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mühli

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  1. So würde es dann in der Schweiz aussehen!
  2. Mir ist da noch was eingefallen. Könnten nicht ein paar WO-User oder so bekannte Politiker usw. mittels Twitter bezüglich der geplanten Verschärfungen zum Waffenrecht durch die EU-Kommission in kurzer knapper Form mal anfragen, was sie davon halten? Vorteil dabei, meistens kriegt man rasch Antwort/en-vermute ich mal!
  3. Ganz ehrlich, zweifelt irgendjemand noch daran, dass es der EU um die mittel bis längerfristige Totalentwaffnung der LWB's geht? Klar muss da Deutschland da als "vorbildliches EU-Land" an vorderster Front mitmachen. Mir persönlich macht Angst und Sorgen, falls 2020 oder 2022 evt. auch später, die EU ein Verbot aller halbautomatischen Waffen erlässt. Was dann? Somit wäre praktisch auch jede Pistole die kein Vorderlader oder Repetierer ist bzw. Einzelschuss hat, davon betroffen.
  4. Der quasi zweite Teil von Camille Lothe. Sorry in Mundart, aber trotzdem sehenswert.
  5. Eine Schreckschusswaffe im https://www.nordbayerischer-kurier.de/inhalt.rentner-vor-gericht-nachts-mit-waffe-in-der-unibibliothek.dd39f285-c5fe-4fd7-b225-2a7212b3e776.html Koffer!
  6. Ein https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/500-waffen-gefunden-iserlohn-100.html nicht ganz kleiner Waffenfund!
  7. Habe mal eine Frage, gibt es Politiker in Deutschland, die sich mit Namen und Ruf eindeutig gegen die Verschärfung stellen? Habt ihr da schon entsprechende Antworten bzw. Klarstellungen von durch euch angeschriebene Politiker bekommen?
  8. Ein Zitat aus einem Interview, was auch Deutschland betreffen könnte bzw. wird: Quelle: https://www.blick.ch/news/politik/pro-und-kontra-zum-waffenrecht-duell-auf-dem-schiessstand-dieses-gesetz-entwaffnet-niemanden-die-eu-will-viel-weiter-gehen-id15283896.html Auch bei uns grassiert das St.Floriansprinzip, der Befürworter zur Verschärfung des Waffenrechtes im Interview ist selbst Jäger!
  9. Das stimmt, aber wer bitteschön behält schon die Quittungen gekaufter Magazine auf? Wieso der deutsche Gesetzgeber nicht quasi eine einfache Regelung trifft, damit alle Magazine vor der Gesetzesänderung legal sind, danach bsp. nicht, verstehe ich bis heute nicht. Wieso der Quatsch mit diesem Stichtag, der ja jetzt schon in der Vergangenheit liegt?
  10. Kann ich eben nicht mit Sicherheit. Es ist ja nur eine Vermutung wegen den Pfeilen. Andernfalls müsste ich direkt beim Hersteller nachfragenn wegen dem Herstellungsjahr. Dachte nur es würde helfen, falls ein deutscher WO-User auch solche Magazine dieser von mir genannten Hersteller besitzt.
  11. Zumindestens in meinem Fall kann ich sagen, dass ich sie ziemlich sicher 2010 gekauft habe. Quittungen habe ich natürlich keine mehr dazu.
  12. @steven Sehr interessante Waffe, ja da fehlt eindeutig was. Ich bewundere deinen Mut aufgrund der noch unklaren Gesetzeslage bzw. der bald anstehenden EU-Novellierung des Waffenrechtes. Ehrlich gesagt hätte ich mir das nicht getraut, eben anhand dieser wohl baldigen Änderungen im Bereich Salutwaffen.
  13. Mir ist noch was aufgefallen. Ich habe ein 30 Schuss Magazin für ein AR 15 von CD-MAG und dort hat es wie ein Uhrzeiger mit Pfeil drauf und bei mir steht 09. Glaube das bezieht sich auf das Herstellungsjahr 2009. Dann habe ich noch ein originalverpacktes Tapco 30 Schuss Magazin und dort ist auch dieser Uhrzeiger mit Pfeil drauf und es steht ebenfalls 09, was wohl ebenfalls Herstellungsjahr 2009 darstellen soll. Ist ja relevant in Deutschland wegen dem Kaufdatum. Falls ihr ebenfalls ein CD-MAG oder ein Tapco habt, schaut mal auf die Uhrzeiger drauf.
  14. Mal ein positives Beispiel. Dieses Video (siehe unten) ist der Hammer, jedoch in Mundart! Sowas müsste es auch in Hochdeutsch geben! Das ist sie https://mobile.twitter.com/CamilleLotheZH/ und dieser Beitrag https://www.bazonline.ch/schweiz/standard/eu-waffenrichtlinie-ist-eine-untaugliche-terrorabwehr/story/27324902 kann man auch so auf Deutschland ummünzen sozusagen.
  15. Hier mal ein Lehrstück https://www.blick.ch/news/politik/abstimmungskampf-so-aggressiv-wie-nie-waffenfreunde-schiessen-scharf-id15276766.html wie in meiner Heimat die "Linkspresse" (der Blick bzw. Ringier-Konzern ist sehr links) uns, sprich die LWB's und Gegner der geplanten Verschärfung des Waffenrechtes in den sprichwörtlichen Cacao ziehen möchte. Im Blick ist bisher kaum bis nie ein Pro-LWB bzw. Ein Pro-Bericht der positiv gegen die Verschärfung des Waffenrechtes berichtet, in den letzten Wochen erschienen. Der Blick tut (fast) alles die Gegner der Waffengesetzverschärfung in ein schlechtes Licht zu rücken! Ich denke in Deutschland wäre es mit Spiegel, Focus und co. ähnlich, wenn man in Deutschland über diese für uns doch wichtige Vorlage abstimmen dürfte.
  16. Und gleich noch ein weiterer Schiessunfall https://m.20min.ch/panorama/news/story/bub--4--erschiesst-schwester-mit-kopfschuss-14181620 aus den USA.
  17. Aus USA https://amp.blick.ch/news/ausland/unfall-auf-us-parkplatz-vater-schiesst-tochter-ins-bein-beim-windelwechseln-id15272994.html
  18. Ich fürchte in ein paar Jahren wird die EU bzw. deren ausführende Organe nur noch KK bis maximal 22. Magnum zulassen, wenn es weiter geht wie bisher. Dies würde dann heissen, sämtliche Grosskaliberwaffen bzw. deren Kaliber könnten verboten werden. Hoffentlich kommt es nicht soweit!
  19. Ja so ein Bedürfnisgrund ist rein theoretischer Natur. In der Praxis sieht es so aus, mit dem Antrag zum Waffenerwerbschein kann man pro Waffenerwerbschein 1-3 Waffen angeben, die man kaufen möchte. Es wird allerdings in der Praxis nicht überprüft ob der Antragssteller, Jäger, Sammler oder Schütze ist. Man muss dies auch nicht sein bsp. bei einem erstmaligen Kauf einer Waffe oder mehrerer Waffen.
  20. Sicher? Wenn bei jemandem Schizophrenie festgestellt wird, ist er dann im Sinne des Waffengesetzes noch zuverlässig? Ich frage ja nur.
  21. Was wenn der Seelenklempner einen negativen ablehnenden Entscheid ausstellt? Kann vielleicht schon reichen, Antragsteller ist gerade in laufender unschöner Scheidung, Seelenklempner weiss dies und stellt dem Antragsteller nicht genügende seelische Ausbalanciertheit oder sowas fest. Voilà aus ist es mit der Zuverlässigkeit bzw. dem positiven Bescheid für den legalen Waffenerwerb. Fragt sich auch ob man bei einem negativen Entscheid einen Rekurs bzw. ein Gegengutachten einreichen darf? Selbst wenn das möglich wäre, kämen für den Antragsteller nicht unerhebliche Kosten auf ihn zu.
  22. Stelle etwas aus einen andern Forum rein, bitte um Verständnis. Der Fahrplan steht:
  23. Ja etwas zumindestens. Seit 2002 darf man doch in Deutschland Hohlspitzgeschosse bzw. diese Munition für sog. Kurzwaffen (Revolver und Pistolen) wieder legal erwerben. In der Schweiz lief es umgekehrt, seit 2002 verboten, mit Ausnahme von Gewehrmunition (bsp. Hohlspitzgeschosse für Jagdgewehre/Kaliber) sind bei uns erlaubt.
  24. War in der Bundesrepublik Deutschland sprich die Zeit nach 1945, nicht die erste grosse Verschärfung des Waffenrechtes 1972 oder 1974 (aus der Erinnerung heraus)?
  25. Was mir an der ganzen Debatte auffällt bzw. der Trick der EU ist, die Exekutive in dem Fall EU-Richtlinien, erklärt einfach bestimmte Waffen bzw. Waffenkategorien zu verbotenen Waffen. Dies ist ein ganz mieser und gemeiner Trick. So kann man stückenweise nach Salamitaktik immer mehr Waffentypen verbieten, bis am Schluss kaum bzw. nichts mehr übrig bleibt. Der LWB kann dann schauen, was er macht, wenn seine Waffe/n plötzlich in die Kategorie verbotene Waffen reinrutscht! Ein ganz perfides Spiel was da mit den LWB's gespielt mit, mit Endziel Totalentwaffnung wahrscheinlich!
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