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mühli

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  1. Spätestens im Dezember dürfte sich der Vorhang lüften und man weiss entgültig wie es schlussendlich rauskommt. Selbstredend mit der wohl einten positiven/negativen Überraschung gespickt. Bis dahin wird noch viel Wasser den Rhein runterfliessen.
  2. Zusammenfassung https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw46-pa-inneres-waffenrecht-666164
  3. Wobei die Bundeswehr als es die Dienstpflicht gab, damit komischerweise nie so ein Problem hatte, jungen Erwachsenen ab 18 Jahren das Schiessen beizubringen. Ich lernte mit 21 in der CH-Armee das Schiessen mit der Dienstpistole unter teils sehr schwierigen Bedingungen, inklusive nicht immer ganz einfachen Schiessprüfungen. Wer in der Rekrutenschule "charakterlich" noch nicht genug gefestigt war, flog relativ schnell raus. Ich bin einfach der Meinung, wenn man in Deutschland mit 18 Jahren das Autofahren erlernen und einen Führerschein haben darf, sollte man auch mit 18 Jahren legal Waffen erwerben und besitzen dürfen. Vorausgesetzt natürlich, er/sie erfüllt da die Vorbedingungen. Im Klartext, bsp. bei eindeutigen Vorstrafen ist erst einmal Essig mit legalem Waffenerwerb. Die Voraussetzungen für den Erwerb von Schusswaffen sind sogar meist strenger als beim Führerschein. Als eindeutig Vorbestrafter darf ich bsp. den Führerschein machen, jedoch legal keine Schusswaffen erwerben.
  4. Stimmt da kann ich vorbehaltslos zustimmen. Ist bei mir wirklich die absolute Ausnahme, aber ich erwerbe in den nächsten 3 Wochen gleich 5 Waffen und davon der grösster Teil als gebrauchte Waffen. Ich bin jedoch nicht an das deutsche Waffenrecht gebunden, andernfalls wäre dies wohl nicht (evt. mit roter WBK) möglich. Ich persönlich bin gegen eine Obergrenze, weil nicht jeder LWB gleich ist. Für LWB A reichen vielleicht 2 Kurzwaffen auf WBK grün und einen Unterhebler auf WBK gelb und er ist vollends zufrieden, will auch nicht mehr. LWB B hat aber weil er viel verschiedenes schiesst 8 Waffen. 5 auf grüner WBK, 3 auf gelber WBK und plant kurzfristig keine Aufstockung des Waffenbestandes jedoch vielleicht längerfristig. LWB C ist ein absoluter Repetierliebhaber und hat auf WBK Gelb rund 15 Langwaffen und 4 Waffen auf grüner WBK, mit den Ziel mindestens noch 5 weitere Waffen auf WBK Gelb zu nehmen. Darum bin ich gegen eine Obergrenze, weil nicht nur unter den Waffen eine unglaublich enorme Vielfalt herrscht, nein auch unter den LWB's gibt es extrem viele verschiedene Neigungen und Abneigungen in Bezug auf Waffen und Anzahl.
  5. Auf Kanal 2 https://www.bundestag.de/mediathek?fbclid=IwAR1Aw5f4gWq_b-hqPgTQdM8VeHLcaOBxl_BFaAShn-nqXlNXU2XDT0SOwC4 kann man es ab jetzt nachschauen. Nachtrag: Mist der Titel stimmt schon einmal in der Beschreibung, aber das Video ist noch vom 5G!
  6. Auf Kanal 2 sehe ich derzeit nur Einführung des Mobilfunkstandards 5G!
  7. Genau an diesem Punkt will der Seehofer ja nicht rütteln und die EU fordert es vehement. Also muss es Deutschland auch zwingend umsetzten. Die Gretchenfrage lautet ob einigermassen liberal oder sehr streng?
  8. Das ist natürlich doof, könnte schlimmstenfalls auch die gelbe WBK betreffen. Für sammeln von Waffen gibt es ja in Deutschland extra die rote WBK, jedoch sind da die Anforderungen nicht ganz ohne. Ob jetzt ein LWB 2 Waffen oder 12/12 plus Waffen spielt eigentlich keine Rolle. Jedoch scheint man wohl Absichten zu hegen, irgendeine willkürliche Grenze zu ziehen.
  9. Edith: War zu voreilig, Thema beantwortet.
  10. Derzeit erst etwa 83'000 Unterstützer für die Onlinepetition, immer noch viel zu wenig. 100'000 müssten es mindestens sein. Auch ich habe mitunterzeichnet, auch wenn die Stimmen aus dem Ausland nicht zählen, aber Waffenbesitz geht uns alle an.
  11. Ein Totalverbot halte ich für unsinnig, Ausnahmen sollen und dürfen möglich sein. Deutschland hätte bsp. die Schweizerlösung, (alternativ auch wie in Frankreich etc.) übernehmen können. Erwerb solcher Magazine weiterhin möglich, wenn Halbautomat gekauft mittels Waffenerwerbschein Ausstellungsraum vor dem 15. August 2019 (trifft bsp. in meinem Fall zu) oder sonst Ausnahmebewilligung für Sportschützen und/oder Sammler. Nebenbei grosszügige liberale Ausnahmen für Altbesitz. Jedenfalls darf ich weiterhin ohne irgendwelche Bewilligungen 20/30 Schussmagazine für mein AR 15 kaufen, da ich mein AR 15 schon einige Jahre habe. So eine pragmatische Lösung für Altbesitz wäre ohne weiteres auch in Deutschland möglich gewesen, wohl aber politisch nicht erwünscht-leider.
  12. Das Problem mit den Magazinen bzw. Verbot ab einer bestimmten Magazinkapazität kommt ja von der EU bzw. EU-Vorgabe und muss wohl zwingend umgesetzt werden. Da bleibt wenig bis gar kein Spielraum übrig.
  13. Bei dem geplanten Magazinverbot verstehe ich etwas nicht bzw. geht nicht in den Kopf. Als Beispiel: LWB Schulze hat ein AR 15 mit jeweils zwei 20-Schussmagazine und zwei 30-Schussmagazine. Er weiss, er darf nur noch Max 10-Schussmagazine haben. Darum geht LWB Schulze zu einem versierten Büma und lässt sich die vier Magazine auf 10 Schuss umbauen/modifizieren. Der Büma stempelt evt. die Magazine noch ab, der Büma und/oder Schule meldet seinem Landkreis bzw. zuständigem Landkreisamt/Behörde für Waffen, die Magazine zu Herrn Schulzes AR 15 wurden gesetzkonform nach neuem Waffenrecht auf 10 Schuss umgebaut/modifiziert und die Behörde stempelt es evt. noch irgendwo bsp. in der WBK von LWB Schulze ab. Behörde zufrieden, LWB Schulze zufrieden und LWB Schulze kann ohne Angst weiterhin seine nun umgebauten bzw. modifizierten Magazine benutzen. Wieso kann man so ein Vorschlag wie jetzt von mir gebracht, auch nicht von gesetzgeberischer Seite in Deutschland umsetzen? Anstatt teuer neue 10er Magazine zu kaufen und alte 20er/30er Magazine zu vernichten doch einfach gesetzeskonform auf 10-Schuss Begrenzung umbauen lassen, allenfalls durch Stempel nachträglich gesetzeskonform zertifizieren lassen und legal weiterbenutzen. Das geht mir einfach nicht in den Kopf rein, warum so eine Lösung, der deutsche Gesetzgeber für die LBW mit in den Entwurf reinnimmt? Das macht für mich keinen Sinn und ist doch völlig unsinnig sonst!
  14. Ich habe noch Infos bekommen von einem grossen Waffenhändler in meiner Region (Schweiz). Es werden jetzt und zukünftig bsp. 20/30er Magazine für AR 15/AK 47/AK74 usw. einfach mit einem 10-Schussbegrenzer produziert/gebaut/umgebaut. Heisst konkret, man kann weiterhin entsprechend lange AR/AK Magazine benutzen. Dementsprechend passen anstatt 20/30 Schuss nur noch 10 Schuss rein. Somit kann man diese Waffen dann auch ohne Sonderbewilligungen bei entsprechender Länge wegen den 10 Schussmagazinen einfach mittels Waffenerwerbschein erwerben. Das ist offenbar so in der Schweiz gestattet und nicht verboten (nachträglich) modifizierte auf 10 Schuss begrenzte Magazine zu benützen.
  15. Also wenn ich mich nicht irre und es richtig verstanden habe, ist am 11.11 der Tag der Wahrheit. Ab dann wird man hoffentlich mehr wissen, was genau in der Umsetzung geplant ist.
  16. Frage: Gibt es von der heutigen Pressekonferenz https://german-rifle-association.de/degunban-pressekonferenz-und-anhoerung-im-bundestag/ schon Rückmeldungen? Habe diesbezüglich noch nichts gelesen oder gehört.
  17. Mohrenköpfe sagt man wohl im allemanischen Sprachraum für Negerküsse. Heissen in meinem Dialekt (allemanischer Sprachraum) auch Mohrenköpfe bzw. Mohrenchöpf.
  18. Ich sehe das etwas pragmatischer. Von mir aus muss man die AfD nicht mögen, aber wenigstens als das akzeptieren als was sie ist, eine rechtsmässig zugelassene Partei. Ich bsp. mag die Grünen und Grünliberalen meiner Heimat nicht, aber ich würde wohl nie öffentlich dazu aufrufen die Grünen/Grünliberalen zu verbieten. Das gehört einfach in einer richtigen Demokratie dazu, verschiedene Parteien verschiedener Strömungen, die man entweder mag oder eben gar nicht mag. Was die manchmal doch recht direkten und im schärferen Ton gezeigten Diskussionen angeht hier in der Rubrik Waffenrecht: Ich kann es derzeit nachvollziehen und verstehen. Wäre ich deutscher LWB mit mehr als 5 Waffen evt. noch mit Halbautomat wie dem beliebten AR 15, würde mir der A**** wohl mittlerweile auch auf Grundeis gehen. Jedenfalls würde ich unter den Voraussetzungen anhand möglicherweise drastischen Verschärfungen im deutschen Waffenrecht, mir bestimmt (bald) keine Makarov erwerben. Schon alleine deswegen nicht, wegen möglicherweise hohem Trainingsnachweisen und weil dieser Waffentyp nicht gerade eine typische Sportschützenwaffe ist. Ich finde nebenher die Meinungsfreiheit ein hohes Gut, auch wenn man bsp. gegensätzlicher Meinung ist. Man sollte das sagen bzw. schreiben dürfen, was einem bewegt/denkt dazu. Solange es nicht strafbar ist und in persönlichen Anfeindungen oder Beleidigungen primitivster Art ausartet, sollte dies eigentlich kein Problem darstellen. Gehört auch zu einem Forum dazu.
  19. Ich vermute die AfD ist nicht weiter rechts als die FPÖ in Österreich oder die SVP in der Schweiz, alles anerkannte rechtsstaatliche/rechtsbürgerliche Parteien. Traditionell wählen und sind halt das Gros der LWB's eher rechtsbürgerlich (teils konservativ) angesiedelt. Unter Linken und Grünen sind eher weniger LWB's zu finden als bei den rechtsbürgerlichen Parteien. Kontrovers sollte man hier immer diskutieren dürfen, solange es persönlich nicht unter die Gürtellinie geht. Nur meine Meinung dazu.
  20. Und ich dachte schon, dass ich mit 70 Franken (Auszug Zentralstrafregister 20 Franken plus Antrag Waffenerwerbschein 50 Franken für 1-3 Waffen) weit mehr bezahle als in Deutschland dafür. Habe mich wohl geirrt. P.S: Bei uns sind die Gebührenansätze überall gleich, egal wo man wohnt bzw. in welchem Kanton man wohnt. In Deutschland gibt es da ja Unterschiede in welchem Bundesland bzw. Landkreis man wohnt. Man korrigiere mich bitte, falls ich mich dahingehend irre.
  21. Dann heisst es, nicht einmal Magazinsammeln ab einer bestimmten Magazinkapazität möglich? Heisst, wenn bsp. jemand ein sehr seltenes Schnecken(trommel)magazin (über 20 Schuss Magazinkapazität) für die Luger 08 besitzt, kann er es gleich zur Verschrottung abgeben? Problematisch für alle Tommygunbesitzer ist es auch, sind doch 20/30 Schuss Magazine für diese Waffe Standard.
  22. Um Missverständnisse vorzubeugen, das war nicht ich. Wohne südlich des Rheins (Landesgrenze) und bin daher somit nicht direkt betroffen.
  23. Ich bin echt geschockt, wenn ich sowas lese! Quelle: https://forum.wildundhund.de/threads/gesetzentwurf-fuer-ein-drittes-waffenrechtsaenderungsgesetz.123996/page-10 Ich kann sowas fast nicht glauben, hoffe dies ist ein wirklicher Ausnahmefall. Wieso, wieso wird das so angetan, betrifft mich eh nicht, wird eh nicht so schlimm kommen usw.?
  24. Schon alleine wegen dieser Aussage, gehört ihm die Birne des Monats überreicht, ist ja oberpeinlich. Scheinsportschütze, wenn ich das schon höre. Gibt ja in Deutschland Schützen, die bestimmte Sammlerwaffen bsp. eine Mauser C 96, nur zu speziellen Anlässen schiesst. Ist man dann auch Scheinsportschütze, wenn man das so handhabt?
  25. Ich hoffe mal es gibt nicht so ein genanntes "Backfire" sprich nicht das der "Schuss" nach hinten los geht. Durch die vielen Mails könnten sich die "gereizten" Politiker erst recht ins Zeugs legen und zwar so nach dem Motto, jetzt zeigen wir es den Protestlern wo der Hammer hängt. Diese Befürchtung ist wohl leider nicht aus der Luft gegriffen. Wenn ich so an Seehofers Aussagen zu den Magazinen denke, scheint er gerade nicht besonders wohlgesonnen auf die LWB's zu sprechen sein.
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