnacht verboten werden - Das Motoradfahren verboten werden - Die Mountainbikerei verboten werden - Überhautp, Sport im freien, Denk mal an das Verletzungsrisiko, die Belastung der Kliniken, und die Tiere, kann bitte jemand mal an die Tiere Denken - Jagd muss auch weg. Mörder. TierNazi. - Sportschiessen? Wie bitte? Du bist wohl Terrorist. - Böllerschiessen, was erlauben? -Computerspiele? Weg damit -Internet? Verbraucht viel zuviel Strom (ja...die Grünen wollten, kaum gab es das Internet, dieses sofort verbieten) Und am ende lebst du in der perfekten Dystopie. Jeder gegen Jeden, permanenter sozialer Kriegszustand, das ist es, was die Linken wollen. Freiheit ist eine fossile Resource, an der Raubbau betrieben wird. Zum Teufel mit den Kommunisten
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