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Die §§ 10f. AWaffV unterscheiden nicht nach der Waffenart. BTW, selbst wenn es eine Zutrittskontrolle zum Stand gab, bedeutet das nicht, dass sie auch funktionierte. Gerade in meinen alten Job bin ich in viele Bereiche unkontrolliert und unbegleitet hinein und heraus gekommen, wo ich das nicht hätten können dürfen (Personalabteilung, IT-Bereich, Handelsräume und mit ein paar PCs auf'm Rollwagen macht einen faktisch jeder Pförtner hilfsbereit die Schranke auf, ohne dass Du Deinen Gäste- bzw. Betriebsausweis vorzeigen musst oder er gar nachfragt, ob Du die PCs überhaupt wegschleppen darfst) Dein Mausebaer, der lange sein Geld wegen den Fehlern anderer verdiente. B)
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Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Mausebaer antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Vermutlich aus dem Umstand, dass auch bei der NVA die Soldaten, die Erich & Co. mit Waffen nahe kommen sollten, sogar die Schlagbolzen auszubauen hatten. Ob das jedoch auch schon vor dem Anschlag auf Muhammad Anwar as-Sadat so war ... ? -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Mausebaer antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
... hätte das an Deinem Leben auch nichts geändert. Die Berufsgruppe, der erfolgreichsten Attentäter ist seit Anbegin der Zeiten, die der Personenschützer - gerade weil sie dafür sorgen, das niemand anderes als sie selbst ihre Schutzpersonen töten. Dein Mausebaer -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Mausebaer antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Fast getroffen und doch noch vorbei. Wozu sollen wir uns soviele teuere Sondereinheiten leisten, wenn sie doch fast nie gebraucht werden? Wozu sollen wir uns soviele teuere Sichheitsdienste leisten, wenn sie doch nichts besseres zu tun haben, als Medienbeiträge von politischen und religiösen, extremen Gruppierungen zu lesen? Wozu sollen wir uns so viel Polizisten und Ordnungsamtsbüttel leisten, wenn die Kriminalität zurückgeht? Darum werden öffentlichkeitswirksam Wohnungen von Sondereinsatzkräften gestürmt, statt dass mit den Verdächtigen einfach einmal gesprochen wird. Darum werden immer wieder medienwirksam die Aufnahmen von Überwachungskameras veröffentlich, wie (scheinbar) harmlose Menschen von Gewalttätern zusammengeschlagen werden Darum tobten eine schwere Körperverletzung spät Nachts auf einem Platz in Berlin und eine Mordserie von gestörten Rechtsradikalen, die nicht einmal öffentliche Bekennerschreiben zu ihren Taten hinterließen, um auf ihre angeblich ploitisch-gesellschaftlichen Beweggründe hinzuweisen, seit Wochen durch die Medien. ... oder anders geschrieben, da geht es zum einen direkt um Posten und Pöstchen sowie zum anderen darum, die Fähigkeit des administrativen Staates zuerhalten und ggf. zu verbessern, seine eigene Bürger zu überwachen, um eigentlich auch wiederum Posten und Pöstchen zu sichern. Es geht um Arbeitsplätze. Dein Mausebaer -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Mausebaer antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Was passieren kann, wenn man bei solchen Einsätzen bei bekannten LWB die Situation nicht erst nimmt, zeigte sich in RLP. Wer sich zu einem (legalen) bewaffneten Angriff auf einen Bürger entschließt, statt entsprechend den Geflogeheiten der Höflichkeit an der Tür zu läuten, sollte auch immer damit rechen, dass der Bürger die Situation mißverstehen könnte - also besser nix mit "Erholungseinsätzen". -
Es ist etwas fragtwürdig und dürfte wegen Unbestimmtheit keiner nachhaltigen rechtlichen Prüfung standhalten. Aber derzeit steht im WaffG: § 39 Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau (1) Wer [...] oder sonst den Besitz über Waffen oder Munition ausübt, hat der zuständigen Behörde auf Verlangen oder, sofern dieses Gesetz einen Zeitpunkt vorschreibt, zu diesem Zeitpunkt die für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen; eine entsprechende Pflicht ... und § 43a Nationales Waffenregister Bis zum 31. Dezember 2012 ist ein Nationales Waffenregister zu errichten, in dem bundesweit insbesondere Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, sowie Daten von Erwerbern, Besitzern und Überlassern dieser Schusswaffen elektronisch auswertbar zu erfassen und auf aktuellem Stand zu halten sind. Formell wäre soweit eine Auskunftspflicht gegeben. Die Unbestimmtheit ergibt sich jedoch daraus, dass die Datenanforderungen für das NWR sich nicht aus einem Gesetz oder einer Verordnung ergeben, sondern legislativ willkürlich durch Vertreter der Verwaltung entstanden sind, ohne dass gesetzgebende Organe hier beteiligt waren. Dein Mausebaer
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Na ja, Du nennst die Abweichungen. Ein verzerrtes Bild ergibt das trotzdem. Wenn Du Zahlen über Zeiträume mittelst oder kummlierst, dann sollte das einheitlich geschehen. Hier hast Du jetzt einen Mix aus jährlich, gemittelt über möglicherweise ca. 9 Jahre und über 100 Jahre. Dein Mausebaer
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Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Mausebaer antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Yup, die individuelle personelle Besetzung einer Funktion im BMI und deren idividualpersonellen Folgen, die bis Heute gegen Vernunft und Freiheit wirken. Dein Mausebaer -
Nein, das liegt im Kopf. Erinnerungen werden nicht gespeichert sondern (re)konstruiert. In die Erinnerungskonstruktion wird sowohl automatisch eingegriffen, indem Erinnerungen durch bestehende innere Skripte und Hierachien "ergänzt" und "berichtigt" werden, versehendlich eingegriffen, indem sich der Erinnernde z.B. wiederholt mit plausiblen Alternativen innerlich auseinandersetzt, oder absichtlich eingegriffen, indem aus therapeutischen Gründen Erinnerungen mit neuen Bewertungen ergänzt werden, oder auch als Grundlage der Gehirnwäsche. Ohne ergänzende Sachbeweise, sind Zeugenaussagen immer zweifelhaft. Insbesondere wenn sie Fakten und Verläufe betreffen, die nicht im Fokus der Aufmerksamkeit des Zeugen standen oder der Zeuge sich intensiv mit der Erinnerung auseinander gesetzt hat.
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Ein im Privatleben betrügender, veruntreuender, unterschlagender und steuerhinterziehender Buchhalter oder Bankkassierer hat aber auch mit einer Kündigung oder Versetzung zurechnen. Ein Beamter im Straßenbauamt braucht realistisch auch nicht mit disziplinarischen Maßnahmen rechen, wenn er in seiner Freizeit seine Schußwaffe "verliert" und es nicht in den Medien breitgetreten wird. Beim Vergleich von Gleichem mit Gleichem relativieren sich die praktischen Unterschiede. Wenn Du in Winnenden die Zeugenbeweise einschließlich der Aussagen des beschuldigten Vaters relativierst, wird die Verurteilung noch wackliger. Wie, wenn nicht durch Zeugenbeweis einschl. der Aussage des Beschuldigten, sollte ermittelt werden können, wie und wo die Pistole verwahrt worden war? Denn sie war ja nicht im Nachtschränkchen sondern nach den Taten auf dem Hof eines Autohauses aufgefunden worden. Wenn man jetzt noch eine falsche bzw. verfälschte Erinnerung bez. der Aufbewahrung im Nachtschränkchen annähme, dann wäre da auch noch die fahrlässige Handlung weg. Dein Mausebaer
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Zur Vergleichbarkeit müßte der PVb aber auch mindestens mit seiner privaten Waffe schludern und selbst dann müßte es beim Bänker eher noch soetwas wie privater Kreditbetrug sein, um es vergleichbarer zu machen. Fakt ist, dass zwischen Bänker und Bank ein Vertrag besteht und Beamter werden eher wie Knöllchen kriegen ist. Wenn aber einer etwas in seiner beruflichen Funktion verbricht, wird er sehr wahrscheinlich umschulen müssen, wobei der mit der unabhängigen Altersversorgung die beseren Karten hat. Wenn einer von beiden außerhalb der Arbeit etwas anstellt, dass auch für die berufliche Tätigkeit, und sei es nur der Ruf des Arbeitgebers, relevant ist, und es dem Arbeitgeber bekannt wird, haben beide mit Maßnahmen des Arbeitgebers zu rechnen - der eine mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen und der andere mit disziplinarrechtlichen. Ja, es gibt Situationen, in denen im Vergleich zu anderen Arbeitsverhältnissen klar wird, dass ein Beamter quasi der Leibeigene seines Dienstherrn ist, aber dass sind nicht diese Fälle. Ja, die Medien und dementsprechend die politisch kontrollierten Verwaltungen reagieren anderes auf Verfehlungen im Zusammenhang mit Schußwaffen von LWB und von PVb. Der Harken bei Winnenden ist die "Vorhersehbarkeit" und die Zurechenbarkeit ist auch nicht so sauber, da mit einer ungeladenen Pistole niemand erschossen werden kann. Dein Mausebaer
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Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Mausebaer antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
... und das wo ich so ungenau war. Es müsste genauer "Eigentümervertreter" heißen. Schließlich bin ich der Ansicht, dass es unserer Marktwirtschaft an Kapitalisten mangelt und wir dafür nach dem Vorbild der ehemaligen sozialistischen Zentralverwaltungswirtschaften zu viele Funktionäre haben. Wir nennen sie halt nur neuhochdeutsch "Manager". Dein Mausebaer -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Mausebaer antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Endlich einmal ein Fan von Knöllchen Horst. War das jetzt ein Tippfehler oder feine Ironie? @ Kappa Nein, aber frage doch den Threadstarter! Es ist sein Thread. Dein Mausebaer -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Mausebaer antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Immer dann, wenn es für die Zeitung oder ihre Eingentümer profitabel erscheint. -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Mausebaer antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
edith: Huch, da hatte WO gedoppelt. Ich denke nicht, dass es dem Schwarzwälder um alle Fälle geht in denen nicht einmal an eine Durchsuchung gedacht wird, in denen zutreffend eine Durchsuchung nicht erfolgt, in denen der Wohnungsinhaber auf der Arbeit angerufen wird, dass er doch bitte zu einer Durchsuchung zu seiner Wohnung kommen möge, in denen zur Kaffeezeit drei freundliche Herren oder Damen in zivil klingeln und freundlich der Dame des Hauses ihr Anliegen vortragen sondern um die Fälle in denen ein harmloser LWB in Verbrechensschwerpunkten wie Villigen-Schwenningen oder Albstadt zur verfahrentechnischen Vereinfachung zum Chef eines illegalen Waffenhandelsring hochstilisiert und entsprechend ein SEK bestellt wird, das dann Türen aufbricht, den Knuddelhund der Kinder vorsorglich erschießt und die Leute naggisch fesselt, die gerade bein ... waren. Es geht ihm also wohl eher nicht um die Fälle, die normal oder gar angemessen ablaufen, sondern um die Entwicklung jener Fälle, die nachher in der Zeitung stehen. Dein Mausebaer -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Mausebaer antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Hast Du doch schon längst selbst getan. Für die, die nicht selbst nach schlagen wollen, wovon Uwe schrieb: § 102 Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde. § 103 (1) Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 89a des Strafgesetzbuchs oder nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält. (2) Die Beschränkungen des Absatzes 1 Satz 1 gelten nicht für Räume, in denen der Beschuldigte ergriffen worden ist oder die er während der Verfolgung betreten hat. § 104 (1) Zur Nachtzeit dürfen die Wohnung, die Geschäftsräume und das befriedete Besitztum nur bei Verfolgung auf frischer Tat oder bei Gefahr im Verzug oder dann durchsucht werden, wenn es sich um die Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen handelt. (2) Diese Beschränkung gilt nicht für Räume, die zur Nachtzeit jedermann zugänglich oder die der Polizei als Herbergen oder Versammlungsorte bestrafter Personen, als Niederlagen von Sachen, die mittels Straftaten erlangt sind, oder als Schlupfwinkel des Glücksspiels, des unerlaubten Betäubungsmittel- und Waffenhandels oder der Prostitution bekannt sind. (3) Die Nachtzeit umfaßt in dem Zeitraum vom ersten April bis dreißigsten September die Stunden von neun Uhr abends bis vier Uhr morgens und in dem Zeitraum vom ersten Oktober bis einunddreißigsten März die Stunden von neun Uhr abends bis sechs Uhr morgens. Das geht noch so weiter bis zum Verdeckten Ermittler in § 110 StPO Euer Mausebaer -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Mausebaer antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Uwe, so ist es etwas richtiger. Wobei ich noch nicht einmal die Qualität so manchen Vedachtes, dass irgendeine Straftat von irgendwen begangen worden sein oder begangen werden könnte anspreche. Es geht m.M.n. dem Schwarzwälder auch nicht um das DAS sondern um das WIE. Dein Mausebaer -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Mausebaer antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Nein, macht es nicht, da man Dir ja ohnehin nicht traut. Warum sollte man dann Deinem Schild trauen? Dein Mausebaer -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Mausebaer antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Wo ist der Button "Finde ich klasse, denn ich wollte schon immer unser SEK kennen lernen. Schade ist es nur dass die unangemeldet kommen, sonst könnte ich Kaffee und Kuchen bereit stellen." Dein Mausebaer -
Hausdurchsuchungen bei Kunden von Waffen-Türk aus Ferlach
Mausebaer antwortete auf Hamster's Thema in Waffenrecht
LOL Ich habe jetzt schon drei verschiedene Bezeichnungen für die 7,62x54R in einer WBK. Dabei steht auf einem Gewehr in 7,62x53R "7.62 russisch". Die Lösung mag bei neuen Waffen einigermaßen hilfreich sein. Bei alten Ordonanzprügeln kommt es sogar vor, dass sie im falschen Kaliber beschossen wurden. Fehlende Kenntnisse bei Vollzugspersonen sind immer ein Problem und werden es auch leider bleiben. Was nützt die eine Kaliberbezeichnung auf der Waffe, wenn auf der Mun. eine andere steht? Dein Mausebaer