ASE
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eben. wofür braucht man SPS um zwei Positionen anzusteuern...? Arduino -> Breakout -> Relais, mechanisch oder solid state. Bei uns hängt ein Eigenbaukasten mit Mikrokontroller und Relais, der ein c-Programm abnudelt, Timing je nach Einstellung am Drehschalter.
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Exakt das, eigentlich macht Ampelanlage nur sinn mit einer elektronischen Treffererfassung, da kann man exakt sagen ob in der Zeit oder nicht. Bei der Scheibe hast du halt ein Langloch. Und die Ampeln werden auch gern mal unter Bechuss genommen, bei den SIUS-anlagen ist ein Spiegel angebracht, der dann die Löcher abbekommt. Bei einer Scheibe ist es halt egal
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Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Wenn man die falsche Frage stellt, bekommt man die falsche Antwort. Beim Beitler gings um das Kriegswaffenkontrollgesetz, da hat das BKA keine aktien mit seinen Feststellungsbescheiden... -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Ja, das hat aber nichts mit der Bindungswirkung zu tun, sonder damit das auch BKA-Entscheidungen als Verwaltungsakte der Verwaltungsgerichtsbarkeit unterliegen. Solange der Bescheid als solches nicht angefochten wird oder sobald der Bescheid höchstrichterlich als rechtmäßig erkannt wurde, ist er bindend. -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Hä?!?, wie kommst du da drauf. Ein BKA-Feststellungbescheid ist bindend! §2 WaffG §48 WaffG Ja, aber dann würde ich gerne mal wissen wann der VDB jemanden bei einer Normenkontrollklage gegen 2/6 unterstützt. Da ist im Gegensatz zu dem anderen Zeugs wirklich fleisch am Knochen... -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Die Meinungsänderung kenne ich und sie ist zu recht erfolgt. Und nein, die WaffVwV ist ist nur für Waffenbehörden verbindlich, allerdings auch nur da, wo sie dem geltenden Recht entspricht, was sie an einigen Stellen nicht tut. Jeder Beamte hat hier auch die Remonstrationspflicht, wenn er zur Anwendung rechtswidriger Verwaltungsanweisungen aufgefordert wird. Dann, wenn es dem BKA in den Kram passt. Vor Gericht nicht beachtlich. Nur wenn der Richter aus eigener Rechtsfindung zu gleichem Ergebnis kommt. -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Das ist falsch. Das 2009er Urteil des BVerwG hat lediglich bei Universalhalterungen eine Überschreitung der Kompetenzen des BKA festegestellt. Sallop gesagt: wenn ich eine Taschenlampe mit einer Rolle Panzertape als "Light-Kit" verkaufe, das ist das Kit nicht als solches ein Verbotenen gegenstand, wenn ich die Taschenlampe an die Waffe Klebe dann schon, siehe hier https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/NJRE001520223 Und die vermaledeite, vor Gericht unbeachtliche WaffVwV schreibt: Ein weiterer Fall wo die WaffVwV etwas behauptet, was schlicht rechtswidrig ist. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Um das mal in das Thema einzuordnen: Aus der VDB-blase kommen bisweilen absolut schräge Rechtsaufassungen, man hat mir den Verbänden händel angefangen und jetzt, wo die alleine weitermachen, kommen aus der Richtung Dreckwürfe wie der Vorwuef(?!?) jemand sei in der AfD. Ja und? Das ist Schmähkritik auf Grünenlevel. Pfui! -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Was zum Teufel redest du da für einen gefährlichen Unfug? Hat ja super funktioniert, deine Theorie..... https://openjur.de/u/765133.html Was du meinst ist das BVerwG-Urteil das Jagdlampen nicht zwingend unter diese Definition fallen, bzw da das BKA keine eigenmächtige Rechtssetzung betreiben darf. https://www.bverwg.de/240609U6C21.08.0 und da heisst es klip und klar: Leitsatz des Urteils Garnichts wurde da ausgehebelt. VDB-Blase mal wieder. Siehe auch: https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/bundesweite-durchsuchungen-wg-zielpunktprojektoren/ -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Wie sieht es der Steindorf? Und wer überhaupt formal Klage einreichen kann, ich sags nochmal. Normenkontrolle. -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Ich glaube ja eher, das das Dreckwerferei ist. Oho böse AFD. Schonmal nachgeschaut was die für Wahlergebnisse gerade bei den Jungen haben? Lass uns hier mit deinen Nazi-Verschwörungstheorien zufrieden. -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Weil das was hier von der VDB-Blase gefordert wird von ihnen selber nicht gemacht wird, weil es gar nicht möglich ist... Vllt mal das Wort Normenkontrolle googeln, bevor man hier mimimimi macht. -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Ah und wie willst du eine "Verfassungsklage" denn so durchführen? -
Ausnahmegenehmigung 30er Magazine IPSC für eine Jagdwaffe
ASE antwortete auf Aslan's Thema in Waffenrecht
Trend geht in Richtung darf auch sportlich eingesetzt werden, aber eben zum Preis das man sich die Kontingente anrechnen lassen muss. -
Ausnahmegenehmigung 30er Magazine IPSC für eine Jagdwaffe
ASE antwortete auf Aslan's Thema in Waffenrecht
@Raiden das Trickle ist hier, das Behörden dann folgenden Zug machen: Es wird unterstellt, das das gemutmaßte Waffenhorten nicht zum Zweck der Jagd erfolgt, sondern eben zum Zweck des Hortens, was dann nicht mehr von der Privilegierung des §13 Abs. 2 gedeckt ist und wodurch dann eine Bedürfnisprüfung zulässig ist. Das ist analog zur den Vorgängen um die gelbe WBK Das Gericht führt unter Verwendung mehrerer Quellen langatmig aus, hier ein wesentlicher Absatz davon: Funktioniert hat das ganze dann hier: https://openjur.de/u/2392667.html Das gilt auch für den @Aslan der offensichtlich eine Waffe aus "haben wollen"-Gründen haben will. Jagdschein BDS-Mitgliedschaft IPSC-Kurzwaffen-Surt IPSC-Langwaffen-Surt Und dann Teilnahmen an IPSC-Wettkämpfen um das Bedürfnis beim BKA rechtfertigen zu können. Wenn man unbedingt ~3 Jahre und überschlagen 3000 bis 4000 Euro + Kosten der überteuerten Waffe ausgeben möchte, um ein beknacktes 30er Magazin für eine beknackte überteuerte Kaschi mit Sportkastration haben zu dürfen.... Ach und das BKA wird die Benutzung dann zu sportliche Zwecken einschränken. -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Gegen was soll das Buzl denn einer Meinung nach klagen? -
Arbeitet der Justiziar vom Bundesverband zivile Legalwaffen auch für die AFD?
ASE antwortete auf Airgunshooter's Thema in Waffenlobby
Der Aluhut glüht. -
Bei den SIUS z.B. quasi ins System integriert. Für den kleinen Verein sind klassische Scheibenhalterungen/Duellanlage universeller. @emmi2 Habt ihr Schlosser im Verein? Man kann da viel selber machen un kosten sparen.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
ASE antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Warum sollte man einen Afghanen, der hier die Scharia einführen möchte wie in Afghanistan nicht dorthin abschieben? Da hat er es doch wie er es gerne hätte, Hand- und Kopfabhacken, vom Gebäude werfen und Steinigen sind kein Argument das er da nicht hinkann, wenn er das hier am liebsten auch so haben möchte. -
Als Deutscher in der Schweiz eine deutsche WBK erhalten ?
ASE antwortete auf TimoS's Thema in Waffenrecht
Nein, Einzelmitgliedschaft gestattet keine Bedürfnisbescheinigungen: Der Hintergrund ist hier die Trennung zwischen Verein und Verband, mit der 2002 der TEndenz begegnet werden sollte, das sich 100 Mann vereine plötzlich als Verband bezeichneten. https://dserver.bundestag.de/btd/14/077/1407758.pdf -
Als Deutscher in der Schweiz eine deutsche WBK erhalten ?
ASE antwortete auf TimoS's Thema in Waffenrecht
Glaube du müsstest dann in einen deutsche Verein eintreten. Es ist ja nicht ausgeschlossen den Schießsport auch im Ausland auszuüben und dennoch eine Bedürfnisbescheinigung zu erhalten. -
Als Deutscher in der Schweiz eine deutsche WBK erhalten ?
ASE antwortete auf TimoS's Thema in Waffenrecht
https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/waffenerwerb.html Ist doch alles gut dort erklärt: Hast du hier keine Erwerbsberechtigung, kannst du auch in der Schweiz keine Kaufen. in D Ohne Meldeadresse ist möglich, allerdings ohne Rechtsanspruch darauf, siehe §4 WaffG: §11 ist dort auch relevant: Ohne Wohnsitz in D, aber mit deutscher Staatsbürgerschaft ist das Bundesverwaltungsamt für dich zuständig. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
@PetMan das ist eine politische, ja ideologische Frage, sowas klärt man nicht vor dem Verwaltungsgericht. Und um das gleich aufzugreifen: Jeder dieser Fälle ist Munition für Nancy. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Macht er auch nicht, so lange die sich an die Regeln gehalten haben... Und der zweite Einwand bring dir nicht vor den Verwaltungsgerichten. Und ja es sind Waffen aus der Müslibox und Waffen über Schlüssel aus der Müslibox verschwunden. Kannst ja mal in Winnenden mit deinem Argument auflaufen.. -
Terminankündigung OVG NRW: Schlüsselaufbewahrung, Sicherheitsstandard
ASE antwortete auf Elo's Thema in Waffenrecht
Wenn er seine Arbeit richtig macht, dann ist es der Müsliboxfraktion auch wieder nicht recht. Abgesehen davon... (5) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Art und Zahl der Waffen, der Munition oder der Örtlichkeit die Anforderungen an die Aufbewahrung oder an die Sicherung der Waffe festzulegen. Dabei können 1. Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Wegnahme oder Nutzung von Schusswaffen, 2. die Nachrüstung oder der Austausch vorhandener Sicherungssysteme, 3. die Ausstattung der Schusswaffe mit mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherungssystemen festgelegt werden. Da kann man jetzt noch ein bischen als Waffenlobby oder Boston -Tea-Party LARPen, wenn das BMI dem Affentheater ein ende setzen möchte, tut es das einfach.... -
Leute, die wollen euch verschaukeln... Das Irrwitzige an der verschwurbelten VDB-Argumentation ist, - das er dem OVG Münster ein obiter dictum unterstellt, während es in Wahrheit eine ratio decidendi war: Kern war hier die Frage, ob die Aufbewahrung eines Schlüssel in einem nicht zertifizierten aber von der Behörde anlässlich eine Aufbewahrungskontrolle unbeanstandetem Behältnis waffenrechtlich zulässig war und was daraus für die Zuverlässigkeit des Jägers folgen soll. - Das Urteil des OVG Lüneburg, das nun der neueste Shit der VDB-Müsliboxfraktion ist, hingegen macht gerade das, was das OVG Münster eben nicht gemacht hat, ein obiter dictum: Die Frage ob das OVG Münster die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung überschritten hat, sind für das Verfahren dort überhaupt nicht relevant. Der Typ hat seinen Waffenschrankschlüssel in einem "Versteck" gehabt und seine Tochter hat mit seiner Waffe einen Suizidversuch unternommen, weswegen der Jäger auch zu Recht seine Zuverlässigkeit verloren hat. Da der Schlüssel in überhaupt keinem Behältnis verwahrt wurde, ist eine Bezugnahme auf die Begründung des Urteils des OVG Münster hinsichtlich Schlüsselbehältnisse vollkommen nebensächlich und nicht im geringsten entscheidungsrelevant, also, say it withme, ein obiter dictum Man sagt also ernsthaft, auf das OVG Münster müsse man nicht hören, weil obiter dictum und so, und begründet das mit dem,* trommelwirbel* ..obiter dictum... des OVG Lüneburg. Was für eine Shitshow, das kann man sich nicht ausdenken. Ich weis ja nicht wer sich da an den beiden OVGs gegenseitig nicht leiden kann, aber mit der vor dem OVG Lübu verhandelten Sache haben die Schlüsselbehältnisse mangels Schlüsselbehältnis nichts zu tun...