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PetMan

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  1. Da kann es eigentlich gar keine Diskussionen geben. Sowohl das Grundkontingent als auch 2/6 sind explizit nur für Sportschützen relevant. Geborene 4mm Waffen mit F im Fünfeck werden aber nicht über ein sportliches Bedürfnis erworben sondern einfach weil man es ( noch ) darf. Die schönen zeiten der konvertierten 4mm Waffen sind aber vorbei. Ich kenne ganze Sammlung davon. Meine konvertierte 9mm Pistole ist seit langem wieder im Originalkaliber. Mein Bruder hält noch eine Walther PPK und eine CZ 75 konvertiert im Bestand. Neue gibt es aber nur noch mit Bedürfnis für die Grundwaffe und damit ist das uninteressant geworden. Wo sich geborene 4mm Waffen noch bemerkbar machen ist in der Anzahl im Tresor. Da zählen sie mit.Sonst nirgendwo................................ Ich war damals bei der Änderung stark im Thema, da werden sich noch Posts finden lassen . Weil ich selber , und mein Bruder, direkt davon betroffen waren. Wer also heute noch mit geborenen 4mm Waffen und F im Fünfeck damit von seinem SB konfrontiert wird soll sich einen ablehnenden Bescheid mit Gesetzesgrundlage geben lassen. Die Begründung möchte ich dann sehen....................................... Damit wäre jetzt wirklich alles geschrieben, nur noch nicht von jedem.
  2. Wo ist im Waffengesetz die 2/6er regel aufgeführt? Richtig, nur im § 14. Wo sind die bedürfnissfreien 4mm Waffen geregelt? Richtig, nicht im § 14 sondern im Anhang zum Waffengesetz. Einzig und allein im tresor nehmen sie einen Platz weg, sonst niorgends. Hatte ich Anfang der 2000er mit meinem Amt auch durch. Der wollte mir erst auch 8 Voreinträge auf Grün dafür machen und kam nach dem Erwerb von 2 Waffen mit 2/6........also hätte er mir vorher 4 Voreinträge zum zwecke des Verfalles gegeben................dauerte fast 14 Tage ihn vom gegenteil zu überzeugen.....ich wollte am ende einen schriftlichen ablehnenden bescheid mit gesetzesbegründung seiner Ansicht haben. wollte er mir irgendwie nicht schreiben und trug dann doch ein............
  3. Da liegen mindestens 5 Druckluftwaffen, inc. der einen ausgeschäftetetn. Von den Langwaffen sehen einige wirklich wie Bodenfunde aus.Macht aber was daher für Liesschen Müller, so ein " Arsenal ", ist doch immer so. Gerne werden auch " tausende Schuss ( Lufgewehr)Munition " benannt und gezeigt. Klar sind das tödliche Waffen , aber wenn man überlegt was da mit Sicherheit noch aus vor 1974er Zeiten in Kellern und Dachböden rumliegt ist das nix. Oder was noch aus Kriegszeiten in Deutschland blieb. Ganz davon ab was aus neuerer Zeit hier liegen blieb oder grade neu reinkommt...............aber da findet man kaum solche Bilder von Waffenfunden............
  4. wow, wenn es bei uns länger dauert, und das tut es manchmal, liegt es an den Abfragen. Und bei allen Fällen wo ich es mitbekommen habe soll es die Antwort des Verfassungsschutzes sein auf die gewartet wird. Eintragungen gehen aber von jetzt auf sofort, meistens jedenfalls. Einer meiner " neuen " hat jetzt 2 moante vor Ablauf des 1. Jahres die Überprüfungen auf dem Amt angestossen, sprich den Antrag abgegeben und angegeben das das Bedürfnis nach ende der 12 Monate folgt. Das macht unser Amt freundlicherweise. Statt nach 12 Monaten waren es dann am ende 14 Monate..........und wieder soll es der Verfassungsschutz gewesen sein. Manche sind 3 Wochen nach Antragstellung mit allem durch, manche warten bis zu 3 oder 4 Monaten. Hab selber diese Woche einen Antrag auf den Weg gebracht, bin mal gespannt wie lange es bei mir jetzt dauert. Wird die 5. erlaubnispflichtige KW, was aber an der Zeit nix ändern sollte............nur am Preis nachher..............
  5. Die WaffVwV ist aber kein Gesetz. Und bindet erst mal nur die Behörde.Und wenn die mal zu unserem Vorteil ausfällt ignorieren die das auch gerne.......aber die ignorieren manchmal ja auch Gesetze und machen sich ihre eigenen.
  6. Die leihe geht nur 4 Wochen, wenn man seine Waffen erst mal bei einem anderen Berechtigten hier in Deutschland " einlagern " möchte. Aber es gibt die " Sichere Verwahrung " von Waffen , das geht über einen längeren Zeitraum. Es muss nur ein ende absehbar sein. Aber ein oder 2 jahre Auslandsaufenthalt funktionieren damit. Bis zu einem jahr hatte ich selber schon Waffen aus einem Nachlass hier bis die letzte Waffe endlich verkauft war. Aber , ein der Behörde gegenüber, zeitlich begrenzter Auslandsaufenthalt .......dafür ist das ein gutes Instrument. Denke aber das dafür ein Wohnsitz in Deutschland behalten werden muss, zb bei den Eltern. Leih_und_Verwahrbeleg.pdf
  7. Kollege hat jetzt endlich auch seine WBK`s bekommen. An Gebühren 100 Euro für 2 Voreinträge , eintragen der Waffen und eines WS mit Munitionserwerb dann noch 75 euro und für die Gelbe auch 75 eur. Und 30 Euro für das austragen der beiden Waffen. So berechnet im Saarland.
  8. Wenn sie mir eine rechtsgrundlage nennen könnten gerne. Würde ihnen aber schwer fallen. jedenfalls bei einer normalen Aufbewahrungskontrolle.....
  9. Auch für die muss / Sollte man sich im Vorfeld gedanken machen. Gibt tausend Gründe warum es grade nicht passt und man einen Termin abmachen sollte .
  10. Muss ich bei der Aufbewahrung nicht immer Zugang zu den Waffen haben? Wie kommt er sonst an seine Waffen ? Immer mit Hilfe des Sohnes? Irgendwa ist da "komisch", unabhängig von der Kontrolle..... aber ja, sowas ist Dumm. Da hat man sich keine Gedanken im Vorfeld gemacht.
  11. Verwaltungsvorschrift und Waffengesetz sind einfach 2 paar Schuh. Die Verwaltungsvorschrift hat einfach keine Gesetzeskraft und bindet nur die Behörden.
  12. Mein 1911er hat lediglich auf dem Griffstück seine Nummer, mein 9mm WS hat gar keine Seriennummer, ich habe eine komplette Waffe mit " Ohne " im Feld Seriennummer in den WBK`s. Das 9mm WS ohne Nummer wurde letztes Jahr noch so eingtragen. Und von wegen Munition " überprüfen " ???? Die können sich gerne jede Schachtel Munition zeigen lassen.......wenn sie einen Durchsuchungsbeschluss haben. Ansonsten dürfen sie sich den entsprechenden Schrank anschauen und wenn ich gut gelaunt bin auch mal reinschauen. Aber nix von " Kontrolle der Munition " und ob ich die in der WBK stehen habe. Jedenfalls nicht bei normalen Aufbewahrungskontrolle. Da ist, wie hier schon geschrieben, selbst das abgleichen der Seriennummer nicht mit dem Paragraphen 36 abgedeckt.Und die Kontrolle aller Munition im Schrank ebensowenig. Dazu gibt es andere Vorschriften, die aber nicht die unverletzlichkeit der Wohnung tangieren. Dann karre ich halt alle Waffen aufs Amt und sie können die Nummern dann dort kontrollieren. Aber wenn sie nett fragen dürfen sie das von mir aus auch bei mir zu Hause. Ein "Recht " darauf haben sie aber nicht.
  13. Ich habe auch heute noch zum eintragen einer waffe nur meine WBK und wenn möglich die WBK des Überlassers dabei. Letztmalig in 2023 so gemacht. Ohne die alte WBK dann eben die daten des Überlassers. Irgendwelche "Begleitscheine " legte ich noch nie vor, auch keinen Kaufvertrag oder so. Und wenn ich eine Waffe Kaufe/Erwerbe habe ich dazu eine Berechtigung, entzweder Voreintrag oder es geht auf die gelbe WBK. Innerhalb 14 tagen der Behörde anzeigen und dann liegt der Ball bei denen. Und wenn die 2 Monate brauchen ist das deren Problem, nicht meins. Ich bin meiner Pflicht der Anzeige des Erwerbs innerhalb 14 Tagen nachgekommen. Und natürlich darf ich die Waffe dann benutzen, sprich mit auf den Stand nehmen.Ich habe ja eine gültige Erlaubnis dazu. Ansonsten hätte ich ja schon ein Problem die Waffe vom Händler mit nach Hause zu nehmen . Die Diskussion hatte ich mit meinem Amt auch schon mal, als man mir eine Waffe wegen angeblichem Missachten der 2/6er Regel nicht eintragen wollte. Am ende bekam ich recht........
  14. Hier hat noch keiner diesen weg beschritten, jedenfalls habe ich noch von keinem gelesen. Aber es würde Sinn machen das ein Voreintrag gemacht wird. weil man ja ein Bedürfnis für eine bestimmte Waffe vorlegen muss, zb Unterhebelrepetierer in 357 Magnum.
  15. PetMan

    Erstantrag WBK

    Mich erstaunt des öfteren auch WAS da so alles "geholfen " wird. Wir hatten im Verein einen neuen, der beim Schützenverband Saar einen Antrag für eine halbautomatische Büchse in 22 lfB gestellt. Der auch noch schön vom Sportwart abgezeichnet wurde. Dummerweise hat der Verband dafür gar keine Disziplin........................................oder es werden auf Bedürfnis SpoPi beim DSB kk Pistolen geholt die unter 100mm Lauflänge haben........Man kann da also auch " den falschen Fragen " im Verein.......................unterm Strich ist man aber immer selbst für seine Anträge und den richtigen Erwerb verantwortlich............
  16. PetMan

    Erstantrag WBK

    Hallo und herzlich Willkommen hier. Art und Kaliber reichen aus . Ausser du hast die Waffe schon " gekauft", sprich die lagert beim Händler bis du die WBK hast. Die meisten wissen aber noch gar nicht welche zb 9mm Pistole sie sich holen. Und selbst wenn, vielleicht kommt einem was anderes in den sinn an 9mm.......Daher nur Art und kaliber angeben. Im Verein keiner der dir beim Ausfüllen helfen kann? Ich mache das immer mit " meinen " neuen zusammen.
  17. Stimmt! Und jetzt stell dir mal vor du verlierst bei einem guten Peltor mit 32 DB SNR Wert sagen wir mal 5 DB.Dann hast du noch 27 DB die gedämmt werden. Jetzt hol dir einen mit 25 DB und lass den auch 5 DB verlieren............Egal wie, der Unterschied wird in etwa gleich bleiben. Und , wieder nur meine , wenn auch jahrelange Erfahrung, mit Gelpolstern kann man da den Verlust minimieren.
  18. Meiner bescheidenen Erfshrung nach sollte man Abstand vom Kauf nehmen wenn die Info SNR Wert nirgends genannt wird. Ist der niedrig ist das in MEINEN Augen Körperverletzung. NIedrig ist FÜR MICH alles unter 30. Beim Flintenschiessen outdoor gehen aber auch die schmaleren, zb Sordin. Da würde ich aber noch STöpsel drunter setzen. Indoor NIEMALS unter 30 DB
  19. wenn ich schon verlinkt werde melde ich mich auch. ich hab meine von da. Und hab keinerlei Grund zur Klage und die halten schon 4 Jahre. Mittlerweile auf dem 2. Peltor montiert. Einige Kollegen im Verein haben die auch geholt und sind zufrieden damit . https://www.loescher.com/-483/GEL-2--Softgel-Ohrpolster-fuer-LOESCHER-Headset-der-schwarz.html
  20. Waffennummern werde total überbewertet. Habe eine 2006 erworbene waffe mit der Nummer " ohne " in meiner WBK. Im März diesen jahres wurde mir auch ein 9mm WS für meine 1911er "ohne " Nummer eingetragen . Scheint alles noch immer möglich zu sein.
  21. Interessen verschieben sich halt mal im laufe der Zeit. Und das Gesetz verlangt " Wettkämpfe "! Nicht Wettkämpfe in dem Verband der das Bedürfnis bestätigt hat. Ein Verband soll ja nur die Wettkämpfe bestätigen die bei IHM mit der Waffe geschossen wurden. Da bauen sich wieder SB ihre eigenen "Gesetze " bzw legen das wieder aus wie sie wollen. Kotzt mich nur noch an............ich hab dieses jahr 15 Wettkämpfe geschossen, von RK bis zur LM. Dabei alle meine Überkontingentwaffen eingesetzt, eine Walther PP in 7,65 nur einmal weil es keine weiteren Bewerbe gab wo ich die hätte schiessen können. Wer da welche Waffe bewilligt hat sollte scheissegal sein, sie werden benutzt. Bin echt froh das meine Behörde bisher da recht entspannt mit umgeht. Die haben gar keine Zeit für so einen quatsch.........
  22. das wird erst dann massiv zunehemen wenn ein Totalverbot im Raum steht.............analog der vielen Bootsunfälle...................
  23. Ich hab 2006 einen S&W Revolver von einem pensionierten Polizisten gekauft. In seiner WBK stand bei einer Walther PPK als " überlassen an " "Verloren " mit Datum um Jahre zuvor. Bei dem einen schlägt es ein, bei dem anderen nicht. War schon immer so und wird auch immer so bleiben
  24. wow, zynisch , ausfallend und überheblich sind Attribute die mir normal nicht zugeschrieben werden, aber ok. Zumal du gar nicht der Adressat meiner Aussage warst. Aber ok, ich muss hier ja nix schreiben. Bin dann hier raus.
  25. das hab ich nicht vergessen, sondern setze das wissen was auf gelb geht vorraus und wollte die Unterschiede im Erwerb herausheben.......aber ja, war dann wohl ein fehler................................
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