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PetMan

WO Silber
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  1. Es ging zunächst um 12/18 für JEDE Waffe. Da ist die 4/6 je Waffengattung doch wesentlich einfacher Dann ist es ja gut das man das nur max 2 mal bezahlen muss. Danach reicht die Bescheinigung der Mitgliedschaft im Verein. Und die meisten hier im WO werden eh schon länger als 10 jahre dabei sein. Wobei ich 40 Euro schon als sehr viel dafür empfinde.......das zahl ich beim BDS nicht mal für eine Bedürfnisbescheinigung...............
  2. wäre mir neu das bei einem erwerb auf gelb überprüft wird
  3. nein, ich habs jedenfalls verstanden. Die anderen lesen aber nicht wirklich richtig.
  4. Was " kaufen " alleine reicht nicht, jedenfalls nicht auf Gelb. Was beantragen trifft es eher. Aber mittlerweile bin ich schön im Überkontingent und es wird jedesmal teurer wenn ich was beantrage. Teurer jedenfalls als die ominösen 35 Euro alle 3 Jahre. Und irgendwann gehen einem auch die Begründungen aus, bei mir aber vorher schon das Geld andauernd was neues zu kaufen........................
  5. Hier im Saarland seit Jahren 35 Euro. Du bist im falschen Film. Deiner heißt " Aufbewahrungskontrolle " , unserer beschreibt die "Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit alle 3 jahre" .
  6. die ganzen "Schautafeln " und " Zettel " die irgendwo ausliegen sind halt leider vor Gericht nicht relevant. Da zählt nur was in den Gesetzen steht...........oder was sich Richter aus den Fingern ziehen wenn sie die "intention " des Gesetzgebers interpretieren. Wie in Köln das letzte Urteil zur Schlüsselaufbewahrung.........
  7. Dann lies dich mal schlau da steht nix mehr von 10 wenn angedübelt..... https://www.eisenbach-tresore.de/images/neues_waffengesetz_2017.pdf
  8. Das stimmt so nicht. Das man statt 5 Waffen10 bei einer Verankerung mit 200KG Abreißgewicht lagern darf traf nur auf die alten B Schränke zu. Bei den nullern ist das nicht mehr. Wenn die keine 200Kg haben dann immer nur 5 KW
  9. Den Behörden ist es, aus meiner bescheidenen Erfahrung heraus, sehr lieb wenn die Waffen schnell in die Hände von berechtigten gelangen. Erbscheine usw interessierten die bisher noch nie. Das ging von " Ach, versuchen sie erstmal die Waffen zu verkaufen, dann gibts noch ein bisschen Geld für sie " bis zu einer " 3 Monatsfrist " zum Verkauf, die aber Problemlos verlängert wurde. "Probleme " mit anderen Erben hat es in den Nachlässen wo ich bei der Auflösung behilflich war noch nicht gegeben.Z.Z. betreue ich einen Nachlass mit, bei dem es 3 Erben gibt. Vor jedem Verkauf bekommt jeder Erbe eine email mit dem Preisnagbot und bisher wurde jedesmal sofort von allen zugestimmt. Stellt sich einer der Erben quer wäre ich sofort raus aus der Nummer. Gestern habe ich vom Tode eine Schützenkameraden erfahren, sollte ich da wieder gefragt werden werde ich wieder behilflich sein. "Verkauft " wurden die Waffen bisher IMMER von den WBK der verstorbenen, in Absprache mit den Behörden. ICH habe in dem Rahmen noch nie eine Erben WBK gesehen. Als "Überlasser " steht immer der verstorbene in der WBK des Käufers......Ich habe die Nachlässe aber bisher immer zu mir genommen, im Rahmen der " sicheren Verwahrung". Da gibt es keine festen Fristen, ein ende muss nur " absehbar " sein .
  10. @ASESo gerne ich deine Beiträge immer gelesen habe, in diesem Tread kommst du mir vor als ob du dein Brot mit dem Verkauf von Schlüsseltresoren Klasse 0/1 verdienen würdest und dieses Urteil direkt von Gott persönlich kommt. Der Waffenbehörde mitzuteilen wie und wo ich meinen Tresorschlüssel verwahre wird nicht passieren. Und ich sehe auch keine Rechtsgrundlage wonach ich das muss. Wenn die Waffen weg kommen ist das eine andere Sache. Aber wie oft passiert das ?
  11. Also müssen jetzt hunderttausende, und ich denke es sind wirklich soviele, Schränke mit zahlenschloss und Klasse 0/1 kaufen. Die " Tresormafia " wird es freuen. Aber ich denke wenn die Intention des Gesetzgebers Zahlenschloss gewesen wäre hätte er das so ins Gesetz Geschrieben. Für mich ist dieses Uerteil ein idologisches, das nicht faktenbasiert ist. Man kann nicht mal sagen wieviele Waffen jedes Jahr durch nicht normgerechte Schlüsselaufbewahrung weg kommen, aber sie KÖNNTEN es ( also wegkommen). Bin mal gespannt wann alle biologischen Männer weggesperrt werden, wei sie KÖNNTEN ja Vergewaltigen............................Hosentasche als Aufbewahrungsort ist ok, aber unklassifizierter Möbeltresor nicht. Kann man sich nicht ausdenken sowas.................
  12. PetMan

    Waffe im NWR

    meine PP war mit dem Kaliber 7,65 Luger eingetragen, ein Wechselssystem als komplette Waffe. Wurde aber ohne Probleme geändert
  13. Der Aufbewahrungsort des Schlüssels.................soll ich auch noch dem Finanzamt meine PIN zu Bank - und Kreditkarten geben?
  14. Wir können die Schlüssel in so dicken Schränken einsperren wie wir wollen. Wenn ein Einbruch der Waffenebschaffung dient kommendie dann halt nicht mehr wenn keiner da ist sondern grade WENN einer da ist. Und mit dem Messer am Hals oder einer Pistole auf der Brust ist der 0er oder 1er mit Zahlenschloss schnell auf. Solche Urteile sind Lebensfremd . Die sollen erst mal belegen wieviele Waffen aus den Waffenschränken so verschwinden im Jahr. Denke weniger als bei den Behörden weg kommt...........................
  15. Aus meiner Erfahrung mit mehreren Nachlassen heraus kann ich schreiben, das es die Behörden in KEINEM der Fälle interessiert hat wie die Erben den Waffenschrank geöffnet haben. In einem Fall ging die Witwe von selber auf die Behörde und wollte wissen was sie mit den Waffen machen soll. Der SB meinte, sie solle versuchen sie zu verkaufen, dann bekäme sie wenigstens noch etwas Geld dafür. Keine Frage nach dem Schlüssel, nicht mal nach der Munition. Es wurden auch keine Fristen gesetzt. Sollte sich jemand mal um eine Abwicklung eines solchen Erbfalles kümmern wollen empfehle ich die Waffen über " die vorübergehende Verwahrung/Beförderung einer Waffe (Nachweis nach § 38 Nr. 1 e des Artikels 1 (WaffG) des WaffRNeuRegG) " zu sich zu nehmen. Wurde mir von meiner eigenen Behörde so angeraten, damit alles seine " Richtigkeit " hat. Sind 2 Waffenbehörden involviert , die eigene und die des Verstorbenen, sollte man beide Informieren das man die Waffen zu sich holt.
  16. Sollte man sich vorher gedanken drüber machen. Mein Bruder, ebenfalls legaler Waffenbesitzer kennt die Zahlenkombi meines Schrankes und ich seine. So können wir beide jeweils dem anderen seinen Erben Zugang verschaffen. Wir haben beide das gleiche "Erlaubnisniveau ", also sind beide Sportschützen und in keinem Schrank steht etwas was der andere nicht auch haben dürfte. Ich kenne einige Leute die ähnliche Vorkehrungen getroffen haben
  17. Mit 7,5 Joule verbiegt man da nix, KK kann da schon mehr kaputt machen. Meine 4mmRLang sind aber auch 7,5 Joule, teste ich aber mal.
  18. Von welchem Baumarkt schreibt ihr da? Und für 20 Euro würde ich so einen Kasten auch direkt nehmen . Ich hab so ein " Pendelziel " , aber mit 7,5 Joule wirft man die nicht um, da pendeln die nur....ist aber auch für KK ausgelegt. Kaputt bekommt man das mit 7,5 Joule jedenfalls nicht, Muss ich mal auf 50m im KK Stand mitnehmen und testen https://www.amazon.de/OpTacs-Resetting-Pendelziel-Schießspiel-Randfeuermunition/dp/B0BGX272RL/ref=sr_1_1_sspa?__mk_de_DE=ÅMÅŽÕÑ&crid=WA5HXVWER7Z6&keywords=pendelziel&qid=1692344348&sprefix=pendelziel%2Caps%2C285&sr=8-1-spons&sp_csd=d2lkZ2V0TmFtZT1zcF9hdGY&psc=1
  19. hast du dazu einen Link, Urteil, was auch immer?
  20. Ich würde ihm tunlichst zu einem anderen Zeugen als seine Frau raten. Wird er auch nicht machen. Aber apropos Frau: Meine Frau hat das gleiche Hausrecht wie ich in unserer Wohnung. Was ist wenn ich die Kontrolletis reinlassen " will ", meine Frau aber von ihrem Hausrecht gebrauch macht und sagte" du kommst hier nicht rein "? ICH verweigere mich ja nicht, aber ich hab nur 50% des Hausrechtes. Und meine frau will wirklich nicht das die Dame vom Amt in unserem Schlafzimmer meine Waffen kontrolliert. Wo kann man mir dann einen Vorwurf machen ? Die Situation hat aber sicher noch keiner vor Gericht klären lassen............
  21. Da stellt sich mir die Frage, durch welchen Passus im Gesetz das gedeckt ist ? Das grenzt für mich an eine Durchsuchung bzw ist imho eine solche. Die sollen Kontrollieren ob Waffen und Munition in vom Gesetz vorgeschriebenen Behältnissen lagern. Selbst das abgleichen der Seriennummern/des Bestandes steht so nicht im Gesetz. Würde ich aber zulassen, weil die ansonsten auf die Vorführung aller Waffen auf dem Amt bestehen könnten zum Abgleich. Auch wenn ich lese, das jemand Ärger bekommen hat weil eine einzelne Patrone im Rangebag lag frage ich mich, was haben die in Taschen zu schauen ? Das können sie machen wenn sie einen Durchsuchungsbeschluss haben. Aber nicht bei einer " Aufbewahrungskontrolle ". Bei mir bekannten Kontrollen hier im Saarland wurden keine solchen "Spielchen " gespielt. Hier sind die Kontrollen auch ohne Gebühren. Und von " bewaffnetem Sicherungspersonal " hab ich hier auch noch nie was gehört. Wenn, dann hat das seinen Grund und die haben entsprechende Beschlüsse dabei.
  22. einem Kollegen wurden bei einem Einruch u.a. 2 A-Schränke gestohlen. Einer wurde verschlossen 200m weiter wiedergefunden, der andere ist heute noch verschwunden . Die Schränke waren NICHT angedübelt. Gab keinerlei Probleme, weder mit der Polizei noch mit der Versicherung. Ich habe 2 meiner Schränke neu gekauft. Ein A-Schrank und ein B-Würfel. Bei keinem stand was von verankern dabei. 2 habe ich gebraucht gekauft , A/B-Schränke, dazu habe ich gar keine Papiere bekommen. Ich wüsste nicht das man die A/B Schränke verankern muss, ausser wenn es bei den B-Schränken um die Anzahl der KW geht wenn sie unter 200 Kg liegen.
  23. Fragwürdig ist die Entscheidung der Gerichte, die das Festgelegt haben. Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Und wenn ihr mit 0,4 Promille noch Fliegen dürft , ok. Ob ich da mitfliegen wollte weiß ich nicht. Hier bist du mit 0,4 Promille i.d.R. den Führerschein los wenn es zum Unfall kommt. ok, dem Piloten kann es i.d.R. egal sein, baut der einen Unfall bekommt er die Verhandlung meistens nicht mehr mit....................
  24. Jepp. Und das 0,0 beim Umgang mit Waffen. Nicht ums Autofahren oder sonst was. Und von mir aus könnt ihr mit soviel Promille fahren wie ihr wollt, ihr müsst nur mit den Konsequenzen leben. Und die zeigt euch dann ein Richter auf. Und falls ihr einen tötet bei solch einer Fahrt, aber nur 0.5 Promille habt könnt ihr das ja den Hinterbliebenen erklären, das das nur ein statistisches Grundrauschen ist. Redet euch nur alles schön, tun übrigends viele Alkoholiker auch...........................
  25. Aber grüne Socken um eine Sinnhaftigkeit zu belegen ist weniger verzweifelt? Gibt immer mal wieder ,auf Messen zb, einen Fahrsimulator. Da steigt man mit 0 Promille ein und fährt eine Teststrecke. Dann wird Alkohol getrunken und immer wieder gefahren. Die Risikobereitschaft steigt und die Reaktionszeit steigt ebenso. Bei jedem. Bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger. Aber wirklich bei allen. " Bewustseinsverändernde Drogen " ( ja, auch Alkohol ist eine ) verändern eben das bewustsein. Und wer mit Alkohol immer noch besser zu fahren glaubt als andere nüchtern reagiert " anders " und wenn es nur eine Sekunde Später ist wenn man bremst. Nüchtern würde der Fussgänger noch Leben, mit Alkohol wird er erfasst.Und das ist nicht nur beim Autofahren so, das ist bei allem so, damit auch beim Umgang mit Waffen.Und die Gerichte zeigen das immer wieder auf. Aber macht ihr nur weiter euer ding......................
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