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Mausebaer

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  1. Glaubst Du ernsthaft, dass damals die SPD-Führung noch an das Verstaatlichen von profitablen Unternehmen zum Wohle der Proletarier dachte? In den 70er hatte sich auch die SPD bereits bestens in die effektive Pluto- und Bürokratie der Bananenrepublk Täuschland eingefügt. Dazu brauchte es nicht erst den Genosse der Bosse. Auch Brandt und Bahrs "neue" Ost-Politik stand mehr für finanziellen Profit als für Verständnis. Denke doch nur daran, was im Westen alles aus dem Osten kam! Von Knäckebrot und Senf über die Couch-Garnitur bis zur Stereo-Anlage. Zum Schluß wurde zeitweise sogar Bundeswehrwäsche in einem Volkseigenen Betrieb gewaschen. Mit der "alten" Ostpolitik wäre das Alles schwerliche möglich gewesen. Alles was den Besitz von Waffen, die Ausbildung im Umgang mit Waffen, die faktische Begehbarkeit des Rechtswegs und das tatsächliche Ausüben des Wahlrechts durch den "Pöbel" erschwert oder vermindert dient dem Schutz und dem Ausbau von Pluto- und Bürokratie. Dein Mausebaer
  2. Es gibt keine fairen Preise. Es gibt nur Marktpreise und Preisforderungen, die nicht bezahlt werden. Wer halt z.B. diese "Fair Trade"-Preise bezahlt, dem ist halt der Mehrpreis für sein Anscheins-Gutes-Gewissen wert. Wenn Dir die Mun.-Preise des Otto-Konzerns zu hoch sind, dann mache es, wie Bouffie schrieb und schreibe das denen.
  3. Sehr hifreich, der Mausebaer :-)

  4. Nein, er hat noch nicht genug gepostet, um freigeschaltet zu werden.
  5. Sieht nach einer "Werksarbeit" aus.
  6. Naja, PP, PPk und PPk/S haben halt wie die 98er bei den Gewehren einen national-historischen Bekanntheitsvorteil. Persönlich halte ich die PP-Familie immer noch für ganz brauchbare Waffen für bestimmte Zwecke. Aber selbst die konstruktiven Konkurenten á la Sauer&Sohn 38/38H, Mauser HSc, HK4, Beretta 70er-Serie, CZ 70 und SIG Sauer P230/232 halte ich auch für zumindest gleichwertig und oft für überlegen. Im Vergleich zu moderneren Konstruktionen wie entweder Waffen nach Art der CZ 83 und Beretta 80er-Serie, Power-Zwergen á la Walther PPS und Colt Officer's Mod. oder 7,65er Westentaschenpistolen wie Seacamp, Guardian und Beretta Tomcat ist die PP-Familie einfach veraltet. Da beißt auch keine Maus einem Faden ab.
  7. Inzwischen bin ich fast schon so weit, dass ich mir wünschte, man versuchte meine Aufbewahrung zu kontrollieren.
  8. Für den Fall, dass ich meine Schußwaffen betriebsbetreit im öffentlichen Raum unverriegelt oder mit passendem Schlüssel stehen ließe, kann ich das auch voll nachvollziehen.
  9. Nee Duuu, mein Leichtentzündlicher, "Führen" ist nach dem deutschen Waffengesetz ausdrücklich nur "außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte" möglich. Dein haarespaltender Mausebaer
  10. Sei beruhig, oh edler Recke! Des Vogtes Büttel haben ein Betretungsrecht, kein Durchsuchungrecht. Die Nachschauen sind das Ergebnis politischen Aktionismus - rechtlich bedenklich - nutzarm - sinnfrei und einfach zum Dein Mausebaer
  11. Es muß kein "Fach" sein. Es genügt jedes andere § 13 Abs. 3 AWaffV-konforme Behältnis.
  12. Ach Adriaan, wenn ein Berechtigter zum Ausübeben der direkten, tatsächlichen Gewalt über die Waffen anwesend ist, sind alle Waffen ordnungsgemäß verwahrt. Dass hatten wir doch schon ganz zu Anfang der Kontrollproblematik. Also auch wenn Du das noch so sehr möchtest, braucht der Kontrolleur gar gar nicht überprüfen, ob alle Gewehre und Pistolen in den passenden Schränken sind. Da Du als ein Mensch, der sich in Deutschland an die bestehenden Gesetze hält, der Behörde auch schon längst die von Dir getroffenen Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung nachgewiesen hast, braucht der Behördenvertreter bei einer Kontrolle auch nicht die Zertifizierung in den Schränken zu prüfen. Also ein Berechtigter ist bei der Kontrolle anwesend => alles ordnungsgemäß verwahrt oder kein Berechtigter ist bei der Kontrolle anwesend => keine zerstörungsfreie Öffnung der Waffenschränke möglich Alles was bei einer Nachschau geprüft werden kann, ist ob die Anzahl und die Art der angegeben Schränke sich dem einfachen Anschein nach an dem von Dir angegebenen Ort befindet oder ob Du unberechtigten, einfältigen Personen in Deinen Haushalt Deine Waffen überläßt. Anders ausgedrückt, wenn eine Nachschau bei Dir durchgeführt wird, beschuldigt Dich die Waffenrechtsbehörde implizit entweder des Überlassens an Nichtberechtigte und/oder eines derartigen Verstoßes gegen §§ 36 Abs. 3 S. 1 HS. 2 i.V.m. 39 Abs. 1 WaffG, der so offensichtlich ist, dass Fahrlässigkeit nicht mehr in Frage kommen kann. Die Nachschau ist daher eigentlich schon Bestandteil einer Ermittlung aufgrund §§ 52 Abs. 3 Nr. 7. oder 53 Abs. 1 Nr. 21 WaffG oder staatliche Willkür. Denkt Euch Eure Teile! B) Dein Mausebaer
  13. Die Diskussion hatten wie hier schon mehr fach => SuFu! Die Meinung geht von "sie dürfen alles." bis "sie dürfen nur das, was im Gesetz steht" (mein Standpunkt). Im Gesetz steht im §36er Wer es ganz hardcore will, könnte vielleicht verlangen, dass die Behördenvertreter sorgar zu "Fensternl" hätte, weil sie keinen Anspruch hätten, die Räume auf dem Weg dahin zu betreten. Was aber selbst ich übertrieben finde. Von Öffnen der Waffenschränke und Vergleichen der Nummern steht nichts im Gesetz - nicht einmal die Nummern der Waffen, die Du zur Eigensicherung gerade geladen bei Dir trägst. B) Aber selbstverständlich dürfen die Behördenvertreter auch bei Dir vor Ort gem. § 39 WaffG Auskünfte verlangen. Zur Vorlage von Waffen gem. Abs. 3 bedarf es aber eines "begründeten Anlass" und Dir ist dazu eine "angemessene, von ihr (der Behörde) zu bestimmende Frist" einzuräumen. Ob da "wenn wir schon mal hier sind" und "jetzt sofort" den Anforderungen des § 39 Abs. 3 WaffG genügt, wage ich ernsthaft zu bezweifeln. Dein Mausebaer
  14. § 36 Abs. 3 S. 1 HS. 2 WaffG
  15. harmlos und wahrscheinlich: Der Weltuntergang findet als Schlagzeile bei Blöd, RTL & Co. statt schlimm und unwahrscheinlich: Blöd, RTL & Co. berichten nicht über den stattfindenden Weltuntergang Euer Mausebaer B)
  16. Nur wer immer und da wo gesetztlich verlangt auch unaufgefordert Auskünfte, Anzeigen etc. gem. §§ 36 ff. WaffG erteilt, erstattet etc. sollte schwerlich in seiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit berührt werden, wenn er Kotrolleure nach der zum Betreten der Wohnung benötigten Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit fragt und es nun einmal nicht sein Wille ist, die Kontrolleure in die Wonung zu lassen. Eher wäre in diesem Fall doch die Behörde gehalten, einen nachweisbaren und zulässigen haushaltsrechtlichen Grund für diesen hier fragwürdigen Umgang mit Haushaltsmitteln zu haben. Nur weil sie waffenrechtlich für die Nachschauen keinen begründeten Verdacht mehr haben braucht, heißt das noch lange nicht, dass die Behörde haushaltsrechtlich mit und bei Nachschauen Geld verschwenden darf. Dein Mausebaer
  17. Karierregeilheit von Mitarbeitern mit Führungsfunktionen Mehr Rechte als mehr Aufgaben fehlinterpretiert Vergessen, dass der LWB bereits von sich aus Rechnungs- und Lieferscheinkopien im Juli einreichte ...
  18. Aufgrund welcher Vorschrift?
  19. Rate mal, warum ich den Link zu seiner HP nicht poste und auch nicht per PN weitergebe! Seine ersten "Hobbythekbücher" stammen m.W. aus den 80ern. Also hat er mit seinen Projekten im tiefsten Kalten Krieg begonnen. Großbritanien ist erst mit deren Bürgerentwaffnungspolitik in die Rolle des potentiellen "Bösen" hineingewachsen. Vorher hatte er mit der Veröffentlichung seiner Bücher und Flyer auch keine Probleme in GB. Erst seit die Bürger dort entwaffnet werden, wird in England versucht, ihn und seine Anhänger möglichst mundtot zu machen. Es mag jeder dazu denken, was er will. Vielleicht ist das alles auch nur eine zufällige zeitliche Übereinstimmung.
  20. Luty ist Engländer ... ... und seine MPis, Schrotpistolen, Flammenwerfer und selbstgebaute Mun. soll freiheitsliebenden Menschen unter einem diktatorischen Regime ermöglichen, sich geeignetere Mittel für einen Widerstand im Sinne z.B. des Art. 20 Abs. 4 GG verschaffen zu können. Die Menschen sollen nicht mit diesen einfach zu fertigen Hilfsgeräten einen ganzen Freiheitkampf führen oder gar eine Form sportlichen Schießens betreiben.
  21. Lt. diversen HP seiner Organisation und Freunde haben staatliche Repressionen bei Ihm nicht besser gewirkt als bei Ghandi, wenn man der Verschörungstheorie zu seinem Krebsleiden nicht folgt. Wer die Voratsdatenspeicherung nicht scheut, der kann seine Bücher auch im Internet herunterladen. Luty ging es nicht darum, Geld mit seinem geistigen Eigentum zu verdienen, sondern um eine weltanschauliche Einstellung.
  22. Aber genau für solche Leute wie Dich sind die Bücher geschrieben. Inbesondere Luty schrieb im klassischen Hobbythekstil mit vielen Bildern. Dabei sind die Produkte nicht zum präzisen sportlichen Schießen gedacht. Phillipp Luty und Unterstützer haben auch eine Homepage, die jedoch gelegendlich ganz oder teilweise abgeschaltet ist. Sie ist dem britischen Staat halt nicht so ganz genehm. Ebenso wie die Gerichtsurteile, wegen der die Homepage halt immer noch nicht ganz weg ist. Aber weder rate ich hier jemanden diese HP zu besuchen, noch stelle ich den Link hier rein. Ich fand dort nämlich auch schon einmal einen weiterführenden Link zu etwas, dass bei sehr unfreiheitlicher Auslegung möglicherweise unter § 40 Abs. 1 WaffG gefaßt hätte werden können. Und als sachkundige, gesetzestreue LWB machen wir soetwas nicht.
  23. DAS macht mir Angst und Angst schränkt meine kognitiven Fähigkeiten ein.
  24. ... oder nur große Hände. B)
  25. Ähm, jein! Viele Waffen lassen sich auch aus Fremdmagazinen füttern. Manchesmal rasten die Mags halt nicht ein und müß(t)en gehalten werden.
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