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Das gibt ersteinmal eine Dv. Dann bekommen einzele Einheiten ein Sonderwürstchen. Danach wird noch zig-fach festgestellt werden, dass das G36 nicht so gelb und vom Ei ist, wie es immer wieder behauptet wurde. Und mit viel Glück ist HK dann endgültig und final insolvent wenn ein Ersatz für die Standartwaffe der Bw gesucht wird. Euer Mausebaer
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Viele der zerschredderten G3s waren sogar noch original werksverpackt.
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Die sollen bei der Marine gefunden wurden sein.
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Hatten!!! Die sind bis auf eine handvoll alle zerschreddert worden.
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Waffensteuer - die Trottel sterben nicht aus
Mausebaer antwortete auf GunTalker's Thema in Waffenlobby
Auch wenn viele, auch hier, für die Frosch-Methode sind, wenn wir unsere Politiker nicht selbst auf das Thema Waffenrecht i.V.m. sinnfreie Belastungen für legale Schußwaffenbesitzer und die öffentliche Verwaltung, Behinderung von Bürgerrechten + des Sports + des Naturschutzes + des Schutzes von Kulturgütern etc. setzen, kommt das Thema höchtens als Negativ-Thema in den politischen Programmen und sonstigen Absichtsbekundungen vor. Euer Mausebaer -
Waffensteuer - die Trottel sterben nicht aus
Mausebaer antwortete auf GunTalker's Thema in Waffenlobby
Bei einer Waffensteuer geht es nie um die Einnahmen und auch bei allen Erwerbs- und Besitzerschwernissen geht es nie um Sicherheit. Es geht immer nur um ein obrigkeitsstaatliches Weltbild mit dem Bürger als Feind des Staates. Wenn man dann auch noch nur jene Schußwaffen, die nicht in einer gefährlichen Sammelverwahrung in i.d.R. unbewohnten Gebäuden außerhalb der Orte untergebracht sind, besteuern will, wird eine kommunale Aufwandssteuer für den Besitz von Feuerwaffen gleich gänzlich zum Rohrkrepierer. Noch viel hirnrissiger kommt mir jedoch die Idee von eigenen kommunaler Gewerbesteuerprüfer vor. Euer Mausebaer -
Ähm, "anders" heißt aber auch noch lange nicht besser. Dein Mausebaer ps: ob die Scheine, die Lehramtsstudenten in Pädagogik und ggf. Psychologie machen können oder z.T. müssen immer noch "Sitzscheine" sind, weiß ich nicht. Aber auch Psychologen werden keine Neurologen auch wenn ihr Studium in den Bereichen der Sinnes- und Neurophysiologie an einigen Unis denen der Mediziner in nichts nachsteht.
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Es sind schon ein paar weniger als "fast alle" aber auch ohne die Medien-Selektion unterer Informationen dürften Schulen ein Schwerpunkt bleiben. Ziel dieser Massaker dürfte das Aufbessern des eigenen Selbstwertgefühls sein ("Ich habe Macht. Ich bestimme über Leben und Tod"). Empierische und natürlich experimentelle Studien fehlen hierzu jedoch. Es fehlen ganz einfach die Versuchspersonen. Voraussetzung für solche Massaker sind Ansammlungen (vermeindlich) wehrloser Opfer. Sind nur wenige Opfer da, kann der Täter auch nur wenig Macht empfinden. Die die potentiellen Opfer wehrhaft, bekäme der Täter wohlmöglich noch eins obendrauf - das wäre Ohnmachtsempfinden und völlig kontraproduktiv aus Sicht des Täters. Die Täter bevorzugen Tatorte, an denen sie sich auskennen. Heranwachsene in der Adolezens sind besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt. Neben massiven Änderungen ihrer sozialen Bindungen (z.B. Eltern werden durch Freunde und romantische Partner als Bezugss- und Vertrauenspersonen ersetzt), ihrer sozialen Position (kein Kind mehr aber auch noch nicht erwachsen) und zu klaren äußerlichen Körperverändrungen. Und es kommt auch zu deutlichen neurologischen Umbildungen. Wobei es Hinweise gibt, dass soziale Veränderungen, äußerliche Körperveränderungen und neurologische Veränderungen gegenseitig interargieren. Diese besonderen Belastungen bei gleichzeitiger psychischer und neurologischer Instabilität können leicht zu erheblichen Einflüssen auf das Selbstwertenpfinden einer Person haben - in die eine, wie in die andere Richtung Jugendliche sind, wie inzwischen viele Menschen, von eigenen, realen Erfahrungen über Wirkungen von Waffen und Schußwaffen insbesondere abgeschnitten. Daher sind sie anfällig für den von Medien und Politik geschaffenen und gepflegten falschen Mythos der Omnipotenz des Waffenbesitzes. Lehrer haben Lehramt studiert. Sie sind weder Pädagogen noch Psychologen. Ihre Aufgabe ist es, formelles Wissen zu vermitteln. Eltern sind häufig mit sich selbst und Geldverdienen beschäftigt. Kinder sind für viele Eltern ein Mittel zur ihrer eignen Selbstverwirklichung. Jugendliche in der Adoleszens sind besonderen psychischen Belastungen ausgesetzt und gleichzeitig psychisch wenig stabil, Medien verbreiten glaubhaft Waffen-Mythen und es keiner da, der sich um die Jugendlichen als Person kümmerte. Darum gibt es in Schulen und bei jugendlichen Tätern vermutlich eine Häufung derartiger Taten. An den besonderen psychischen Belastungen und der geringeren psychichischen Stabilität Heranwachsender wird man nicht wirklich etwas Ändern können. Ändern könnte man das Glauben falscher Mythen über Waffenbesitz, die Ansammlungen wehrloser Opfer und dass man sich um die Heranwachsenden als Personen kümmerte Aber dafür müßte man entweder sich vom geliebten Reiten toter Pferde in unseren Gesellschaften verabschieden und/oder viel Geld in die Hand nehmen bzw. auf Geld verzichten. Euer Mausebaer
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Fragst Du das aus rhetorischen Gründen oder willst Du das erklärt bekommen?
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Alle Hinterblibene? M.W. nur die, die Ansprüche gestellt und das Angebot der Versicherung akzeptierten. Hier zahlt ja auch nicht der Vater, sondern wir alle, die eine Haftpflichtversichung abgeschlossen haben. Die einen etwas direkter, weil sie beim selben Versicherer sind, die anderen über die Rückversichungen des Versicheres. Wielviel unserer Prämien bereits über Rüchstellungen auf das Konto von Winnenden gegangen sind, kann ich natürlich nicht wissen. Dein Mausebaer ps: ich würde mich hoffentlich mit möglichen Erklärungen besser zurückhalten als der Vater des Täters. Zu leicht sind in psychologischen Extremensituationen auch bei erwachsenen, normalintelligenten Menschen die Erinnerungen verändert. Dann quälst Du Dich auch mit einer moralischen Schuld herum, die es sonst so vielleicht gar nicht gegeben hätte. Das "natürliche" Chaos von einander widersprechenden Zeugenaussagen sollte einem da schon davor warnen. Literaturempfehlung: s.o.
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... und nach der Stadt kommen dann die Hinterbliebenen, die Überlebenen, die in der Nähe gewesenen, das Autohaus und die Sozialversicherungen. Mich überraschte es nicht, wenn auch das IM noch einen Gebührenbescheid für den Polizeieinsatz schickte. Euer Mausebaer
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... oder genauer: Der Vater scheint zu glauben, dass die Pistole nicht nach § 36 WaffG verwahrt war. Ob dieser Glauben einer eventuell veränderten oder einer korrekten Erinnerung entspringt, wurde m.W. nie untersucht. Meine Literaturempfehlung hierzu wäre z.B. Memon A., Vrij A. & Bull R; Psychology and law : truthfulness, accuracy and credibility – 2nd ed.; Wiley 2003 Euer Mausebaer
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Also fangen wir da einfach einmal vorne an. Rechtsgrunlage ist § 6 Abs. 3 WaffG i.V.m. § 4 AWaffV. In § 4 Abs. 2 AWaffV findest Du den Katalog, wer Dich begutachten darf. In § 4 Abs. 4 AWaffV sind eventuelle Ausschlüsse genannt In § 4 Abs. 5 AWaffV sind die Methoden bzw. die Art der Begutachtung beschrieben In § 4 Abs. 7 AWaffV ist die Ausnahme von bestimmten Dienstwaffenträgern vom § 6 Abs. 3 WaffG geregelt. Da in § 4 Abs. 5 AWaffV dummerweise etwas von "Testverfahren" bei § 6 Abs. 3 WaffG-Fällen steht, ist es Heute i.d.R. mit einem 25 minütigem (eine Therapieeinheit) Gespräch bei einem Psychotherapeuten nicht mehr getan. Ein dappischer Test muß her. Da der einzige Hinweis, was für ein Test das denn sein soll, der Hinweis auf Österreich in der Gesetzesbegründung ist, wird i.d.R. ein Persönlichkeitstest gemacht. In Ö ist der MMPI vorschrift. Persönlich finde ich das hier wie dort völlig sinnbefreit. Nur sind alle mir bekannten Persönlichkeitstest leider aufwändiger und damit teurer als z.B. der "3-Worte-Uhrzeittest" bei Verdacht auf eine Demenz. Die meinsten Psychotherapeuten und psyhotherapeutischen Einrichtungen sind mit derart sinnbefreiten Gutachten wie aufgrund des § 6 Abs. 3 WaffG nicht vertraut und werden daher i.d.R. abwinken. Am ehesten sind noch die Verkehrspsychologischengutachter von TÜV, Dekra & Co. bereit dieses Gutachten zuerstellen, wobei mir kein Gutachten bekannt ist, dass sowohl juristisch als auch psychologisch "richtig" gewesen wäre. Oft mangelt es an der Fokussierung auf den schmalen Bereich des § 6 Abs. 3 WaffG. Vermutlich weil sich einfach kein Gutachter, der nicht LWB ist, vorstellen kann, dass er begutachten soll, ob jemand 4 Jahre früher als sonst im WaffG vorgesehen, neben der klassischen Mordflinte der sizilianischen Mafia und Pistolen, der Art mit denen der Mossard jene Hinterleute des Münchenattentats liquidierte, die er nicht mit Sprengfallen tötete, nun auch ein fast 100 Jahre altes ehemaliges Militärgewehr für das Ordonannzgewehrschießen erwerben darf. Dein Mausebaer ps: falls jemand tatsäschlich ein §6 Abs.3 WaffG-Gutachten kennt, dass negativ ausgefallen ist, wäre ich aus persönlicher Neugier an dem Gutachten interessiert.
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Wenn Du Deine Waffen früher zurückbekommen hast, dann lass' uns wissen wie! Ich schätze, dass hier gerne einige die Ermittlungsbehörden von der nutzlosen und sinnarmen sicheren Verwahrung ihres Eigentums entlasteten. Dein Mausebaer
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Ich habe keinen Vertrag mit dem Land Hessen. Also gibt es da nicht viel Sachverhalt zu bewerten. Ein Werkvertrag beinhaltet auch das Recht auf (termingerechte) Rückgabe. Ist eine Rückgabe nicht (rechtzeitig) möglich, könnte eine Schadensersatzpflicht bestehen. Die Voraussetzung dafür wären, dass einem ein Schaden entstanden ist, die Unmöglichkeit der rechtzeitigem Rückgabe Herrn Abel zurechnen wäre und er dabei grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Vorsatz ist sicher absurd. Aber wenn das laufende Verfahren gegen ihn ausginge, dürfte das kaum ein Richter in einem Zivilverfahren anders sehen. Bezüglich eventueller Schäden an den vielleicht einmal zurückgegebenen Waffen ist das Spiel lustiger, weil zu beweisen wäre, ob die Waffen bereits bei Herrn Abel oder erst in der Obhut des Landes Hessen Schaden nahmen (Zurechenbarkeit). Dass da keiner "Hier" schreien wird, wäre anzunehmen. Dein Mausebaer
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... aber mein Vertragspartner war und ist Peter Abel. Damit ist er Ansprechpartner für alle meine vertraglichen Ansprüche. Gegen des Land Hessen könnte ich nur versuchen Ansprüche aus dem Eigentum- und Besitzverhältnis geltend zu machen. Die Waffen, auch die Kundenwaffen, sind nun einmal als Beweise Bestandteile des Verfahrens gegen Herrn Abel. Damit sieht es baw erst einmal mau aus mit Herausgaben. Wenn das Land wollte, dann könnte es auch anders - aber Abweichungen vom 08/15-Vorgehen machen Extraarbeit und sind ein Extrarisiko. Also warum sollte man sich dort Extraarbeit machen und ein Extrarisiko eingehen wollen? Dein Mausebaer
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Wer preiswert etwas Stunk machen und Arbeit für die Behörden kreieren möchte, der kann ja das Mittel der Petitionsbeschwerde wählen. Immerhin hat ja der Staat (Bund vollzogen nach Landesrecht) uns das Bedürfnis anerkannt, gerade jene Waffe zu besitzen, deren Besitz uns jetzt vom Land Hessen vorenthalten wird, ohne dass wir dazu aucdh nur ein Zucken beigetragen hätten. Wer nicht in Hessen lebt, könnte sogar an zwei Landtage in der Angelegenheit Petitionsbeschwerden einreichen. Ob's für die Dauer des Besitzentzugs ein Ersatzbedürfnis gibt? Euer Mausebaer
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Sechs eng gestaffelt vor dem Tresen und sieben dahinter. Solange keiner versucht sich groß zu bewegen geht das schon.
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Jein, solange Manfred und ich hinter ihm ständen, während er an unseren Waffen werkelte, ginge das wohl noch. Aber bei einem laufenden Verfahren wegen einer Straftat gegen das Waffengesetz und bereits erfolgter Sicherstellung aller in seinem Besitz befindlichen Waffen zu Einem zur Abwendung einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und zum Anderen als Beweismittel, wird das mit dem Überlassen von ewb-pflichtigen Waffen etwas kompliziert. In sechs bis 20 Monaten könnte man Konkreteres wissen. Begründet eine voraussichtlich derart lange Entziehung einer ewb-pflichtigen Schußwaffe ggf. ein Bedürfnis wegen Ersatzbedarfs? Dein Mausebaer
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Nun übertreibe nicht ganz so wild! Für einen Wiener Walzer hätte es eindeutig nicht gelangt, aber einen Klammerblues hätten selbst wir da schon noch tanzen können - bei geschlossener Türe
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Wie wollten die liefern, wenn die Waffen noch beschlagnahmt sind? Bisweil scheint sich noch nicht einmal wer dafür zuständig zu fühlen, mit den Eigentümern der Waffen zu kommunizieren.
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Nein, was reimt man sich denn da zusammen? Im Prinzip schon, aber das WO-genehmigte Volumen ist halt schnell verbraucht. Daher der Hinweis im Text meiner Selbstbeschreibung. Euer Mausebaer
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Es wäre vorallem besser, wenn die Behörden für und nicht gegen die Bürger handelten. Da es ja scheinbar kaum Infos behördlicherseits gibt, obwohl ja sonst gerne mit solchen Aktionen sogar gepralt wird, sehe ich kein Grund, warum wir hier diese Behördenaktion totschweigen statt hinterfragen sollten. Entweder gab es Verstöße, die die getroffenen Maßnahmen notwendig machten, dann brauchen diese Verstöße auch nicht verschwiegen werden, oder es gibt keine Notwendigkeit für die behördlichen Maßnahmen, dann sollte gerade in diesem Forum es eine Plattform geben, um die weitere Entwicklung zu beobachten, einander zu informieren und ggf. auch zu unterstützen. Dein Mausebaer
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Mich würde es noch nicht einmal wundern, wenn es gar keinen Krümel gäbe und die ganze Aktion aufgrund eines fragwürdigen Anfangsverdacht gefahren wurde. Das OA Frankfurt/Main hat seinen besonderen Ruf und der Abel auch. Bisher zog immer das OA final den Kürzeren. Euer Mausebaer
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