mühli
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Erinnert mich an, so wenig Waffen wie möglich im Volk.
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Sowas wie eine kalte Enteignung für mich. Du darfst zwar besitzen, aber praktisch kaum mehr veräussern. Sprich, wenn es keine Käufer mehr gibt bzw. dann kaum/keine Nachfrage, (mehr) verlieren die Besitztümer massiv an Wert.
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Na ja in Deutschland wird leider ja von vielen Menschen bzw. vom Staat aus das Recht Schusswaffen zu erwerben bzw. zu besitzen, als (besonderes) Privileg angesehen, wessen im Verhältnis eher generell nicht vielen Menschen zugesprochen werden darf. Einfach so eine Schusswaffe in Deutschland des habens wollens zu besitzen ohne Verpflichtungen, will der deutsche Staat ja dem Bürger nicht zutrauen bzw. genehmigen!
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Ich habe mal geschaut was so Dekowaffen/Salutwaffenn kosten können bsp. hier http://www.zib-militaria.de/epages/61431412.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61431412/Products/90709 4400 Euro (ausverkauft) oder hier Salutwaffen http://buechsenmacherei-koegel.de/shop/artikel/31 für 3450 Euro sind ja kein Pappenstiel! Sollte dann sowas plötzlich nicht mehr so rechtmässig ohne Probleme erlaubt sein, könnte man unter Umständen sehr viel Geld verlieren. Ich würde mich ehrlich gesagt wohl in den Ar### beissen, würde es mich selber betreffen. Ein paar Waffen dieser Kategorie/n im Besitz und voilà im schlimmsten Fall können dann mehrere Tausend Euros futsch sein. Ich verstehe darum die Aufregung.
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Ja ist mir selbst klar, hätte besser noch nicht hinschreiben sollen.
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Danke man lernt nie aus. Dann besteht bei UHR's mit Röhrenmagazin solange sie nicht halbautomatisch sind ja keine Gefahr.
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Das würde dann aber auch für UHR's mit Röhrenmagazin gelten-oder? P.S: Gibt es überhaupt Selbstladeflinten mit Röhrenmagazin? Bei Selbstladeflinten kenne ich nur welche mit extern ansteckbarem Kastenmagazin bsp. Saiga.
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Blöde Frage, aber wäre sowas (siehe Video) noch frei erlaubt oder bräuchte es dann auch Bedürfnis dafür?
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Genau so sehe ich das auch. Kann kein Bedürfnis nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden, heisst es dann wohl abgeben. Wahrscheinlich wird es dann irgendeine Frist geben, in dessen Zeitraum dann mögliche Bedürfnisse bei Salutwaffen und/oder Dekowaffen den Behörden vorgelegt werden müssen. Nach Ablauf der Frist, wird es dann wohl empfindliche Strafen bei zu späten Bedürfnisanträgen etc. geben.
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Super haben wir jetzt wieder Jäger gegen Sportschütze und umgekehrt? Das St.Floriansprinzip lässt grüssen.?
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Nennt man St.Floriansprinzip und das kann/wird den LWB's (noch) zum Verhängnis werden.
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Bei Bild https://m.bild.de/news/inland/news-inland/unglueck-in-der-wohnung-jaeger-erschiesst-seine-tochter-59768650.bildMobile.html gibt es noch etwas mehr Infos zum Fall.
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Doch klar geht hin und wieder etwas schief im Leben u.a. Das umgestossene Glas. Nur wenn das Glas runterfällt, gibt es meistens ein paar Scherben und das war es dann auch. Geht im Umgang mit Schusswaffen was schief, der berühmte ungewollte ausgelöste Schuss, kann dies eben katastrophale Folgen bewirken. Dies muss man sich als LWB und auch als Jäger immer bewusst sein. Die Jäger in Deutschland sind meinen Erkenntnissen nach (man berichtige mich, falls dem nicht so ist) sehr gut ausgebildet (worden) und sollten daher (eigentlich) versiert im Umgang mit ihren Jagdwaffen sein.
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Jedenfalls extrem viel Text https://letsshootshow.de/wp-content/uploads/2019/01/190109-Referentenentwurf_3.WaffRÄndG.pdf Wer liest sowas schon durch?
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Und auch hier wieder mehrfacher Verstoss gegen die 4 Sicherheitsgrundregeln im Umgang mit Schusswaffen mit tragischer Folge. Ehrlich gesagt habe ich 0,0 Verständnis für den Jäger. Dieses Unglück wäre ein leichtes gewesen zu verhindern. Da hat meines Erachtens grobe Fahrlässigkeit nun ein Menschenleben gekostet, was nicht hätte sein müssen. @kulli Auch ein Jäger muss in seinen eigenen 4 Wänden fähig sein den Ladezustand seiner Waffen zu kennen und entsprechend damit sorgsam umzugehen. Merke, die meisten Schiessunfälle passieren mit vermeintlich ungeladenen Schusswaffen.
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Wird wohl so werden, wie es in der Schweiz schon lange der Fall ist. Möchte ich für mein AR 15 (M4) einen zusätzlichen Upper oder Lower haben, brauche ich dafür einen kostenpflichtigen Waffenerwebsschein. Gleiches gilt bsp. für einen zusätzlichen Schlitten/Verschluss, Griffstück oder Wechselsystem für Kurzwaffen. Ich vermute in Deutschland wird es dann wohl sehr ähnlich laufen. Einzig was wir (noch) nicht haben, sind irgendwelche vorgeschriebene Lauflängen für Schützen bei AR 15's (mindestens 40 cm) und Sear Cut Regel dieses Typs von Waffen. Mein Norinco M4 hat keinen Sear Cut und wäre somit in Deutschland verboten.
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Kenne ihn gar nicht, was ist an ihm so schlimm? Hasst er Grosskaliber, Halbautomaten bzw. LWB's oder was anderes?
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Also der Entwurf sieht doch ganz danach aus, als wolle man den legalen Waffenerwerb und Besitz durch Bürger in Deutschland gewaltig vermiesen! Die Überprüfung des Bedürfnisses in regelmässigen Abständen könnte wohl auch noch problematisch werden. Was ist bei Personen, die dann aus gesundheitlichen Gründen evt. nicht mehr so viel schiessen können? Zu Dekowaffen habe ich dieses Geschäft http://www.zib-militaria.de/epages/61431412.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61431412/Categories gefunden (man beachte den Text zum Entwurf). Ich vermute, Geschäfte die jetzt noch frei Dekowaffen und/oder Salutwaffen verkaufen, werden wohl bald empfindliche Umsatzeinbussen hinnehmen müssen.
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Ich habe mal das kantonale Waffenbüro angerufen und gefragt, wie es denn bei uns aussehen könnte? Als Antwort bekam ich dann, dass es wohl Spezialregelungen geben wird für Altbesitzer. Das mit 20 Plus Magazinen sei wohl so nicht klar wie es umsetzbar sei! Ende Mai wisse man mehr. Man sagte mir, es gebe sehr viele Halbautomaten mit 20 Plus Magazinen in der Schweiz, wie solle man da bestimmte Magazine registrieren/erfassen? Also alles etwas in der Schwebe bei uns.
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Mein Marlin Unterhebler 1894 in 44 Magnum, kann soweit ich weiss 11 Schuss in 44. Special aufnehmen (10 Schuss in 44. Magnum). Ist dies dann böse?
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Die spannende Frage bleibt, wie wird ein erkannter Verstoss dagegen geahndet? Bleibt es bloss bei einer einfachen Geldbusse oder muss man evt. als zusätzlicher WBK-Besitzer mit dem Entzug der WBK rechnen?
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Ich empfinde es sowieso eine Frechheit, dass die EU sich hier Kompetenzen rausnimmt, das Waffenrecht der Länder die diesem Club direkt oder indirekt (Schweiz u.a.) angehören, mittels "Zwangsmassnahmen" beeinflussen zu wollen. Waffenrecht und Waffenverordnung sollte immer Sache der einzelnen Länder/Staaten bleiben. Nie und nimmer, sollte da die EU überhaupt sich einmischen dürfen. Wie konnte es nur soweit kommen?
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Das mit der Magazinregelung von sog. High Capacity Magazinen ist etwas vom dämlichsten was man reinbringen konnte. Völlig sinnlos und nicht zielführend! Ausserdem traue ich dem Machwerk nicht, das ist ausbaufähig! In einem Jahr kann es dann heissen, bsp. alle Halbautomaten müssen verboten werden, wegen Vorfall X am Tag Y usw.
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Ich empfinde die Verschärfungen bezüglich Dekowaffen und Salutwaffen etw. seltsam. Braucht es das wirklich? Dekowaffen und Salutwaffen sind ja per sehr eigentlich keine Schusswaffen im herkömmlichen Sinne mehr, mit denen man scharfe Munition verschiessen kann. Ich weiss nicht, wer sich hier zusätzliche Erschwernisse ausgedacht hat und warum? Aus Langeweile oder aus Arbeitsbeachaffung heraus?