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Mausebaer

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Alle Inhalte von Mausebaer

  1. Der Geruch ist inzwischen in Frankfurt angekommen.
  2. aber zur Wahl gehst'e scho', oder?
  3. Noch kleiner und stärker als Dein Baby-Redhawk?
  4. Ist wieder mit dabei und wie hier irgendwo geschrieben, mit Schutzbrille und Mausebaer-Adapter lasse ich Dich das KK-Pistölchen auf Anabolika auch auf Rechts schießen. Gibt dann ein cooles Linksschützen-Feeling für Rechtsschützen. EINPACKEN!!! Auch die kleinen machen Spaß. Dein Mausebaer B)
  5. 'abe isch doch gar nüsch! Das war nur reine Neugierde. Aber ein UHR in .44-40 wäre immer noch auf den 50er verbannt. Dein Mausebaer
  6. Hm, also Langwaffen in gängigen Kurzwaffenkalibern müssen auf die 50m, weil auf dem 25m-Stand 9mm Luger, 357. Mag etc. oder .44-40 nur aus Kurzwaffen verschossen werden dürfen. Aber mit einer Kipplaufpistole in .375 H&H dürfte man auf die 25m? Dein Mausebaer
  7. Mark, die Unterkiefer kommen doch davon, dass wir alle immer noch ein weiteres Magazin zwischen den Zähnen bereithalten. Dein Mausebaer
  8. Mausebaer

    7,62*39

    Atti, unterstellst Du hier unseren armen, geplagten Sachbearbeitern Bestechlichkeit á la Büdingen?
  9. Mausebaer

    7,62*39

    ist was militärisches verbaut worden?
  10. Mausebaer

    7,62*39

    Was kennst Du denn für Schiessstände?
  11. Mausebaer

    7,62*39

    Ich war halt mal eben etwas chatten und da war er dann schneller fertig als ich.
  12. Mausebaer

    7,62*39

    @ Atti Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen (1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen: 2. halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn a) die Lauflänge weniger als 42 Zentimeter beträgt, b ) das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt; Leider handel es sich hier nicht um ein exklusives ODER. Dein Mausebaer
  13. Mausebaer

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    Nein, aber dass § 6 Absatz 1 Ziffer 2. der AWaffV greift.
  14. In was für Schafställen machst Du was mit der Hoffnung?
  15. Hey, verrate 'mal, wo Du Dein Schuhwerk erstehst? Dein Mausebaer ,oder schnitzt Du etwa selbst?
  16. Verkehrsstau?
  17. Mausebaer

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    Nicht im deutschen Waffenrecht. Beim Sportschiessen greift jedoch der kleine Anscheinsparagraph des § 6 AWaffV.
  18. Hm, alternativ wäre doch auch eine Mindestquerschnittbelastung der Geschosse möglich gewesen. Wäre interessant beim SB des OA oder LRA gewesen. "Nein, ich brauche einen .460 S&W. Wir haben LKW-Reifen als Kugelfang" Euer Mausebaer B)
  19. @ Jennerwein @ vierauge Damit ihr weiterstreiten könnt: Als normaler Arbeitnehmer hast Du einen Vertrag. Du stehst rechtlich auf der gleichen Stufe wie Dein Arbeitgeber. Nur nutzt Dir dieses aufgrund der realen Machtverhältnisse oft wenig. Bei Streitigkeiten sind die Arbeitsgerichte zuständig. Wenn Du kündigst oder entlassen wirst, nimmst Du Deine volle öffentliche Altersversorgungsanwartschaft mit. Beamter wirst Du aufgrund eines einseitigen Verwaltungsaktes. Wenn die Vorstellungen von Dir und Deinen Diesnstherrn auseinandergehen, wirst Du merken, dass Du Leibeigener Deines Dienstherrn bist und Dich u.U. aufgrund seines Willen sogar operieren lassen musst. Bei Streitigkeiten musst Du vor die Verwaltungsgerichte ziehen. Wenn Du entlassen wirst, denn Du kannst gar nicht kündigen, sieht Deine Altersversorgungsanwartschaft ganz schön mau aus. Euer Mausebaer , der sich "freikaufen" musste, um aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu werden.
  20. Weshalb ja auch mindestens bis in die 90er in den öffentlichen Verwaltungen versucht wurde, Stellen möglichst mit Beamten zu besetzen, auch wenn dazu keine rechtliche Notwendigkeit bestand.
  21. Du hast den 2.HS vergessen.
  22. Ach nee, laß' mal! Das sind bestimmt wieder interne, wie ich Dich kenne. Da gehe ich lieber in die Kneipe und ermittle den Barwert.
  23. Sorry, da sagst Du die Wahrheit, wo Du es nicht wolltest. Forellenblau
  24. hiess vor der Gutmenschenzeit auch einmal Schützenfest Dein Mausebaer
  25. Mei Karl, ich halte nicht einmal die Aussage, dass die meisten Menschen keine Waffen führen wollen, für zu gewagt. Nur ist das ein Grund es ihnen verbieten zu wollen? Der Clou beim erlaubten verdeckten Führen von Schusswaffen ist ja, dass die Kriminellen nie wissen, ob sie einem Waffenträger gegenüber treten müssen oder nicht. Bei jeder Omi müssen sie damit rechen, dass sie vielleicht Opis alte PPk dabei hat und auch damit umgehen kann. Verbrechen lohnt sich weniger. Auch Vergewaltiger müssen das beachten. Dein Mausebaer B)
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