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Mausebaer

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  1. Wo bliebe denn da der Profit? Irgendwo kam mir heute im Internet eine kurze Notiz unter, dass sich die Deutschen Erdgasspeicher weiter füllen, obwohl wir doch gerade gar kein Erdgas mehr aus Russland bekommen. So etwas ist auch nur eine Fußnote in den Medien und der Politik wert. Gute Nachrichten verkaufen sich nicht und auch keine Werbung und keine Ideologien. Nicht einmal Islamisten profitieren von guten Nachrichten - es zählt nicht wie gut der Islam ist und seine Anhänger leben. Es geht darum wie schlecht und verdorben die nicht-islamischen Gesellschaften sind und wie sehr Moslems unterdrückt werden. Aber so herum ist den Islamisten Aufmerksamkeit sicher - sowohl von Sympathisanten als auch von dem Gutmenschen. ... im Grundsatz funktioniert die Berichterstattung und Politik zu legalem Waffenbesitz und -gebrauch nicht im Geringsten anders. Egal ob Islamist oder Anti, beide bedienen sich grundsätzlich der selben Methoden in den Medien, der Gesellschaft und der Politik. Dein Mausebaer
  2. Das ist ein alltägliches Problem ohne praktische Relevanz. Du glaubst doch wohl nicht, dass sämtliche behördliche Waffenträger sämtliche behördliche Waffenträger so gut kennen, dass sie sämtliche behördlichen Waffenträger auch jederzeit in zivil erkennen würden?! Nicht die Waffe zählt, sondern das Verhalten. Ich habe nur von einem einzigen Fall gehört, bei dem Anfang der 80er Jahre sich im hannoverischen Rotlichtviertel Kripo und eine Zivilstreife der Feldjäger einen ganz kurzen Schusswechsel mit minimalen Sachschäden hatten. Also selbst falls es wegen was auch immer doch einmal passierte, ist es schnellstens geklärt. Am Verhalten! Wenn dem nicht so wäre, wären auch hier in G'stan die Straßen mit toten Kripo-Beamten, Zollfandern und wer noch so als Waffenträger in ziviler Kleidung unterwegs ist, übersät. Das Problem besteht umgekehrt, solange eine "Uniform" in Notsituationen als eine Art vorläufiger Ausweis funktioniert. Das ist nicht erst seit dem Brevik so. So waren z.B. 1997 in Ägypten Terroristen in Polizeiuniformen sehr effizient und kostengünstig beim Touri-Morden unterwegs. Dein Mausebaer
  3. ... und die Kommentarfunktionen sind vorsichtshalber ausgeschaltet. Es könnte ja Leser geben, die es gut finden wenn Bürger Bürgern helfen können. https://www.merkur.de/welt/amoklauf-usa-greenwood-todesschuetze-waffe-passant-waffengesetze-todesopfer-news-zr-91673105.html Euer Mausebaer
  4. Klassischer Fall von Verantwortungs-Erosion - der Anteil des Einzelnen, Politiker, die solch' einen 💩 durchwinken, zu wählen ist zu gering. Dein Mausebaer
  5. Ja, lt. WaffG keine persönliche Eignung. Ein Reizdarm hätte da auch schon gelangt. §6 ist binär. Dein Mauseber
  6. Es gieren so manche Behörden nach Tatsachen die die Annahme einer Alkoholabhängigkeit rechtfertigen. Damit ist auch schon der eine oder andere Chef einer RaiBa, VoBa oder Sparkasse seine Eignung als Geschäftsleiter eines Finanzinstituts losgeworden, was bestimmt auch so manchen Zusammenschluss bei den Genossen und Sparkassen in den letzten Jahrzehnten erleichterte. Ist mit drin und da gäbe es sogar einen sehr geringen Bezug. Es ist ja sogar mit drin, wenn die Störung mögliche Risiken im Umgang mit Feuerwaffen reduzierte - z.B. eine Zwangsstörung stets zweimal den Ladezustand einer Waffe zu kontrollieren oder mehrfach prüfen zu müssen, ob der Waffenschrank auch verschlossen ist. Wenn man "einbildung" durch "überzeugung" ersetzt früher ja und heute nein. Aber für ein Verhalten, dass bei vielen Chef- und Oberärzten, gerade auch in der Chirurgie, weitestgehend akzeptiert wird, bekämen viele Hartz IVler die Diagnose einer Narzisstischen PS. Dein Mausebaer
  7. Warum unterschiedliche Kulturen? Ein paar Beispiele, wie gleiches Verhalten mal als erwünscht und mal als gestört gilt? Eine junge Mutter wacht auf, glaubt ihr kleines Kind schreien zu hören, sieht nach dem Kind aber das Kind schläft tief und fest und auch nicht geschrien. ==> Fürsorgliche Mutter Die selbe Frau hört jetzt nicht ihr Kind schreien, sondern ihre längst verstorbene Großmutter nach ihr rufen. ==> ... Ein Mann ist davon überzeugt, dass seine Gebete zu Gott mehr sind bzw. bewirken als nur einen Meditationseffekt. ==> Gläubiger Mensch Der selbe Mann ist davon überzeugt, dass Gott ihm antwortet. ==> ... Legaler, privater Besitz von Feuerwaffen oder psychische Störungen? Zugang an sich ist noch nicht alles. Auch wenn es sich auch wegen strikterer Diagnosevorgaben gebessert hat, hat der ökonomische und soziale Missbrauch von psychischen Störungen Methode. Je nach Studie gibt es so zwischen 2 % bis knapp 5 % der Schulkinder mit ADS/ADHS. Wenn man aber vor wenigen Jahren mal prüfte, wie viele Schüler in deutschen Schulklassen Ritalin verschrieben bekommen hatten, waren das nicht selten bis zu 20%. In den USA ist die Pharmako-Therapie der Bipolaren (Affekt) Störung ein vergleichbarer Liebling bei den psychischen Störungen. Sollten alle Diagnosen stimmen, sind die Einwohner der USA im Mittel sehr kranke Menschen. Es kommt auch auf die Art und Qualität des Zugangs an und von der Antisozialistischen Persönlichkeitsstörung haben wird noch gar nicht geschrieben. Dein Mausebaer
  8. Das WaffR in Deutschand ist von ein paar Strafvorschriften abgesehen, Ordnungsrecht. Im deutschen Ordnungsrecht gibt es keine Unschuldsvermutung. "Der Unschuldsvermutung kommt eine Doppelfunktion zu. Sie verbietet »zum einen, im konkreten Strafverfahren ohne gesetzlichen, prozeßordnungsgemäßen – nicht notwendigerweise rechtskräftigen – Schuldnachweis, Maßnahmen gegen den Beschuldigten zuverhängen, die in ihrer Wirkung einer Strafe gleichkommen und ihn verfahrensbezogen als schuldig zu behandeln; zum anderen verlangt sie den rechtskräftigen Nachweis der Schuld, bevor dem Verurteilten diese im Rechtsverkehr allgemein vorgehalten wer- den darf.«23 Dies bedeutet sowohl das Verbot eines Schuldspruchs wie auch der Auferlegung von Strafen oder strafähnlichen Sanktionen ohne oder vor gesetzlichem Schuldnachweis.24 Rechtsfolgen, die keinen Strafcharakter haben, verletzen folglich nicht die Unschuldsvermutung.25" Quelle: ASYLMAGAZIN 6/2011, dort Verweise auf "23 BVerfGE 74, 358 (371); ähnlich BVerfGE 82, 106 (117). 24 Eser, in: Meyer (Hrsg.), Charta der Grundrechte der Europäischen Union, 2. Aufl. (2006), Art. 48 Rn. 6; Kühl, Unschuldsvermutung, Freistellung und Einstellung, 1983, S. 12 sowie 25 BVerfGE 82, 106 (117)." Ja. Dein Mausebaer
  9. Nein, es ist so bestimmt, dass ein SB fast keine Wahl hat (hätte noch Gutachten nach Abs. 2 fordern können), Erlaubnisse zu widerufen, wenn er erfährt, dass ein LWB in psychologischer oder psychiatrischer Behandlung ist - selbst wenn es nur wegen eines Reizdarms ist. Da zeig sich einmal mehr die fachliche Kompetenz jener, die unser WaffenR effektiv gemacht haben.
  10. "geeignet"; "zuverlässig" ist § 5 WaffG Hatten wir hier in WO vor einigen Jahren sogar mal als Fall. Ein LWB, der es selbst sehr genau nahm und vorsichtig war, teilte seiner Waffenrechtsbehörde mit, dass seine Waffen vorübergehend von jemand anderen verwahrt werden, da er selbst zu einer psychosomatische Kur ist. Statt eines freundlichen Dankes kam der Widerruf der Erlaubnisse von seinem Sachbearbeiter. Du brauchst für den § 6 Abs. 1 Nr 2 noch nicht einmal eine Diagnose. Es reichen Tatsachen, die eine Annahme rechtfertigen, völlig aus. Dein Mausebaer
  11. Für Europa i.w.S. geht die WHO für alle (behandlungswürdigen) psychischen Störungen von einer (Jahres)Prävalenz von 50% der Bevölkerung aus. Damit steht Europa gut da. Weltweit habe ich da 60% in Erinnerung (finde aber gerade keine Quelle auf die Schnelle) Das erklärt zum einen, warum sich so viele Menschen immer mal seltsam verhalten. Auf der anderen Seite wird aber auch deutlich, dass die Masse der Fälle, wie bei einer Erkältung, auch wieder von alleine weggehen. Nein, nicht nur. Auch die Kostenträger und Gesetzgeber reden da ein gewichtiges Wort mit. Du glaubst doch wohl nicht, dass der effektive, permanente Mangel an Psychotherapeuten und Psychiatern auf den allgemeinen Fachkräftemangel zurückgeht. Die Ausbildung nach dem Studium ist scheiße teuer, die Bezahlung als Angestellter ist mittelmäßig bis schlecht und Kassensitze sind massive Mangelware, die sich die, die einen ganz oder teilweise abgeben wollen, nicht nur vergolden lassen wollen. Ohne Kassenpatienten kommst Du aber i.d.R. nicht auf ein stabiles Einkommen. Dein Mausebaer
  12. Dafür gibt es in G'stan genau zwei Gründe: Eine Willensäußerung des Patienten ist nicht möglich und ein Zuwarten auf eine mögliche spätere Willensäußerung des Patienten führte zu erheblichen gesundheitlichen Nachteilen des Patienten Der Patient hat die Behandlung abgelehnt, steht aber unter gerichtlicher Betreuung und das Betreuungsgericht entscheidet, dass die negativen Folgen der Nichtbehandlung derart gravierend sind, dass ein derartiger Eingriff in die Freiheitsrechte gerechtfertigt ist und prüft, begleitet und kontrolliert auch die Behandlung. Der Prozess ist für kurze Behandlungsdauern wie einmalige OPs o.ä. zugeschnitten, da vor, bei und nach der Behandlung stets das Betreuungsgericht in wortwörtlich entscheidender Funktion involviert sein muss. Für länger dauernde Behandlungen wie Psychotherapien ist diese Möglichkeit ungeeignet, da es die Richter und auch die Therapeuten bereits mit quantitativer Arbeit extrem belastete. Aktiv Verantwortung für sich selbst zu übernehmen ist regelmäßig ein grundsätzlichen Kennzeichen für eine relative, psychische Gesundheit. Hierbei auch noch auf eine "Verbesserung" hinzuarbeiten, sogar auch noch im besonderen Maß. Wir stammen praktisch alle von "Angsthasen" ab, denn die anderen habe es nicht mehr geschaft, sich fortzupflanzen. Ja und? Alles real existierende und relevante Bedrohungen und absurd überzogene Furcht vermag ich da auch nicht zu erkennen. Wenn Du keine realen Bedrohungen hast aber exzessive, völlig überzogenen Furcht verspürst und vielleicht auch noch entsprechend handelst oder laufend völlig sinnlos über vielleicht noch theoretisch mögliche, aber faktisch nicht bestehende Gefahren Grübeln musst, kannst Du mal an eine eventuelle Angststörung denken. Nein, wenn Du unbedingt willst, dass der Zustand aufhörte, dann schon. Wieso denn? Reelle Gefahren und ein reeller Umgang mit ihnen - was willst Du noch? Eher schaffst Du an einer Störung, wenn Du Risiken nicht wahrnehmen oder einschätzen könntest oder es zwar kannst, aber nicht angemessen darauf reagiertest. Bisher liegt wohl alles, was Du schildertest einfach noch im Bereich verschiedener Ausprägungen von Persönlichkeitsfacetten. "Coaching" ist, wenn Du einen gesunden Zustand mit psychologischer Hilfe verbessern willst. Wenn Dein Zustand pathologisch ist, und Du mit psychologischer Hilfe zurück zu einem gesunden Zustand willst, ist es eine Therapie. Dein Mausebaer
  13. Was zu untersuchen wäre. Wenn mir jemand die Mittel bereitstellte, könnte mich dieses Thema doch noch zum Promovieren locken Hierzu springen einem gleich drei mögliche Hypothesen als Erklärung an, die zu prüfen wären: Mängel beim Vollzug des deutschen WaffR (LWB sind genauso wie alle anderen Menschen in Deutschland von psychischen Störungen betroffen. Die Behörden stellen dieses fehlen der persönlichen Eignung jedoch nicht fest. Die Prozesse in Deutschland ein LWB zu werden selektieren derart, dass kaum Menschen mit durchschnittlichen Dispositionen für psychische Störungen LWB werden. Der Umgang mit EWB-pflichtigen Waffen fördert die Resilienz gegen psychische Störungen und wirkt hier möglicher Weise sogar therapeutisch. Wäre H1 zu stützen, so wären die betroffenen Behörden nicht in der Lage, das aktuelle WaffR umzusetzen. Folglich wären sie entweder angemessener Auszustatten oder das WaffR wäre an deren Leistungsvermögen anzupassen. Stützten die Ergebnisse H2, wäre das ein Hinweis darauf, dass das deutsche WaffR tatsächlich davor schützte, dass Menschen mit psychischen Störungen legal EWB-pflichtige Waffen erwürben. Würde die Studie H3 stützen, dann wären die aktuellen Vorschriften zur persönlichen Eignung bei psychischen Störungen schädlich und sollten dringend abgeschafft werden. DAS ist schon längst da. Vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 WaffG. Dein Mausebaer
  14. Es geht ja auch nur um die psychische, persönliche Eignung beim Antrag auf eine Erwerbserlaubnis. SPD und Grüne: Hilfe, Hilfe da muss man wegen Hanau was machen und vor allem das Waffenrecht verschärfen!!! Schußwaffen (legal) in Bürgerhand sind gefährlich für die öffentliche Sicherheit. FDP: Ist nicht nötig zu verschärfen, da schon drin. Das Problem ist ein Vollzugsproblem, wenn halt die Polizei und Ministerien die Waffenrechtsbehörden nicht informieren. CDU und AfD: schweigen Die Linke: ist mit der Schuld der USA und NATO am Ukraine-Konflikt beschäftigt. Wäre interessant zu sehen, wie 2/6 mit dem klassischen Nähe-Distanz-Problem der BPSler interagierte. Mit JJ. oder Rote könnten die echt für Umsatz beim Amt sorgen. Ihr Problem mit dem "Spannungsmanagement" richtet sich vor allem gegen sich selbst. Von daher wäre da im schlimmen Fall schon mit einer gewissen temporalen Selbstregulation zu rechnen. "Missbrauch" ist für mich umfassender als ein Abhängigkeitssyndrom. Wobei sich bei einem bestehenden Abhängigkeitssyndrom streiten ließe, ob man da moralisch beim Patienten noch von Missbrauch sprechen kann. Dein Mausebaer
  15. Sinnlos, da dann ja bereits die "Unterbringung" für die Dauer der Gefahr greift. Die dürfen doch eh auf § 10 StGB alles und wie sollten die denn fähig sein, überhaupt einen Antrag für eine WBK zustellen. Ihr Betreuer wird das ja wohl kaum machen. Wie viele BPSler kennst Du? Bei leichter BPS besteht kaum ein Unterschied zu einem "gesunden" Norm-Menschen und bei schweren Formen würde auch der trotteligste Sachbearbeiter mindesten mal den § 6 Abs. 2 WaffG ziehen. ... und wie ist das dann mit Entwicklungen - so herum und auch so herum? Also wer sich zu genehmigenden Forschungen mit LSD vollknallt, bekommt eine WBK, aus gesundheitlichen Gründen Heroin oder Methamphetamin nimmt, bekommt ne WBK, und besoffen dem Sachbearbeiter auf dem Amt den Antrag vollkotzt bekommt auch die beantragte WBK weil entweder kein Missbrauch oder keine illegale Substanz. Irgendwie doch alles nicht ganz so einfach, oder? Dein Mausebaer
  16. Derzeit § 6 Abs. 1 WaffG: "(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie 1.geschäftsunfähig sind, 2.abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder 3.auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht. Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen." Du bist derzeit in Deutschland persönlich aus psychologischen Gründen nicht geeignet Waffen zu besitzen, wenn Du ein Abhängigkeitssyndrom von einem Mittel entwickelt hast, dass grundsätzlich einen Rauschzustand auslösen kann (was z.B. bereits "Raucher" betreffen kann, wenn sie nicht mehr gut ohne können. Ein Nikotin-Rausch ist selten, aber möglich) debil bist. "Debil" wird heute i.d.R. als diskriminierend betrachtet. Es bezeichnete leichte Formen dauerhafter geistiger Einschränkungen. Also ein niedriger IQ oder eine auch nur beginnende, irreversible Demenz, ... oder einer x-beliebigen anderen psychischen Störung leidest, selbst wenn es eine leichte Zwangsstörung ist, die Dich im Umgang mit Waffen zu redundanten Sicherheitsverhalten bringt oder auch Schmerzen, die nicht mehr oder nicht im ausreichenden Umfang rein körperlich erklärt werden oder irgendetwas, das eine Diagnose aus dem "F"-Bereich der ICD erlaubte. (Also von F00.-* Demenz bei Alzheimer-Krankheit (G30.-+) F01.- Vaskuläre Demenz F02.-* Demenz bei anderenorts klassifizierten Krankheiten F03 Nicht näher bezeichnete Demenz F04 Organisches amnestisches Syndrom, nicht durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen bedingt F05.- Delir, nicht durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen bedingt F06.- Andere psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit F07.- Persönlichkeits- und Verhaltensstörung aufgrund einer Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns F09 Nicht näher bezeichnete organische oder symptomatische psychische Störung ... bis F99 Psychische Störung ohne nähere Angabe ) Wie man leicht merkt, wurde hier von Leuten formuliert, die genau wissen, was sie schreiben ließen. Dein Mausebaer
  17. ... weil er sofort absolutes Flugverbot bekommen hätte, wenn er sich als psychotherapiebedürftig ge-out-et hätte. So gab es kein Outing gegenüber dem Arbeitgeber, damit keine Therapieunterstützung durch den Arbeitgeber, und es kam zum Therapieabbruch mit der bekannten Folge. Binäre Regeln zu psychischen Störungen - wie eben auch in § 6 Abs. 1 WaffG - schützen nicht, sondern gefährden - sowohl den Merkmalsträger als auch Dritte. Dein Mausebaer
  18. ... und das war damals bereits objektiv nutzlos und diente nur als abschreckende Schikane. nur erkennt man die nicht, weil "verrückt" eben nur eine Abweichung von der Masse definiert, aber nicht definiert, wie weit sie zu sein hat. Für die Therapie gibt es den Grundsatzes des Leides für eine Therapiewürdigkeit von "Verrücktheit". Nein, dass wird bestenfalls so sinnlos, wie die Gutachten nach § 6 Abs. 3 WaffG. Schlimmstenfalls wird es zu willkürlichen Killer-Paragraphen mit dem die staatliche Verwaltung den legalen, privaten Feuerwaffenbesitz nach belieben verbietet. Dein Mausebaer
  19. Gar nicht. Das liefe sicher wie bisher auch schon. Du teilst freiwillig das Ergebnis mit, weil sonst nix WBK. Nein, weil es eine Stichpunkt Betrachtung ist. man jedem immer nur vor die Stirn schauen kann und nicht dahinter es nur um das Verleiden des legalem Feuerwaffenbesitzes geht DAS ist bereits jetzt schon so (vgl. § 6 Abs. 1 WaffG) Probiere Dich doch mal als Berufspilot mit einer psychischen Störung! Hat man aber nicht und wird man von sich aus auch nicht. Dein Mausebaer
  20. Was ist "denkfähig"? Nur wenige, meist entsprechend geübte Menschen sind fähig, Statistik zu verstehen. Meist ist es selbst bei den gebildeteren Menschen bereits bei bedingten Wahrscheinlichkeiten vorbei und Diskriminanzanalyse und Likelihood sind selbst für diese oft eine skurrile Mischung aus Wahrheit und Zauberei. Nicht nur, dass die Masse der Menschen bei 100% identischen Fehlverhalten (z.B. PKW auf einer abschüssigen Straße nicht ausreichend sicher abgestellt) je nach Schwere der Folgen (PKW rollt weg und bleibt ohne erkennbare Schäden auf einem Rasen stehen, PKW rollt weg und beschädigt einen einfachen Gartenzaun und bleibt im Vorgarten stehen, sowie PKW rollt weg und beschädigt den Gartenzaun und tötet das kleine Kind, das im Vorgarten spielte) völlig unterschiedlich schwere Strafen von keiner Sanktion bis hin zur Todesstrafe fordern. Die Beurteilung der Schwere einer Tat und ihrer Folgen hängt auch noch von Merkmalen wie Geschlecht, empfundene Sympathie und Nähe des Aussehend des/der Täter oder Täterin oder diversen Tatverantwortlichen*Inne zum gesellschaftlichen Schönheitsideal ab. Nein, nicht durch Denken werden die Menschen gesteuert, sondern durch Gefühle. DAS haben die Ideologen der Antis genauso gut begriffen wie z.B. auch die Hinterleute des Enkel-Trick-Betrugs - die Masse der LWB aber leider scheinbar nicht bzw. noch viel zu wenig. Euer Mausebaer
  21. Auch wenn den Antis weltweit vor allem der legale, private Besitz von Feuerwaffen ein Dorn im Auge ist, so ist die Betrachtung von schädigendem Missbrauch auf den von Feuerwaffen zu begrenzen, nicht sinnvoll. Zum Einem schützt der Gebrauch von Feuerwaffen nicht nur vor dem Missbrauch von Feuerwaffen, sondern vor einer ganzen Reihe von Missbrauch möglicher Tatmitteln bis hin zu den den Menschen von der Natur gegebenen Mitteln Auch kann der Gebrauch vor anderen Gefahren schützen, wie z.B. gefährlichen Tieren, oder als Signalmittel dienen. Weiter ist er ein Werkzeug zum Populationsmanagement von sog. Wild durch die Jagd. Die positiven gesundheitlichen Effekte durch Sport und Entspannung sollten genauso wenig vergessen werden, wie Die Bewahrung und Dokumentation von Geschichte und Technik. ... In vielen sog. entwickelten Ländern liegen die persönlichen Risiken im Zusammenleben mit Menschen meist auch nicht mehr bei einem vorsätzlichen Missbrauch von irgendetwas, sondern im Unterlassen von etwas. Fehlendes Stressmanagement, sowohl bei der Verhinderung, dem Umgang mit und (Krankenhaus)Infektionen durch ungenügende Hygiene und unsachgemäßen Medikamentengebrauch Fehlendes Training von und fehlende Ausgleiche für Körper und Geist Nachlässige Erziehung und Ausbildung (über Lernstoff hinaus) ... Euer Mausebaer
  22. Ist schon irgendwie putzig: In den USA gibt es mit dem Zweiten Zusatzartikel zur Verfassung ein verfassungsmäßiges Recht auf gut organisierte Milizen und daher das Recht, Waffen zu besitzen und zu führen (also auf die Mittel zum Widerstand). In Deutschland haben die Deutschen (also nix für Nicht-Deutsche in Deutschland) ein definiertes, verfassungsmäßiges Recht zum Widerstand (Art. 20 Abs. 4 GG) aber nicht auf die dafür nötigen Mittel. Euer Mausebaer
  23. Ob "die US-Amerikaner" darin traditionell besser sind, wage ich zu bezweifeln. Die sind genauso Menschen, wie alle anderen auch. Aber die "Gründungsväter" waren es. Denn sie schufen einen Verfassungszusatz, der verhindert, dass alle anderen Verfassungsrechte der Bürger der USA nur eine Gnade sind bzw. werden, die von den gerade herrschenden Personen gewährt werden. Warum hat denn wohl der Zweite Zusatzartikel zur Verfassung der USA einen derartigen politischen und gesellschaftlichen "Streitwert" - er gewährleistet bis Heute den Unterschied zwischen relativ freien Bürgern und Bürgern von relativer Gnade der aktuell Herrschenden. Wären Bürger, die sich ggf. effektiv gegen ihre aktuellen (Be)Herrscher wehren könnten, für die jeweils aktuellen (Be)Herrschern kein Problem, wären Regierungen nicht so erpicht darauf, dass ihren "Bürger" möglichst verwehrt wird, sich zu bewehren. (vgl. z.B. : https://www.spiegel.de/politik/cocktails-verboten-a-40923455-0002-0001-0000-000044914759?context=issue ) Dein Mausebaer
  24. ... nur wie auch @vaquero357 schon postete, sind gerade die, die der Staat relativ erfolgreich von Besitz ausschließen kann, gerade die, bei denen der Waffenbesitz kein Problem, sondern eher noch gesellschaftsstabilisierend ist. Die, bei denen der Waffenbesitz problematisch sein kann, lassen sich nicht wirksam vom Waffenbesitz ausschließen. Dafür ist gerade auch Deutschland ein Beispiel. Dass aber auch illegaler Besitz von Feuerwaffen kein gesellschaftliches Problem sein muss, dafür ist Deutschland auch wieder ein Beispiel. 4/5 der nicht von staatlichen Organisationen besessenen Feuerwaffen in Deutschland werden nach allgemein - selbst von Antis - anerkannten Schätzungen, ohne staatliche Erlaubnis besessen. Ein allgemeines gesellschaftliches Problem sind diese Feuerwaffen aber trotzdem nicht - nur das legal besessene Fünftel ist für viele Ideologen der Antis offenbar ein Problem. Euer Mausebaer
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