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Bei uns hörte es sich schon seit dem 15.05. vielversprechend an, einige Vereine schiessen auch schon wieder, auch in Raumschiessanlagen. Bei uns gab es HEUTE angeblich eine Vorstandssitzung zu dem Thema...................dumm das die Verordnung vom 15.05.20 nur bis 31.05.20 gültig ist. 2 ganze Wochen verschenkt........................
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Du schreibst es doch selber..............." wer die tatsächliche Gewalt einem anderen einräumt " Wann habe ich als Käufer die tatsächliche Gewalt erlangt? Wenn Frankonia die Waffe an Hermes übergibt ? Oder wenn irgendwann ein der deutschen Sprache nicht mächtiger Hermesbote an meiner Tür klingelt ? Trenn mal in dem Fall das Überlassen und das " die tatsächliche Gewalt ausüben ". Wenn ich die tatsächliche Gewalt über eine Waffe haben soll und der Hermesbote die verliert wäre ICH laut deiner Ausführung meine Zuverlässigkeit los Das schlimme für die richtigen Mobbingopfer sind die Leute die sich aus Sturheit selber als solche bezeichnen. Edit : Das GROßSCHREIBEN im Netz als schreien angesehen wird ist dir bewusst?
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Waffenrecht hat seine eigenen Begrifflichkeit. Es heist,man " erwirbt " eine Waffe, wenn man "die tatsächliche Gewalt " über sie ausübt. Und den ERWERB hat man innert 14 Tagen anzuzeigen. Insofern sehe ICH jeden auf der rechtlich sicheren Seite, der das Datum des "Erwerbs", sprich das Datum ab wann er die tatsächliche Gewalt drüber bekommt, auf dem Amt angibt. Was mach ich den laut deiner These wenn die Waffe NIE bei mir ankommt? Meine Zuverlässigkeit verlieren weil ich eine Waffe nicht innerhalb 14 Tagen angemeldet habe? Eine Waffe, die ich zwar " gekauft " , aber nie " erworben " habe ?
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Ich hab seit Jahren immer das Datum gemeldet, wann ICH die tatsächliche Gewalt darüber hatte, also wann die Waffe bei MIR war. Gab nie ein Gespräch oder Probleme . Ansonsten hätte ICH ja ein Problem wenn die Waffe auf dem Versandweg verloren geht, ohne das ich daran irgendetwas hätte ändern können. EINEM Kollegen ist das ZWEI mal passiert das Waffen weg gekommen sind in der Post. Zwar beides mal ZU einem Waffenhändler hin( dem gleichen) aber die Probleme waren nicht wenige. Nur da hatte ER versendet.
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Frage zum Erwerb KW Wechselsystem von kompletter Pistole
PetMan antwortete auf Siggi Ramone's Thema in Waffenrecht
Ich habe vor Jahren bei egun eine Baugleiche 9mm gekauft wie ich sie schon habe.Der Verkäufer war Händler. Habe von der Waffe alles bis auf das leere Griffstück abgenommen, der Rest verblieb beim Händler. Das " Waffenoberteil " wurde als kalibergleiches Wechselsystem in meine WBK eingetragen. Ist der Verkäufer kein Händler kannst du den Kauf über einen Händler deines Vertrauens abwickeln. Der Überlässt dir dann das WS und verwertet/entsorgt den Rest der Waffe. Ich habe zu Zeiten der konvertierten 4mm Waffen ähnlich agiert. Eine GK Kurzwaffe gekauft,die Abwicklung dem Händler überlassen der sie mir in 4mmM20 Konvertieren sollte und von dem dann die umgebaute Waffe in meine WBK übernommen. -
Das musste ich jetzt echt googlen........................
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Bisher nur Schulden,aber dankend abgelehnt Das war meine Frage, danke Edit:u.a. das hier dazu gefunden
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Reicht es da nicht auch aus wenn die Waffen " versprochen " wurden und die normalen Erben das bestätigen ? Die wenigsten Privatleute machen ein Testament.
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Das kannte ich auch noch nicht. eine Bildungslücke Trigger Happy Lied von Weird Al Yankovic Text Got an AK-47, well you know it makes me feel alright Got an Uzi by my pillow, helps me sleep a little better at night There's no feeling any greater Than to shoot first and ask questions later Now I'm trigger happy, trigger happy every day Well, you can't take my guns away, I got a constitutional right Yeah, I gotta be ready if the Commies attack us tonight I'll blow their brains out with my Smith and Wesson That ought to teach them all a darn good lesson Now I'm trigger happy, trigger happy every day trigger, trigger happy.............................
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@TriggerHappy Ich glaub du hast in @EkelAlfred einen neuen Fan gefunden 😎
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who cares. Unsere wiedergeladene hat auch keinen CIP. Nur handeln darf man ungezipte Munition in Deutschland nicht . Wobei ich natürlich streng darauf achte nur gecipte Munition zu kaufen. Die letzte Ungecipte die ich dort gesehen habe waren 7,62 R , die Fischdosen mit beiliegendem Dosenöffner und GP11 in Originalverpackung.
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Na wenn unsere Behörden das auf private Waffenbesitzer übertragen finde ich das doch zumindest nicht schlecht . Und die " längerfristige Geschäftsbeziehung ist durch den Eintrag des Händlers in Luxemburg auch gegeben. Bei anderen Händlern dürfen wir nicht kaufen. Ich finde aber nirgends im Gesetz einen Passus, der den Import von Munition auf 1000 Schuss begrenzt. Pro Kaliber. Ich könnte also bei 10 eingetragenen Kalibern auch 10.000 Schuss auf einmal kaufen, aber keine 10.000 Schuss KK........................ Es spricht aber auch nix dagegen es so zu Handhaben. Hab ich jedenfalls nix gefunden.
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Das wurde vergleichbar früher auch in St. Wendel so gehandhabt . Meines Wissens stellen aber auch die mittlerweile 3 Jahresbescheinigungen aus .
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Ich habe wegen der Beschränkung auf 1000 Schuss pro Kaliber in den letzten Monaten einige Erlaubnisse gesehen. Die waren/sind alle auf 3 Jahre ausgestellt. Aus welchem Bundesland kommst du ? Und dein Einwurf zeigt das es überall anders gehandhabt wird.
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Nein, woraus schliesst du das ? Aus dem Preis oder der Gültigkeitsdauer? Meine erste Erlaubnis vor vielen Jahren lief auf 3 Jahre, ab der 2.wurde es auf 1 Jahr begrenzt. Das ging ein paar Jahre so und seit 6 oder 7 Jahren sind es wieder 3 Jahre. Soweit ich weiß werden alle im Saarland ausgestellten Erlaubnisse z.Z. auf 3 Jahre ausgestellt. Früher machte jede Waffenbehörde hier das was SIE wollte.Das ging von " Dauer unbegrenzt für alle Kaliber die in den WBK`s aufgeführt sind " bis auf 6 Wochen bei einer anderen Behörde für einen angesagten Kauf . Mit Stückzahl und Kaliber im Papier.
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Das wird aber mit Sicherheit durch Gerichte geklärt. Hierzulande kann man aber das Ergebnis nicht voraussehen. Kann so oder so ausgehen.
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Ich bin eh jeden Monat mindestens 1 mal in Luxemburg, ich werde weiter da kaufen .Und ich hab Kollegen die da arbeiten, die bringen auch ab und an was mit.
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In Luxemburg ist lange nicht alle Munition billiger als hier. Aber da gibts meist noch welche, wenn hier mal grade wieder ebbe herrscht. Und wenns Angebote gibt lohnt es sich immer drüben zu kaufen. Beim Pulver lohnt es sich aber richtig. Und wenn man hier an der Grenze wohnt nutzen einen Angtebote irgendwo in Deutschland auch nix mehr, seit die Transportkosten so hoch sind. Billiger als die meisten kleinen Händler hier bei uns ist Albert meistens, von Frankonia ganz abgesehen. So kauft halt jeder das wo er am besten und billigsten dran kommt. Und wenn man für Vereine oder Mannschaften Mengen kauft gibt es auch in Luxemburg noch bessere Preise als auf der Website stehen.
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Deswegen. Grade bei KK. Kollege war mit einem 2. Berechtigten kaufen, er mit dem Motorrad der andere mit dem Auto. Der mit dem Auto wartete auf der deutschen Seite , der mit dem Bike flitzte hin und her bis 20.000 KK über die Grenze waren.................Gesetzeskonform,aber unnötiger Quatsch. Aber einige hundert Euro gespart. Andere Kaufen einfach die Menge die sie wollen und gehen das Risiko ein erwischt zu werden. ICH würde beides nicht machen.
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dann ist ja gut
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Richtig. Wer es besser und schneller kann, ich halte niemand auf. Die Nummer und den Namen des Leiters der Fachaufsichtsbehörde gebe ich gerne weiter . Ich bin da nicht alleine dran, hab auch hier aus dem Board Unterstützung. Auch Albert in Luxemburg wurde gebeten das auf Luxemburger Seite zu klären, von da liegt auch noch keine Antwort vor. Wer denkt man ruft mal wo an oder schreibt einen Brief darf es gerne mal versuchen. Mein letzter " Meinungsaustausch " mit Waffenbehörde,IM und mir dauerte länger als der jetzt................
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@EkelAlfred Die Erlaubnis stellt die für dich zuständige Waffenbehörde aus.Wenn sie gut gelaunt sind dauert das 5 Minuten . Bei meiner kostet das 15 Euro ( können auch 25 sein) und ist für 3 Jahre Gültig. Eingetragen werden können alle Kaliber die du auch hier erwerben darfst.Es wird der Händler eingetragen, also muss man sich vorher festlegen wo man kaufen will . Einziger " Hasenfuss " zur Zeit bei uns im Saarland, die begrenzen pro Kaliber auf 1000 Schuss pro Einkauf bei neuen Erlaubnissen. Durch kein Gesetz gedeckt, aber das haben " die " so beschlossen. " Die " ist die AG Waffenrecht, das sind alle Leiter der Waffenbehörden im Saarland .Ich arbeite noch dran das wieder zu ändern, aber die Mühlen des IM mahlen langsam................. Kenne auch scheine die unbegrenzt gültig sind, andere nur 6 Wochen für einen gezielten Einkauf und ein Kaliber. Alles in einem Bundesland. Du siehst, du wirst um eine Anfrage bei deiner Waffenbehörde nicht herum kommen.
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@callahan44er mit "offenen " RSA meine ich geöffnete RaumSchiessAnlagen , also "geschlossene Stände " auf denen geschossen werden darf.In unserem Fall ein 50m Bunker
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Unser Vorstand hat wohl nach mehreren Anrufen beim Ordnungsamt ein Schreiben von selbigem bekommen. Inhalt ist mir nicht bekannt . Der Vorstand hat " diese Woche " noch eine Sondersitzung deswegen und da soll wohl auch das Hygienekonzept abgesprochen werden. Ich hoffe das das alles dazu führt das wir nächste Woche irgendwann wieder öffnen dürfen. Wie werde ich dann sehen . Es geht um eine RSA und wir sind im Saarland. Mir ist hier noch keine offene RSA bekannt, ein paar Vereine mit offenen Ständen schiessen aber schon wieder.
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12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
PetMan antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
1 mal pro quartal LW und einmal KW. Aber nix von 4 mal im Quartal . Und das soll für das 4. und 5. und dann fürs 9. und 10 jahr gelten. Ab dann bescheinigung vom Verein. Für den Erhalt des Bedürfnisses. Für Neuerwerb 12/18 für alle, das bleibt