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Mausebaer

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  1. Als sich die LaPo noch mit noch älteren P6 in Pendelstegholstern abschleppte, hatten die damals schon die P226 mit sinnigeren Einsatzholstern. Die Stadtpolizei Frankfurt/M. war auch noch schneller von grün auf blau umgestellt als die LaPo. Aber seit die Börse aus Ffm weg ist, ist es auch mit den Steuereinnahmen nicht mehr so rosig und Mikrozinsen führten auch noch zu Pikoergebnissen bei den Banken, dazu noch hausgemachte Bankenprobleme ... Die P226 werden jetzt wohl noch etwas halten müssen. Schließlich musste in Ffm. jetzt schon die AWO der Familie des OB das finanzielle (Über)Leben sichern. Dein Mausebaer
  2. In den meisten Bundesländern wäre der Vorgang wohl längst im Interesse des BM ausgegangen. Denn entweder sind die BM dort Landesminister und Ministerpräsidenten der Länder, also ganz klar § 55 WaffG, oder eben mindestens die Chefs der lokalen Waffenrechtsbehörden. In Ländern wie BaWü und Hessen, dürfen die sich sogar ihre eigene Anscheins-Polizei einrichten - z.B. in Frankfurt/M., wo man es als Unbedarfter schnell mal mit der "Stadtpolizei" statt mit der Polizei zu tun hat, und diese solange dort noch die Gewerbesteuer sprudelte, sogar besser und moderner ausgerüstet war als die "echte" Landespolizei. In NRW sind die BM aber weder das Eine noch das Andere. Dein Mausebaer
  3. Statistik vs. Individuum Profitstreben der Ausrüster transmittiert durch deren Lobbyismus. In Deutschland war und ist die Polizei zumindest auch immer eine Organisation der Obrigkeit zur Kontrolle der Untertanen. Waffen sind und waren auch immer ein Mittel der Herrschenden die Beherrschten dazu zu bringen, sich in Sinne des Herrschenden zu verhalten. Dazu braucht auch niemand erst seine Mao-Bibel zu lesen. Auch wenn diese dieses mehr heutigen Politikern bewusst gemacht haben dürfte, als das Alte Testament dieses tat. In Staaten in denen die Polizeien bürgerlichem Ursprungs sind, ist die Regel "Polizist stets mit Feuerwaffe bewaffnet - "Bürger" stets ohne Schutz durch Feuerwaffen" regelmäßig weniger kosequent anzutreffen. Dort sind nicht nur "Autorisized Firearms Officer (AFO)"-Konzepte möglich, sondern nicht selten haben die Bürger dort rechtlich die Möglichkeit, sich variabler und schwerer als die Vertreter der Polizeien zu bewaffen. Es wird nicht nur der sein. Aber so ein Brief ist halt für die Medien ein gefundenes Fressen, da er sich besser in Szene setzen und verkaufen lässt, als so manche zielgerichtetere Drohung, die jedoch eher abstrakt in Erscheinung tritt. Ist Dein Antrag raus? Eigentlich sollten sie. Jedoch widerspräche das dem Herrschaftskonzept von gut bewaffneten Bütteln der Herrschenden vs. wehrlose "Bürger". Das Konzept wird bereits im Alten Testament bei Micha und Jesaja ausführlich dargestellt. ... nach mehr und besser bewaffneten Staatsbütteln zu ihrem Schutz und um ihre Wünsche gesellschaftlich durchzusetzen, rufen. Wo es das Landesrecht zu lässt, werden doch schon seit Jahrzehnten Ordnungs- und Landratsämter wiederaufgerüstet - als Knöllchenüberbringer oder Kippen- und Hundehäufchen-Sheriff lebt es sich halt ganz schlimm gefährlich. (Text nach eigenem Gusto grünen) Dein Mausebaer
  4. Also das offene Eingeständnis, dass das deutsche Justizsystem nicht nur völlig unfähig ist, Straftäter zu resozialisieren, sondern selbst bei fehlender Wiederholungsgefahr, diese erst selbst erzeuge? Denn offizielles Ziel jeder legal vollzogenen Strafe ist es, dass der Täter resozialisiert wird. Demnach müsste nach Vollendung der Strafe und der fehlenden Notwendigkeit einer Sicherungsverwahrung, alles gesellschaftlich wieder OK sein. Dein Mausebaer
  5. Wenn der sich nun vom Saulus zum Paulus wandelte und im Rahmen der Standzulassung und des Hausrechts sportlich ein paar Löcher in Scheiben stanzen will, warum denn nicht? Falls der Herr Selbstschutz üben will =>=>=> Standzulassung + §§ 22ff. AWaffV + Narrhallamarsch Dein Mausebaer
  6. Sicher, dass es nicht Imperialer Hysterismus ist? "An der deutschen Panik hat die Welt zu partizipieren!" Dein Mausebaer
  7. ... nur ist dessen Überquerung terminal. 💀 Du kannst die Alpen überqueren, die Anden, den Himalaja und sogar den Harz und das gerne auch mehrfach oder mit Elefanten. Aber wer über den Deister gegangen ist ... Dein Mausebaer https://de.wikipedia.org/wiki/Deister#Redensart
  8. Geographie und Heimatkunde ungedingens. Wiki hilft: https://de.wikipedia.org/wiki/Deister Dein Mausebaer Im Neuhochdeutsch könnte man den Deister als "Never come back hills" umschreiben. Wer oder was über den Deister gegangen ist, ist nicht mehr.
  9. Damit wäre ich vorsichtig. Die können dir nicht nur schnell über den Deister gehen.
  10. Danke! Also ein noch simplerer Inhalt, als ich dachte. Euer Mausebaer
  11. Bevor ich jetzt die halbe Stunde zum Ansehen aufwende, läuft das auf etwas anderes hinaus, als dass Speere und Piken die für militärischen Erfolg relevanteren, effektiveren und weiter wirkende Waffen als Schwerter (von Kurz bis Doppelsöldner) sind und Schwerter "nur" beim persönlichen individuellen Schutz gegen wenig und ungeschützte Personen im unmittelbaren Nahbereich sowie in speziellen Situationen sinnvoller als Speere und Piken oder gar Hellebarden eingesetzt werden können? Dein Mausebaer
  12. Gab es seit damals eigentlich noch neue Beiträge vom TE? Euer Mausebaer
  13. Immerhin haben Dir das einige geglaubt. Ich denke, Du hast nur das Lob einkassieren wollen.
  14. ... aber scheinbar haben sie dieses formell überlebt.
  15. Von dem Artikel ausgehend, weder schnell noch langsam, falls man sich an das "Recht" hält. Es ist zwar nicht von der Hand zuweisen, dass manche "Tiere" gleicher als andere sind, aber es gibt auch immer "Tiere", die glauben, dass es die "anderen Tiere" seien, die "die gleicheren Tiere" sind als sie selbst. Eben, und daran sollten auch "MÄNNER" nichts ändern. Dein Mausebaer
  16. Trotz "MÄNNER" be- und umschreibt der verlinkte Artikel aber auch Rechtsverstöße sowie rechtlich und gesellschaftlich suboptimales Verhalten des Täters. Selbst wenn noch Gründe bekannt werden, die die Tat des Politikers moralisch und/oder rechtlich relativieren, wird diese Tat mit Sicherheit politisch nicht dazu benutzt werden, dass unser Leben als LWB in ihrer Folge rechtlich und gesellschaftlich merklich erleichtert werden wird, so wie eine andere Tat im Zusammenhang mit einem Lokalpolitiker benutzt wurde, um uns unser Dasein als LWB künftig rechtlich und bereits aktuell gesellschaftlich zu erschweren. Dein Mausebaer
  17. "Für was" ist und war der gedacht. Es grüßen die Sperrsysteme!
  18. Verbreite Panik und verkaufe Dich als Retter - so wird Dir gegeben werden. Tatsächlich Sicherheit schaffende Sicherheitsorganisationen schafften sich in einer Welt grundsätzlich knapper Ressourcen automatisch selbst ab. Euer Mausebaer
  19. Wäre das nicht ein Widerspruch, die beste Spezialeinheit öffentlich zu kennen? Wäre nicht die beste Spezialeinheit jene, die ihre Aufgaben erledigte, ohne dass es bekannt wird, dass überhaupt etwas erledigt wurde? Euer Mausebaer
  20. Das bist Du ja auch. Der Umgang mit Art. 20 Abs. 4 GG im WaffR zeigt doch schon deutlichst, was von uns Bürgern und unseren "Recht" von den herrschenden Personen gehalten wird. Die sind bei Waffenbesitz nämlich auch nicht wirklich dümmer, als RD a.D. Siegfried Schiller, die Gründerväter der Vereinigten Staaten von Amerika oder auch Mao Tze Tung - am Ende kommt die politische Macht immer noch aus den Läufen der Gewehre, weshalb hier möglichst in allen Regionen den Bürgern zu verwehren ist, sich zu bewehren. Dein Mausebaer
  21. DAS interessiert erst, wenn man juristisch nicht mehr weiter weiß, was das denn nun sollte. Z.B. zu den §§ 6 Abs. 3 WaffG i.V.m. 4 Abs. 5 AWaffV wird ein Test erwartet ("... In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist in der Regel ausreichend ein Gutachten auf Grund anerkannter Testverfahren über die Frage, ob der Betroffene infolge fehlender Reife geistig ungeeignet ist für den Umgang mit den dort aufgeführten Schusswaffen. Kann allein auf Grund des Tests nicht ausgeschlossen werden, dass der Betroffene geistig ungeeignet ist, ist mit einer weitergehenden Untersuchung nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft vorzugehen. ..."). Nur gibt es keine anerkannten psychologischen Tests zur Messung der "geistigen Reife". In solchen Fällen wird mal in die Begründung zur Gesetzesänderung geschaut. ... und siehe da, in der Begründung bezieht man sich auf Österreich. In Österreich belästigt der Staat legale Waffenbesitzer mit dem MMPI-Persönlichkeitstest. Folglich wird bei § 6 Abs. 3 WaffG-Gutachten auch ein Persönlichkeitstest gemacht - halt der, für den man selbst gerade die Lizenz hat. Dein Mausebaer
  22. DAS ist ja auch offensichtliche Volksver(_._)ung. Selbst ohne jede politische (Re)Aktion war die Wahrscheinlichkeit, Opfer überhaupt irgendeines eines terroristischen Anschlags zu werden, bereits klein und sie ist durch den Aktionismus von EU und unserer Bundesregierung nicht kleiner geworden. Da jedoch kaum jemand geschult ist, auch in statistischen Zusammenhängen zu denken, und den § 5 WaffG kennt, kann man doch mal schauen, ob man mit der Ver(_._)ung selbst so weit gehen kann. Dein Mausebaer
  23. Die wird auch verboten, gleich zusammen mit den Nikolausstäben - alles heimtückische Hiebwaffen. Euer Mausebaer
  24. Die politische Mitte von was? China? Kuba? Venezuela? Bereits der Schröder konnte die Union locker mit der Agenda 2010 rechts überholen. Die politische Drift der CDU/CSU ist seither nicht weniger geworden. Dein Mausebaer
  25. Sobald ein Gespräch mit dem Ziel die gesundheitliche Lage des Patienen zu ändern oder einzuschätzen geführt wurde, gilt das als Behandlung i.S. § 4 AWaffV - ob SanD oder nicht, ist da egal. Selbst wenn zu der Zeit weder Patient noch Psych bei der Bw waren oder jetzt nicht mehr bei der Bw. sind , greift der § 4 Abs. 4 AWaffV. ... und da steht, auch wenn des Wort "Behandlung" nicht genannt wird, inhaltlich lfd. "Behandlung" - also damit die Möglichkeit, dass Abs. 4 greift. Im Fall des Abs. 7 interessiert das alles die Waffenrechtsbehörde nicht. Wenn der im Abs. 7 verlangte Inhalt bestätigt wird und die Bestätigung auf passenden dienstlichen Formularen oder Briefpapier mit Dienstsiegelabdruck und Unterschrift(en) versehen ist, ist es das für die Waffenrechtsbehörde gewesen. Wie diese Bestätigung zustande gekommen ist, ist Sache der bestätigenden Dienststelle. Aus pragmatischen Gründen, wird eine solche Bestätigung, falls sie überhaupt erteilt wird, aufgrund eines Antrags und der Akten erteilt werden. Dein Mausebaer
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