Zum Inhalt springen

Mausebaer

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    36.008
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Mausebaer

  1. Aufgrund welcher Vorschrift?
  2. Rate mal, warum ich den Link zu seiner HP nicht poste und auch nicht per PN weitergebe! Seine ersten "Hobbythekbücher" stammen m.W. aus den 80ern. Also hat er mit seinen Projekten im tiefsten Kalten Krieg begonnen. Großbritanien ist erst mit deren Bürgerentwaffnungspolitik in die Rolle des potentiellen "Bösen" hineingewachsen. Vorher hatte er mit der Veröffentlichung seiner Bücher und Flyer auch keine Probleme in GB. Erst seit die Bürger dort entwaffnet werden, wird in England versucht, ihn und seine Anhänger möglichst mundtot zu machen. Es mag jeder dazu denken, was er will. Vielleicht ist das alles auch nur eine zufällige zeitliche Übereinstimmung.
  3. Luty ist Engländer ... ... und seine MPis, Schrotpistolen, Flammenwerfer und selbstgebaute Mun. soll freiheitsliebenden Menschen unter einem diktatorischen Regime ermöglichen, sich geeignetere Mittel für einen Widerstand im Sinne z.B. des Art. 20 Abs. 4 GG verschaffen zu können. Die Menschen sollen nicht mit diesen einfach zu fertigen Hilfsgeräten einen ganzen Freiheitkampf führen oder gar eine Form sportlichen Schießens betreiben.
  4. Lt. diversen HP seiner Organisation und Freunde haben staatliche Repressionen bei Ihm nicht besser gewirkt als bei Ghandi, wenn man der Verschörungstheorie zu seinem Krebsleiden nicht folgt. Wer die Voratsdatenspeicherung nicht scheut, der kann seine Bücher auch im Internet herunterladen. Luty ging es nicht darum, Geld mit seinem geistigen Eigentum zu verdienen, sondern um eine weltanschauliche Einstellung.
  5. Aber genau für solche Leute wie Dich sind die Bücher geschrieben. Inbesondere Luty schrieb im klassischen Hobbythekstil mit vielen Bildern. Dabei sind die Produkte nicht zum präzisen sportlichen Schießen gedacht. Phillipp Luty und Unterstützer haben auch eine Homepage, die jedoch gelegendlich ganz oder teilweise abgeschaltet ist. Sie ist dem britischen Staat halt nicht so ganz genehm. Ebenso wie die Gerichtsurteile, wegen der die Homepage halt immer noch nicht ganz weg ist. Aber weder rate ich hier jemanden diese HP zu besuchen, noch stelle ich den Link hier rein. Ich fand dort nämlich auch schon einmal einen weiterführenden Link zu etwas, dass bei sehr unfreiheitlicher Auslegung möglicherweise unter § 40 Abs. 1 WaffG gefaßt hätte werden können. Und als sachkundige, gesetzestreue LWB machen wir soetwas nicht.
  6. "mundtot machen"
  7. DIE hätten auch mit .45ern kaum weniger Schüsse gebraucht. Wichtiger als die Frage, womit man trifft, ist die Frage wo man trifft. Die Probleme der .22 lr liegen vorallem in der geringeren Zuverlässigkeit insbesondere bei billiger und alter Munition, die geringere Penetrationsfähigkeit bei harten und zähen Zielen, wie schrägen Windschutzscheiben, Laufflächen von Reifen, ... , der stark gekrümmten Flugbahn im Vergleich zu vielen anderen LW-Kalibern und dem schwachen Drohpotential.
  8. DAS macht mir Angst und Angst schränkt meine kognitiven Fähigkeiten ein.
  9. ... oder nur große Hände. B)
  10. Ähm, jein! Viele Waffen lassen sich auch aus Fremdmagazinen füttern. Manchesmal rasten die Mags halt nicht ein und müß(t)en gehalten werden.
  11. Waffe leer von Mun und im verschlossenen Behältnis genehmigungsfrei geführt = OK Mun. entsprechen WaffG und AWaffV gelagert = OK Rest = man zeige mir im Gesetz, Verordnung oder öffentlicher Satzung wo das steht!
  12. In den Köpfen bestimmer Personen.
  13. Rechtsgrundlage?
  14. Eigentlich geht es hier um den vorauseilenden Gehorsam seiner Untertanen. Es ist erschreckend, wie viele, die Bürger sein sollten, sich lieber als Untertan geben.
  15. ... und da dachte ich immer, dass es Magazine gäbe in denen Munition gleich hallenweise lagerte. Aufgrund welcher Rechstgrundlage kommt denn Dein Bekannter zu dem Schluß, dass Munition nicht in Magazinen, in Schnellladern, auf Ladestreifen, in Patronengürteln oder in Patronenhaltevorrichtugnen aller Art in verschlossenen, rechtskonformen Mun.-Schränken gelagert werden dürfte?
  16. ... eigentlich müßten dann ein paar SEKler zu Besuch kommen, da ja ein völliges Waffenbesitzverbot besteht und mit Beantragung eines kleinen (W)Affenscheins der Besitz oder die Besitzabsicht einer entsprechen Waffe anzunehmen ist.
  17. Auf welcher Rechtsgrundlage soll DAS denn geschehen sein? Wenn, dann könnte Dein Gerichtsurteil vielleicht noch eine entsprechende Schutzbestimmung enthalten. Ansonsten sind Eignung und Zuverlässdigkeit bei Antragsstellung und während des Besitzes zu prüfen. Also immer Stand per Heute.
  18. Dein Postfach ist voll.

    Möchte dir gerne ne pm schicken

  19. Ein Korth ist mir schon begegnet. Eine Korriphila noch nicht. Sollten letztere doch auch angeblich nur gegen Festauftrag gefertigt werden.
  20. Lebst Du eigentlich noch????

  21. Mach Dich mal nicht so rar...

    Komm in Harz ;-)

  22. Geiles Bild! :-)

  23. Tötungs- oder andere Absicht hatte vielleicht auch schon der eine oder andere bei mir. Nur angreifen hat sich keiner getraut. Also ich hatte nichts anderes gemeint.
  24. Das ist ja das, was immer nicht in die Köpfe der Masse der billig und gerecht Denkenden Mitmenschen, Politikern und Ministerialbeamten geht.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.