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Vergleich deutsches und "amerikanisches" Waffenrecht
Mausebaer antwortete auf huhnelli's Thema in Waffenrecht
Uhhh, böse Falle. Denn wie hier schon geschrieben wurde, gibt es nicht das USA-Waffenrecht sondern viele Waffenrechte, wobei das Recht kumulativ angewendet wird - also Bundesrecht + Staatsrecht + County + Gemeinde und der Rest an Freiheit ist dann das jeweilige lokale Waffenrecht. Vielleicht wäre eine Auswahl von einigen Staaten und Städten sinnvoll - z.B. Kalifornien (eher restriktiv), Vermont (bis vor kurzem keine Ergänzungen zum Bundesrecht) und Florida (Wandel von Saulus zum Paulus oder umgekehrt, je nach Standpunkt) sowie New York City, Chicago (restriktiv gegen den Besitz) und Kennesaw, GA (restriktiv gegen Wehrlosigkeit). Zu diesen Beispielen sollte sich auch und gerade mit den wissenschaftlichen Suchmaschinen viel Material aller Standpunkte und Sichtweisen finden lassen. Dein Mausebaer -
Aber gerade nicht jede öffentliche Verwaltung ist auch stets verpflichtet jeden darüber zu informieren und das auch nicht zwingend wahrheitsgemäß. Du bekommst ja nicht einmal beim örtlich Amtsgericht Akteneinsicht zu Deinem eigenen Verfahren. ... und falls diese Informationen nicht elektronisch gespeichert sind, hat keiner ein Recht auf Informationen über seine gespeicherten Daten. Dein Mausebaer
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Ist schon lange her, dass Du Dir den § 5 WaffG auch nur mal anfänglich angelesen hast, oder? "§ 5 Zuverlässigkeit (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, 1. die rechtskräftig verurteilt worden sind a) wegen eines Verbrechens oder b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind, 2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie a) Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden, b) mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden, c) Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind. (2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, ..." Das Einzige was dort materiell noch Sinn macht, ist § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG. Bereits jetzt ist alles was über Abs. 1 Nr. 2 hinaus geht frei von jedem möglichen Sicherheitsgewinn und dient nur dem Zweck, Personen den legalen Erwerb bzw. Besitz von ewb-pflichtigen Waffen einfach und materiell unbegründet zu verwehren zu können. ... und genau das soll jetzt noch mit noch mehr staatlicher Willkür versehen werden, in dem es noch nicht einmal mehr irgendwelcher auch nur ansatzweise objektivierbarer Tatsachen bedarf. Dein Mausebaer
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Verklemmt und Zündung bei offenen Verschluß?
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Ist auch die Mun.-Kapazität und die max. zugelassene Schrotladung für sichere Funktion ok? Gibt es Umrüstmöglichkeiten? Dein Mausebaer
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Vielleicht ist der TE leidenschaftlicher Motorradfahrer.
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... aber messe ruhig auch erst einmal, ob das noch mit Sicherheit eine LW ist, und frage auch, welches Futter der kurze Lauf für zuverlässige Funktion benötigt! ...und berichte dann, wie das kurze Stück so ist. Dein Mausebaer
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... oder eben mit Bedürfnisbescheinigung. Klar, aber gibt es KWKG-Vollauto-Benelli M4s? Ne Benelli M4 ist kein Colt M4. Euer Mausebaer
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Huch, dann ist das ja schon wieder ein Fehler im NWR. Da ist die "Waffenart" eines Revolvers "kurze Repetier-Schusswaffe (Gesamtlänge <= 60cm)". Dein Mausebaer
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Naja, die Polizeiverwaltungen selbst sorgen hier für eine selektive Wahrnehmung. Während z.B. die kleinste Sammlung von SSW, LG und Soft Airs als Fund eines großen Waffenlagers propagiert wird und hier mit entsprechenden journalistischen Convenience Food und massenhaft dramatisch inszenierten Bildermaterial von den Pressestellen der Polizeien die Medien "unterstützt" werden, werden Verfehlungen jedweder Art aus den eigenen Reihen möglichst wenig und auch nicht noch mit eigenen Material für die Medien verbreitet. Dem entsprechend entsteht entweder der gewünschte Effekt, dass "man" meint der Polizei im besonderen Maße vertrauen zu können, oder der wohl eher unerwünschte Effekt, dass bei der Polizei versucht wird, Verfehlungen aller Art aus den eignen Reihen systematisch unter den Teppich zu kehren. Euer Mausebaer
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Wenn es um jagdlichen Minimalismus geht, dann eine alte, gebrauchte BBF oder vielleicht falls zufällig und billig angebotenen 'nen entsprechenden Drilling, bei denen mindestens ein Kugellauf für eine für Hochwild legale Patrone eingerichtet und das Schrotkaliber nicht zu exotisch ist.
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Genau das. Wenn die sportlich mithalten kann, schleppst Du Dich auf der Jagd damit zu Tode. Wenn die jagdlich optimiert ist, dann schießt Du sportlich hinterher oder der HA zerlegt sich (wie die von HK gestellten SLB 2000 Targets auf der HK-Trophy 2007 ) sogar noch. Kaufe Dir für den Sport etwas für den Sport und für die Jagd etwas für die Jagd - egal ob Repetierer, Halbautomat oder EL! Kaufe Dir, was zu Dir und Deinen Bedürfnissen passt, und eben nicht etwas, das jemand anders als passend oder gar optimal empfindet! Dein Mausebaer
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Einmal mehr ein Klassiker dazu: Quelle: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/vorstoss-der-justizministerin-polizeigewerkschaften-wollen-verschaerfung-des-waffenrechts-und-stellen-bedingungen/24964166.html?ticket=ST-10153426-2fmNfjP9pOg4M9hBrHt7-ap4 Fakten und alternative Meinungen könnten die Leser wohl verunsichern. Euer Mausebaer
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@Herakles Konjunktiv! Denn die Realität ist und bleibt, dass möglichst in allen Regionen den Bürgern zu verwehren ist, sich zu bewehren (Der Spiegel 43/71). Es geht nicht um den Schutz der Bürger, denn dann hätten wir ein Waffenrecht wie in Kennesaw, GA, USA, dass den Bürgern (formell) die Wehrlosigkeit verböte und so bei den (potentiellen) Kriminellen die Vorstellung erzeugte, dass ihre geplanten Straftaten zu begehen mit einem hohen persönlichen Risiko verbunden seien. So dass diese Kriminellen, dann von ihren geplanten Taten dort absähen. Es geht um den Schutz des Staates vor den rechtschaffenen Bürgern. Diese sind die ultimative Gefahr für die effektiv Herrschenden. Daher müssen diese waffen- und wehrlos sein. Insbesondere auch noch bei der Gefahr eines Art. 20 Abs. 4 GG. Warum passierte es wohl einem hohen Beamten des heutigen Bundesinnen- und Heimatmuseums das er im Fernsehen mit ausdrücklicher Anlehnung an die Wortwahl des Dritten Reichs die legalen Besitzer von Feuerwaffen als FREMDE HEERE MITTE bezeichnete? Wir sind für die deren Feinde. Dein Mausebaer
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Erzähl das den Schiffbrüchigen!
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... und der Rest sind e.V. und keine r.V. bzw. a.V.. Dein Mausebaer
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Schlimmer noch! Auch ne.V. können nach BGH-Entscheidung rechts- und parteifähig sein. Faktisch hast Du heute mit einem ne.V. eine BGB-Gesellschaft mit den Nachteilen eines e.V. ohne die Vorteile eines e.V. zu haben. Aber wo kein Richter ... Dein Mausebaer ps: der bekannteste Alt-Verein Deutschland dürfte wohl die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger sein.
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Seltsam! Bei uns war der Lehrkörper auch je nach Schule so zwischen ~98 % (Realschule) und ~80 % (Fachliches aber allgemeines Gymnasium) links-grün und der Rest bis auf einem Lehrer auf SPD-Linie. Nur je linker die Lehrer waren, desto rechter waren wir, bis auf einen Öko-Punk und ein streng gläubiges Mitglied der Falken. Dein Mausebaer
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Petition: "Nein - zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts..."
Mausebaer antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Nur wenn von "oben" verordnet. -
Nein. es gibt da keine Pension, sondern es wären Ruhestandsbezüge und sind Beamte, die entlassen werden, in der Rentenversicherung nachzuversichern Dein Mausebaer
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So viel zu 1.
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Was haben die denn effektiv zu verlieren und was meinen die denn effektiv, was sie verlieren könnten? Dein Mausebaer
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Diese Überschrift hatte ich irgendwie anders verstanden. "Aufmerksamer Fahrgast verhindert Massenschlägerei mit Elektroschocker und Messer" Link zum Artikel Euer Mausebaer ?️
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- elektroschocker
- bundespolizei
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Das schützt ja nur gegen Unfug, nicht gegen Obrigkeitsstaatlichkeit. Dein Mausebaer
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Schon, aber so'ne Ausbildung für alle Mützen ginge schon auf die Haushaltbugets und Polizeien, Zoll sowie Ordnungsamtsbüttel auf ein AFO-Prinzip (Authorized Firearm Officer) in G'stan umzustellen, traut sich keiner. Die, die das seit Jahrzehnten schon so ähnlich machen, ist die Bundesbank - wer beim Schießtraining dem Chef vor die Füße ballerte, brauchte künftig auch nicht mehr bereits dann da sein, wenn Morgens als erstes die Waffen aus dem Tresor kommen und musste auch nicht mehr dableiben, bis Abends die Waffen als letztes in den Tresor kamen. Dein Mausebaer