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mühli

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  1. Ausnahmsweise mal selbst zitiert. Ich habe mich jetzt fachkundig informiert. Schaftssysteme wie bsp. Toni, Fab Defense etc. sind in der Schweiz weiterhin frei erwerbbar. Jetzt kommt jedoch das aber. Will man damit bsp. seine Glock 17/19 "verkleiden" damit, braucht es meistens eine kantonale Ausnahmebewilligung dafür. Jedenfalls bei unter 60 cm Gesamtlänge. Ist es mit dem Schaftsystem immer über 60 cm Gesamtlänge, weiss ich noch nicht wie es dann aussieht. Ich kriege noch Antwort deswegen. Ich habe auch nachgefragt wie es bsp. bei einer klassischen 1911er (hat meistens unter 10-Schussmagazin) aussieht und ob es dafür auch eine kantonale Ausnahmebewilligung braucht, falls es dann unter 60 cm Gesamtlänge wäre bzw. über 60 cm Gesamtlänge. Auch da kriege ich dementsprechend noch Antworten darauf. Denke in Deutschland wird es dann bezüglich dieser Schaftsysteme ähnlich gehandhabt werden. Nebenbei: Bezüglich über 10 Schuss-Magazine bsp. für ein AR 15 habe ich jetzt auch Klarheit. Ich muss noch mein AR 15 (nach alten Waffenrecht vor dem 15. August 2019 erworben) nachmelden, damit ich eine Bestätigung kriege. Mit dieser Bestätigung, kann ich dann beim Waffenhändler weiterhin 20 Schussmagazine oder mehr, bedenkenlos kaufen. Ohne diese Bestätigung, kriege ich beim Waffenhändler bsp. kein entsprechendes AR 15 20 Schussmagazin. Sprich die Herausgabe wird einem dann ohne entsprechende Bestätigung verweigert. Gleiches Prozedere mit der Nachmeldung mache ich auch mit meiner Jericho 941, (CZ 75/85 Klon) weil da passen theoretisch auch CZ 75/85 25 Schussmagazine rein. Achtung dies gilt nur für die Schweiz. Wie es dann in Deutschland gehandhabt wird beim Kauf eines entsprechenden AR 15 Magazins mit bsp. Kapazität 30 Schuss oder einem Magazin zur CZ 75/85 Kapazität 25 Schuss, entzieht sich meiner Kenntnis.
  2. Leider herrscht da bei uns auch noch Verwirrung und Rätselraten diesbezüglich. Ich glaube die zuständigen Behörden wissen derzeit selbst noch nicht, wie sie das einzustufen haben. Ich werde jedoch baldmöglichst mal bei fachlicher Stelle nachfragen.
  3. Aus Schweizer Sicht, ist jetzt alles klar wie Klosbrühe diesbezüglich. Aus deutscher Sicht leider noch nichts neues zur Waffennovelierung. Eigentlich sollte es spätestens im September soweit fertig sein mit dem ganzen Prozedere aber ob sich die deutsche Bundesregierung dann daran hält, weiss eigentlich niemand. Es herrscht derzeit immer noch Verwirrung wegen den Magazinen/Magazinkörpern oder blockierte Magazine etc. Bezüglich Halbautomaten wie dann genau dies aussehen wird in Deutschland, entziehen sich da leider meiner Kenntnisse. Weiss selber nur, der Ruger PC9 Take-Down wird in Deutschland wohl verboten sein/bleiben (Take-Down beim Halbautomaten) obwohl man das Teil theoretisch auch mit 10-schüssigen Glock 26 Magazinen betreiben könnte. Denke wegen der 60 cm Gesamtlänge die nicht unterschritten werden darf bsp. bei Halbautomaten mit klappbarem Schaft, wird es gleich sein wie in der Schweiz, Kat A also somit verbotene Waffe. Küssen darfst du deine Frau immer noch, fragt sich nur ob in "kultursensiblen Gebieten" dies gerne gesehen oder goutiert wird!
  4. Ich fürchte das wird nichts (mehr) nützen! Die da oben machen eh was sie wollen. Sehr wahrscheinlich ist das ganze schon unter Dach und Fach. Es werden wohl noch einige Details ausgearbeitet werden und dann kommt das unselige Komplettpaket. Denk doch mal an Mutti, die handelt allermeistens nicht so sehr im Interesse des Volkes und ausgerechnet bei der Novelierung des neues Waffenrechtes soll es da anders sein? Leider muss man eher davon ausgehen, es könnte dann noch die einte oder andere böse Überraschung folgen-man wird es ja bald wissen.
  5. Nebenbei: Die neuen Auflagen für Sammler bei uns am Beispiel von Kanton Zürich. Sicherheitskonzept Sammler.pdf
  6. Irgendwo habe ich glaube hier im Forum gelesen, dass man Ende August bzw. im September bei euch Bescheid wissen sollte, wie es mit den neuen Richtlinien bezüglich Waffenrecht aussehen soll. Ich hoffe, es werden dann keine Fragen oder Unklarheiten herrschen und eure Bundesregierung formuliert klar bzw. wenn möglich leicht verständlich! So lange nun die deutschen LWB's im unklaren Feld zu lassen, halte ich für unverantwortlich und eher beschämend.
  7. Die schweizerische Sig MP 310 fehlt mir, ist die untere Andere drin?
  8. Sollte jetzt ohne Anmeldung zu lesen sein. 1907 Waffenfachstelle Neuerungen EUWR_TG (1).pdf
  9. Hier kann man die PDF-Datei ohne Anmeldung lesen. 1907 Waffenfachstelle Neuerungen EUWR_TG (1).pdf
  10. Gedoppelt sorry.
  11. So wird es jetzt bei uns http://waffenforum.gun-forum.de/wcf/attachment/53795-1907-waffenfachstelle-neuerungen-euwr-tg-pdf/ gehandhabt. Zitat daraus (rot von mir markiert):
  12. So sieht es jetzt bei http://waffenforum.gun-forum.de/wcf/attachment/53795-1907-waffenfachstelle-neuerungen-euwr-tg-pdf/ uns wohl aus Interessant sind die Sammlerbestimmungen (rot von mir markiert):
  13. Blöderweise hat vor ein paar Jahren eine Mehrheit des Volkes für Schengen gestimmt. Ironischerweise hiess es damals, das Waffengesetz werde dadurch nicht tangiert. Voilà wurde es eben dann später doch, so wurde man ver****t. Zur Abstimmung über das Waffenrecht dieses Jahres und warum sie verloren ging bzw. die vielfältigen Gründe dafür, wurde auf WO bereits ausgiebig diskutiert. Nebenher haben wir leider eine Regierung, die nicht (mehr) die Interessen im Allgemeinen des CH-Volks vertritt, siehe dazu das derzeitige Hickhack wegen dem unsäglichen Rahmenabkommen mit der EU. Hinzukommend wie in Deutschland, ist links(rot)-grün unter der Bevölkerung stark im Aufwind sozusagen trendy zu wählen, insbesondere in den grösseren Städten des Landes.
  14. In meiner Heimat hat man eine pragmatische Lösung gefunden. Sog. High Cap Magazine kann man weiterhin erwerben, nur muss die dafür kompatible/n Waffe/n vor dem 15. August erworben worden sein bzw. nach dem 15. August, solche Waffen durch Benützung sog. High Cap Magazinen nur mittels Ausnahmebewilligung. Grundsätzlich darf man aber solche Magazine weiterhin erwerben. Sprich jemand der bsp. nur solche Magazine sammelt, ohne dafür kompatible Waffe/n geht weiterhin. Ich würde mir solch eine pragmatische (einfache) Lösung auch für Deutschland wünschen. Wird leider wohl wunschdenken sein.
  15. In meiner Heimat hat man eine pragmatische Lösung gefunden. Sog. High Cap Magazine kann man weiterhin erwerben, nur muss die dafür kompatible/n Waffe/n vor dem 15. August erworben worden sein bzw. nach dem 15. August, solche Waffen durch Benützung sog. High Cap Magazinen nur mittels Ausnahmebewilligung. Grundsätzlich darf man aber solche Magazine weiterhin erwerben. Sprich jemand der bsp. nur solche Magazine sammelt, ohne dafür kompatible Waffe/n geht weiterhin. Ich würde mir solch eine pragmatische (einfache) Lösung auch für Deutschland wünschen. Wird leider wohl wunschdenken sein.
  16. Ich weiss jetzt nicht ob DSB, BDMP und wie die anderen grossen Schützenverbände sonst noch heissen, grossartig Werbung für die Petition gemacht haben? Sie hätten es in der Hand gehabt, ihren vielen Mitgliedern auf die Petition aufmerksam zu machen. Natürlich nur falls dieses Anliegen der Petition gewünscht von den Verbänden war/ist, die auch vertreten wird durch ihre zahlreichen Vereine.
  17. Das zeigt mir erschreckenderweise, dass es den allermeisten deutschen LWB's offenbar egal ist bzw. sie es nicht für nötig halten die Petition zu unterzeichnen! Besorgniserregend dieses Desinteresse diesbezüglich, aber böse gesagt, Hauptsache das Bier steht im Kühlschrank und Fussball kommt regelmässig in der Glotze!
  18. Waffenfund in https://www.nordbuzz.de/welt/luebeck-polizei-oeffnet-wohnungstuer-beamte-sehen-laesst-staunen-zr-12793600.amp.html Lübeck.
  19. Kurz zusammengefasst, das ist erbärmlich-leider.
  20. Das ganze erscheint mir als ein unausgegorenes Flickwerk, mit noch möglichen bösen Überraschungen. Dies etwas drastisch ausgedrückt!
  21. Aus eigener Erfahrung, mit dem "Holzkoffer" als Schafthilfe zu schiessen ist nicht so angenehm-zumindestens in 7,63 mm Mauser. Man muss da etwas umständlich umgreifen, sonst kann es schmerzhaft werden. Da gibt es besseres meiner Meinung nach.
  22. Hier https://www.waffenboerse.ch/neues-gesetz bzw. https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2019/2019-06-14.html#moreinfos-manual-tab-before-0 PDF (findet man auch beim scrollen nach unten-Dokumenationen) https://www.ejpd.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/waffenverordnung/vo-d.pdf Die Grafik sollte jetzt gehen bzw. man sollte jetzt die grafische Darstellung sehen.
  23. ?!? Sorry verstehe ich nicht ganz.
  24. So sieht es jetzt dann bei uns (CH) aus.
  25. Gibt es sogar in Holz, leider relativ selten!
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