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Ist das tatsächlich so? Ich kenne es von mir (Mitglied in einem Verein im Landesverband Baden des DSB) so, daß man automatisch auch Mitglied im Landesverband ist. Von dem habe ich auch meinen Mitgliedsausweis, und nicht vom Verein. Somit bin ich durchaus direktes Mitglied im (Landes-)Verband, und für den gilt die Sportordnung des DSB (im Übrigen auch ein e.V.) und dazu noch die Liste B des LV Baden. Wenn das bei anderen Verbänden anders geregelt ist bringt das natürlich an der Stelle nix. Und daß die Formulierung der Auflage insgesamt Käse ist müssen wir nicht diskutieren, das ist in der Tat so. Gruß Sigges
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Ernsthafte Fragen: * Ist Dein Verband denn kein Verein? * Bist Du nicht auch direktes Mitglied im Verband, sondern NUR im Verein? Gruß Sigges
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Nunja, ich sammle Blankwaffen. Bisher hängt ein großer Teil im Flur des elterlichen Hauses an der Wand, der Rest ist in Körben unterm Bett meines alten Jugendzimmers verstaut. Es gibt im Haushalt meiner Eltern keine Minderjährige, insofern war das an der Grenze, aber m.E. erlaubt. Bei mir rennt die minderjährige Tochter im Haus 'rum, daher habe ich die Bajos ja auch ausgelagert, um bei der Aufbewahrung keine Klimmzüge machen zu müssen. Wenn die nun generell nicht mehr zugänglich sein dürfen, sondern in Behältnisse müssen, habe ich ein MASSIVES Problem. Wie soll ich gut 600 Bajonette in Behältnisse verstauen??? Und vor Allem: WARUM??? :( Diese neue Vorschrift IST für mich sehr schlimm, und betrifft mich stärker als die A/B -> 0/1-Verschärfung. Die natürlich für sich genommen ebenfalls Scheixxe ist! Gruß Sigges
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Ok, es wird Zeit, sich für die LM zukünftig generell abzumelden. Den sinnlosen Affenzirkus mache ich nicht mehr mit. Merci für die Info! Gruß Sigges
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Und wo in der SpoO soll das bitte schön stehen? Unter Punkt 0.2 steht das so NICHT. Da steht: Eine Waffe darf nur abgelegt werden, wenn die Sicherheitsvorrichtung eingeführt ist, bzw. sich bei Feuerwaffen keine Patrone in der Waffe befindet, "Bzw." bedeutet nach meinem Verständnis NICHT "und". Gruß Sigges Nachtrag: Außerdem ist auch die "Sicherheitsvorrichtung" nicht definiert, so daß ich die bisherigen Sicherheitsstöpsel durchaus noch im Rennen sehe.
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Aber nur bei Wettkämpfen, und auch nur, wenn es so in der Ausschreibung steht. In der Regel wird die Schnur auch nur gefordert, wenn die Waffe außerhalb des Zugriffs des Schützen ist, also wenn er von der Ablage zurücktritt. Wenn er im Stand bleibt wird das eher nicht gefordert. Beim Aus- und Einpacken wird es dann wieder gefordert. Wie gesagt - das muß aber so in der Ausschreibung zum Wettkampf gefordert werden, und im Training wird es nicht gefordert. In manchen Ausschreibungen genügen bei Feuerwaffen auch noch die bisherigen Sicherheitsstöpsel (Dummy mit Signalfahne). Gruß Sigges
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Nö. Das magst DU da herauslesen - andere eben nicht. Auch das Fehlen einer Verankerung ist einfach nur eine Unterschreitung eines Abrissgewichtes von 200kg, ist nämlich NULL. Und? Auch das ist vom Gesetz und AWaffV gedeckt. MEINE Interpretation. Gruß Sigges
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Geplante Gesetzesänderung zur Aufbewahrung - Bestandsschutz
Sigges antwortete auf chris1605's Thema in Waffenrecht
Nunja, Klappern gehört zum Handwerk. Nebenbei kann man m.E einen Aspekt der geänderten Aufbewahrungsrichtlinien gar nicht dramatisch genug formulieren: Die KOSTEN! :( Ich will mein eh nicht im Überfluss vorhandenes Geld nicht für Tresore ausgeben, sondern für Waffen und Munition. Ich bin Sportschütze, kein Tresorsammler. Gruß Sigges -
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Schrieb ich doch gar nicht?! Nochmal meine Aussage: "Auch die von der Munition getrennte Waffe im Auto wird von Dir geführt." Die Waffe wird geführt, auch wenn sie im Auto liegt, und auch wenn sie von der Munition getrennt ist. Munition wird gar nicht geführt, und die kann man problemlos lose in der Tasche rumtragen. Gruß Sigges
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Vielleicht solltest Du Dir die Definition von Führen einfach selbst mal durchlesen, Du liegst leider völlig daneben. Auch die von der Munition getrennte Waffe im Auto wird von Dir geführt. Wurde hier ja auch nur gefühlte 5000mal durchgekaut. Mannmannmann .... Gruß Sigges
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Amnestie Illegale Waffen/Änderung der Aufbewahrungsvorschriften
Sigges antwortete auf Rubberduck70's Thema in Waffenlobby
Bisher sind diverse Geschoßarten (Leuchtspur, Hartkern etc.) nur als Bestandteil von Munition verbotene Gegenstände. Jetzt ist beabsichtigt diese auch zu verbotenen Gegenständen zu erklären wenn sie lose/unpatroniert oder in Dekomunition vorliegen. Gruß Sigges -
Geht das schon wieder los? Transportieren ist eine Form des Führens! Gruß Sigges
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B Würfel. KW im Munitionsfach problematisch?
Sigges antwortete auf Undeadpower's Thema in Waffenrecht
Nein, wenn das die Intention sein sollte wäre es inkonsequent die gemeinsame Lagerung bei den Klassen 0 und 1 zu erlauben. Die sind ja für den Eigentümer genauso schnell auf wie ein B-Würfel, nur für den Einbrecher eben nicht. Gruß Sigges -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Sigges antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Der Spiegel verurteilt die "Aushöhlung" des Kommissionsentwurfes. KLICK! Gruß Sigges -
Und immer wieder dieses %&%$"%$§ Argument! Mensch, ich bin SportSCHÜTZE, kein SportTRESORSAMMLER!! Ich gebe mein knappes Geld für Waffen und Munition aus, und für Tresore nur in genau DEM Maß wie gesetzlich gefordert - und keinen Cent mehr! Wie schon von mehreren Foristi gepostet: Die Einbruchszahlen mit Klau von Waffen sind marginal, eine Verschärfung der Aufbewahrungsvorschriften ist absolut unnötig! Andererseits hat kein Mensch was dagegen wenn Du für Deine Waffen einen Atomschutzbunker baust - aber erwarte doch nicht, daß das auch Andere freudig erregt machen! Gruß Sigges
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Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Sigges antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Ach, Du könntest Dich "gut damit arrangieren", daß ein Gegenstand, der bisher komplett frei verkäuflich war, in Zukunft zu Deiner waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit führen kann? Ein Gegenstand der tausendfach in deutschen Haushalten zu finden sein dürfte? ICH NICHT. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Sigges antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Weshalb es ja auch zum genannten Effekt gekommen ist, daß die Preise für Dekos bis gestern EXTREM angezogen haben. Jeder wollte noch schnell ein nach alter Norm geändertes Stück haben. Seit heute dürften die Preise für offiziell verkaufte Stücke ins Bodenlose fallen. Die Preise für unter der Hand verkaufte alt-abgeänderte Stücke jedoch dürften seit heute nochmals deutlich steigen ... Es ist zwar illegal, die Altbestände zukünftig nicht neu abgeändert weiterzugeben, aber da die nicht registriert sind .. tja ... Gruß Sigges -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
Sigges antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Tja, sieht so aus als hättest Du es tatsächlich nicht verstanden. Seit heute dürfen auch in Deutschland Dekos nur noch zerbruzzelte Schrottklumpen sein, an denen sich nix mehr bewegen lässt. Die neuen Regeln, die selbstverständlich auch für Deutschland gelten, gehen WEITAUS über die bisher hier geltenden Abänderungsvorschriften hinaus. Gruß Sigges -
Neuer deutscher Selbstlader in Kaliber .50 BMG "für Sportzwecke"
Sigges antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Indem das im Kriegswaffenkontrollgesetz so drinsteht, siehe Anlage zu §1 Abs. 1 des KrWaffKontrG, Nr. 29 d: d) halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre Die Abgrenzung zu den Jagd- und Sportwaffen erfolgt über die Erläuterungen zur Anlage zu §1 Abs. 1. Dort gibt es einerseits eine Positivliste der Halbautomaten, die auf jeden Fall Kriegswaffe sind, aber auch eine Faustformel für Einzelfälle, die nicht in der Positivliste enthalten sind. Eines der Indizien ist die Entwicklung für milit. Zwecke. downloadbar z. Bsp. hier: http://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Vorschriften/Verbote-Beschraenkungen/Schutz_oeffentliche_Ordnung/Kriegswaffen/erl_kwl.pdf?__blob=publicationFile Gruß Sigges -
Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Sigges antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Ich bin zwar nicht Carcano, aber ... genanntes Unternehmen hat ab 2003 (nach Fall des alten Anscheinsparagraphen) Waffen recht reißerisch angeboten, die optisch alles andere als opportun waren. Alles Waffen in Kriegswaffenoptik, gerne auch kurz und handlich oder überdimensioniert (vom MP5-Klon über AK-Klone bis zur russischen Panzerbüchse). Die entsprechende Aufmerksamkeit in diversen Medien (nicht nur die Fachpresse hat sich dafür interessiert ) tat das Übrige zur Bekanntheit der Dinger. Das hat die Verantwortlichen in einigen Amtsstuben rotieren lassen und ruckzuck zum §6 AWaffV geführt. "Schließlich kann es nicht sein, daß deutsche Schützen Kaschis und Maschinenpistolen besitzen." Gruß Sigges -
Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen
Sigges antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Eben. Ich sehe nicht so recht, wo das ein positives Urteil für uns sein soll. Auch alle Halbautomaten, die optisch auf ehemaligen Kriegswaffen von vor 1945 basieren sind nun plötzlich wieder im Rennen um §6! Denn sie können sehr wohl die abstrakten Merkmale erfüllen, auch wenn die Vorlage nicht dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegt. Viel Spaß z. Bsp. für die Besitzer einer Thompson! * ein herausstehendes langes Magazin / Trommelmagazin * Mündungsfeuerdämpfer (bzw. Mündungsbremse / Stabilisator) * Kühlrippen oder andere sichtbare, der Kühlung dienende Vorrichtungen am Handlauf und dazu die Hülsenlänge unter 39mm -> das verspricht ab jetzt lustige Diskussionen mit den Behörden. Gruß Sigges -
Oh Leuts, also wirklich ... Die Frage ist: Ist ein Drilling geeignet zum sportlichen Schießen. Nun - er ist zugelassen, für diverse Disziplinen, das wurde hier bereits durchgekaut. Ob er die beste Wahl ist - IST UNERHEBLICH! Er ist zugelassen, somit auch geeignet. Ansonsten dürfte niemand mit einer Glock in der Zentralfeuerdisziplin starten, keiner mit einem 98k in Ordonnanzgewehr, keiner mit einem Anschütz-Matchgewehr aus den 60er Jahren, etc. etc. etc. ..... Was soll diese andauernde vorauseilende Bedenkenträgerei, als hätten wir nicht schon genug Probleme?? Gruß Sigges
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Wie KW und Muni in A-Schrank mit B-Fach lagern
Sigges antwortete auf WOfriend's Thema in Waffenrecht
JA, solideogloria hatte von Anfang an (als einziger!) Recht, im Jägerschrank darfst Du bis zu 5 KW im B-Innenfach ZUSAMMEN mit der Munition aufbewahren - sogar OHNE zusätzliche Blechkiste. Sorry für die Verwirrung! Gruß Sigges -
Wie KW und Muni in A-Schrank mit B-Fach lagern
Sigges antwortete auf WOfriend's Thema in Waffenrecht
§ 13 (4) AWaffV: (4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden... Gruß Sigges