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Naja, was immer noch ungerne gelehrt wird ist, dass durchaus Unterschiede zwischen Christentum, Bibel und Kirche bestehen. Wäre dem nicht so, hätte es wohl kaum die Schismen (Abspaltungen) und Häresie als Problem gegeben. Aber es denken auch viele römische Katholiken, dass sie mit dem staatsrechtlichen Kirchenaustritt aus der Kirche austräten und dass die Exkommunikation von Kirchenaustrittlern, wie sie die Bischöfe beider großen Kirchen in Deutschland pflegen, rechtens sei. Zumindest aus aus Rom wird das etwas differenzierter gesehen. Die Idee seiner Heiligkeit und Hoheit des 14. Dalai Lama, dass jeder sich erst einmal mit der Religion, in der er aufgewachsen ist, auseinander setzen sollte, bevor er sein "Heil" in anderen Religionen suchte, finde ich gut. Der Unfehlbarkeitsanspruch der Kirche, insbesondere der des Papstes, war schon immer relativ. Dass das AT in die Bibel aufgenommen wurde, hatte sicher nicht nur historische Gründe. Und wenn Dir die Unfehlbarkeit nicht behagt, lohnte vielleicht gerade für Dich ein Blick in das Buch der Prediger aka das Buch Kohelet. Aber Vorsicht! Nirgends fand ich Prediger 1,18 besser zusammen gefasst, als in der neuen revisonierten spanischen Bibel: "mas se sabre, mas se suffre." Dein Mausebaer
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... und bitte nicht vergessen, dass die Bibel nur eine Auswahl von Schriften ist. Nicht einmal alle Evengelien haben es in die Bibel geschafft. Die Bibel ist nicht das Buch der Bücher, sondern das Buch der Bücher, die "man" will, dass Du sie lesen darfst, und selbst das war zwischenzeitlich fraglich. Der Umgang mit Häretikern (Abweichlern, von der offiziellen Auslegung) bis in die Neuzeit zeigt, wie wichtig den Herrschenden die Meinungsführerschaft, ja möglichst das Meinungsmonopol war und ist. Irgendwie erstaunt es mich immer wieder, wie es das Buch der Prediger in die Bibel schaffen konnte. Euer Mausebaer
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... oder eben doch. Deine Meinung kannst Du gerne haben. Aber einen Anspruch auf das einzig mögliche oder einzig zulässige Verständnis ergibt das nicht. ...oder es war wörtlich und es waren damit insgesamt genug Schwerter. Es sollte ein Plan erfüllt werden. Ob ein göttlicher Plan oder menschlicher Plan, sei mal hier völlig dahin gestellt. Massiver Wiederstand könnte diesen Plan jedoch vereiteln.Propagandistisch ist die Kreuzigung Jesus wirksamer als es ein Tod bei einem Händel mit Vertretern einer Ordnungsmacht gewesen wäre. ... aber die war jetzt wörtlich und kein Bild? Ich bin halt ein Anhänger von Ockhams Rasiermesser, dem ökonomischen Prinzip, cui bono und der menschlichen Dummheit. Dein Mausebaer
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Die klassische Methode Wasser haltbar/genießbar zu machen in Afrika, Europa und im Mittelmeerraum war die Mischung mit Alkohol (z.B. Wein) oder gleich ein vergorenes Getränk (z.B. Dünnbier). Im tieferen Asien ging man eher zum Abkochen des Wassers über, was natürlich der Verbreitung von Aufgußgetränken förderlich war. Posca hatte vermutlich wirklich eher eine geschmackliche Wirkung, zumal es oft keine reine Wasser-Essig-Mischung war und mit weiteren Zutanten wie Kräutern und Honig versehen worden sein soll. Also nicht gerade billig und mehr ein Getränk als ein preiswerter Durstlöscher. Auch wenn der römische Staat bezüglich Verwaltung und Armee im Mittelmeerraum und West-Europa damals als "vorbildlich" angesehen werden kann, war Bestechung keine Seltenheit und eine gewisse Zuwendung an richtiger Stelle ermöglichte wohl so Einiges. Auch erklärte ein vorgetäuschter Tod von Jesus und sein "Untertauchen" dessen Wiederauferstehung und warum seine ehemaligen Jünger ihn (wegen einer veränderten äußeren Erscheinung) nicht gleich erkannten. Euer Mausebaer
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Warum denn nicht? Man muss es nur machen.
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Nun wenn Du auf die "Ohr-Geschichte" und den scheinbaren Tadel Jesu an Petrus im Matthäus-Evangelium hinaus willst, solltest Du ein paar Worte weiterlesen. Es ging darum, dass ein Plan erfüllt wurde. Dieses wird insbesondere deutlich, wenn man die spätere Institutionalisierung der Christensekte als Kirche durch Petrus und die seltsame Vorgänge bei der Kreuzigung von Jesus bedenkt. (Wozu ein Schwamm mit teuren Essig, wenn eine Weigerung mindests genauso grausam und billiges Wasser lindernder gewesen wäre? Wenn der Schwamm aber ein Medikament enthielt ... Warum der Lanzenstich, der Blut und Wasser(!!!) austreten läßt, statt des üblichen Knochenbrechens? Die gebrochenen Knochen währen damals nie wieder sauber verheilt. Aber Theaterlanzen gab es auch damals schon. ) ... Ja, das wäre es und die Überführung in einen eigenen Tread hielte diesen Thread OT-freier. Euer Mausebaer
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... und warum ließ er dann überhaupt zu, dass seine Jünger "Schwerter", die eindeutig zu der Zeit militärische Waffen waren, führten (dieses wäre dann ja eine unsinnige ökonomische und körperliche Belastung gewesen) und eben nicht die damals für "normale" Menschen üblichen Waffen wie den Stab oder einen Dolch, wenn man vermögender war? Warum führen die christlichen Bischöfe mit dem Stab bis Heute zerimonale Waffen? Nein, der Fehler ist, das Christentum nur völlig einseitig als ein Wertesystem suizidaler Lämmer auszulegen. Diese Interpretation bekam das Christentum, als es zur Unterdrückung des Volks i.S. des Marxschen "Opium fürs Volk" missbraucht wurde. Dieser Missbrauch begann in Mitteleuropa als die Franken Herrscher sich nicht mehr als "Erste unter gleichen" sondern als Könige von Gottes Gnaden durchsetzten. Unter diesem obrigkeitsstaatlichen Weltbild leiden unsere Gesellschaften bis Heute. Die Werte des Christentums bestehen nicht nur aus der Hinnahme von Leiden und Hoffung auf ein Leben nach dem Tod. Sie bestehen auch aus der Stärke und den Willen, sich für einander und andere einzusetzen, ja sogar sich für seine Feinde einzusetzen. Dazu bedarf es zwingend auch der Legitimität seine eigene körperliche Unversertheit zu schützen - in letzter Konsequenz auch mit physischen Hilfsmitteln. Wem hätte der Samariter denn noch helfen können, wenn er selbst Opfer der Räuber gewesen wäre? Eine eschatologische Sichtweise wäre die Religion der suizidalen Lämmer, eine Einstellung, dass einem selbst und andere eine Polizei (er)retten wird, ... . Die Nächstenliebe verlangt ganz konkret von jedem selbst im Hier und Jetzt sich und andere zu schützen. Wenn Du auf die Erfahrung der Erlösung setzen magst, dann sei Dir das unbenommen. Ich setzte da lieber erst einmal noch auf die Samariter, meine Nachbarn, meine Nächsten und vorallem auch auf mich selbst. Dein Mausebaer
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Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Mausebaer antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Vermutlich aus dem Umstand, dass auch bei der NVA die Soldaten, die Erich & Co. mit Waffen nahe kommen sollten, sogar die Schlagbolzen auszubauen hatten. Ob das jedoch auch schon vor dem Anschlag auf Muhammad Anwar as-Sadat so war ... ? -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Mausebaer antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
... hätte das an Deinem Leben auch nichts geändert. Die Berufsgruppe, der erfolgreichsten Attentäter ist seit Anbegin der Zeiten, die der Personenschützer - gerade weil sie dafür sorgen, das niemand anderes als sie selbst ihre Schutzpersonen töten. Dein Mausebaer -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Mausebaer antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Fast getroffen und doch noch vorbei. Wozu sollen wir uns soviele teuere Sondereinheiten leisten, wenn sie doch fast nie gebraucht werden? Wozu sollen wir uns soviele teuere Sichheitsdienste leisten, wenn sie doch nichts besseres zu tun haben, als Medienbeiträge von politischen und religiösen, extremen Gruppierungen zu lesen? Wozu sollen wir uns so viel Polizisten und Ordnungsamtsbüttel leisten, wenn die Kriminalität zurückgeht? Darum werden öffentlichkeitswirksam Wohnungen von Sondereinsatzkräften gestürmt, statt dass mit den Verdächtigen einfach einmal gesprochen wird. Darum werden immer wieder medienwirksam die Aufnahmen von Überwachungskameras veröffentlich, wie (scheinbar) harmlose Menschen von Gewalttätern zusammengeschlagen werden Darum tobten eine schwere Körperverletzung spät Nachts auf einem Platz in Berlin und eine Mordserie von gestörten Rechtsradikalen, die nicht einmal öffentliche Bekennerschreiben zu ihren Taten hinterließen, um auf ihre angeblich ploitisch-gesellschaftlichen Beweggründe hinzuweisen, seit Wochen durch die Medien. ... oder anders geschrieben, da geht es zum einen direkt um Posten und Pöstchen sowie zum anderen darum, die Fähigkeit des administrativen Staates zuerhalten und ggf. zu verbessern, seine eigene Bürger zu überwachen, um eigentlich auch wiederum Posten und Pöstchen zu sichern. Es geht um Arbeitsplätze. Dein Mausebaer -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Mausebaer antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Was passieren kann, wenn man bei solchen Einsätzen bei bekannten LWB die Situation nicht erst nimmt, zeigte sich in RLP. Wer sich zu einem (legalen) bewaffneten Angriff auf einen Bürger entschließt, statt entsprechend den Geflogeheiten der Höflichkeit an der Tür zu läuten, sollte auch immer damit rechen, dass der Bürger die Situation mißverstehen könnte - also besser nix mit "Erholungseinsätzen". -
Es ist etwas fragtwürdig und dürfte wegen Unbestimmtheit keiner nachhaltigen rechtlichen Prüfung standhalten. Aber derzeit steht im WaffG: § 39 Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau (1) Wer [...] oder sonst den Besitz über Waffen oder Munition ausübt, hat der zuständigen Behörde auf Verlangen oder, sofern dieses Gesetz einen Zeitpunkt vorschreibt, zu diesem Zeitpunkt die für die Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen; eine entsprechende Pflicht ... und § 43a Nationales Waffenregister Bis zum 31. Dezember 2012 ist ein Nationales Waffenregister zu errichten, in dem bundesweit insbesondere Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, sowie Daten von Erwerbern, Besitzern und Überlassern dieser Schusswaffen elektronisch auswertbar zu erfassen und auf aktuellem Stand zu halten sind. Formell wäre soweit eine Auskunftspflicht gegeben. Die Unbestimmtheit ergibt sich jedoch daraus, dass die Datenanforderungen für das NWR sich nicht aus einem Gesetz oder einer Verordnung ergeben, sondern legislativ willkürlich durch Vertreter der Verwaltung entstanden sind, ohne dass gesetzgebende Organe hier beteiligt waren. Dein Mausebaer
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Na ja, Du nennst die Abweichungen. Ein verzerrtes Bild ergibt das trotzdem. Wenn Du Zahlen über Zeiträume mittelst oder kummlierst, dann sollte das einheitlich geschehen. Hier hast Du jetzt einen Mix aus jährlich, gemittelt über möglicherweise ca. 9 Jahre und über 100 Jahre. Dein Mausebaer
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Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Mausebaer antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Yup, die individuelle personelle Besetzung einer Funktion im BMI und deren idividualpersonellen Folgen, die bis Heute gegen Vernunft und Freiheit wirken. Dein Mausebaer -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Mausebaer antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
... und das wo ich so ungenau war. Es müsste genauer "Eigentümervertreter" heißen. Schließlich bin ich der Ansicht, dass es unserer Marktwirtschaft an Kapitalisten mangelt und wir dafür nach dem Vorbild der ehemaligen sozialistischen Zentralverwaltungswirtschaften zu viele Funktionäre haben. Wir nennen sie halt nur neuhochdeutsch "Manager". Dein Mausebaer -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Mausebaer antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Endlich einmal ein Fan von Knöllchen Horst. War das jetzt ein Tippfehler oder feine Ironie? @ Kappa Nein, aber frage doch den Threadstarter! Es ist sein Thread. Dein Mausebaer -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Mausebaer antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Immer dann, wenn es für die Zeitung oder ihre Eingentümer profitabel erscheint. -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Mausebaer antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
edith: Huch, da hatte WO gedoppelt. Ich denke nicht, dass es dem Schwarzwälder um alle Fälle geht in denen nicht einmal an eine Durchsuchung gedacht wird, in denen zutreffend eine Durchsuchung nicht erfolgt, in denen der Wohnungsinhaber auf der Arbeit angerufen wird, dass er doch bitte zu einer Durchsuchung zu seiner Wohnung kommen möge, in denen zur Kaffeezeit drei freundliche Herren oder Damen in zivil klingeln und freundlich der Dame des Hauses ihr Anliegen vortragen sondern um die Fälle in denen ein harmloser LWB in Verbrechensschwerpunkten wie Villigen-Schwenningen oder Albstadt zur verfahrentechnischen Vereinfachung zum Chef eines illegalen Waffenhandelsring hochstilisiert und entsprechend ein SEK bestellt wird, das dann Türen aufbricht, den Knuddelhund der Kinder vorsorglich erschießt und die Leute naggisch fesselt, die gerade bein ... waren. Es geht ihm also wohl eher nicht um die Fälle, die normal oder gar angemessen ablaufen, sondern um die Entwicklung jener Fälle, die nachher in der Zeitung stehen. Dein Mausebaer -
Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
Mausebaer antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Hast Du doch schon längst selbst getan. Für die, die nicht selbst nach schlagen wollen, wovon Uwe schrieb: § 102 Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde. § 103 (1) Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 89a des Strafgesetzbuchs oder nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält. (2) Die Beschränkungen des Absatzes 1 Satz 1 gelten nicht für Räume, in denen der Beschuldigte ergriffen worden ist oder die er während der Verfolgung betreten hat. § 104 (1) Zur Nachtzeit dürfen die Wohnung, die Geschäftsräume und das befriedete Besitztum nur bei Verfolgung auf frischer Tat oder bei Gefahr im Verzug oder dann durchsucht werden, wenn es sich um die Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen handelt. (2) Diese Beschränkung gilt nicht für Räume, die zur Nachtzeit jedermann zugänglich oder die der Polizei als Herbergen oder Versammlungsorte bestrafter Personen, als Niederlagen von Sachen, die mittels Straftaten erlangt sind, oder als Schlupfwinkel des Glücksspiels, des unerlaubten Betäubungsmittel- und Waffenhandels oder der Prostitution bekannt sind. (3) Die Nachtzeit umfaßt in dem Zeitraum vom ersten April bis dreißigsten September die Stunden von neun Uhr abends bis vier Uhr morgens und in dem Zeitraum vom ersten Oktober bis einunddreißigsten März die Stunden von neun Uhr abends bis sechs Uhr morgens. Das geht noch so weiter bis zum Verdeckten Ermittler in § 110 StPO Euer Mausebaer