mühli
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Muss es ja nicht unbedingt. Man kann es ja auch als Mischform praktizieren bzw. handhaben bsp. Waffe als Sportschütze und zum eigenen Selbstschutz Zuhause oder Waffe als Sammlerwaffe und zum eigenen Selbstschutz Zuhause.
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Ich fürchte genau das, SV als Bedürfnisgrund, will der deutsche Gesetzgeber überhaupt nicht. Warum nicht, weil (so sehen es wohl viele deutsche Politiker und co.) dann übertrieben gesagt, der Untergang des Abendlandes droht oder so ähnlich! Daneben kommt wieder die alte Leier, wir wollen keine amerikanischen Verhältnisse, kein Hollywoodfilmgehabe usw. Ich würde es euch natürlich sehr gönnen, nur dafür müsste wohl eine ganz andere Regierung in Deutschland sich etablieren. Unter Merkel und co. sehe ich da keinerlei Chance für dieses Anliegen SV als Bedürfnisgrund.
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Was mir im Artikel aufgefallen ist: Scheint jetzt also nun definitiv zu werden, das Verbot von Magazinen ab einer bestimmten Magazinkapazität.
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Hmmm sind diese genannten Interessensvertreter nicht teils untereinander zerstritten bzw. haben manchmal verschiedene Ansichten zu den gleichen Sachverhalten? Könnte darum schwierig werden mit dem Zusammenschluss.
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Der ganze Magazinquatsch dient nur als Vorwand, als ob sich Kriminelle bzw. Terroristen jeh um Magazinkapazitäten ihrer verwendeten Waffen kümmerten! Die interessiert es schlichtweg nicht und sie werden weiterhin ihre 20/30 Schussmagazine und mehr verwenden je nach Gusto. Mit dem Bedürfnisprinzip kann man natürlich wunderbar den Kreis der "Erleuchteten" kleiner und kleiner gestalten, damit der Waffenerwerb/Besitz dann wirklich zu einem Privileg entweder gutsituierten oder beruflich und privat quasi bevorteilter Personen wird. Was ich ja so liebe ist diese Scheinheiligkeit der gesetzgeberischen Organe. Man könnte ja ehrlich sein und dem Bürger sagen, wir wollen nach und nach den Waffenerwerb und Besitz für Privatpersonen (mit vielleicht ganz wenigen Ausnahmen) verbieten, aber dies geschieht nun stückenweise. Stattdessen kommt von der Politik in schöner Regelmässigkeit irgendwelche Vorfälle, siehe bsp. Halle, die man für dann für Verschärfungen für das Waffenrecht hernimmt. Im vollsten Wissen, dass solche Verschärfungen einen Sicherheitsgewinn von gleich 0 % ergeben. Ich frage mich auch die ganze Zeit ob diese Verschärfungen wirklich nur alleine von Deutschland kommen oder weil die EU und ihre oberste elitäre Kasten nicht vielleicht Druck auf Deutschland ausüben? Die ganz oben in der EU wissen nämlich, in Deutschland geniesst das Schützenwesen trotz alledem einen guten Ruf und legaler Waffenbesitz ist (noch) in Deutschland vielfach akzeptiert bzw. anerkannt. Das ist natürlich auch der EU ein Dorn im Auge und die Deutschen bzw. Deutschland muss da vielleicht wieder als Sündernbock herhalten. Anders kann ich mir die teils drastischen Verschärfungen, die teils weiter gehen wie bsp. in Frankreich/Schweiz usw. nicht (mehr) erklären. Entschuldigt wenn ich da etwas abgeschweift bin.
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Das heisst zukünftig quasi 20 Schussmagazine und 20 plus Schussmagazine ganz böse = Terrorist oder wie darf man das verstehen? Also so wie ich Seehofer verstanden habe, sind dann solche von ihm erwähnten Magazine verboten!
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Noch wenig https://www.welt.de/politik/deutschland/article202697760/Rechtsextremismus-Bundesregierung-plant-schaerferes-Waffenrecht.html#Comments Leserkommentare dazu!
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Du hast nur maximal 60 Minuten Zeit deinen erstellten Beitrag zu korrigieren. Danach geht es nicht mehr. Schreibe doch einen WO-Mod an bsp. knight, mit der Bitte um Löschung deiner versehentlichen Doppelpostings. Sollte in der Regel kein Problem sein.
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Problematisch sehe ich den Test bei Personen die gelinde gesagt etwas einfacher gestrickt sind, vielleicht auch einen etwas niedrigen IQ haben als der Durchschnitt. Diese "Gruppe" beantwortet dann die Fragen vielleicht zu ehrlich bzw. versteht gewisse Fragen nicht (ausreichend) wegen mangelndem Wortschatz bzw. schlechte Lese- und/oder Verständigungschwierigkeiten bestimmter Wörter/Sätze usw. Falls man wegen solchen Umständen seine Waffen und Waffenbesitzkarten verliert, wäre das ganz blöd. Allenfalls könnte man einen Rekurs gegen einen negativen Entscheid einreichen und den Test wiederholen, was aber meistens nicht kostenfrei wäre.
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Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
mühli antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Das hiesse in deinem Fall, du müsstest deinen Bestand reduzieren. Direkter gesagt einen Teil deiner Waffen verkaufen, sofern ich dies richtig verstanden habe. P.S: Sehe gerade, Frage wurde indirekt schon von WO-User karlyman beantwortet, entschuldigung. Man wird quasi bestraft, hat man in den letzten 1-9 Jahren überdurchschnittlich viele Waffen auf grüner WBK erworben und schiesst sie auch dementsprechend. Das heisst also, begeisterte und enthusiastische Sportschützen mit einer breiten Waffenauswahl, werden zukünftig schlechter gestellt als der "Hobbyschütze," der vielleicht nur eine KK-Pistole und/oder einen Grosskaliberrevolver sein Eigen nennt. Irgendwie verrückt das ganze, aber scheint wirklich System dahinter zu haben. -
Hoffentlich kommt sowas https://www.jagderleben.de/news/e-screener-elektronischer-test-entwaffnet-jaeger nie zu uns!
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Ich weiss nicht wie das in Deutschland geregelt ist, aber bei uns kann die Polizei auch nachträglich die Waffen einkassieren. Beispiel, ein LWB wird offener Antifaunterstützer und gerät durch entsprechende Aktionen mit dem Gesetz bzw. Polizei in Konflikt. Resultat davon, die Behörden beschlagnahmen seine Waffen. Wird in Deutschland wohl ähnlich sein. Mal abgesehen davon, dass bei uns Menschen mit radikalen Ansichten, siehe Fall Nicolas Blancho, keinen Waffenerwerbschein erhalten. Auch da dürfte es in Deutschland ähnlich wie bei uns aussehen.
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Bitte aber nicht dabei vergessen, 2022 steht die nächste Evaluierung zum Thema Waffenrecht/Verordnung der EU an.
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Ich glaube vor dem Ersten Weltkrieg oder kurz nach dem Ersten Weltkrieg, gab es in Deutschland sowas wie ein Amoklauf mit einer C96 (falls ich micht nicht irre/täusche). Dabei wurde der Täter dann mit Schaufeln anderer Bürger gestoppt. Glaube sogar, dies mal auf WO gelesen zu haben.
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Ich fürchte, das ist in ganz Deutschland so. Wohl nur ein Promillebereich bis höchstens 1-2 % aller deutschen LWB's sind bei deutschen Waffenforen registriert bzw. lesen dort mit. Der Rest ist wohl (immer noch) mehr oder minder ahnungslos, was auf ihn/ihr als gesetzestreuer deutscher LWB demnächst zurollt an neuen unschönen Regelungen (böse gesagt auch Gängelungen).
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Bedrückend finde ich, dass die Onlinepetition bis dato nicht mal 100'000 Stimmen erreichte. Jetzt ist Feuer im Haus und die Onlinepetitionszahlen müssten regelrecht explodieren.
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Also so wie ich Friedrich Gepperth nun verstanden habe, kommt jetzt tatsächlich der Trainingsnachweis jeder im Besitz befindlichen Schusswaffe eines deutschen LWB's. Daran gibt es wohl leider nichts mehr daran zu rütteln. Ich finde das ungeheuerlich, weil die EU diesen spezifischen Punkt garantiert nicht gefordert hat, siehe andere Länder wie Schweiz, Österreich, Frankreich etc. Als absolute hirnrissige Forderung und Drangsalierung der LWB's sehe ich es, mit immensen zukünftigen Schaden für den Breitensport im deutschen Schützenwesen. Ich weiss nicht was Seehofer und co. da geritten hat, kann mir das nicht mit gesundem Menschenverstand erklären, geschweige denn verstehen. Ich frage mich ernsthaft, wurde von höherer Macht/Stelle Druck auf Seehofer und co. ausgeübt? Ich meine soweit Druck von (ganz) oben, diese spezielle Trainingsnachweisregelung einzuführen, auch wenn ich mir jetzt den Aluhut anziehen muss? Entschuldigt die von mir teils drastische Schreibweise dazu.
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Redet mit euren https://prolegal.de/2019/10/23/redet-mit-euren-politikern-jetzt/ Politikern!
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Soweit ich das richtig gelesen habe, ist nur noch Zeit bis am 8. November bzw. Schluss und das ganze Prozedere ist ab dann wohl (mehr oder weniger) unter Dach und Fach.
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Stellungsnahme https://german-rifle-association.de/degunban-geplante-aenderungen-im-waffenrecht/#comments GRA.
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Ich fürchte und glaube, das ist genau das was im Hintergedanken der Gesetzgeber will, eine "(Gesund)Schrumpfung" der Schusswaffen in Händen bereits aktiver deutscher LWB. Heisst konkret, viele LWB's müssen/werden alle Schusswaffen bzw. einen grossen Teil der Schusswaffen verkaufen/veräussern müssen, bis man so bei 1-5 Schusswaffen angelangt ist aufgrund der dann verschärften Trainingsnachweise. Andere LWB werden frustriert alles verkaufen und das Hobby aufgeben. Quasi eine kalte (schleichende) Enteignung par excellence!
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Der Spruch: "Sankt Florian verschon mein Haus, zünd das andere an ist des deutschen LWB (wahrscheinlich) sein Untergang" trifft leider anhand dieses Beispiels voll zu. Traurig sowas zu lesen. Ich gönne jedem seine Waffen, egal ob eingefleischter KK-Schütze, Halbautomatenliebhaber, IPSCler, Westernwaffenliebhaber, Waffensammler, Jäger oder was auch immer. Das ist doch so toll am Hobby, diese Vielschichtigkeit. Da ist doch für jeden Geschmack und Intention etwas dabei.
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Schwierig dürfte es zukünftig für Neueinsteiger (und je nach Fall natürlich auch für bereits schon aktive Sportschützen) im Schützensport werden. Ich denke, wenn man mehr als 5 Waffen anstrebt bzw. mehr als 5 Waffen schiessen möchte, wird dies in in vielen Fällen dann mangels Verpflichtungen und Zeitgründen einfach kaum bis nicht gehen bzw. möglich werden. Im Prinzip wurden die deutschen LWB's jetzt "rasiert" um es mal gelinde gesagt auszudrücken.
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Ehrlich gesagt, von dem Schrieb wusste ich bis dato nichts, bei der Kapo ZH sah ich so ein Schreiben bisher nicht. Ganz böse Überraschung.
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Ich kann das nicht glauben, wie soll das gehen mit den Trainingsnachweisen jeder einzelnen Waffe, speziell wenn man 4-5 oder mehr Waffen hat? Problematisch ist dies neben Beruf, Famile, evt. gesundheitliche Beschwerden usw. die es dann einen je nach Fall, verunmöglichen entsprechende Trainingsnachweise zu bringen. Für mich ist das quasi eine verdeckte Enteignung, speziell wenn man bsp. mehr als 3 Waffen besitzen (Sammler und/oder Jäger mal da ausgenommen) möchte. Auch das mit den Magazinen finde ich sehr unglücklich geregelt, speziell für diejenigen LWB's die solche Magazine nach dem Stichdatum für ihre Waffe/n erworben haben.