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In Luxemburg ist lange nicht alle Munition billiger als hier. Aber da gibts meist noch welche, wenn hier mal grade wieder ebbe herrscht. Und wenns Angebote gibt lohnt es sich immer drüben zu kaufen. Beim Pulver lohnt es sich aber richtig. Und wenn man hier an der Grenze wohnt nutzen einen Angtebote irgendwo in Deutschland auch nix mehr, seit die Transportkosten so hoch sind. Billiger als die meisten kleinen Händler hier bei uns ist Albert meistens, von Frankonia ganz abgesehen. So kauft halt jeder das wo er am besten und billigsten dran kommt. Und wenn man für Vereine oder Mannschaften Mengen kauft gibt es auch in Luxemburg noch bessere Preise als auf der Website stehen.
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Deswegen. Grade bei KK. Kollege war mit einem 2. Berechtigten kaufen, er mit dem Motorrad der andere mit dem Auto. Der mit dem Auto wartete auf der deutschen Seite , der mit dem Bike flitzte hin und her bis 20.000 KK über die Grenze waren.................Gesetzeskonform,aber unnötiger Quatsch. Aber einige hundert Euro gespart. Andere Kaufen einfach die Menge die sie wollen und gehen das Risiko ein erwischt zu werden. ICH würde beides nicht machen.
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dann ist ja gut
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Richtig. Wer es besser und schneller kann, ich halte niemand auf. Die Nummer und den Namen des Leiters der Fachaufsichtsbehörde gebe ich gerne weiter . Ich bin da nicht alleine dran, hab auch hier aus dem Board Unterstützung. Auch Albert in Luxemburg wurde gebeten das auf Luxemburger Seite zu klären, von da liegt auch noch keine Antwort vor. Wer denkt man ruft mal wo an oder schreibt einen Brief darf es gerne mal versuchen. Mein letzter " Meinungsaustausch " mit Waffenbehörde,IM und mir dauerte länger als der jetzt................
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@EkelAlfred Die Erlaubnis stellt die für dich zuständige Waffenbehörde aus.Wenn sie gut gelaunt sind dauert das 5 Minuten . Bei meiner kostet das 15 Euro ( können auch 25 sein) und ist für 3 Jahre Gültig. Eingetragen werden können alle Kaliber die du auch hier erwerben darfst.Es wird der Händler eingetragen, also muss man sich vorher festlegen wo man kaufen will . Einziger " Hasenfuss " zur Zeit bei uns im Saarland, die begrenzen pro Kaliber auf 1000 Schuss pro Einkauf bei neuen Erlaubnissen. Durch kein Gesetz gedeckt, aber das haben " die " so beschlossen. " Die " ist die AG Waffenrecht, das sind alle Leiter der Waffenbehörden im Saarland .Ich arbeite noch dran das wieder zu ändern, aber die Mühlen des IM mahlen langsam................. Kenne auch scheine die unbegrenzt gültig sind, andere nur 6 Wochen für einen gezielten Einkauf und ein Kaliber. Alles in einem Bundesland. Du siehst, du wirst um eine Anfrage bei deiner Waffenbehörde nicht herum kommen.
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@callahan44er mit "offenen " RSA meine ich geöffnete RaumSchiessAnlagen , also "geschlossene Stände " auf denen geschossen werden darf.In unserem Fall ein 50m Bunker
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Unser Vorstand hat wohl nach mehreren Anrufen beim Ordnungsamt ein Schreiben von selbigem bekommen. Inhalt ist mir nicht bekannt . Der Vorstand hat " diese Woche " noch eine Sondersitzung deswegen und da soll wohl auch das Hygienekonzept abgesprochen werden. Ich hoffe das das alles dazu führt das wir nächste Woche irgendwann wieder öffnen dürfen. Wie werde ich dann sehen . Es geht um eine RSA und wir sind im Saarland. Mir ist hier noch keine offene RSA bekannt, ein paar Vereine mit offenen Ständen schiessen aber schon wieder.
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12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
PetMan antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
1 mal pro quartal LW und einmal KW. Aber nix von 4 mal im Quartal . Und das soll für das 4. und 5. und dann fürs 9. und 10 jahr gelten. Ab dann bescheinigung vom Verein. Für den Erhalt des Bedürfnisses. Für Neuerwerb 12/18 für alle, das bleibt -
12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
PetMan antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
wie ist das jetzt gemeint? 4 mal im Quartal ? -
12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
PetMan antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Da bin ich echt mal gespannt ob da noch einer auf die Idee kommt, die 10 jahre mit dem 01.09.2020 beginnen zu lassen..................wundern täte es mich nicht, in diesem unserem schönen Deutschland...................... -
12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
PetMan antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
@David K Es gibt einen Verband der NUR seine eigenen Schiessbücher anerkennt und dort sehr viel abfragt, Disziplin, Schusszahl usw. Von Gesetzes wegen gibt es keine Vorgabe für ein Schiessbuch, es wird nämlich nicht vorgeschrieben eins zu führen. Das Gesetz verlangt auch keins. Ergo kann auch eigentlich ein SB keins verlangen. Aber wir sehen ja was passiert.............. Davon ab führe ich schon immer ein Schiessbuch für mich, das sieht aber i.d.R nur der Verband bei Beantragungen weil es einfacher ist als alles andere. Da steht aber auch genug drin...... -
12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
PetMan antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Jepp, wenn man VOR dem Kacken die hose runterlässt. Also nachdenkt wie man auf das Schreiben des SB reagiert. JETZT hat der TE ein Schiessbuch mit 6 bis 10 ??? Terminen ( wie viele sind es denn nun und hat man NUR die letzten 12 Monate vorgelegt oder einen noch längeren Zeitraum mit " zu wenig Terminen ??) vorgelegt und der SB besteht auf die 12 / 18. Die Hose ist also erst mal vollgeschissen............ -
Ist das ein Wilson System in dem sie da drin ist? Hab die mal bei egung im Auge gehabt ,ne ganze zeit lang. Sind erstens selten und wenn dann kosten sie zwischen 800 und 1200 euro
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Ich auch nicht. Ich sprach davon das Vereine die Finanzierungen zu bedienen haben ein Problem mit wegbrechenden Einnahmen haben können. Wenn also zb die neue Lüftung im Verein Finanziert wurde . Jetzt " Umbauten " wegen Corona vor zu nehmen stand nicht zur Debatte . Und Plexiglasscheiben zwischen den Ständen sehe ich jetzt nicht als Umbauten, in vielen Ständen sind die eh schon da.
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12/18 oder was ist unter regelmäßiges schiessen zu verstehn?
PetMan antwortete auf wwalther's Thema in Waffenrecht
Leider hat CM recht. Einzig bei den Waffen über Grundkontingent wird kein 12/18 an Wettbewerben gefordert .Der Fehler hier war ein Schiessbuch mit zu wenig Terminen vor zu legen.Jetzt schaff so einen Fakt mal aus der Welt...........einzig das er dieses Jahr die 18 wieder bringt und der SB das auch zulässt.....sonst hat der Kollege ( selbstverschuldetes ) Pech -
Eine " Rangierhilfe " für Wohnwagen. Quasi ein Motor zum Aufsetzen
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Aus finanzieller Sicht sehe ich zumindest für unseren Verein keine große Gefahr, bei uns gibt es zb keine Standgebühren, also können auch keine weg fallen . Untervermietet haben wir an einen Verein, da weiß ich aber nix zu den Einnahmen . Da unser Verein vorher finanziell gut Aufgestellt war und ist wird das wohl unser kleinstes Problem werden. Einnahmen fehlen uns natürlich auch,im Frühjahr sind traditionsgemäß unsere größten öffentlichen Veranstaltungen wie " unser Dorf schiesst", "Ostereierschiessen " usw . Da wird i.d.R schön Umsatz generiert und der fehlt natürlich. An die Substanz des Vereins geht das aber in keinster weise. Wenn allerdings Finanzierungen bei Vereinen wegen Standumbauten usw im Raum stehen ist das natürlich eine andere Sache.
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Solche Sportarten haben auch keine solchen Auflagen auf ihren Anlagen wie wir und sind nicht so schnell zu wie Schiesstände .Und ob wir jetzt Montag schon schiessen oder erst Dienstag macht es auch nicht mehr aus . Nach nunmehr ziemlich genau 2 Monaten.....
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Im Saarland sollen nach der neuen Verordnung vom 15.05.2020 ab dem 18.05.2020 "Sportstätten " wieder öffnen dürfen. Schiesstände sind nicht explizit genannt , aber auch nicht ausgeschlossen. Vom Präsidenten des Schützenverbandes Saar gibt es eine Mail, das die Vereine sich an die Ordnungsämter wenden sollen. Von eigenmächtigen Eröffnungen wegen der Verordnung wird abgeraten. Hier bewegt sich also was..............
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Dito, hab ihm den Link grade weitergeleitet
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Stimmt beides. Und bei Jägern ist es i.d.R. auch so, das wenn nach dem Anschreiben der Behörde erneut ein Jagdschein gelöst wird das Thema sofort wieder vom Tisch ist.Insofern war das Risiko hier geringer als bei einem Sportschützen. Ausser man weiß, und das sollte man vorher wissen, das die eigene Behörde da anders gestrickt ist. Dann sollte man die 80 Euro im Jahr halt Zahlen..............heutzutage grade mal der wert einer Tankfüllung............
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das kannst du erst ab 5 Beiträgen glaub ich, Fotos hochladen. Aber lade sie doch bei einem externen Hoster hoch und verlinke die Bilder hier. Mit Bildern wird man da sicher besser Auskunft geben können.
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Ich stelle mir aber bei solchen Konstellationen auch die Frage, hätte man das vermeiden können ? Und ich behaupte, ja. Der Besitz der Waffe scheint ihm ja was wert zu sein. Und wenn er bis vor 10 oder 15 Jahren noch aktiv war hat er ja erste Änderungen am Waffengesetz noch als aktiver erlebt. Dann muss man sich halt auf dem laufenden halten. Mein Mitleid mit einigen die ihre Waffen abgeben mussten/noch müssen hält sich insofern in Grenzen, das fast alle Abgaben im Vorfeld hätten verhindert werden können. Und wenn man solchen Leuten was sagt und sie auf neue Gesetze hinweist sind sie immer schlauer als man selber,....... das gilt alles nur für neue, .....das war schon immer so......was man den wolle, man schiesst schon länger als ich alt bin ( ok, das wird mit den Jahren weniger) , .....das betrifft mich nicht weil......... Aber einen tot sterben sie alle....die einen früher, die anderen am ende ihres Lebens. Ich schreibe nicht das das auf den hier angesprochenen Fall passt, aber im Vorfeld verhindert hätte der werden können.....
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Und das nach einem Umzug die neue Behörde sich meldet hätte man vorher wissen können/müssen. Wenn der Umzug auch nciht kurzfristig war hätte man auch reagieren können und halt ein Jahr lang einmal im Monat in einen Verein gehen können. Dann wär seine Waffe jetzt save.....einfach mal erwähnt, falls einer ähnliches vorhat......hier nutzt das jetzt nix mehr
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Zur Not der Behörde anbieten den Schiessport wieder auf zu nehmen. Wir hatten hier einen ähnlichen Fall, da wollte die Behörde dann" in den nächsten 6 Monaten X Termine nachgewiesen haben und einen Nachweis über eine Vereinsmitgliedschaft. Soll er sich die Zeit halt " quälen " und Termine Nachweisen. Ab dem 01.09.2020 reicht dann für die Zukunft die Mitgliedschaft im Verein. Ohne das alles wird es , je nach Behörde, schwer...... Edit: Auf den Umstand das laut Gesetzgeber ab dem 01.09.20 nur noch eine Vereinsmitgliedschaft als Nachweis gefordert wird würde ich explizit hinweißen. Das wurde u.a. genau für solche Fälle gemacht. Da jetztein paar Monate vor inkrafttreten Waffen ein zu ziehen wäre in meinen Augen Willkür