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mühli

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  1. Mehr Gängelungen seitens eines Anforderungskatalogs der kaum mehr Spielraum lässt. Kurzum, der LWB soll entmündigt und entwaffnet werden in Bezug auf Halbautomaten.
  2. Auweia was für eine Katastrophe die sich da anbahnt. Die Haben echt einen an der Schüssel, wenn ich mir den geforderten Massnahmekatalog zu B7 ansehe. Aber wie sagte schon Asterix zutreffend, die spinnen die Römer!
  3. Na http://www.blick.ch/news/schweiz/von-schlampigen-soldaten-liegen-gelassen-sbb-sammeln-18-armee-waffen-ein-id4628592.html hier und bitte noch abstimmen beim Voting.
  4. In Abwandlung eines bekannten Liedes; Ich sprüh es an jede Wand, neue Schützinnen (gibt es das Wort überhaupt in weiblicher Form?) braucht das Land.
  5. Doch das geht bei Waffen. Es gibt in meinem Lande u.a. auch in Deutschland reine Sammler bsp. rote WBK, die Schusswaffen nur erwerben um sie dann in die Vitrine bzw. Tresor zu stellen, anzuschauen und nie damit zu schiessen. Kann man von mir aus verwerflich finden, ist aber nicht verboten.
  6. Echt toll umgesetzt http://emp-web-45.zetcom.ch/eMP/eMuseumPlus kann man jetzt die Waffen und Rüstungen des Museums online betrachten. Viel Spass dabei. Nachtrag: Ist noch im Aufbau. Hoffentlich kommen noch viele Bilder dazu.
  7. Das Waffengesetz in Deutschland steht und fällt mit dem Bedürfnisprinzip. Es ist quasi die erste und wichtigste Barriere die es zu überwinden gilt. Wobei ich denke, dass dies leider nicht möglich ist. Da müsste sich politisch schon ein gewaltiger "Rechtrutsch" ereignen. Aber eher wird Deutschland wieder eine Monarchie werden, als das Bedürfnisprinzip fällt. Vielleicht passieren doch noch Wunder, falls es gelingt ein Umdenken in den Köpfen der Parteien und Politiker zu "installieren."
  8. Der Täter war ein Idiot, es gab keinerlei Gründe in eine Menschenmenge hineinzuschiessen. Wer sowas mit einer scharfen Schusswaffe macht, ob mit Absicht oder nicht, ist wirklich nicht ganz bei Trost. Den Tod eines Menschen billigend in Kauf genommen, das war es, was er nun mit diesem Blödsinn erreicht hat.
  9. Das macht Angst, so wird und kann quasi via Hintertür man als LWB vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Sozusagen EU-Demokratur in reinster Form und Auslegung.
  10. Schweiz, nur Hohlspitzmunition fü KW's liegt nicht drin weil verboten, für Vollautos und Schallis braucht es eine Ausnahmegenehmigung. Ansonsten ist man frei bei den halbautomatischen Waffen, das zu erwerben was man möchte. Luxembourg und/oder die Niederlande solle je nach Betrachtungsweise und Hörensagen (noch) ein recht liberales Waffenrecht besitzen.
  11. Wie schon einmal erwähnt, Bedürfnisprinzip bei Schusswaffen braucht es keines. Dies zeigen zahlreiche andere Länder in Europa und anderswo, dass es auch ohne bestens geht. Nur der deutsche Gesetzgeber will es nun einmal so und leider wird es fast ein Ding der Unmöglichkeit werden, ihn vom Gegenteil zu überzeugen. Auch gewisse Verbände etc. profitieren ja vom Bedürfnisprinzip und sind sicherlich nicht freiwillig bereit dieses "Pfrund" einfach so aufzugeben. Grosses Manko dabei, wird einem aus welchen Gründen auch immer, ein Bedürfnis verweigert, ist erst einmal Essig in der Suppe bzw. es wird u.U. vorerst nichts mit dem nächsten geplanten Waffenerwerb. Na ja, das ist dann halt die Kehrseite der Medaille.
  12. Gibt es ja in meinem Heimatland und zwar bis dato ohne grossen Probleme. Um es mal ganz salopp zu sagen, man hat mehr Freiheiten als Waffenbesitzer. Ich kann und darf selber entscheiden ob ich die als XY gekaufte Waffe als Sammlerwaffe bsp. eine Parabellum P 08 bei mir zuhause verstaue und praktisch (fast) nie damit schiesse, oder ob ich besagte Waffe regelmässig schiesse. Ich bsp. habe eine kleine Beretta 950 B alias Jetfire in 6.35 Browning. Diese kleine Pistole ist wohl absolut untauglich als Schützenwaffe, habe sie aber gekauft, weil sie mir gefallen hat. Auch einen 9 mm Para Revolver, denn viele für absolut überflüssig halten für den Schützensport besitze ich, weil eben an kein Bedürfnis gebunden. In Deutschland muss ich hingegen Sportschütze/Sammler (die Jäger lasse ich der Einfachheit mal aussen vor) bzw. beides sein, um eine Schusswaffe zu erwerben. Einfach so eine Waffe kaufen, weil sie mir gefällt und verstauen oder damit schiessen, je nach Lust und Laune geht in Deutschland nicht. Das ginge nur, wenn das Bedürfnisprinzip wegfällt, aber das will glaube ich der deutsche Staat nicht.
  13. Ja aber in den USA ist auch das concealed carry plus eben das open carry gesellschaftlich und politisch viel breiter anerkannt als in unseren Landen.
  14. Siehe Schweiz, aber Führen einer SV sieht der Gesetzgeber, mit Ausnahmen, nicht vor. Es braucht vorallem regelmässiges Training, wenn man eine KW zur SV führt. Ich spreche aus eigener Erfahrung heraus aus meiner Mlitärdienstzeit. Ich denke der Gesetzgeber wird dabei nicht mitmachen wollen. Da müsste schon eine "Revolution" passieren, damit der Staat erlaubt, dass die Bürger auch KW's zur SV führen dürfen ohne grossen Ausnahmeregeln.
  15. mühli

    Durchschuss

    Auf Youtube und co. gibt es genügend Videos wo sowas an Gelatineblöcken/Modelierköpfen etc. nachgestellt wurde. Glaube auch, die einte oder andere Folge Mythbusters beschäftigte sich schon mehr oder weniger damit.
  16. Ich denke, viele Dekowaffenbesitzer bekommen diese einschneidenden Aenderungen gar nicht (richtig) mit und irgendwann kommt dann das böse Erwachen.
  17. Sowas http://www.mbertram.de/media/image/12518-1.jpgwäre dann wohl nicht mehr erlaubt-auswechselbares Magazin usw.
  18. Gibt mehrere Threads zum Thema, schau mal bsp. hier http://forum.waffen-online.de/topic/438900-silverster-mit-der-flinte-boellern/
  19. Die Waffe im gezeigten Video habe ich hier http://www.waffenostheimer.de/waffen-und-munition/deko-waffen.html bzw. hier http://www.waffenostheimer.de/parabellum-08-deko.html gefunden. Es herrscht wohl etwa Verwirrung zum Begriff Dekowaffe, wenn man sich die Beschreibung der Webseite mal durchliest.
  20. Scheint sich um eine nie schussfähig gewesene hergestellte Modellwaffe zu handeln, so wie ich das mittels Videobericht verstanden habe. Die Frage bleibt aber trotzdem im Raum, ob solche Modellwaffen dann erlaubt bleiben-schliesslich kann man das Magazin wechseln und den Abzug abschlagen. Da scheint es mir noch unklar zu sein
  21. Die spannende Frage, wird dann sowas zukünftig (noch) erlaubt sein oder verboten werden?
  22. Leute mal eine dumme Frage die mir seit längerer Zeit keine Ruhe lässt. Wieso muss/soll man Vorderladerwaffen zu Dekos umbauen? Wo ist da der Sinn dahinter? Wieso nicht einfach ein aus der Fabrik hergestellter Zinkdruckguss oder nicht schussfähig hergestellter originalgetreuer Nachbau einer Vorderladerwaffe bzw. Modellwaffe erwerben? Ich finde es jetzt schon sehr traurig, dass man gut erhaltene Originale zu Dekos umbauen lässt. Ich habe jetzt schon Mühe, wenn ich bsp. sehr schön erhaltene Parabellums 08er als Dekowaffe sehe, da blutet doch das Herz. Das ist eigentlich Vernichtung von Kulturgut um es mal ganz drastisch und böse auszudrücken.
  23. Na ja, wäre da nur nicht dieser störende Stift drin.
  24. Nebenbei: Mir kommen als selbiger Besitzer einer P08 alias S/42 Mauser die Tränen wenn ich sowas sehe. Sowas ist ein Frevel warum so ein Griffstück nicht als Ersatzteil bereithalten?
  25. Video zu dem Spiel http://www.prosieben.ch/tv/schlag-den-raab/video/155-spiel-3-harpune-schiessen-clip
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