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mühli

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  1. Ein amerikanisches Waffenrecht in dem Sinne gibt es nicht. Das ist von Staat zu Staat, teils von County zu County unterschiedlich. Jedoch darf man zwecks Selbstschutz und meistens nach erfolgreich absolviertem Lehrgang mittlerweile in über 40 Staaten der USA eine Schusswaffe verdeckt (concealed carry und/oder offen (open carry) führen.
  2. Finde es nicht mehr, aber ist heute Abend nicht noch Anhörung der Sportschützenverbände geplant so um diese Zeit?
  3. Heute https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw42-de-waffenrecht-659824 Liveübertragung: Donnerstag, 17. Oktober, 22.45 Uhr
  4. Das mit dem Verfassungsschutz stimmt mich bedenklich. Postet man etwas nicht konformes auf YouTube oder ist AfD-Sympathisant evt. Mitglied, könnte dies schon ausreichen um auf dem Index zu landen sozusagen.
  5. Das war früher nicht der Fall im Kanton Zürich. Ich musste nie zum Interview, gut ist schon 20 Jahre plus her bei mir. Ich glaube im Kanton Schaffhausen ist es mittlerweile auch so beim Erstantrag WES mit persönlichem Erscheinen.
  6. Wenn das stimmt und wenn es wirklich so kommt, wäre dies eine der einschneidendsten und schlimmsten Änderungen im deutschen Waffenrecht, quasi eine Vollkatastrophe.
  7. Ich fürchte für eine Demo ist es nun zu spät! Der Zeitplan (siehe Grafik VDB) ist ja vorgegeben und im Dezember dieses Jahres scheint es wohl unter Dach und Fach zu sein.
  8. Falls noch nicht bekannt, Stellungnahme vom DSB https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/dsb-stellungnahme-zu-bundesrats-aenderungen-fuer-das-waffengesetz-7899/
  9. Traurigerweise ist es den "Gesetzausführenden" meist herzlich egal, wenn du bsp. ein AR 15 hast mit 10 plus Magazinen bzw. 20/30 Schussmagazinen, damit schiesssportlich sehr erfolgreich bist, du ein vorbildlicher LWB wie im Bilderbuch bist bsp. Einhaltung der Sicherheitsregeln usw. und trotzdem können die dich schlimmstenfalls wegen den 20/30 Schussmagazinen gängeln! Darum, weil gibt ja auch 10 Schussmagazine für AR 15's Blöd ist das Stichdatum alleweil, weil nach dem Stichdatum ist es mühsam. Bin sehr gespannt in welchem Ausmass der deutsche Gesetzgeber dann mögliche Ausnahmebewilligungen zulässt und hoffentlich relativ fair und unproblematisch handhabt?
  10. Na toll, gibt es dann die Armbrust analog der Schusswaffen, nur noch mit WBK nach dem Bedürfnisprinzip und Vereinsmitgliedsschaft bzw. Verbandszugehörigkeit? Das war absolut unnötig und dies hat ja auch nicht die EU so gefordert. Verstehe das nicht, warum man jetzt offenbar in Deutschland vom deutschen Gesetzgeber die seit Jahrzenten frei verkäuflichen Armbrüste plötzlich bewilligungspflicht und somit nicht mehr frei verkäuflich einstufen will?
  11. Sag dies bsp. mal zu WO-User Fyodor der meines Wissens eine Tommygun besitzt, deren Standardmagazine 20/30 Schuss sind bzw. Trommelmagazine zu 50/100 Schuss. Da gibt es nicht einfach so 10 Schussmagazine oder kleiner dazu. Ersatz dürfte daher sehr schwierig bei einem allfälligen Verbot entsprechender Magazine zu beschaffen sein bzw. sehr teuer werden für Sonderlösungen dazu. In seiner Haut möchte ich derzeit nicht stecken, würde mir auch den Kopf zerbrechen wegen den Magazinen zu dieser spezifischen Waffe.
  12. Ich glaube died mit der Armbrust könnte mit dem mehrfachen Selbstmord/Mord dieser komischen Sekte bzw. Mittelalterdarsteller vor ein paar Monaten zusammenhängen. War ja vor ein paar Monaten gross in den deutschen Medien nachzulesen.
  13. Zwei Sachen aus dem Link https://german-rifle-association.de/degunban-bundesrat-will-waffenrecht-verschaerfen/#comments fielen mir auf: Das geforderte Verbot von privaten Salutwaffen und Verbot großer Magazine und deren Gehäuse werden noch zu reden geben. Was passiert denn mit den zahlreichen Salutwaffen in privater Hand? Muss man die dann alle zur Verschrottung bringen oder gilt noch Altbesitz? Verstehe ich nicht da ein Verbot zu fordern, Salutwaffen sind ja grundsätzlich keine scharfen Schusswaffen mehr oder irre ich mich da? Bei den grossen Magazinen was wird dann als deren Gehäuse definiert? Es ist sprachlich auch ein bis dato noch recht schwammiger Begriff, was unter deren Gehäuse dann fallen wird. Komisch dünkt mich, dass bei dem geforderten Verbot der grossen Magazine dieses bestimmte Datum in der Vergangenheit nicht publiziert wurde, wonach diese grossen Magazine die vor diesem Datum erworben worden sind, ja quasi geschützt sind. Ist dieses "Schutzdatum" jetzt weggefallen oder wie?
  14. OK schon verstanden. Man wird sehen, was dann am Ende dabei rauskommt. Vorher ist es ja noch eher etwas spekulativ.
  15. Das ist ja mal blöde, keine Ausnahmeregelungen vorgesehen bsp. für IPSC oder Sammler? Die Frage stellt sich ob dann bsp. auch eine Glock 26 verboten werden kann, weil theoretisch in dieser auch ein 20 plus Magazin passen würde. Wenn es nur die Pistolen betrifft die standardmässig über 20 Schussmagazine verwenden, wären bsp. zumindestens einige 2011er und IPSC-Raceguns mit entsprechendem Magazintank bzw. Fassungsvermögen akut gefährdet. Betroffen wären nebenher auch viele Halbautomaten, schon alleine bei der AR15 Plattform gebe es da viele betroffene Halbautomaten. Fragt sich auch hier ob man den Halbautomat per se verbietet, der theoretisch auch mehr als 10 Schussmagazine wie Carbine M1, AK47/74 AR 15 plus etliche Halbautomaten in 9 mm/45 ACP aufnehmen können oder nur Halbautomaten die per se/grundsätzlich mit keinen Magazinen unter 10 Schuss bsp. Tommygun betrieben werden? Fragen über Fragen!
  16. Mehr Details https://www.blick.ch/news/sein-bester-freund-verwechselte-stefano-g-50-mit-einem-wildschwein-tessiner-jaeger-51-erschiesst-tessiner-jaeger-50-id15517777.html zum Fall.
  17. Die genaueren Umstände https://www.blick.ch/news/jagdunfall-jaeger-erschiesst-jaeger-im-tessin-id15516303.html sind in Abklärung.
  18. Wichtig wäre doch sowas wie Rechtssicherheit und klare leicht verständliche Regeln bzw. Regelungen, die jeder LWB ohne grosse Zweifel bzw. Unklarheiten nachvollziehen könnte. Bei Unklarheiten bzw. bei missverständlichen oder sogar gegensätzlichen Gesetzesauslegungen bzw. bei bestimmten Regelungen, besteht immer die Gefahr, dass schlussendlich ein Gericht entscheiden wird und dies natürlich nicht immer im positiven Sinne für die LWB's. Einfach Klarheit ohne verschiedenster Auslegungsmöglichkeiten einzelner Regelungen im Waffenrecht wäre jetzt eigentlich Gebot der Stunde durch den Gesetzgeber. Es wäre doch wirklich saublöd, wenn bsp. ein LWB in Deutschland nur aufgrund eines Missverständnisses bzw. irrtümlichen Falschauslegung einer Regelung, seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit bzw. WBK verliert. Dies muss jetzt wirklich nicht (mehr) sein.
  19. Jein, die EU gibt ja den Rahmen bei bestimmten Sachen bezüglich Waffenrecht vor, bei dem sich auch die deutsche Gesetzgebung nun halten bzw. umzusetzen hat. Siehe u.a. bsp. Schweiz und den Regelungen bezüglich den 10/20 plus Magazinen zu Kurz/Langwaffen.
  20. Dazu haben Schwarzwälder und co. schon viel geschrieben bsp. auf 10 Schuss blockierte Magazine, was definiert ein Magazinkörper usw.
  21. Das geht aber lang! Bin ja gespannt, wie schlussendlich die Regelungen bezüglich Magazine über 10 Schuss bzw. über 20 Schuss bei euch dann schlussendlich aussehen? Ist ja noch ziemlich ein Zankapfel.
  22. Leute ich habe da als Aussenstehender eine blöde Frage. Wenn ich hypothetisch als deutscher Sportschütze krank werden würde und ich dadurch nicht mehr regelmässig im Verein/Verband schiessen könnte, würde ich mir doch beim Hausarzt und/oder Spezialisten ein Arztzeugnis holen und den Behörden vorlegen (lassen). Das Arztzeugnis dient ja dann als Beweis wegen der Erkrankung. Kann man dies so in Deutschland machen bzw. so verfahren?
  23. Hoffentlich können die zwei Brüder dies auch noch in 5 Jahren oder 10 Jahren plus machen bzw. herrscht dann kein komplettes Waffenerwerbs und Besitzverbot?
  24. War bei uns bis 1993 http://www.militaerfahrzeuge.ch/unterkategorie_26_36_391.html im Dienst.
  25. Problematisch ist bei dem Schaft die zu verwendete Pistole bzw. deren Magazin. In Verwendung eines solches Schaftes von Kideon >60 cm Gesamtlänge, aber mit einer Pistole über 10 Schuss Standardmagazin, müsste ich in meinem Fall trotzdem eine kantonale Ausnahmebewilligung beantragen. Bis 10 Schuss oder weniger, wäre es in meinem Fall bedürfnisfrei und bräuchte keine gesonderte Bewilligung. Ich bin mittlerweile überzeugt, der schweizerische Gesetzgeber hat die ganzen Regelungen bezüglich Schaftsysteme wie Kideon, Roni und co. auf Druck der EU bzw. deren Ansichtsweise diesbezüglich ins neue Gesetz/Verordnung aufgenommen, denn vorher war es komplett bedürfnisfrei. Diesen Mist können wir der EU verdanken!
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