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12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
PetMan antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
wie ist das jetzt gemeint? 4 mal im Quartal ? -
12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
PetMan antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Da bin ich echt mal gespannt ob da noch einer auf die Idee kommt, die 10 jahre mit dem 01.09.2020 beginnen zu lassen..................wundern täte es mich nicht, in diesem unserem schönen Deutschland...................... -
12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
PetMan antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
@David K Es gibt einen Verband der NUR seine eigenen Schiessbücher anerkennt und dort sehr viel abfragt, Disziplin, Schusszahl usw. Von Gesetzes wegen gibt es keine Vorgabe für ein Schiessbuch, es wird nämlich nicht vorgeschrieben eins zu führen. Das Gesetz verlangt auch keins. Ergo kann auch eigentlich ein SB keins verlangen. Aber wir sehen ja was passiert.............. Davon ab führe ich schon immer ein Schiessbuch für mich, das sieht aber i.d.R nur der Verband bei Beantragungen weil es einfacher ist als alles andere. Da steht aber auch genug drin...... -
12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
PetMan antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Jepp, wenn man VOR dem Kacken die hose runterlässt. Also nachdenkt wie man auf das Schreiben des SB reagiert. JETZT hat der TE ein Schiessbuch mit 6 bis 10 ??? Terminen ( wie viele sind es denn nun und hat man NUR die letzten 12 Monate vorgelegt oder einen noch längeren Zeitraum mit " zu wenig Terminen ??) vorgelegt und der SB besteht auf die 12 / 18. Die Hose ist also erst mal vollgeschissen............ -
Ist das ein Wilson System in dem sie da drin ist? Hab die mal bei egung im Auge gehabt ,ne ganze zeit lang. Sind erstens selten und wenn dann kosten sie zwischen 800 und 1200 euro
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Ich auch nicht. Ich sprach davon das Vereine die Finanzierungen zu bedienen haben ein Problem mit wegbrechenden Einnahmen haben können. Wenn also zb die neue Lüftung im Verein Finanziert wurde . Jetzt " Umbauten " wegen Corona vor zu nehmen stand nicht zur Debatte . Und Plexiglasscheiben zwischen den Ständen sehe ich jetzt nicht als Umbauten, in vielen Ständen sind die eh schon da.
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12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
PetMan antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Leider hat CM recht. Einzig bei den Waffen über Grundkontingent wird kein 12/18 an Wettbewerben gefordert .Der Fehler hier war ein Schiessbuch mit zu wenig Terminen vor zu legen.Jetzt schaff so einen Fakt mal aus der Welt...........einzig das er dieses Jahr die 18 wieder bringt und der SB das auch zulässt.....sonst hat der Kollege ( selbstverschuldetes ) Pech -
Eine " Rangierhilfe " für Wohnwagen. Quasi ein Motor zum Aufsetzen
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Aus finanzieller Sicht sehe ich zumindest für unseren Verein keine große Gefahr, bei uns gibt es zb keine Standgebühren, also können auch keine weg fallen . Untervermietet haben wir an einen Verein, da weiß ich aber nix zu den Einnahmen . Da unser Verein vorher finanziell gut Aufgestellt war und ist wird das wohl unser kleinstes Problem werden. Einnahmen fehlen uns natürlich auch,im Frühjahr sind traditionsgemäß unsere größten öffentlichen Veranstaltungen wie " unser Dorf schiesst", "Ostereierschiessen " usw . Da wird i.d.R schön Umsatz generiert und der fehlt natürlich. An die Substanz des Vereins geht das aber in keinster weise. Wenn allerdings Finanzierungen bei Vereinen wegen Standumbauten usw im Raum stehen ist das natürlich eine andere Sache.
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Solche Sportarten haben auch keine solchen Auflagen auf ihren Anlagen wie wir und sind nicht so schnell zu wie Schiesstände .Und ob wir jetzt Montag schon schiessen oder erst Dienstag macht es auch nicht mehr aus . Nach nunmehr ziemlich genau 2 Monaten.....
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Im Saarland sollen nach der neuen Verordnung vom 15.05.2020 ab dem 18.05.2020 "Sportstätten " wieder öffnen dürfen. Schiesstände sind nicht explizit genannt , aber auch nicht ausgeschlossen. Vom Präsidenten des Schützenverbandes Saar gibt es eine Mail, das die Vereine sich an die Ordnungsämter wenden sollen. Von eigenmächtigen Eröffnungen wegen der Verordnung wird abgeraten. Hier bewegt sich also was..............
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Dito, hab ihm den Link grade weitergeleitet
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Stimmt beides. Und bei Jägern ist es i.d.R. auch so, das wenn nach dem Anschreiben der Behörde erneut ein Jagdschein gelöst wird das Thema sofort wieder vom Tisch ist.Insofern war das Risiko hier geringer als bei einem Sportschützen. Ausser man weiß, und das sollte man vorher wissen, das die eigene Behörde da anders gestrickt ist. Dann sollte man die 80 Euro im Jahr halt Zahlen..............heutzutage grade mal der wert einer Tankfüllung............
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das kannst du erst ab 5 Beiträgen glaub ich, Fotos hochladen. Aber lade sie doch bei einem externen Hoster hoch und verlinke die Bilder hier. Mit Bildern wird man da sicher besser Auskunft geben können.
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Ich stelle mir aber bei solchen Konstellationen auch die Frage, hätte man das vermeiden können ? Und ich behaupte, ja. Der Besitz der Waffe scheint ihm ja was wert zu sein. Und wenn er bis vor 10 oder 15 Jahren noch aktiv war hat er ja erste Änderungen am Waffengesetz noch als aktiver erlebt. Dann muss man sich halt auf dem laufenden halten. Mein Mitleid mit einigen die ihre Waffen abgeben mussten/noch müssen hält sich insofern in Grenzen, das fast alle Abgaben im Vorfeld hätten verhindert werden können. Und wenn man solchen Leuten was sagt und sie auf neue Gesetze hinweist sind sie immer schlauer als man selber,....... das gilt alles nur für neue, .....das war schon immer so......was man den wolle, man schiesst schon länger als ich alt bin ( ok, das wird mit den Jahren weniger) , .....das betrifft mich nicht weil......... Aber einen tot sterben sie alle....die einen früher, die anderen am ende ihres Lebens. Ich schreibe nicht das das auf den hier angesprochenen Fall passt, aber im Vorfeld verhindert hätte der werden können.....
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Und das nach einem Umzug die neue Behörde sich meldet hätte man vorher wissen können/müssen. Wenn der Umzug auch nciht kurzfristig war hätte man auch reagieren können und halt ein Jahr lang einmal im Monat in einen Verein gehen können. Dann wär seine Waffe jetzt save.....einfach mal erwähnt, falls einer ähnliches vorhat......hier nutzt das jetzt nix mehr
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Zur Not der Behörde anbieten den Schiessport wieder auf zu nehmen. Wir hatten hier einen ähnlichen Fall, da wollte die Behörde dann" in den nächsten 6 Monaten X Termine nachgewiesen haben und einen Nachweis über eine Vereinsmitgliedschaft. Soll er sich die Zeit halt " quälen " und Termine Nachweisen. Ab dem 01.09.2020 reicht dann für die Zukunft die Mitgliedschaft im Verein. Ohne das alles wird es , je nach Behörde, schwer...... Edit: Auf den Umstand das laut Gesetzgeber ab dem 01.09.20 nur noch eine Vereinsmitgliedschaft als Nachweis gefordert wird würde ich explizit hinweißen. Das wurde u.a. genau für solche Fälle gemacht. Da jetztein paar Monate vor inkrafttreten Waffen ein zu ziehen wäre in meinen Augen Willkür
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Oder als Teenager, der sich als Ü 40 ausgibt.....................aber vielleicht tun wir ihm ja auch unrecht und es ist alles wahr was er schreibt. Dann sollte er aber das geschriebene beherzigen
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Hier im Saarland auch . und die 3 die ich kenne sind alle Indoor
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Dafür hast du dich im falschen Forum angemeldet bzw die Fragen Falsch gestellt. Ich versuch mal ruhig zu bleiben bei deiner Anfrage und versuche zu helfen. Ob sie dir in Holland so ein Druckluftgewehr mit 22 Joule verkaufen oder nicht fragst du am besten die selber . Frag aber bitte auch ob sie den Erwerb nach Deutschland melden. Da sind wir schon beim 2. wunden Punkt,dem Waffengesetz. In Deutschland sind Druckluftgewehre Frei ab 18 wenn sie zum einen max 7,5 Joule energie haben und zum zweiten das berühmte F im Fünfeck drauf ist. Gewehre die höhere Leistung haben oder KEIN F sind erwerbsscheinpflichtig, sprich es braucht eine WBK. Ausnahme sind in der ehemaligen DDR bis glaub 1990 gebaute oder in den alten Ländern vor 1970 gebaute. Die dürfen auch stärker als 7,5 Joule sein. Sind die Gewehre stärker als 7,5 Joule dürfen sie nur noch auf zugelassenen Schiesständen geschossen werden, nicht mehr auf dem eigenen Grundstück.
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@swh006 Und wo der Lärmschutz ausschlaggebend war, da waren die Stände lange vor den sich dann beschwerenden Wohngebieten da. In meinen AUgen das gleiche wenn ich ein Grundstück nähe Frankfurt Flughafen kaufe und mich später über den Fluglärm beschwere..................
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auf vielen Ständen....aber es kommt immer mehr mit dem Stahlschrot
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Die Stände gibt es, das stimmt. Aber in meinen beiden Vereinen und den meisten anderen die ich kenne ist das nicht so. In meinem Hauptverein kommt sogar die Putzfrau von der Stadt und macht sauber........................nur die Stände selber müssen wir machen. Aber ich gebe zu, das ist nicht die Regel, aber der Vorteil wenn das Gebäude ( Sporthalle ) im Besitz der Stadt ist ( Wobei wir in Bunkern unter der Halle schiessen )
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Wie Zerberus schrieb wurden die Auflagen drastisch angehoben. Hätte teilweise hohe fünfstellige Summen erfordert weiter machen zu können, wenn überhaupt ein " weitermachen " möglich gewesen wäre..............Blei darf man schon Jahrelang auf unseren Ständen nicht mehr benutzen, auf einem Stand in der Pfalz hätten sie mich fast mal geschlagen als ich mit Stahlschrot schiessen wollte..............................
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Da musst du aber ein Stück fahren. Die besseren Stände sind in Frankreich , Luxemburg oder Bad Irgendwas hinter Koblenz . Selbst unsere LM wird im Ausland geschossen....................