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Mausebaer

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  1. Vollzitat, weil man es nicht oft genug lesen kann. Häufig wird man auf der Jagd seine Jacke wenigstens zum Teil geschlossen haben. DANN kommt man an eine Waffe in einem Horizontalholster nur noch schwer ran. Wenn es unbedingt ein Schulterholster sein soll, dann ein klassisches Vertikal-Holster. UND für ein sicheres Ziehen der Waffe aus einem Schulderholster braucht es Kenntnisse und Übung. Nicht wenige Hollywood- und RTL - Gebildete schwenken die Waffenmündung mal eben über die gesamte Trageseite der Waffe und über den eigenen Arm. PPk? Naja, für Gnadenschüsse reicht's aber auch mit ihr sollte man nicht Ausbildung und Training vernachlässigen. Jagdlichen Bein- und Fußbekleidung ist i.d.R. nicht besonders durchschußhemmend. Euer Mausebaer
  2. Ähm, sind solche Gruben nicht vorher zu reinigen und mit Sand oder Kies zu verfüllen?
  3. LOL Also wenn die nicht sowieso schon zwischenzeitlich wieder herausgeholt worden sind (so'ne Jauchegrube wird ja normalerweiser auch mal weitgehend geleert), wird es von der Verwendung d.h. dem tatsächlichen Inhalt abhängen, ob da noch etwas übrig geblieben ist. Gerade kleine KW könnten auch altenativ in Fett eingegossen worden sein. Dein Mausebaer
  4. Neee, für die Klaviere meint er.
  5. ... aber für deren Beschleunigung braucht man entweder Treppen oder defekte Flaschenzüge. Folglich braucht man auch Treppen und defekte Flaschenzüge zu den Klavieren.
  6. Gab's doch auch schon mit Optiken - hat auch nur zum Ankurbeln des Umsatzes genutzt.
  7. Schlimmer noch! Seit dem 01.04.2008 fallen auch Sachen, die auch i.S. des WaffR keine Waffen sind, unter die Vorschriften des WaffG. Dein Mausebaer
  8. formell ging das böse Spielchen auch anders herum: DDR-Fertigung, die erst nach Polen oder so ging am oder nach dem 01.01.1991 zurück kam.
  9. Es steht dort ein "und" und kein "oder" geschrieben.
  10. Yup, entweder wird die "Halle" genutzt, ist zusammen mit einem Gastronomiebetrieb verpachtet oder beides. Das Ganze wird wohl eher eine Null-Nummer werden. Die Idee, dass es sich Unternehmen und Vereine leisteten, Hallen und Wohnhäuser ohne Sinn leer stehen zu lassen, ist ein ziemlicher Hirnfurz. Das einzige was leer steht sind Wohnungen im Kommunalbesitz. Nur in die könnten die "Zuwanderer" organisatorisch auch erst wenn geklärt ist, ob sie bleiben dürften oder nicht. Die Belegung öffentlicher Sporthallen zum Nachteil von Sportvereinen und Schulen ist bereits problematisch. In vielen Länderverfassungen steht Sport als Staatsziel, aber bei den dort untergebrachten Personen ist unklar, ob sie asyl- oder bleibeberechtigt werden. Es wird sich nur lange kein Verein trauen zu klagen, aus Furcht in die rechte Ecke gestellt zu werden. Euer Mausebaer
  11. Klickst und guckst Du oben!
  12. Du meinst zu DDR-Zeiten zu billig gekauft?
  13. Ja, und? Wenn gegen falsche Bescheide nicht wirksam Widerspruch erhoben wird, werden sie bestandskräftig, und wer unentschuldigt nicht vor Gericht erscheint, wird auch nur selten eine Entscheidung zu seinen Gunsten erlangen. Immerhin mal gut, dass vielleicht einige kapieren, dass auch sie das WaffR betrifft und es kein Spezialrecht für Sportschützen und Jäger ist. Dein Mausebaer
  14. Jein, dass mit dem Verschweißen der Gullideckel schon einmal geholfen wird, für eine ordendliche Verdämmung einer Sprengladung zu sorgen, ist doch schon einmal nett. Da bisser i.d.R. aber nur staatliche und gewerbliche Attentäter gute Kenntnisse im Umgang mit Explosivstoffen haben, könnte das als Vorbeugung schon helfen. Ob "die meisten Durchgeknallten" nicht im Stande sind, halbwegs präzise zu schießen sei einmal dahin gestellt. Trotzdem sollte hier eine gute Aufklärung dafür sorgen, dass die Exposition der Schutzperson gegen solche Gefahren möglichst gering ist (z.B. Tiefgaragen und nicht einsehbare Innenhöfe nutzen, nur geschlossene, idealerweise gesicherte Fahr- und Flugzeuge nutzen, ...). Darum ist bei einem Obrigkeistsstaatlichen Weltbild, der private Besitz von Gewehren im .50 BMG u.ä. ja ein "Problem" . Aber von der Wahrscheinlichkeit her, sind Einzeltäter im Nahbereich das reellste Risiko für die Schutzperson ( Lincoln, Bismark, "mahatma" Gandhi, John Lennon, Ronald Reagan, JohaPa2, Schäuble, Lafontain, Rabin, ...). Dabei haben dann die Personenschützer am Mann und im "Raum" vor allem die Aufgabe, um die Du Dich als Schutzperson i.d.R. nicht kümmern kannst - die Menschen zu beobachten und potentiell bedrohliches Verhalten bzw. abnormes Verhalten festzustellen und abzuklären (z.B. Heubrock et al.; "Verhaltensmerkmale von Attentätern in der Vortatphase: Nonverbale Alarmsignale für Personenschützer" in Polizei & Wissenschaft 1/2009). Auch wenn die Schutzperson bei einem Attentat völlig unverletzt bleibt, haben die Personenschützer versagt. Es hätte erst gar nicht zu einem Attentat kommen dürfen. Dein Mausebaer
  15. Steven, Du wärest bei dem Zenario á la Indira Gandhi der Attentäter gewesen, wie so oft in der Geschichte die eigenen Leibwachen erfolgreiche Mörder ihrer Schutzperson waren. Dich zu informieren wäre folglich kontraproduktiv gewesen. Dein Mausebaer
  16. Das hatte sich die indische Premierministerin Indira Gandhi wohl auch gedacht. Könnte Derartiges ein Grund sein, warum Dir nicht eine entventuelle Bewaffnung der Schutzperson ausdrücklich unter die Nase gerieben wurde? Schließlich sind seit Aufzeichnung der Geschichte die eigenen Personenschützer auch die erfolgreichsten Attentäter. Keine andere Gruppe hat bessere Möglichkeiten die Schutzperson zu töten und dass der MfS seine Leute nahe an westdeutsche Spitzenpolitiker bringen konnte, war seit dem Brandtfall bekannt. Dein Mausebaer
  17. Es fehlt dem aber die Breitenwirkung. Hier sind nur die, die es ohnehin schon interessiert und die etwas tun. Weder der normale Brauchtumsschütze, die Nachbarin von gegenüber noch Deine Abgeordneten bei Bund und Land schauen hier vorbei. Es wird ein Medium mit großer werbereichweite benötigt. Ein Zielgruppe scheint es ja nicht zugeben. Also wird es aggrigierte Werbung á la Coca Cola oder wie die Spendenappelle in der Vorweihnachtszeit. Bei viel Text eher Printmedien als Fernsehen und Radio. Dort können die Menschen sich ihre Lese -und damit Wirkzeit selbst einteilen. Wenn die Erklärung jedoch so umwerfend werden wird, sollte man siich sowieso besser auch den qualifizierten den Rat von Spezialisten der Werbung und der Medienselektion holen. Dein Mausebaer
  18. ... und wenn wir das in der Rechtsform einer ltd. (partnership) machten, käme als natürliche Abkürzung EGAL heraus. Drum schaun'mer mal was sich daraus ergibt.
  19. genau!
  20. Das sollte es mal etwas Hochheiliges im Stile eines Rütli-Schwurs aller LWB Europas auf der IWA geben.
  21. ... und nicht druckbare Zeichen sind jetzt durch einen "*" zu ersetzen, oder welches Zeichen war das jetzt? Wie dann wohl die deutsche WBK eines Russen oder Japaners aussieht, wenn er eine Waffe mit persischer alphanumerischen Seriennummer eintragen lässt oder so?
  22. DAS meinte aber ich nicht. Der Vater hat ja nicht vorsätzlich so geantworte, wie es die PVB wollten, sondern so, wie er infolge der Fragen und Umstände glaubt, wie es die Wahrheit sei. Das hat mehr mit Erinnerungseffekten wie bei den Wormser Prozessen, dem Montesori-Prozess, den Schauprozessen mit Ostblock-Dissidenten oder mit gefandenen Soldaten aus dem Korea-Krieg in den 50er Jahren zu tun. Diese Menschen - Kinder und gestandene Erwachsene - glauben, dass das, was sie aussagen, der Wahrheit entspricht. Das sind keine Lügen zum Selbstschutz und auch der bestbediente Polygraf hätte da keine Chance. Deren Erinnerung ist modifiziert. Diese Menschen erinnern sich an Sachen, die entweder so nicht stattfanden oder sogar gar nicht stattfanden. Für sie ist das die Wahrheit. Dein Mausebaer
  23. Nein, der HA war in einer Situation, in der er von Notwehr ausgehen konnte. Diese Situation, wurde von anderen auch bestätigt - wenn auch die Wertung nicht übereinstimmte und bis Heute die Wertung des Gerichts von vielen nicht gemocht wird - und wurde durch Sachbeweise gestützt. Der Vater von Winnenden hat nur seine eigene - möglicherweise falsche - Erinnerung. Keine weiteren Zeugenaussagen und auch keine Sachbeweise, die die Annahme der Richtigkeit seiner Erinnerung stüzten. Inwieweit zusätzlich noch relevante interpersonelle Unterschiede zwischen den beiden Personen besthen, kann ich natürlich so nicht beurteilen. Dein Mausebaer
  24. ... nur mach' das mal, wenn Du gerade erfahren hast, dass der School-Shooter Dein Kind war und Du von einem bewaffneten PVB nachdrücklich gefragt wirst, wie Du Dir denn erklären könntest, wie Dein Kind an Deine Pistole kommen konnte!
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