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Mausebaer

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  1. Yup, die individuelle personelle Besetzung einer Funktion im BMI und deren idividualpersonellen Folgen, die bis Heute gegen Vernunft und Freiheit wirken. Dein Mausebaer
  2. ... und das wo ich so ungenau war. Es müsste genauer "Eigentümervertreter" heißen. Schließlich bin ich der Ansicht, dass es unserer Marktwirtschaft an Kapitalisten mangelt und wir dafür nach dem Vorbild der ehemaligen sozialistischen Zentralverwaltungswirtschaften zu viele Funktionäre haben. Wir nennen sie halt nur neuhochdeutsch "Manager". Dein Mausebaer
  3. Endlich einmal ein Fan von Knöllchen Horst. War das jetzt ein Tippfehler oder feine Ironie? @ Kappa Nein, aber frage doch den Threadstarter! Es ist sein Thread. Dein Mausebaer
  4. Immer dann, wenn es für die Zeitung oder ihre Eingentümer profitabel erscheint.
  5. edith: Huch, da hatte WO gedoppelt. Ich denke nicht, dass es dem Schwarzwälder um alle Fälle geht in denen nicht einmal an eine Durchsuchung gedacht wird, in denen zutreffend eine Durchsuchung nicht erfolgt, in denen der Wohnungsinhaber auf der Arbeit angerufen wird, dass er doch bitte zu einer Durchsuchung zu seiner Wohnung kommen möge, in denen zur Kaffeezeit drei freundliche Herren oder Damen in zivil klingeln und freundlich der Dame des Hauses ihr Anliegen vortragen sondern um die Fälle in denen ein harmloser LWB in Verbrechensschwerpunkten wie Villigen-Schwenningen oder Albstadt zur verfahrentechnischen Vereinfachung zum Chef eines illegalen Waffenhandelsring hochstilisiert und entsprechend ein SEK bestellt wird, das dann Türen aufbricht, den Knuddelhund der Kinder vorsorglich erschießt und die Leute naggisch fesselt, die gerade bein ... waren. Es geht ihm also wohl eher nicht um die Fälle, die normal oder gar angemessen ablaufen, sondern um die Entwicklung jener Fälle, die nachher in der Zeitung stehen. Dein Mausebaer
  6. Hast Du doch schon längst selbst getan. Für die, die nicht selbst nach schlagen wollen, wovon Uwe schrieb: § 102 Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde. § 103 (1) Bei anderen Personen sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet. Zum Zwecke der Ergreifung eines Beschuldigten, der dringend verdächtig ist, eine Straftat nach § 89a des Strafgesetzbuchs oder nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten begangen zu haben, ist eine Durchsuchung von Wohnungen und anderen Räumen auch zulässig, wenn diese sich in einem Gebäude befinden, von dem auf Grund von Tatsachen anzunehmen ist, daß sich der Beschuldigte in ihm aufhält. (2) Die Beschränkungen des Absatzes 1 Satz 1 gelten nicht für Räume, in denen der Beschuldigte ergriffen worden ist oder die er während der Verfolgung betreten hat. § 104 (1) Zur Nachtzeit dürfen die Wohnung, die Geschäftsräume und das befriedete Besitztum nur bei Verfolgung auf frischer Tat oder bei Gefahr im Verzug oder dann durchsucht werden, wenn es sich um die Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen handelt. (2) Diese Beschränkung gilt nicht für Räume, die zur Nachtzeit jedermann zugänglich oder die der Polizei als Herbergen oder Versammlungsorte bestrafter Personen, als Niederlagen von Sachen, die mittels Straftaten erlangt sind, oder als Schlupfwinkel des Glücksspiels, des unerlaubten Betäubungsmittel- und Waffenhandels oder der Prostitution bekannt sind. (3) Die Nachtzeit umfaßt in dem Zeitraum vom ersten April bis dreißigsten September die Stunden von neun Uhr abends bis vier Uhr morgens und in dem Zeitraum vom ersten Oktober bis einunddreißigsten März die Stunden von neun Uhr abends bis sechs Uhr morgens. Das geht noch so weiter bis zum Verdeckten Ermittler in § 110 StPO Euer Mausebaer
  7. Uwe, so ist es etwas richtiger. Wobei ich noch nicht einmal die Qualität so manchen Vedachtes, dass irgendeine Straftat von irgendwen begangen worden sein oder begangen werden könnte anspreche. Es geht m.M.n. dem Schwarzwälder auch nicht um das DAS sondern um das WIE. Dein Mausebaer
  8. Nein, macht es nicht, da man Dir ja ohnehin nicht traut. Warum sollte man dann Deinem Schild trauen? Dein Mausebaer
  9. Wo ist der Button "Finde ich klasse, denn ich wollte schon immer unser SEK kennen lernen. Schade ist es nur dass die unangemeldet kommen, sonst könnte ich Kaffee und Kuchen bereit stellen." Dein Mausebaer
  10. LOL Ich habe jetzt schon drei verschiedene Bezeichnungen für die 7,62x54R in einer WBK. Dabei steht auf einem Gewehr in 7,62x53R "7.62 russisch". Die Lösung mag bei neuen Waffen einigermaßen hilfreich sein. Bei alten Ordonanzprügeln kommt es sogar vor, dass sie im falschen Kaliber beschossen wurden. Fehlende Kenntnisse bei Vollzugspersonen sind immer ein Problem und werden es auch leider bleiben. Was nützt die eine Kaliberbezeichnung auf der Waffe, wenn auf der Mun. eine andere steht? Dein Mausebaer
  11. Solange das Kaliber nicht zum Identifizieren der Waffe benötigt wird, bewirkt das gar nichts, weil die MEB immer nur für die Mun. gilt, die für die zugehörige Waffe geeignet und zulässig ist. Nur weil zu Deiner Sportpistole eine MEB und nur das Kaliber .45 eingetragen ist, darfst Du damit noch lange .45 Win.Mag. kaufen, wenn es nur eine .45 Auto ist, und wenn zu Deiner Magnumbüchse in .308 Norma Mag. nur .308 eingetragen ist, ist damit auch keine Berechtigung für 'ne .308 Win. gegeben. Wird das Kaliber zur eindeutigen Identifizierung der Waffe benötigt, wird das Chaos nur größer.
  12. Ja, viele PKW kämen wohl relativ glimpflich weg. Wer zusätzlich in einer Blech-Garage parkt, hat sogar einen weiteren Käfig. Die größte Gefahr wären die Stromnetze und Funkanlagen aller Art. Was da dranhängt und keinen ausreichenden Schutz hat, ist weg - da hilft auch kein F.-Käfig mehr. Ist im Prinzip ähnlich wie ein Blitzeinschlag in großer Nähe. Regelkreise, die direkt dem Impuls ausgesetzt werden, werden abhängig von ihrer Robustheit und der Impulsstärke zerstört. Was Heute in den PCs, Schlepp-Tops und Handys verbaut ist, ist halt auf geringe Größe und große Geschwindigkeit gezüchtet und nicht für nennenswerte Stromstärken. Daher sollte auch nie jemand im Wollpulli und mit Kreppsohlen aber ohne Erdung direkt an den Teilen herum fummeln.
  13. Genau das! Wer zum Besitz von Waffen die Gnade eines Fürsten braucht, ist weder frei noch lebt es/sie in einer Demokratie. Dein Mausebaer
  14. Das ist das Ergebnis von effizienten Lobbyismus und des politischen Schulterschlusses von Industrie und Benutzervertretern. Politiker wollen vorallem ihren Job haben und behalten. Da unterscheiden sich die Purpurroten nicht von den Schwarzen und so wie die SPD ihre Genosse der Bosse hat, sind auch die Grünen, wie hier in WO der KACO-Hoffman-Thread belegt, längst in der Plutokratie angekommen. Dein Mausebaer
  15. Glaubst Du ernsthaft, dass damals die SPD-Führung noch an das Verstaatlichen von profitablen Unternehmen zum Wohle der Proletarier dachte? In den 70er hatte sich auch die SPD bereits bestens in die effektive Pluto- und Bürokratie der Bananenrepublk Täuschland eingefügt. Dazu brauchte es nicht erst den Genosse der Bosse. Auch Brandt und Bahrs "neue" Ost-Politik stand mehr für finanziellen Profit als für Verständnis. Denke doch nur daran, was im Westen alles aus dem Osten kam! Von Knäckebrot und Senf über die Couch-Garnitur bis zur Stereo-Anlage. Zum Schluß wurde zeitweise sogar Bundeswehrwäsche in einem Volkseigenen Betrieb gewaschen. Mit der "alten" Ostpolitik wäre das Alles schwerliche möglich gewesen. Alles was den Besitz von Waffen, die Ausbildung im Umgang mit Waffen, die faktische Begehbarkeit des Rechtswegs und das tatsächliche Ausüben des Wahlrechts durch den "Pöbel" erschwert oder vermindert dient dem Schutz und dem Ausbau von Pluto- und Bürokratie. Dein Mausebaer
  16. Sehr hifreich, der Mausebaer :-)

  17. Nein, er hat noch nicht genug gepostet, um freigeschaltet zu werden.
  18. Sieht nach einer "Werksarbeit" aus.
  19. Naja, PP, PPk und PPk/S haben halt wie die 98er bei den Gewehren einen national-historischen Bekanntheitsvorteil. Persönlich halte ich die PP-Familie immer noch für ganz brauchbare Waffen für bestimmte Zwecke. Aber selbst die konstruktiven Konkurenten á la Sauer&Sohn 38/38H, Mauser HSc, HK4, Beretta 70er-Serie, CZ 70 und SIG Sauer P230/232 halte ich auch für zumindest gleichwertig und oft für überlegen. Im Vergleich zu moderneren Konstruktionen wie entweder Waffen nach Art der CZ 83 und Beretta 80er-Serie, Power-Zwergen á la Walther PPS und Colt Officer's Mod. oder 7,65er Westentaschenpistolen wie Seacamp, Guardian und Beretta Tomcat ist die PP-Familie einfach veraltet. Da beißt auch keine Maus einem Faden ab.
  20. Inzwischen bin ich fast schon so weit, dass ich mir wünschte, man versuchte meine Aufbewahrung zu kontrollieren.
  21. Für den Fall, dass ich meine Schußwaffen betriebsbetreit im öffentlichen Raum unverriegelt oder mit passendem Schlüssel stehen ließe, kann ich das auch voll nachvollziehen.
  22. Nee Duuu, mein Leichtentzündlicher, "Führen" ist nach dem deutschen Waffengesetz ausdrücklich nur "außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte" möglich. Dein haarespaltender Mausebaer
  23. Sei beruhig, oh edler Recke! Des Vogtes Büttel haben ein Betretungsrecht, kein Durchsuchungrecht. Die Nachschauen sind das Ergebnis politischen Aktionismus - rechtlich bedenklich - nutzarm - sinnfrei und einfach zum Dein Mausebaer
  24. Es muß kein "Fach" sein. Es genügt jedes andere § 13 Abs. 3 AWaffV-konforme Behältnis.
  25. Ach Adriaan, wenn ein Berechtigter zum Ausübeben der direkten, tatsächlichen Gewalt über die Waffen anwesend ist, sind alle Waffen ordnungsgemäß verwahrt. Dass hatten wir doch schon ganz zu Anfang der Kontrollproblematik. Also auch wenn Du das noch so sehr möchtest, braucht der Kontrolleur gar gar nicht überprüfen, ob alle Gewehre und Pistolen in den passenden Schränken sind. Da Du als ein Mensch, der sich in Deutschland an die bestehenden Gesetze hält, der Behörde auch schon längst die von Dir getroffenen Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung nachgewiesen hast, braucht der Behördenvertreter bei einer Kontrolle auch nicht die Zertifizierung in den Schränken zu prüfen. Also ein Berechtigter ist bei der Kontrolle anwesend => alles ordnungsgemäß verwahrt oder kein Berechtigter ist bei der Kontrolle anwesend => keine zerstörungsfreie Öffnung der Waffenschränke möglich Alles was bei einer Nachschau geprüft werden kann, ist ob die Anzahl und die Art der angegeben Schränke sich dem einfachen Anschein nach an dem von Dir angegebenen Ort befindet oder ob Du unberechtigten, einfältigen Personen in Deinen Haushalt Deine Waffen überläßt. Anders ausgedrückt, wenn eine Nachschau bei Dir durchgeführt wird, beschuldigt Dich die Waffenrechtsbehörde implizit entweder des Überlassens an Nichtberechtigte und/oder eines derartigen Verstoßes gegen §§ 36 Abs. 3 S. 1 HS. 2 i.V.m. 39 Abs. 1 WaffG, der so offensichtlich ist, dass Fahrlässigkeit nicht mehr in Frage kommen kann. Die Nachschau ist daher eigentlich schon Bestandteil einer Ermittlung aufgrund §§ 52 Abs. 3 Nr. 7. oder 53 Abs. 1 Nr. 21 WaffG oder staatliche Willkür. Denkt Euch Eure Teile! B) Dein Mausebaer
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