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Mausebaer

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  1. Es geht um künftiges Verhalten. Der einzig halbwegs brauchbare Indikator für künftiges Verhalten ist in der Vergangenheit wiederholt gezeigtes und dokumentiertes Verhalten. Wer zuverlässig dokumentiert ein andere schädigendes Verhalten wiederholt gezeigt hat, ist strafrechtlich ein Wiederholungstäter. Daher sind die für Deine Kriterien in Frage kommenden Personen Kunden für die §§ 66 ff. StGB. Weiter kämen nach Deinen Zielen vielleicht noch derart intelliganzgeminderte und verhaltensauffällige Personen inbetracht, dass denen ohnehin eine Geschäftsfähigkeit oder zumindest die Fähigkeit zum Bestehen von Prüfungen zum Erwerb von Bedienungs- oder Ausübungserlaubnissen fehlt. Was Du regeln willst, ist bereits seit Langem geregelt. Ja, teilweise sogar durch Nachlässigkeit oder Unwissen überreguliert. § 6 Abs. 1 WaffG stellt ohne Unterscheidung nach einer möglichen Gefährdung pauschal auf psychische Erkrankungen ab, selbst wenn diese risikomindernd wirkten. Daher ist diese Regelung als rechtlich fragwürdig zu betrachten. Dein Mausebaer
  2. renado, wenn belastbare Nachweise vorliegen, dann gab es auch schon Strafprozesse mit entsprechender Prüfung, ob die anschließende Sicherheitsverwarung notwendig ist. In allen anderen Fällen handelt es sich um spekulative Annahmen über das künftige Verhalten. Dass Richter relativ selten von freiheitsentziehenden Maßnahmen nach PSychKG/UBG Gebrauch machen, obwohl Gemeinden und auch Polizei, in m.M.n. klaren Bewustsein der Nichtanwendbarkeit der freiheitsenziehender Maßnahmen nach PsychKG/UBG deutlich mehr Menschen in desorientierten und hilflosen Zuständen zur angeblichen Einweisung bei den psychiartrischen Kliniken abliefern, zeigt doch auch schon die Schwierigkeiten für die halbwegs sichere Feststellung der Bedingung Eigen- oder Fremdgefährdung durch eine schwere psychische Störung oder Erkrankung. Durch Massenuntersuchungen bekämst Du vielleicht eine Reihe mehr an Personen mit behandlungswürdigen psychischen Störungen beisammen. Aber wie willst Du daraus jetzt auch noch halbwegs zuverlässig eine Gefährdung ableiten - insbesondere auch noch für andere? Selbst § 6 Abs. 1 WaffG ist rechtlich bereits fragwürdig formuliert. Viele Patienten, die an Zwangsstörungen oder emotionaler Verflachung "leiden" wären bessere i.S. operativ risikoärmere Waffenbesitzer als die Masse derer, die als "normal" angesehen wird. Persönlich hätte ich auch gar nichts dagegen von einem Piloten geflogen zuwerden, dem es ein starkes psychisches Bedürfnis ist, die Sicherheitschecks ganz genau zu machen, statt sie nur mal eben profarma zu erledigen, weil man z.B. bereits etwas spät drann ist, und der auch unter größen Druck gar nicht anderes kann als einfach ruhig und überlegt zu bleiben, statt wie "normale" Menschen aggressiv zu werden oder in Panik zu verfallen. Erinnerst Du Dich noch an das Brandunglück in der Gletscherbahn Kaprun? Die "normalen" Menschen liefen vom Feuer weg oder einfach den anderen Menschen hinterher ("compiance" - Zustimmung bzw. das eigene Verhalten am Verhalten anderer auszurichten). 12 Menschen verhielten sich nicht normal und liefen am Feuer vorbei nach unten. Wer überlebte? Wenn Du für Gefährung belastbare Hinweise willst, dann kannst Du nur auf belegtes, wiederholtes vorheriges schädigendes Verhalten abstellen und selbst da bleibt das zukünftige Verhalten formell ungewiss. Dieses Verhalten hast Du nur bei Straftätern mit Wiederholungsstraftaten und da greifen schnell die §§ 66 ff. StGB. Dein Mausebaer
  3. Die sitzen in Sicherheitsverwahrung und selbst bei denen kann man öfters ernsthafte Zweifel am Sinn dieser freiheitsenziehender Maßnahme haben. Dein Mausebaer
  4. Womit wir wieder bei der Frage nach dem Warum sind. Nicht die defacto altbekannten Schwächen des G36 sind das wirkliche Thema, sondern die Tatsache, dass sie auf einmal in Politik und Presse zu einem Thema gemacht bzw. als solches erlaubt worden sind. Selbst das "Loyal"*) meint dazu etwas bringen zu müssen. Euer Mausebaer *) Die Jubelpostille des VdRBw e.V., nicht das Hundefutter.
  5. Wer an Wiederholungen seiner Störungsschübe leidet, wird oft erstaunlich gut im Abschätzen der zu erwartenden Intensität. Dass Neuerkrankte gleich freiwillig in der Akutstation aufschlagen, ist wirklich nicht zu erwarten. Aber viele haben jahrzehntelange Erfahrung. Na ja, und bei einigen ist es gerade ein Symptom ihres Störungsbildes, dass sie meinen, stationär aufgenommen werden zu müssen.
  6. Ich war da schon - nicht mit Koffer, sondern mit Kittel und Schlüsselkarte. Die Maniker kommen bevor es ab geht.
  7. Die, die ihre Gefährlichkeit belegt haben, denen haben Richter Sicherheitsverwahrung spendiert. Nachdem diese Personen ihre Freiheitsstrafe abgesessen haben, werden die unter Beibehaltung der Freiheitsentziehung weiter betreut und idealerweise auch therapiert. Dieses geht entweder bis zu deren Tod oder bis ein Richter sie für nicht mehr gefährlich genug für die Fortsetzung der Freiheitsenziehung befindet. Dann gibt es noch die, die aufgrund des Betreuungsrechts oder nach PsychKG/UBG aufgrund eines richterlichen Beschlusses in einer geschützten Station einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind. Die die von den OA oder LRA bzw. auch mal von der Polizei für die Gemeinden nach PsychKG/UBG gebracht werden, werden in der Masse nach Ausnüchterung oder Entgiftung auf eigenen Wusch wieder entlassen, weil sie in der geschlossen Station einfach falsch sind und Betten blockieren. Manche bleiben freiwillig und nur bei wenigen wird von OA/LRA auch tatsächlich eine Unterbringung bei Gericht beantragt. Selbst wenn ein Richter einen Unterbringungsbescheid nach PsychKG/UBG erläßt, dauert diese Unterbringung selten länger als eine Woche. Auch wenn diese Patienen eine Behandlung völlig verweigern, genügen oft einige Tage regelmäßige Nahrungsaufnahme, Schlaf und relative Ruhe (auf keiner anderen Station gibt es in einer psychiartrischen Klinik mehr Unruhe als auf der geschlossenen Akutstation) dass sie wieder relativ klar werden und sie dann entweder entlassen oder auf eigenen Wunsch auf eine offene Station verlegt werden können, falls dort Kapazitäten frei sind. Ich habe es bisher nicht erlebt, dass ein Richter einen Beschluß nach PsychKG tatsächlich verlängert hätte. In Bayern sollen die Uhren jedoch anders gehen. Dann gibt es die Patienten, die freiwillig kommen, weil sie sich selbst nicht trauen, weil sie eine akute Manie aufziehen fühlen oder konkrete Suizidpläne schmieden. Z.T. werden diese Patienten auf der geschlossenen Akutstation sogar als Tageskliniker betreut, da es sie ausreichend stabilisiert, wenn sie sich tagsüber in einer geschützten Umgebung aufhalten. Die, die logisch denken können und auch keine Hilfe wollen, sowie nicht in Sicherungsverwahung sind, die bekommst Du auch nicht zu fassen. Selbst wenn die aus irgendwelchen Gründen gebracht werden sollten, sind die schneller wieder draußen, als sie rein kommen. Denn die geben sich einfach normal, fürhren normale Gespräche und geben in Tests auch völlig normale Antworten. BTW, Persönlichkeitsstörungen findet man schon in nennenswerten Mengen in Therapien. Wirklich selten sind da aber die paranoide und die schizoide Persönlicheitsstörung. Denn diese Menschen möchten von anderen Menschen nur eines - in Ruhe gelassen zu werden. Und wenn sie nicht mit anderen Menschen zusammen kommen, können sie anderen Menschen auch nichts tun. Ganz einfach. Euer Mausebaer
  8. Dann spreche doch einmal mit denen, die sich von berufswegen damit professionell befassen und bitte nicht die nervigen Ordnungsdienstler vom OA, die immer scheinbar alle bei der psychiatrischen Akutstation abgeben wollen, die nicht ihrer Idee eines untertänigen Einwohner ihrer Gemeide entsprechen. Die wenigen, bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit wirklich eine eigen- oder fremdgefährdung besteht sind i.d.R. hilflos. Wer noch "geradeaus denken" kann, der kann sich sich auch noch locker erfolgreich verstellen. Dein Mausebaer
  9. Es kommt ja auch darauf an, mit welchem "Material" man arbeitet. Auf der einen Seite ein klassischer feudaler Obrigkeitsstaat mit demoratischen Anstrich, der die Kinder weitgehend entrechteter Landarbeiter, Kleinbauern und Fabrikarbeiter zur Wehrpflicht presst. Auf der anderen Seite eine Republik mit seit Generationen etablierter Basisdemokratie und Kinder aus Bergbauernfamilen, wo man sich hier und da auch gerne einmal ein Stück Wild gönnte oder Wölfen und Bären zeigte, wem die Kühe gehören, in einem ~2/3 lebenslangen Milizsystem. Dein Mausebaer
  10. Es gab m.W. einen MdB, der sich damit rühmte, dass es sein politischer Einfluß war, dass das G36 von HK bei der Bw beschafft wurde, statt das konkurrierende AUG-Derivat des Konsortium aus Mauser und Steyr. Dein Mausebaer
  11. Naja, Benzos und einige andere Medikamente sollte man langsam ausschleichen statt einfach abzusetzen. Es gibt so einige Körper-Psyche-Interaktionen mehr, als dass eine gewöhnliche Erkältung auch dem grösten Partylöwen zu schizoiden (nicht schizophrenen !!!) Verhalten veranlässt.
  12. Oijoijoijoijoiiii! Während man es bei körperlichen Erkrankungen und Verletzungen i.d.R. mit digitalen Entscheidungen zu tun hat - infiziert vs. nicht infiziert, Bein kaputt vs. Bein nicht kaput - handelt es sich bei psychischen Störungen, auch bei kategorialen Diagnosen wie bei den Persönlichkeitsstörungen, um Kontinui. Bei Depessionen sind die Beispiele nicht so schön wie z.B. der paranoiden Schizophrenie. Eine Mutter, die nachts nach ihrem schlafenden Baby sieht, weil sie meinte es schreien gehört zu haben, gilt als fürsorglich. Wenn die selbe Mutter aber meinte ihre verstorbene Großmutter gehört zu haben ... Ein Mensch, der betet, weil er glaubt, dass seine Gebete etwas bewirken, gilt als religiös. Wenn der selbe Mensch aber glaubt, dass Gott mit ihm spricht ... In anderen Gesellschaften oder auch früher in unserer Gesellschaft war es nicht ungewöhnlich, zu glauben, dass Gott oder Verstorbene zu einem sprechen. Bei der Diagnose von Persönlichkeitsstörungen wird sogar auch explizit die sozioökonomische Situation berücksichtig. Konkret heist das, dass ein Handelsfachpacker eine Persönlichkeitsstörung hat, wenn ein Künstler oder ein Milliardär normal sind. Die Idee mit den Suizidgedanken ist auch alles andere als durchdacht. Zum einem wird sich jeder Gedanken zu einem Suizid gemacht haben. Darüber nachzudenken ist etwas ganz anderes als eine konkrete Planung. Auch kann man jemanden immer nur vor die Stirn schauen, aber nie dahinter. Selbst die bestehende Formulierung "psychisch krank" in § 6 Abs. 1 WaffG ist materiell Quatsch. Ich habe jetzt die Quelle nicht mehr zu Hand, aber die 12-Monats-Inzidenz für eine "behandlungswürdige" psychische Störung liegt bei 60%. Das bedeutet, dass 60% der Bevölkerung jedes Jahr "psychisch erkranken". Das zeigt aber auch, dass diese Erkrankungen meist wie ein einfacher Schnupfen auch von alleine wieder abheilen und auch nicht gefährlicher als ein solcher sind. Euer Mausebaer
  13. Yup, das "Trage-Gewehr".
  14. Ich denke, dass sich da nicht viel ändern wird. Die, die eh schon ihre begründeten Zweifel an der Tauglichkeit des G36 hatten, werden sich bestätigt fühlen. Die, die das G36 für super und toll halten, werden den Bericht anzweifeln und für mindestens ungenügend, wenn nicht gar für falsch halten, Die, die noch keine Meinung haben, denen wird der Bericht genauso am (_._) vorbei gehen, wie das G36 und seine Beschaffung selbst. Dein Mausebaer
  15. Hier scheinen die Vorstellungen von Schmelzen weit auseinander zu gehen. Schmelzen ist allgemein der Übergang von fest zu flüssig. Nicht bei allen (Werk)Stoffen ist der Übergang ein so drastisches Ereignis wie bei Wasser. Viele Werkstoffe sollen auch gar nicht völlig fest sein. Nicht alles ist immer klar entweder oder - fest, flüssig, gasförmig, Plasma, bose-einstein oder fermi. Euer Mausebaer
  16. Ich habe freundlicherweise einmal deren Feedback-Formular ausgefüllt und abgeschickt. Macht mit! Mit ordentlich Rückmeldungen, kapieren die vielleicht, welches Dokument eigener Bequemlichkeit, mangelnder Gewissenhaftigkeit und der Rechercherabstinenz die aus dem Artikel gemacht haben. Künftig jemanden, der sachkundig ist, über den Text schauen zu lassen ist doch kein Hexenwerk. Selbst waffenrechtlich sachkundig zu werden, wäre natürlich noch besser. Zur zu! Auf, auf! Euer Mausebaer
  17. Die Uschi schieb die Verantwortung erfolgreich auf ihre Vorgänger. Ein paar mehr Hanseln bekommen ein G36-freies Extraspielzeug - wohlmöglich in einem 60 Jahre altem Design. Das G36 wird in der Masse weiter verwendet. HK findet endlich keine Refinanzierung mehr für die 2018 fällig Anleihe und geht in die Insolvenz, wobei im Insolvenzplanverfahren den Zulierferern und Gläubigern ohne Sonderrechte eine lange Nase gedreht wird und sich HK so auf deren Kosten saniert. Dein Mausebaer
  18. Yup, und dabei ist die Bundeswehr nicht einmal eine "Versorgungsorganisation" wie z.B. es die griechische Armee immer noch zum großen Teil sein soll. Bei uns beschränkt man sich da noch auf Stadtwerke und städtische Betriebe, Energieversorger und ehemalige Staatsunternehmen, um bestimmten Menschen ein ruhiges und finanziell auskömmliches Plätzchen mit zusätzlich guter Betriebsrente zu kommen zu lassen. Einfach mehr Geld für die Bundeswehr ist auch keine wirkliche Lösung. Euer Mausebaer
  19. ... und Wladimir Grigorjewitsch Fjodorow legte 1907 bereits die Pläne vor, die zu dem ersten Sturmgewehr der Weltgeschichte führten - dem Awtomat Fjodorowa, einem halb- und vollautomatisch schießenden Infanteriegewehr für eine Mittelpatrone (6,5x55 Fjodorow, 6,5x51SR Arisaka). Wäre die russische Führung nicht so sehr rückschrittlich gewesen, hätten die russischen Truppen des WKI die ersten Truppen mit einem flächendeckend eingeführten Sturmgewehr sein können. So mußten sich die Deutschen 1916 nur mit einigen wenigen Awtomat Fjodorowa herumärgern. Euer Mausebaer
  20. ... und da sage noch einmal wer, das Geiz geil sei.
  21. Du bekämst es ja auch nicht legal, nicht einmal geschenkt. Es wäre ja weiterhein ein verbotener Gegenstand nach WaffG. Alles was passierte, wäre eine Anscheinsbefreiung (§6 AWaffV) für SL-8 mit kurzen Läufen. Dein Mausebaer
  22. Ja, aber wer versteht das so? Dein Mausebaer
  23. Damit Du ein optisch angepasstes SL-8 auch noch mit 12"-Lauf sportlich schießen dürftest?
  24. Die Bundeswehr hat die, die sie sich heran zieht. In früheren Zeiten hätte ich gemutmaßt, das man vielleicht eine mögliche Entschuldung von HK im Wege einer Insolvenz abwarten wolle, um dann die Reste zur Rettung der Arbeitsplätze und aus Sicherheitsgründen für einen Apfel und'n Ei zu übernehmen.
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