

mühli
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Noch nicht gemerkt, dies passiert subtiler und schön scheibchenweise. Und zwar solange, bis man das Ziel erreicht hat und Waffen in privater Hand nicht mehr toleriert werden.
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Entschuldige die blöde Frage, aber steht aussen (sorry habe nur ein originales Blech AR 15 20-Schuss Magazin) auf deinen Magazin drauf, es passen nur 10 Schuss rein? Bei manchen AR 15 Magazinen ist ja die Magazinkapazität aufgedruckt oder eingestempelt. Ich habe nebenbei ein AR 15 Magazin, wo auf der Rückseite ein Patronenzähler eingebaut ist. Das mit den AR 15 Magazine ist sowieso ein Witz, sind doch 20/30 Schussmagazine der Standard und 10-Schussmagazine dafür eher exotisch in 223er Remington.
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Edit: Die Frage wurde schon beantwortet. Zumindestens gibt es beim AR 15 auch 10-Schussmagazine.
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Das ist der eigentliche Wahnsinn, ich hätte unter solchen Voraussetzungen wohl nie mit dem Schiesswesen angefangen und ich fürchte dies schreckt dann auch viele Neulinge ab. Auch überlegt man sich unter solchen Umständen den weiteren Erwerb von Waffen. Unter solchen Voraussetzungen hätte ich bsp. wohl keine C96 oder P1 Zuhause wie jetzt. Speziell die C96 ist nicht wirklich eine typische Wettkampfwaffe, sehr gummiartiger Abzug ohne nennenswerten Druckpunkt und sehr feine Visierung! Eigentlich ist die C96 einfach so "just for fun" zum schiessen, speziell mit dem Anschlagsschaft und da sollte man den Erwerb nicht noch zusätzlich erschweren meiner Meinung nach. Ich werde den Verdacht nicht los, der Gesetzgeber will bewusst oder unbewusst den Spass beim Schiessen den Schützen verderben. Entschuldigt die drastischen Worte.
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Ohne jemanden zu belästigen zu wollen, der Punkt mit der Rechtssicherheit sehe ich eher kritisch. Dies kann bsp. in 5 Jahren wieder ganz anders aussehen. Da ist nix in Stein gemeisselt für lange Zeiten und dies gerade im Bereich Waffenrecht. Auch betreffend Ruhe sehe ich das eher nicht so locker. Wer weiss was die EU 2022 mit der nächsten Evaluierung des Waffenrechtes plant? Das mit den Magazinen und schon im Voraus veräussern finde ich sehr schade. Ich persönlich werde das nicht tun, (ausser ich würde quasi gezwungen werden mangels Alternativen) weil bsp. zu einem AR 15 Meinung einfach 20/30 Schussmagazine Standard sind und dazu gehört. Gut ich kann da etwas leichter reden, als Bewohner südlich des Rheins.
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Petition: "Nein - zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts..."
mühli antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Ach so, die Stimmen aus dem Ausland gelten nicht. Das habe ich glatt übersehen. -
Petition: "Nein - zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts..."
mühli antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Jetzt sollten doch die 50'000 erreicht worden sein-oder? Hat jemand aktuelle Zahlen? -
Das sind happige Kosten. Unter solchen Voraussetzungen überlegt sich ein Interessent am Schützensport ob er damit überhaupt anfangen soll. Gerade Lehrabgänger/Studenten und allen Interessierten die finanziell nicht so gut dastehen, werden von den hohen Kosten vielfach abgeschreckt. Einfqch haben wollen und hin und wieder zum Spass schiessen gehen, wie in anderen Ländern (noch) möglich, ist dann nicht (mehr).
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Das ist ganz grosse XXXXXX. Jenachdem was man für Arbeitszeiten, Weiterbildungen bzw. Familienverpflichtungen hat oder gesundheitlich/krank eingeschränkt ist, könnte dies dann zu erheblichen Problemen führen. Jenachdem wo man wohnt, hat man ja auch nicht die für seine erworbenen Waffen einen dafür geeigneten Schiessstand in der Nähe und die Öffnungszeiten diejenigen in Frage kommenden Schiessstände müssen ja auch mit berücksichtigt werden. Das heisst konkret im dümmsten Fall, sich dann von einer oder mehreren Waffen zu trennen bzw. an dafür Berechtigte zu veräussern. Könnte man auch schleichende Enteignung nennen. Doofe Regelung einfach, da kann einem die Freude am Schützensport vermiest werden!
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Ich hätte mir da für Deutschland so sehr die Schweizer Regelung gewünscht, sowas wie eine Stichtagstegelung betreffend der "grossen Magazine" gibt es bei uns nicht, sondern einfach Altbesitzregelung. Ich glaube Deutschland ist wohl das einzige europäische Land mit dieser speziellen Stichtagsregelung betreffend der 20 und plus Magazine (sollte ich mich irren, entschuldige ich mich dafür).
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Zitat daraus: Doof weil ohne den Nachweis einer Kaufquittung/Beleg für ein AR 15 30 Schussmagazin, welches man bsp. aus der Erinnerung heraus irgendwann im April 2017 kaufte, hat man die A****karte gezogen!
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Und ab wann trifft der beschlossene Entwurf in Kraft? Im August oder September 2019?
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Soweit ich weiss bzw. gelesen habe, erstmals schon 2020 oder erst ab 2022. Mal schauen, zumindestens droht eben seitens der EU ein mögliches Verbot aller halbautomatischen Schusswaffen.
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Es wäre eben gut, gebe es eine solche oder ähnliche Regelung auch für Deutschland. Ich meine deutsche LWB's die bsp. ein AR 15 haben mit 20/30 Schussmagazine und daher wegen den grossen Magazinen nicht noch nachträglich Probleme bekommen sollten. Deshalb sollte man auch in Deutschland, eine möglichst grosszügige Regelung für Altbesitz/Altbestand einführen. Nur ist fraglich, wie der deutsche Gesetzgeber diesen Punkt diesbezüglich sieht bzw. auslegen wird?
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Es herrscht ein wenig auch Torschlusspanik. Meinen beantragten WES vom 11. Mai (Kanton Zürich) kam noch nicht. Geht jetzt so um die 30 Tage, weil offenbar ganz viele Leute in meinem Wohnortkanton vor dem 19. Mai noch einen Waffenerwerbschein beantragten. Böse wird es dann werden, wenn die EU alle halbautomatischen Waffen verbieten will, kann spätestens in 3 Jahren schon soweit sein-dann wird es wohl kurz vor dem Verbot noch einen Schlussansturm auf Waffenerwerbscheine geben! Klar ist, einfacher oder liberaler wird der Waffenerwerb in meiner Heimat wohl (so schnell) nicht mehr werden, eher um einiges mühsamer.
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Ich habe Infos aus meiner Heimat bezüglich des neuen Waffenrechtes. Hatte gerade mit einem kant. Waffenbüro telefoniert. Die neue Waffenverordnung soll im August dieses Jahres evt. auch September kommen. Meine ab dann verbotenen Waffen muss ich dann mittels einer Besitzkarte oder ähnliches nochmals neu melden, danach kriege ich eine Bestätigung. Das soll alles kostenlos sein. Ich darf weiterhin mit den verbotenen Waffen schiessen und es gibt keine zusätzlichen Auflagen bsp. wegen den 20/30 Schuss-Magazine für mein AR 15, weil Altbesitz. Ich bin nun sehr glücklich über diese extrem LWB-freundliche Regelung meines Landes. Ich wünschte es wäre dann auch so unkompliziert für deutsche LWB's.
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Weil es gerade so zum Thema https://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/rabiat/videos/scheissjob-bulle-folge-3-video-108.html passt (Bei Interesse Video anklicken).
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Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen
mühli antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Mit diesem Urteil ist man wirklich den Behörden regelmässig/jederzeit Rechenschaft schuldig und wird sozusagen zum reinen Bittsteller, um es etwas überspitzt zu formulieren. Bei sowas muss man sich ernsthaft überlegen eigene Schusswaffen zuzulegen und wenn Ja dann welche und wie viel davon oder bei Zweifel/Nein evt. nur Leihwaffen zu mieten und mit diesen zu schiessen, sofern möglich.- 222 Antworten
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Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen
mühli antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Das waren zumindestens in den letzten 11 Jahren (2019-2008) sehr viele Leute die nur mittels WES Waffen erwarben. Schöne Zeiten, die da auf uns zukommen!- 222 Antworten
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Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen
mühli antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
OK dann hätte aber die Behörde vermutlich genügend Ermessensspielraum gehabt, nicht gleich die ganz grosse Massnahme auszupacken und dem betroffenen Schützen sozusagen eine zweite Chance einzuräumen. Ist in diesem Fall leider nicht passiert, grosses Pech.- 222 Antworten
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Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen
mühli antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Ich bin etwas perplex als Aussenstehender. Wieso hat das Gericht gleich die WBK eingezogen? Eine Ermahnung/Verwarnung bzw. Geldbusse hätten es doch auch getan, aber gleich die WBK einziehen finde in dem Fall zu hart. Blöde Frage, aber wenn man bsp. an 18 Tagen hintereinander oder 18 mal im Monat geschossen hat, muss man im verbleibenden Jahr nicht mehr schiessen, weil Soll/Trainingseinheiten für das Jahr bereits erfüllt wurden? Der Fall zeigt eines für mich, man hat die Waffen auf grüner WBK quasi nur als Leihgabe, die einem wieder weggenommen werden können bei nicht regelmässiger Schützenteilnahme, aber nicht als Eigentum im klassischen Sinne.- 222 Antworten
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Die Schweizer haben sich dem EU Diktat unterworfen
mühli antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Ja gibt es noch. Prominentes Beispiel war Ines Keller, (Kesslerwaffen) die sich sehr engagierte im Abstimmungskampf. Sie ist/war (weiss es nicht mehr genau) angehende Büchsenmacherin. -
Die Schweizer haben sich dem EU Diktat unterworfen
mühli antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Das stimmt, aber man muss bei der Übernahme eines Waffengeschäftes dann auch noch eine Waffenhandelsbewilligung (bestandene Prüfung) mitbringen und will man Waffen reparieren usw. braucht es dazu auch entsprechende Fertigkeiten bsp. gelernter Büchsenmacher oder allenfalls Feinmechaniker. In der Schweiz gibt es wohl jetzt nicht so ein grosses Angebot an gelernten Büchsenmachern. -
Die Schweizer haben sich dem EU Diktat unterworfen
mühli antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Noch eine Analyse der Abstimmung https://m.20min.ch/schweiz/news/story/glp-waehler-stimmten-fuer-die-steuerreform-11354259 Zitat daraus: -
Die Schweizer haben sich dem EU Diktat unterworfen
mühli antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Ein Problem ist auch bei Waffengeschäften geeignete Nachfolger zu finden. Möchte ein Waffenladeninhaber bsp. altersbedingt aufhören, ist es dann jeh nach Familiensituation eben nicht einfach einen Nachfolger zu finden. Hinzu kommen noch die in den letzten Jahren gestiegenen Anforderungen wie Papierkram mit Behörden, Sicherheitskonzept des Ladens usw. dazu. Auch muss natürlich genügend Kundschaft gewährleistet sein, jenachdem wo man in der Schweiz ansässig ist, manchmal ein schwieriges Unterfangen. Sicherlich kann man wohl sagen, wird es in Zukunft weitere Verschärfungen geben, werden es eher weniger Waffengeschäfte als mehr Waffengeschäfte in der Schweiz geben.