Zum Inhalt springen

PetMan

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    10.809
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von PetMan

  1. Hat nicht wirklich was mit Heiligenschein zu tun. Sondern über die Auslegung bestimmter Sachverhalte von Gerichten. Aber ja, nicht jeder trinkt gar keinen Alkohol mehr. Ich kann dir aber sagen , wann meine letzten 11 mal waren das ich Alkohol getrunken habe. Immer ein Glas Sekt und immer in der Silvesternacht. Da hat das bei uns Tradition. Ansonsten trinke ich nach einem Herzinfarkt in 2011 und der daraus folgenden täglichen Tabletten keinen Alkohol mehr. Das letzzte mal richtig voll war ich vor 30 jahren, an meinem 30. Geburtstag . Jetzt kann natürlich jeder soviel Alkohol trinken wie er mag. Er muss nur auch mit den Konsequenzen leben............
  2. Das wird dir im Fall der Fälle ein Richter sagen, ob das " geht "................Es haben schon betrunkene Fussgänger den Führerschein verloren. Weil man auch als Fussgänger Verkehrsteilnehmer ist.........................Was würde deine Waffenbehörde dazu sagen ?????? Edit: War das erste Beispiel das Google mir auswarf. Und dann noch eine " Waffe " dabei zu haben, auch wenn es nur eine Druckluftwaffe ist..................... https://www.bild.de/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/verbraucherportal/oktoberfest-koennen-betrunkene-fussgaenger-den-fuehrerschein-verlieren-57459408.bild.html
  3. Stimmt. Aber das Gesetz sagt " im Umgang mit Waffen und Munition..................." Ansonsten ist das Haarspalterei was du da schreibst. Ob " Umgang " oder " Führen " ( hab ich vom führen von Munition geschrieben ??) , der Gesetzgeber verlang bei beidem den gesetzeskonformen Umgang. Und mit Alkohol im Blut sehen es die Richter und Waffenbehörden eben immer öfter als nicht mehr Zuverlässig an . Gibt genug Fälle wo Leute bei Gericht davon kamen aber die Waffenbehörden die Pappe trotzdem gelocht haben. Hier jetzt zu Diskutieren , ob das Gericht vom " Gebrauch der Waffen " schrieb und nicht allgemein vom Umgang , das mag jeder für sich selbst entscheiden. Dauert bestimmt nicht mehr lange bis sich wieder ein unbelehrbarer auch ein Urteil deswegen einfängt, dann hat man es endlich Ausformuliert in Urteilsform. Also immer schön weiter ein oder 2 Bierchen trinken und stolz sein ob der eigenen Sicht der Dinge. Das dumme ist nur immer, das im Fall der Fälle dann wieder alle drunter leiden werden.
  4. Bei uns auch normales Bier, sprich mit Alkohol. Wir haben einfach auch genug "Gäste " die nur auf ein Bier vorbei kommen. Gibt ja kaum noch Kneipen für die auf dem Land. Aber der meiste Umsatz wird mit den Alkoholfreien Sorten gemacht. Normales Bier ist aber bei uns auch schon abgelaufen und dann entsorgt worden. Und wer nicht hören will und meint Alkohol trinken zu müssen wenn er das Auto dabei hat oder seine Waffen dem ist einfach nicht zu helfen. Ich nenne das immer " Lernen durch Schmerzen " . Aber auch wir Schützen sind nichts anderes als der Querschnitt der Gesellschaft. Also gibt es auch bei uns die unverbesserlichen, ist halt wie überall. Mehr als es immer wieder ansprechen geht halt nicht. Und im Fall der Fälle hält sich mein bedauern dann arg in Grenzen.
  5. Was das Gesetz sagt ist das " geschriebene Recht " , was manche Richter daraus machen ist das " gelebte Recht ". Erinnere dich an die Zeit als Jäger ihre HA zu Hause liessen, weil das höchste deutsche Verwaltungsgericht ihnen das Bedürfnis für HA mit mehr als 2 Schuss absprach. Und du kannst Wetten darauf abschliessen das andere Gerichte sich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes gegen den Jäger beziehen werden und es einen geben wird der das auch auf den "Transport " ausdehnt. Solche und ähnliche Fälle gab es zuhauf in Deutschland und irgendwann ist es dann eben " gelebtes Recht". Wäre alles unzweideutig in den Paragraphen des Gesetze geschrieben bräuchte es auch keine Verwaltungsvorschrift, die den Waffenämtern sagt wie die gesetze um zu setzen sind. Und leg mal die " Kommentare zum Waffenrecht" als Buch neben ein Buch mit dem deutschen Waffengesetz...................die Kommentare haben unter Garantie mehr Seiten als das Gesetz. Und nicht wenig mehr................ Und das Waffenbehörden das gesetz u.U. ganz anders auslegen habe ich schriftlich. Meine Waffenbehörde schrieb mir mal nach einer Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde meinerseits gegen eine Entscheidung von ihnen" Der Kreis vertritt eine andere Rechtsauffassung als das Innenministerium ". Dauerte über ein halbes Jahr bis das geklärt war. Wäre das am ende vor gericht gegangen weiß ich nciht was der Richter draus gemacht hätte..................Die Stadt Köln hat Jahrelangh in gelbe WBK`s Voreinträge für LW verteilt. Die haben zwar jedesmal vor gericht verloren, sich aber nicht davon abhalten lassen es weiter zu machen. Gibt hunderte Beispiele wo Richter oder Waffenbehörden das geschriebene Recht einfach ignoriert haben. Und nicht immer regelt das die nächste Instanz. Und wenn was bis vors oberste Gericht geht entwickelt es eben Breitenwirkung. Daher, 0,0 Promille beim " Umgang mit Waffen " und auch der Transport nach Hause ist ein " Umgang mit Waffen ". Und selbst wenn das Gericht das nicht anordnet kann die Waffenbehörde darauf einen dicken haufen machen und entzieht trotzdem. " Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen " ist da das Zauberwort............und bei der Klage dagegen ist man in Gottes Hand.....................
  6. Doch, ich gehe mit meinen Waffen ja auch nicht um, wenn sie im Kofferraum liegen. Und trotzdem habe ich " umgang " mit ihnen in diesem Moment. Die Munition in der Tasche ist das gleiche.
  7. Und wenn man das an der Theke mal anspricht, mache ich des öfteren, ist man der Dummschwätzer . Aber, jeder wie er denkt....................
  8. Man muss dem Rückstoss der Waffe ja was entgegen zu setzen haben..................😎
  9. Da gehören ja wohl mehrere Personen dazu. Eine die das so will und die anderen die es so geschehen lassen......................................Gott sei dank gab es ausser dem 67jährigen keine toten und keine unbeteiligten Verletzten.
  10. Was man jetzt so liest, da kann ich wirklich nur den Kopf schütteln. Die halten den ausserhalb der Wohnung an. Es wird ihnen eine scharfe Schusswaffe aus dem Handschuhfach übergeben . Dann bringen sie den RA in seine Wohnung und dort hat er die möglichkeit sich wieder einer Schusswaffe zu bemächtigen und dann zu schiessen. Waren das Polististen vom SEK oder Pfadfinder?????????? Sie " haben ihn " schon und dann kann die Lage trotzdem noch so eskalieren????????????Da wird einiges aufzuarbeiten sein........................
  11. Ein 67jähriger Rechtsanwalt...........klar, wenn er sich in seinem Haus verschanzen kann , dann kann er die erst mal auf Abstand halten. Hat man ja gesehen. Draussen hätte er wenigstens keine unsichtbaren LW dabei gehabt...........
  12. Bin ein Fan von den schweizer Messern. Habe fast immer eins dabei. Aber das kleinste , das ich am Schlüsselbund trage, kann mir in so einer "Waffenverbotszone " Ärger machen. Das kann mit diesen Zonen einfach nicht gemeint sein. Und trotzdem, macht der Polizist auf Doof ist der Ärger vorprogrammiert. Wenn meine Tochter mit der Bahn nach Saarbrücken fuhr musste sie am Wochenende ihr Pfefferspray zu Hause lassen wenn sie abends in die Stadt ging. Unter der Woche war das ok, da wurde ihr dieser geringe Schutz zugesprochen. Am WE, wenn der HBF Waffenverbotszone war, nicht mehr. Weil da ja soviel passierte....................wie irre können solche Regelungen den sein ???????
  13. ok, das stimmt, die hat man bei solchen übungen nie gesehen. Aber die musst ja alle in spezialoperationen agent spielen................................
  14. Stimmt. Wie einfach es ist das Haus zu stürmen haben wir jetzt schon mehrfach gesehen.
  15. Ich war 8 jahre Soldat und habe auch viel mit den Amis oder den Franzosen gemacht. Nein, ist kein Fremdwort für mich.
  16. Und dieses " können " sprichst du einem deutschen SEK ab? Das EINEN Mann einsacken soll? ok, sind keine Schewizer Soldaten, aber eine entsprechende Ausbildung haben auch die Erfahren und durchlaufen müssen. Die sind nicht wirklich mit den Streifenpolizisten die man so immer sieht zu vergleichen. Aber, sind halt keine Schweizer....................................
  17. Das ist eine Metapher, lieber Habakuk . Meint ein für jederman zugängliches Areal. B
  18. ok....der Polizei sprichst du diese Fähigkeit ab. Aber du/ihr hattet die, und das obwohl die wussten das ihr kommt. Hallo........wach auf......du träumst
  19. Wieviele " Schiesserein " quasi " auf offener Straße " muss es denn noch geben bevor man eine andere Taktik hernimmt wenn es darum geht Waffen ein zu sammeln ? So was kann man " Ausspähen " und zugreifen wenn die Person keinen Zugang zu seinen Waffen hat. Und eine verdeckt getragene KW , damit sollte ein SEK nun wirklich fertig werden können...............
  20. Das ist doch lächerlich.....wo war da der immer wieder geforderte "Schuss ins bein "? Vor allem wenn sie schon " Scharfschützen" da haben..................der stand doch wie auf dem Präsentierteller.......................und das war deutlich nach den ersten Schüssen
  21. Soweit das man das dann in Deutschland Final löst sind wir noch nicht. Hab mich mal ausführlich mit jemand unterhalten, der seine Doktrorarbeit über den Finalen Rettungsschuss geschrieben hat. Gladbeck wäre damals vom Gesetz gedeckt gewesen, so seine Meinung. Ich denke das hier eher nicht.
  22. jepp.....btw, richte deiner besseren Hälfte meine Grüße aus ( falls es noch die gleiche ist wie vor ca 12 Jahren )
  23. Wohnen wir im Saarland nicht alle irgendwie " in der Nachbarschaft " ?
  24. Wenn ich dir wieder mal ein Päckchen schicke wundere dich nicht über das Ticken darin. Soll eine überraschung werden 😎
  25. Jepp, aber nur eins. Und die saarländische Polizei hat keinen eigenen Hubschrauber. Der kommt immer aus der Pfalz.....................
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.