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mühli

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  1. Nennt man St.Floriansprinzip und das kann/wird den LWB's (noch) zum Verhängnis werden.
  2. Bei Bild https://m.bild.de/news/inland/news-inland/unglueck-in-der-wohnung-jaeger-erschiesst-seine-tochter-59768650.bildMobile.html gibt es noch etwas mehr Infos zum Fall.
  3. Doch klar geht hin und wieder etwas schief im Leben u.a. Das umgestossene Glas. Nur wenn das Glas runterfällt, gibt es meistens ein paar Scherben und das war es dann auch. Geht im Umgang mit Schusswaffen was schief, der berühmte ungewollte ausgelöste Schuss, kann dies eben katastrophale Folgen bewirken. Dies muss man sich als LWB und auch als Jäger immer bewusst sein. Die Jäger in Deutschland sind meinen Erkenntnissen nach (man berichtige mich, falls dem nicht so ist) sehr gut ausgebildet (worden) und sollten daher (eigentlich) versiert im Umgang mit ihren Jagdwaffen sein.
  4. Jedenfalls extrem viel Text https://letsshootshow.de/wp-content/uploads/2019/01/190109-Referentenentwurf_3.WaffRÄndG.pdf Wer liest sowas schon durch?
  5. Und auch hier wieder mehrfacher Verstoss gegen die 4 Sicherheitsgrundregeln im Umgang mit Schusswaffen mit tragischer Folge. Ehrlich gesagt habe ich 0,0 Verständnis für den Jäger. Dieses Unglück wäre ein leichtes gewesen zu verhindern. Da hat meines Erachtens grobe Fahrlässigkeit nun ein Menschenleben gekostet, was nicht hätte sein müssen. @kulli Auch ein Jäger muss in seinen eigenen 4 Wänden fähig sein den Ladezustand seiner Waffen zu kennen und entsprechend damit sorgsam umzugehen. Merke, die meisten Schiessunfälle passieren mit vermeintlich ungeladenen Schusswaffen.
  6. Wird wohl so werden, wie es in der Schweiz schon lange der Fall ist. Möchte ich für mein AR 15 (M4) einen zusätzlichen Upper oder Lower haben, brauche ich dafür einen kostenpflichtigen Waffenerwebsschein. Gleiches gilt bsp. für einen zusätzlichen Schlitten/Verschluss, Griffstück oder Wechselsystem für Kurzwaffen. Ich vermute in Deutschland wird es dann wohl sehr ähnlich laufen. Einzig was wir (noch) nicht haben, sind irgendwelche vorgeschriebene Lauflängen für Schützen bei AR 15's (mindestens 40 cm) und Sear Cut Regel dieses Typs von Waffen. Mein Norinco M4 hat keinen Sear Cut und wäre somit in Deutschland verboten.
  7. Kenne ihn gar nicht, was ist an ihm so schlimm? Hasst er Grosskaliber, Halbautomaten bzw. LWB's oder was anderes?
  8. Also der Entwurf sieht doch ganz danach aus, als wolle man den legalen Waffenerwerb und Besitz durch Bürger in Deutschland gewaltig vermiesen! Die Überprüfung des Bedürfnisses in regelmässigen Abständen könnte wohl auch noch problematisch werden. Was ist bei Personen, die dann aus gesundheitlichen Gründen evt. nicht mehr so viel schiessen können? Zu Dekowaffen habe ich dieses Geschäft http://www.zib-militaria.de/epages/61431412.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61431412/Categories gefunden (man beachte den Text zum Entwurf). Ich vermute, Geschäfte die jetzt noch frei Dekowaffen und/oder Salutwaffen verkaufen, werden wohl bald empfindliche Umsatzeinbussen hinnehmen müssen.
  9. Ich habe mal das kantonale Waffenbüro angerufen und gefragt, wie es denn bei uns aussehen könnte? Als Antwort bekam ich dann, dass es wohl Spezialregelungen geben wird für Altbesitzer. Das mit 20 Plus Magazinen sei wohl so nicht klar wie es umsetzbar sei! Ende Mai wisse man mehr. Man sagte mir, es gebe sehr viele Halbautomaten mit 20 Plus Magazinen in der Schweiz, wie solle man da bestimmte Magazine registrieren/erfassen? Also alles etwas in der Schwebe bei uns.
  10. Mein Marlin Unterhebler 1894 in 44 Magnum, kann soweit ich weiss 11 Schuss in 44. Special aufnehmen (10 Schuss in 44. Magnum). Ist dies dann böse?
  11. Die spannende Frage bleibt, wie wird ein erkannter Verstoss dagegen geahndet? Bleibt es bloss bei einer einfachen Geldbusse oder muss man evt. als zusätzlicher WBK-Besitzer mit dem Entzug der WBK rechnen?
  12. Ich empfinde es sowieso eine Frechheit, dass die EU sich hier Kompetenzen rausnimmt, das Waffenrecht der Länder die diesem Club direkt oder indirekt (Schweiz u.a.) angehören, mittels "Zwangsmassnahmen" beeinflussen zu wollen. Waffenrecht und Waffenverordnung sollte immer Sache der einzelnen Länder/Staaten bleiben. Nie und nimmer, sollte da die EU überhaupt sich einmischen dürfen. Wie konnte es nur soweit kommen?
  13. Das mit der Magazinregelung von sog. High Capacity Magazinen ist etwas vom dämlichsten was man reinbringen konnte. Völlig sinnlos und nicht zielführend! Ausserdem traue ich dem Machwerk nicht, das ist ausbaufähig! In einem Jahr kann es dann heissen, bsp. alle Halbautomaten müssen verboten werden, wegen Vorfall X am Tag Y usw.
  14. Ich empfinde die Verschärfungen bezüglich Dekowaffen und Salutwaffen etw. seltsam. Braucht es das wirklich? Dekowaffen und Salutwaffen sind ja per sehr eigentlich keine Schusswaffen im herkömmlichen Sinne mehr, mit denen man scharfe Munition verschiessen kann. Ich weiss nicht, wer sich hier zusätzliche Erschwernisse ausgedacht hat und warum? Aus Langeweile oder aus Arbeitsbeachaffung heraus?
  15. Anderswo habe ich gelesen, dass Dekowaffen die vor 2016 unbrauchbar gemacht wurden, es hierfür Sachkunde und ein Bedürfnis braucht. Führen bzw. Transport von Dekowaffen nur noch mit Zertifikat. Ich bin vielleicht zu begriffsstuzig oder zu blöde als Schweizer zu begreifen, aber für mich sind Dekowaffen keine echten Schusswaffen und daher nicht gleich mit dieser Kategorie zu setzen. Eigentlich ist eine Dekowaffe in etwa so wie ein Stuhl, nämlich in dem Sinn keine Schusswaffe (mehr).
  16. Da würde man am liebsten schreien, Herr lass Hirn regnen! Da fehlem einem (fast) die Worte dazu! Ein Verein hat Vorbildfunktion dahingehend und muss Sicherheit im Umgang mit Schusswaffen auch vorleben und von ganz oben nach ganz unten. Das hat auch mit Verantwortungsbewusstsein zu tun. Im Jahre 2019 sollte das eine Selbstverständlichkeit sein! Wenn ich schon lese, hier macht jeder was er will, raufen sich mir die Haare zu Berge. Das geht eben nicht mit Schusswaffen bzw. deren Umgang damit. Blöde fahrlässige Unfälle sind so quasi schon vorprogrammiert. Traurig, dass offenbar dahingehend zu wenig Wert auf Sicherheit gelegt wird! Für mich absolut nicht verständlich und nicht entschuldbar.
  17. Am Schluss sind dann alle Schusswaffen verboten und mit Glück bleibt dann noch Airsoft übrig. Nein der Ansatz müsste eben ein anderer werden, jeder LWB müsste sich um die Verantwortung seiner bzw. ihm anvertrauten Waffen immer bewusst sein. Die meisten Unfälle mit Schusswaffen passieren mit vermeintlich ungeladenen Schusswaffen wie in diesem Fall. Die Gretchenfrage bleibt, wie schult man das Gewissen der deutschen LWB darauf, dass solche Sachen eben weitestgehend nicht (mehr) passieren? Ich vermute sehr stark, wäre der Verursacher dieses Malheurs entsprechend im Vorfeld geschult und sensibilisiert gewesen, wäre dies nicht passiert. Was also ist im Vorfeld falsch gelaufen? Ich appeliere immer an die Eigenverantwortung der LWB's im Umgang mit Schusswaffen. Im Zeitalter des Internets ist es auch nicht schwer da entsprechend Rat und Hilfe zu finden, wenn man will.
  18. Entschuldigung, kam mir gerade so in den Sinn. Gut das mit dem auf das wesentliche reduzieren evt. weggedacht, das geht ja auch ohne Kurs. Ich weiss natürlich nicht, wie sich diese Waffensachkurse von Verband zu Verband bzw. von Bundesland zu Bundesland unterscheiden?
  19. Müsste man halt konsequent in den Waffensackundelehrgängen dann auch so vermitteln.
  20. Hier https://www.swisswaffen.com/market/korriphila-hsp-701-9mm-luger-sehr-seltene-pistole/moitcpzf0okg gibt es einen Anhaltspunkt. Wobei der Wert natürlich auch davon abhängt ob jemand den bsp. bei egun als Verkaufsangebot angegeben Wert auch bezahlen möchte.
  21. Sollte glaube ich so heissen.
  22. Leider (wieder einmal mehr) Sicherheitsgrundregeln im Umgang mit Schusswaffen nicht befolgt. Zum guten Glück verfehlte das Geschoss den Kopf des Kindes, andernfalls wäre es jetzt höchstwahrscheinlich tot.
  23. Ich erinnere mich da an einen ehemaligen Alkoholiker aus Würselen, der sich seit einiger Zeit dumm und dämlich mit quasi nichts verdient.?
  24. Jenachdem schon bsp. im Kanton Jura oder Kanton Tessin als Nettomonatslohn ist es ein eher gutes Einkommen, aber bsp. im Kanton Zürich oder im Kanton Zug ist es eher ein durchschnittlich bis unterdurchschnittliches Einkommen.
  25. Unabsichtlich, hatte mich beim Tablet vertippt und es nicht bemerkt.
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