mühli
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Petition: "Nein - zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts..."
mühli antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Das zeigt mir erschreckenderweise, dass es den allermeisten deutschen LWB's offenbar egal ist bzw. sie es nicht für nötig halten die Petition zu unterzeichnen! Besorgniserregend dieses Desinteresse diesbezüglich, aber böse gesagt, Hauptsache das Bier steht im Kühlschrank und Fussball kommt regelmässig in der Glotze! -
Waffenfund in https://www.nordbuzz.de/welt/luebeck-polizei-oeffnet-wohnungstuer-beamte-sehen-laesst-staunen-zr-12793600.amp.html Lübeck.
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Petition: "Nein - zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts..."
mühli antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Kurz zusammengefasst, das ist erbärmlich-leider. -
Das ganze erscheint mir als ein unausgegorenes Flickwerk, mit noch möglichen bösen Überraschungen. Dies etwas drastisch ausgedrückt!
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Aus eigener Erfahrung, mit dem "Holzkoffer" als Schafthilfe zu schiessen ist nicht so angenehm-zumindestens in 7,63 mm Mauser. Man muss da etwas umständlich umgreifen, sonst kann es schmerzhaft werden. Da gibt es besseres meiner Meinung nach.
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Hier https://www.waffenboerse.ch/neues-gesetz bzw. https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/news/2019/2019-06-14.html#moreinfos-manual-tab-before-0 PDF (findet man auch beim scrollen nach unten-Dokumenationen) https://www.ejpd.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/waffenverordnung/vo-d.pdf Die Grafik sollte jetzt gehen bzw. man sollte jetzt die grafische Darstellung sehen.
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?!? Sorry verstehe ich nicht ganz.
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So sieht es jetzt dann bei uns (CH) aus.
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Ich will dich nicht aus deinen Träumen reissen, aber dir ist schon bewusst, dass es in wenigen Jahren bzw. spätestens 2022 zu noch massiveren Einschränkungen des Waffenrechtes seitens der EU kommen könnte. Dann ist diese 10 Jahre Bedürfnisregel wohl auch ein eher schwacher Trost. Mal abgesehen davon ob es dann wirklich so kommen wird mit dieser 10 Jahre bzw. 10 Jahre plus Bedürfnisregel, steht noch auf einem anderen Blatt bzw. in den Sternen. Ich würde euch natürlich diese Erleichterung von Herzen gönnen.
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War wohl ein Basler-Stadt Polizist https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/basler-polizist-nach-schuss-aus-dienstwaffe-leicht-verletzt-134682599 und die Waffe https://www.bazonline.ch/basel/stadt/basler-polizeiwaffe-faellt-durch/story/23175767 die sie führen.
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Bin mir nicht sicher, könnte möglich sein (war schon lange nicht mehr im Kanton Bern). Zumindestens stimmt es bei der Kapo Zürich, Aargau und Waadt-selbst so gesehen in den letzten 12 Monaten.
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Wieder https://www.police.be.ch/police/de/index/medien/medien.meldungNeu.html/police/de/meldungen/police/news/2019/06/20190628_1741_wangen_an_der_aareschussausdienstwaffegeloest einmal passiert, diesmal bei der Polizei im Kanton Bern.
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Für den Carbine M1 gebe es ausreichend 5er Magazine bsp. https://www.waffen-rabitsch.de/magazine-zubehoer
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Auf meine Heimat bezogen, bin ich da leider nicht (mehr) so optimistisch, wenn ich mal vergleiche, wie es noch 1999 gewesen ist. Das nationale Waffengesetz gibt es erst seit 20 Jahren und in diesem kurzen Zeitraum wurden ziemlich die "Schrauben" angezogen. Meine grösste Sorge wäre ein Verbot aller halbautomatischen Schusswaffen, also auch den meisten Pistolen, sofern nicht Einzellader oder Repetierer. Solch eine Gemeinheit seitens der EU, halte ich leider für durchaus möglich innerhalb der nächsten 10 Jahre. Das Ziel der EU-Eliten dürfte eigentlich längst klar sein, ein Totalverbot von Schusswaffen in privater Hand (mit vielleicht ganz wenigen Ausnahmen) und dies schon in den nächsten 20 Jahre-allerspätestens.
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Mir ist schon bewusst für den Moment, aber 2022 kommt der nächste Aerger dank der EU. Gibt eigentlich nur eine kleine Chance, Kündigung der Personenfreizügigkeit, Rauswurf aus Schengen oder so ähnlich.
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Dies gilt aber nur bsp. bei Erwerb eines Sturmgewehrs 57/90 um im Schützenverein damit zu schiessen nach dem 15.August. Dagegen könnten auch Sammler so ein Sturmgewehr 57/90 erwerben. Für mich persönlich bleibt alles so wie es ist, weil Altbesitzer/Altbestand (fett von mir markiert). Da ich meine nun verbotenen Halbautomaten per Waffenerwerbschein beim Händler erwarb, muss ich persönlich auch nichts nachmelden. Blöde gesagt, Schwein gehabt!
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In meiner Heimat als Vergleich, ist die neue Waffenverordnung https://www.ejpd.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/waffenverordnung/ber-d.pdf schon draussen.
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13. Juni 2017 ist der Stichtag.
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Nebenbei bei uns, die Linken https://www.blick.ch/news/politik/sp-nationalraetin-priska-seiler-graf-fordert-naechste-einschraenkung-armeepistolen-nur-noch-fuer-sportschuetzen-id15389098.html wie sie ticken-typisch SP-Frau!
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Könnte man dafür nicht eine Ausnahmebewilligung beantragen, weil Magazine kleiner als 20 gibt es meines Wissens nicht für die Tommygun? Alternativ ein Kandidat https://www.waffenschumacher.com/produkte/gsg-mp40-9x19/ welcher wegen dem Magazin gehen würde.
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Nein ist ein normaler 1894er. Ich beziehe mich nur darauf, was auf der Seite des von mir geposteten Links steht. Für die Richtigkeit des Berichtes kann ich natürlich nicht garantieren.
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Wichtige Infos https://german-rifle-association.de/degunban-umsetzung-der-eu-feuerwaffenrichtlinie/ Beim Punkt Unterhebler fehlt in der Aufzählung die .44 Magnum. Ich besitze einen Marlin Unterhebler in .44 Magnum mit Fassungsvermögen 10 Schuss. Ich habe es nicht ausprobiert, aber die kleinste Patrone die man damit verschiessen kann, wäre die .44 Russian und da gehen garantiert mehr als 10 Schuss rein. In .44 Special passen schon 11 Schuss. Bei den Pumpen sieht es je nach Fassungsvermögen auch ähnlich blöd aus.