

mühli
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Wenn das wirklich durchkommen sollte mit dieser Forderung von alles über 6 cm Klingenlänge hundepfui, dann zweifle ich ernsthaft am gesunden (Menschen)Verstand dieser Regierung bzw. Pistorius und co.
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Ist man dann zukünftig ein "Verbrecher" in Deutschland, wenn man bsp. ein Messer mit mehr mehr als 6 cm bsp. für eine Wanderung in der sächsischen Schweiz mitnimmt? Für Apfel schälen ist so ein Messer über 6 cm Klingenlänge schon etwas praktischer.
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Oha sehr gerne, die Geschichte hört sich interessant an! Wenn nötig, kann der betreffende User ja anonymisiert werden.
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Ich weiss jetzt nicht ob das Satire ist, aber so richtig lachen kann ich nicht darüber.?
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Ich frage mich die ganze Zeit, wie man eine geladene Pistole im Waffenkoffer in den Stand mitnehmen kann und es offenbar nicht bemerkt, bis es bumm macht? Hat der Unfallverursacher, die Pistole schon letztes mal vom Stand geladen im Waffenkoffer mit nach Hause mitgenommen und ohne Kontrolle später wieder geladen mitgenommen? Hat er die Waffe Zuhause vor dem Standbesuch bewusst oder unbewusst geladen und fahrlässig in den Waffenkoffer gelegt ohne Kontrolle vor dem Standbesuch? Fragen über Fragen? Eigentlich sollte der gesunde Menschenverstand einem LWB sagen vor dem betreten einer Schiessstätte, dass man seine Waffe/n im Waffenkoffer usw. stets ungeladenen zu halten hat.
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Auweia da hat der betreffende Unfallverursacher Fehler gemacht, die ohne weiteres hätte vermieden werden können. Wäre noch interessant zu wissen um welche Art/Typ von Pistole es sich dabei gehandelt hat.
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In der Schweiz bzw. alten Eidgenossenschaft schon und dies je nach Region seit Jahrhunderten. Unser Milizwesen bzw. unsere Armee ist aus diesen Ursprüngen entstanden. Freie Bürger durften Waffen besitzen und tragen.
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Jetzt auch bei https://m.20min.ch/schweiz/tessin/story/tessiner-polizist-schiesst-sich-in-den-arm-12650344 uns passiert.
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Ich kenne einen bekannten Fall, war aber keine Willkür. Zur Erinnerung https://www.srf.ch/news/schweiz/urteil-des-bundesgerichts-nicolas-blancho-erhaelt-keinen-waffenerwerbsschein
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Die modernen Plastikmagazine schon, aber sowas komplexes wie ein 08 Trommelmagazin eher nicht. Ich besitze ein sehr langes 32 Schuss Magazin für eine Star MB was relativ selten ist, sowas findet man nicht so einfach!
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Es ist alles noch etwas im Unklaren wie es dann in der Praxis gehandhabt wird. Erst kommt ja noch die Abstimmung vom 19. Mai. Na ja für das Stgw 90 gibt es meines Wissens nach 10 Schuss Magazine, schwieriger wird es für das Stgw 57. Die Glock17 kommt ja standardmässig mit einem Magazin weniger als 20 Schuss. Ich besitze eine Jericho 941, dort rein passt auch ein 20 Schuss Magazin der CZ 75. Ich würde sagen, erst einmal abwarten wie die Abstimmung ausfällt am 19. Mai und dann kann man sich gegebenenfalls noch genügend den Kopf zerbrechen-seufz.
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So wird bei uns https://mobile.twitter.com/hashtag/SchweizerWaffenrecht?src=hash vom Bund die Verschärfung des Waffenrechtes uns schmackhaft gemacht. Hier https://t.co/USUkBtvN3a als PDF-Version. Wer will, kann ja mal vergleichen! Nachtrag: Ab Seite 36 des PDF im Detail.
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Salutwaffen: Nach evtl. Verbot noch als Ersatzteilspender nutzbar?
mühli antwortete auf black_friday's Thema in Waffenrecht
Ich besitze einen sog. Schwedenmauser M38 und in Deutschland kostet die scharfe Version gut mal 500 Euro oder mehr. Deutlich mehr als ein gewöhnlicher K11 oder K31. Selbst als Salutwaffe würde ich einen M38 ungern verschrotten lassen und dann gegebenfalls einen scharfen M38 kaufen. -
Kann ich bestätigen. Ich habe es gerade mit dem Android Tablet mittels Chrome ausprobiert und das Video ist nicht abspielbar, sehe nur das Standbild.
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OK, aber leider wird man ein "armes Opfer" finden dafür, wenn nicht hier dann anderswo. Vielleicht doch jemanden von hier, der mit modernen professionellen Medien und co. geschult ist und ansonsten ein dickes Fell hat.
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Das ist mir klar, darum würde ich sowas nur anonym machen. Sprich falsche Identität und nicht erkennbar (Bild). Dies müsste natürlich der Produzent garantieren. Mit Klarnamen und Klarbild würde ich dies jedoch nicht machen wollen.
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Wieso sich nicht dem Interview stellen? Man könnte ja mit dem Produzenten sprechen, dass man dabei anonym gefilmt wird. Sprich anderer Name, Stimme verfremdet bis hin zur Verpixelung, sofern man dies möchte.
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Entschuldigt die nicht so gut gelungenen Fotos, habe keine Profiausrüstung und fotografieren ist nicht gerade meine Stärke. Ich kaufe nie den Tagi (zu linkslastig) habe jedoch heute unterwegs den Tagi auf einem Sitzpolster gefunden, gelesen und mitgenommen. Typisch Tagi, wird im Artikel wieder nicht erwähnt, dass die allermeisten Schusswaffentoten und Verletzten in den USA, von illegalen Schusswaffen herkommen.
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Der Tages-Anzeiger berichtet https://www.tagesanzeiger.ch/ausland/amerika/blutbande/story/23177475
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13 Monate Haft auf Bewährung https://www.blick.ch/news/schweiz/deutsche-bestrafen-schweizer-mit-sturmgewehr-ueber-grenze-13-monate-haft-id15206121.html
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Italien: Griff zur Waffe erleichtert, 40% wollen Selbstverteidigung mit Waffen
mühli antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Ist aber in der Schweiz genau so. Nur ein kleiner Teil aller Waffenbesitzer ist Mitglied im Schweizer Schiesssportverband SSV. Auch bei uns gibt es zig Waffenbesitzer, die sich primär eine Schusswaffe für den Selbstschutz in den eigenen vier Wänden zugelegt haben. Vor einiger Zeit, habe glaube ich hier auf WO eine Reportage gepostet, die von einer Frau im Kanton Aargau handelt. Diese Frau fühlte sich alleine Zuhause nicht mehr wohl und hat sich aus meiner Erinnerung heraus eine H&K P30 zugelegt. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
mühli antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Geht aber schnell, kann wohl der Bundeskanzlerin nicht schnell genug gehen! Bei uns wird ja erst am 19. Mai abgestimmt ob man dieses elendige EU-Pamphlet bezüglich Waffenrecht so übernehmen soll/darf/kann oder was weiss ich wie dann genau? -
Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe.
mühli antwortete auf doggy2's Thema in Waffenrecht
Ich meinte damit jemanden, welcher (noch) keinen Revolver besitzt. Entschuldigung hätte ich erwähnen müssen. -
Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe.
mühli antwortete auf doggy2's Thema in Waffenrecht
Ich verstehe das Brimorium nicht, wo ist das Problem? Der Threadersteller stellt sicher, der Revolver ist ungeladenen. Zeigt dem Gast am besten so die wichtigsten Grubdfunktionen des Revolvers vor bsp. Revolvertrommel ausklappen/einklappen etc. Gast kann/darf nach Einweisung Revolver in die eigenen Hände nehmen und mal schauen wie es sich anfühlt. Alternativ geht man zu einem Büma der Revolver im Sortiment hat und wenn der Büma gut gelaunt ist und man höfflich ist, darf man dort evt. einen Revolver in die Finger nehmen. -
Noch vor wenigen Jahren war bei vielen Kantonspolizeien und Stadtpolizeien Pflicht, wer als Mann Polizist werden wollte, musste erfolgreich die Rekrutenschule bestanden haben und diensttauglich sein. Da jedoch die Armee verkleinert wurde in den letzten Jahren und es auch bei uns nicht mehr ausreichend bzw. genügend fähige Anwärter für den Polizeiberuf sich finden lassen, hat man diesen Punkt weggelassen.