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Alle Hinterblibene? M.W. nur die, die Ansprüche gestellt und das Angebot der Versicherung akzeptierten. Hier zahlt ja auch nicht der Vater, sondern wir alle, die eine Haftpflichtversichung abgeschlossen haben. Die einen etwas direkter, weil sie beim selben Versicherer sind, die anderen über die Rückversichungen des Versicheres. Wielviel unserer Prämien bereits über Rüchstellungen auf das Konto von Winnenden gegangen sind, kann ich natürlich nicht wissen. Dein Mausebaer ps: ich würde mich hoffentlich mit möglichen Erklärungen besser zurückhalten als der Vater des Täters. Zu leicht sind in psychologischen Extremensituationen auch bei erwachsenen, normalintelligenten Menschen die Erinnerungen verändert. Dann quälst Du Dich auch mit einer moralischen Schuld herum, die es sonst so vielleicht gar nicht gegeben hätte. Das "natürliche" Chaos von einander widersprechenden Zeugenaussagen sollte einem da schon davor warnen. Literaturempfehlung: s.o.
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... und nach der Stadt kommen dann die Hinterbliebenen, die Überlebenen, die in der Nähe gewesenen, das Autohaus und die Sozialversicherungen. Mich überraschte es nicht, wenn auch das IM noch einen Gebührenbescheid für den Polizeieinsatz schickte. Euer Mausebaer
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... oder genauer: Der Vater scheint zu glauben, dass die Pistole nicht nach § 36 WaffG verwahrt war. Ob dieser Glauben einer eventuell veränderten oder einer korrekten Erinnerung entspringt, wurde m.W. nie untersucht. Meine Literaturempfehlung hierzu wäre z.B. Memon A., Vrij A. & Bull R; Psychology and law : truthfulness, accuracy and credibility – 2nd ed.; Wiley 2003 Euer Mausebaer
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Also fangen wir da einfach einmal vorne an. Rechtsgrunlage ist § 6 Abs. 3 WaffG i.V.m. § 4 AWaffV. In § 4 Abs. 2 AWaffV findest Du den Katalog, wer Dich begutachten darf. In § 4 Abs. 4 AWaffV sind eventuelle Ausschlüsse genannt In § 4 Abs. 5 AWaffV sind die Methoden bzw. die Art der Begutachtung beschrieben In § 4 Abs. 7 AWaffV ist die Ausnahme von bestimmten Dienstwaffenträgern vom § 6 Abs. 3 WaffG geregelt. Da in § 4 Abs. 5 AWaffV dummerweise etwas von "Testverfahren" bei § 6 Abs. 3 WaffG-Fällen steht, ist es Heute i.d.R. mit einem 25 minütigem (eine Therapieeinheit) Gespräch bei einem Psychotherapeuten nicht mehr getan. Ein dappischer Test muß her. Da der einzige Hinweis, was für ein Test das denn sein soll, der Hinweis auf Österreich in der Gesetzesbegründung ist, wird i.d.R. ein Persönlichkeitstest gemacht. In Ö ist der MMPI vorschrift. Persönlich finde ich das hier wie dort völlig sinnbefreit. Nur sind alle mir bekannten Persönlichkeitstest leider aufwändiger und damit teurer als z.B. der "3-Worte-Uhrzeittest" bei Verdacht auf eine Demenz. Die meinsten Psychotherapeuten und psyhotherapeutischen Einrichtungen sind mit derart sinnbefreiten Gutachten wie aufgrund des § 6 Abs. 3 WaffG nicht vertraut und werden daher i.d.R. abwinken. Am ehesten sind noch die Verkehrspsychologischengutachter von TÜV, Dekra & Co. bereit dieses Gutachten zuerstellen, wobei mir kein Gutachten bekannt ist, dass sowohl juristisch als auch psychologisch "richtig" gewesen wäre. Oft mangelt es an der Fokussierung auf den schmalen Bereich des § 6 Abs. 3 WaffG. Vermutlich weil sich einfach kein Gutachter, der nicht LWB ist, vorstellen kann, dass er begutachten soll, ob jemand 4 Jahre früher als sonst im WaffG vorgesehen, neben der klassischen Mordflinte der sizilianischen Mafia und Pistolen, der Art mit denen der Mossard jene Hinterleute des Münchenattentats liquidierte, die er nicht mit Sprengfallen tötete, nun auch ein fast 100 Jahre altes ehemaliges Militärgewehr für das Ordonannzgewehrschießen erwerben darf. Dein Mausebaer ps: falls jemand tatsäschlich ein §6 Abs.3 WaffG-Gutachten kennt, dass negativ ausgefallen ist, wäre ich aus persönlicher Neugier an dem Gutachten interessiert.
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Wenn Du Deine Waffen früher zurückbekommen hast, dann lass' uns wissen wie! Ich schätze, dass hier gerne einige die Ermittlungsbehörden von der nutzlosen und sinnarmen sicheren Verwahrung ihres Eigentums entlasteten. Dein Mausebaer
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Ich habe keinen Vertrag mit dem Land Hessen. Also gibt es da nicht viel Sachverhalt zu bewerten. Ein Werkvertrag beinhaltet auch das Recht auf (termingerechte) Rückgabe. Ist eine Rückgabe nicht (rechtzeitig) möglich, könnte eine Schadensersatzpflicht bestehen. Die Voraussetzung dafür wären, dass einem ein Schaden entstanden ist, die Unmöglichkeit der rechtzeitigem Rückgabe Herrn Abel zurechnen wäre und er dabei grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Vorsatz ist sicher absurd. Aber wenn das laufende Verfahren gegen ihn ausginge, dürfte das kaum ein Richter in einem Zivilverfahren anders sehen. Bezüglich eventueller Schäden an den vielleicht einmal zurückgegebenen Waffen ist das Spiel lustiger, weil zu beweisen wäre, ob die Waffen bereits bei Herrn Abel oder erst in der Obhut des Landes Hessen Schaden nahmen (Zurechenbarkeit). Dass da keiner "Hier" schreien wird, wäre anzunehmen. Dein Mausebaer
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... aber mein Vertragspartner war und ist Peter Abel. Damit ist er Ansprechpartner für alle meine vertraglichen Ansprüche. Gegen des Land Hessen könnte ich nur versuchen Ansprüche aus dem Eigentum- und Besitzverhältnis geltend zu machen. Die Waffen, auch die Kundenwaffen, sind nun einmal als Beweise Bestandteile des Verfahrens gegen Herrn Abel. Damit sieht es baw erst einmal mau aus mit Herausgaben. Wenn das Land wollte, dann könnte es auch anders - aber Abweichungen vom 08/15-Vorgehen machen Extraarbeit und sind ein Extrarisiko. Also warum sollte man sich dort Extraarbeit machen und ein Extrarisiko eingehen wollen? Dein Mausebaer
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Wer preiswert etwas Stunk machen und Arbeit für die Behörden kreieren möchte, der kann ja das Mittel der Petitionsbeschwerde wählen. Immerhin hat ja der Staat (Bund vollzogen nach Landesrecht) uns das Bedürfnis anerkannt, gerade jene Waffe zu besitzen, deren Besitz uns jetzt vom Land Hessen vorenthalten wird, ohne dass wir dazu aucdh nur ein Zucken beigetragen hätten. Wer nicht in Hessen lebt, könnte sogar an zwei Landtage in der Angelegenheit Petitionsbeschwerden einreichen. Ob's für die Dauer des Besitzentzugs ein Ersatzbedürfnis gibt? Euer Mausebaer
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Sechs eng gestaffelt vor dem Tresen und sieben dahinter. Solange keiner versucht sich groß zu bewegen geht das schon.
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Jein, solange Manfred und ich hinter ihm ständen, während er an unseren Waffen werkelte, ginge das wohl noch. Aber bei einem laufenden Verfahren wegen einer Straftat gegen das Waffengesetz und bereits erfolgter Sicherstellung aller in seinem Besitz befindlichen Waffen zu Einem zur Abwendung einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und zum Anderen als Beweismittel, wird das mit dem Überlassen von ewb-pflichtigen Waffen etwas kompliziert. In sechs bis 20 Monaten könnte man Konkreteres wissen. Begründet eine voraussichtlich derart lange Entziehung einer ewb-pflichtigen Schußwaffe ggf. ein Bedürfnis wegen Ersatzbedarfs? Dein Mausebaer
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Nun übertreibe nicht ganz so wild! Für einen Wiener Walzer hätte es eindeutig nicht gelangt, aber einen Klammerblues hätten selbst wir da schon noch tanzen können - bei geschlossener Türe
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Wie wollten die liefern, wenn die Waffen noch beschlagnahmt sind? Bisweil scheint sich noch nicht einmal wer dafür zuständig zu fühlen, mit den Eigentümern der Waffen zu kommunizieren.
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Nein, was reimt man sich denn da zusammen? Im Prinzip schon, aber das WO-genehmigte Volumen ist halt schnell verbraucht. Daher der Hinweis im Text meiner Selbstbeschreibung. Euer Mausebaer
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Es wäre vorallem besser, wenn die Behörden für und nicht gegen die Bürger handelten. Da es ja scheinbar kaum Infos behördlicherseits gibt, obwohl ja sonst gerne mit solchen Aktionen sogar gepralt wird, sehe ich kein Grund, warum wir hier diese Behördenaktion totschweigen statt hinterfragen sollten. Entweder gab es Verstöße, die die getroffenen Maßnahmen notwendig machten, dann brauchen diese Verstöße auch nicht verschwiegen werden, oder es gibt keine Notwendigkeit für die behördlichen Maßnahmen, dann sollte gerade in diesem Forum es eine Plattform geben, um die weitere Entwicklung zu beobachten, einander zu informieren und ggf. auch zu unterstützen. Dein Mausebaer
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Mich würde es noch nicht einmal wundern, wenn es gar keinen Krümel gäbe und die ganze Aktion aufgrund eines fragwürdigen Anfangsverdacht gefahren wurde. Das OA Frankfurt/Main hat seinen besonderen Ruf und der Abel auch. Bisher zog immer das OA final den Kürzeren. Euer Mausebaer
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mit Namen: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=843238979023274&id=190210330992812&stream_ref=10 https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=843025802377925&id=190210330992812&stream_ref=10
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Ma schau'n, ob ich angeschrieben werde. Gleich zuschicken werden's die Gewehre ja wohl nicht.
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Vorsicht vor Armeisen und Schnecken, die sich als leichte Beute oder versehendliches Beifutter anbieten, sie könnten von Parasiten beeinflußt werden, die eigentlich Dich befallen wollen.
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... dass sich die DDR nur übernehmen ließ, um die Kontrolle über uns zu übernehmen - so wie der kleine Leberegel auch immer wieder seine Zwischenwirte dazu bringt, sich fresssen zulassen. schon wieder GroKo, jetzt mit formeller Restopposition aus den Grünen und der Ex-SED immer noch Merkel, die in der DDR auch als Pfarrerstochter sowohl etwas anderes als Theologie studieren als auch noch promovieren durfte, jetzt mit Gauck (war Abgeordneter für "Bündnis 90", die Heute die Grünen sind), der verbal einen freiheitlichen Part darstellt, aber effektiv der "Winkaugust" ist, welchen Kaiser Wilhelm nicht geben wollte. BaWü unter Kretschmann, der über den Kommunistischen Bund Westdeutschland zu den Grünen kam ...
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Manchesmal habe ich den Eindruck, dass man uns das nur vormacht, und fühle mich an das Leben des kleinen Leberegels erinnert. Dein Mausebaer
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... und manchesmal mit Weisung/Duldung von ganz oben. F.J.S. in den 50ern für Israel "Wir haben die Israel zugesagten Geräte und Waffen heimlich aus den Depots der Bundeswehr geholt und hernach als Ablenkungsmanöver bei der Polizei in einigen Fällen Diebstahlsanzeige erstattet." O. North in der Iran-Contra-Affäre ...
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Milgram wollte die damaligen Hypothesen, dass sich Deutsche (erst einmal unabhängig von den Gründen - meist wurde die Erziehung genannt) von anderen Bevölkerungen beim Gehorsam grundlegend unterschieden und nur deswegen und auch nur in und mit Deutschland eine nationalsozialistische Terrorherrschaft möglich war und ist, belegen. Dafür braucht man natürlich auch Vergleichswerte einer anderen Bevölkerung. Dumm nur, wenn auch gleich die erste Stichprobe der eigentlich zu Referenzzwecken gedachten Population so gehorsam ist, dass fast alle Pobanden auf Befehl auch problemlos getötet hätten. Völlig kultur-, alters- und geschlechtsunabhängig sind fast alle Menschen bereit, auch in völlig normalen Situationen auf Befehl zu töten. Lediglich körperliche Nähe zum Opfer, physische Ferne zum Befehlenden und offene Unentscheidenheit der befehlenden Personen führte zu einer höheren Bereitschaft, das (Schein-)Experiment abzubrechen. Dein Mausebaer
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Da währe ich mir bei der NVA auch alles andere als sicher gewesen. ==> Milgram-Experiment Menschen sind nicht nur zustimmungssüchtig, sie sind auch gehorsam. Wären Menschen nicht derart "kooperativ", dann gebe es die Menschheit nicht, zumindest nicht so, wie es sie gibt. Auf den Ungehorsam und den moralischen Anstand von Menschen zu hoffen ist vergebene Müh' , wenn anderes befohlen wurde. Dein Mausebaer
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In der Welt-Online: Vielleicht brauchte auch nur der Iran dringend Mun. und ein Einsickern von Tallibans wirksam zu verhindern. Dein Mausebaer
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Wobei bis so ca. in die 80er Jahre man auch im Westen redlich bemüht war, möglichst wenig in die Öffentlichkeit dringen zu lassen - wobei einige Organisationen erfolgreicher als andere waren - und einige sich wohl auch geplant als nur bedingt fähig und damit als eher harmlos darstellten. seit Anfang der 90er Jahre ist scheinbar überall dort, wo man vorher fast peinlich genau war, ein pragmatischer Schlendrian ausgebrochen, und die, die sich bisher als unfähig tarnten, mutierten zu uns beschützenden Supermännern. Glaubt doch bitte nicht, dass die aktuelle Berichterstattung immer die ganze Wahrheit berichtet! Strauß & Co. hatten in den 60ern in Massen Bundeswehrmaterial heimlich an allen Kontrollen und behördlichen sowie parlamentarischen Entscheidungen vorbei nach Israel verschieben lassen. Anschließend erstatte die Bw auch noch Anzeigen gegen unbekannt wegen Diebstahls, um die Bestandsdifferenzen zu erklären und wieder auffüllen zu lassen. Euer Mausebaer