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mühli

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Alle Inhalte von mühli

  1. Mir ist noch was aufgefallen. Ich habe ein 30 Schuss Magazin für ein AR 15 von CD-MAG und dort hat es wie ein Uhrzeiger mit Pfeil drauf und bei mir steht 09. Glaube das bezieht sich auf das Herstellungsjahr 2009. Dann habe ich noch ein originalverpacktes Tapco 30 Schuss Magazin und dort ist auch dieser Uhrzeiger mit Pfeil drauf und es steht ebenfalls 09, was wohl ebenfalls Herstellungsjahr 2009 darstellen soll. Ist ja relevant in Deutschland wegen dem Kaufdatum. Falls ihr ebenfalls ein CD-MAG oder ein Tapco habt, schaut mal auf die Uhrzeiger drauf.
  2. Mal ein positives Beispiel. Dieses Video (siehe unten) ist der Hammer, jedoch in Mundart! Sowas müsste es auch in Hochdeutsch geben! Das ist sie https://mobile.twitter.com/CamilleLotheZH/ und dieser Beitrag https://www.bazonline.ch/schweiz/standard/eu-waffenrichtlinie-ist-eine-untaugliche-terrorabwehr/story/27324902 kann man auch so auf Deutschland ummünzen sozusagen.
  3. Hier mal ein Lehrstück https://www.blick.ch/news/politik/abstimmungskampf-so-aggressiv-wie-nie-waffenfreunde-schiessen-scharf-id15276766.html wie in meiner Heimat die "Linkspresse" (der Blick bzw. Ringier-Konzern ist sehr links) uns, sprich die LWB's und Gegner der geplanten Verschärfung des Waffenrechtes in den sprichwörtlichen Cacao ziehen möchte. Im Blick ist bisher kaum bis nie ein Pro-LWB bzw. Ein Pro-Bericht der positiv gegen die Verschärfung des Waffenrechtes berichtet, in den letzten Wochen erschienen. Der Blick tut (fast) alles die Gegner der Waffengesetzverschärfung in ein schlechtes Licht zu rücken! Ich denke in Deutschland wäre es mit Spiegel, Focus und co. ähnlich, wenn man in Deutschland über diese für uns doch wichtige Vorlage abstimmen dürfte.
  4. Und gleich noch ein weiterer Schiessunfall https://m.20min.ch/panorama/news/story/bub--4--erschiesst-schwester-mit-kopfschuss-14181620 aus den USA.
  5. Aus USA https://amp.blick.ch/news/ausland/unfall-auf-us-parkplatz-vater-schiesst-tochter-ins-bein-beim-windelwechseln-id15272994.html
  6. Ich fürchte in ein paar Jahren wird die EU bzw. deren ausführende Organe nur noch KK bis maximal 22. Magnum zulassen, wenn es weiter geht wie bisher. Dies würde dann heissen, sämtliche Grosskaliberwaffen bzw. deren Kaliber könnten verboten werden. Hoffentlich kommt es nicht soweit!
  7. Ja so ein Bedürfnisgrund ist rein theoretischer Natur. In der Praxis sieht es so aus, mit dem Antrag zum Waffenerwerbschein kann man pro Waffenerwerbschein 1-3 Waffen angeben, die man kaufen möchte. Es wird allerdings in der Praxis nicht überprüft ob der Antragssteller, Jäger, Sammler oder Schütze ist. Man muss dies auch nicht sein bsp. bei einem erstmaligen Kauf einer Waffe oder mehrerer Waffen.
  8. Sicher? Wenn bei jemandem Schizophrenie festgestellt wird, ist er dann im Sinne des Waffengesetzes noch zuverlässig? Ich frage ja nur.
  9. Was wenn der Seelenklempner einen negativen ablehnenden Entscheid ausstellt? Kann vielleicht schon reichen, Antragsteller ist gerade in laufender unschöner Scheidung, Seelenklempner weiss dies und stellt dem Antragsteller nicht genügende seelische Ausbalanciertheit oder sowas fest. Voilà aus ist es mit der Zuverlässigkeit bzw. dem positiven Bescheid für den legalen Waffenerwerb. Fragt sich auch ob man bei einem negativen Entscheid einen Rekurs bzw. ein Gegengutachten einreichen darf? Selbst wenn das möglich wäre, kämen für den Antragsteller nicht unerhebliche Kosten auf ihn zu.
  10. Stelle etwas aus einen andern Forum rein, bitte um Verständnis. Der Fahrplan steht:
  11. Ja etwas zumindestens. Seit 2002 darf man doch in Deutschland Hohlspitzgeschosse bzw. diese Munition für sog. Kurzwaffen (Revolver und Pistolen) wieder legal erwerben. In der Schweiz lief es umgekehrt, seit 2002 verboten, mit Ausnahme von Gewehrmunition (bsp. Hohlspitzgeschosse für Jagdgewehre/Kaliber) sind bei uns erlaubt.
  12. War in der Bundesrepublik Deutschland sprich die Zeit nach 1945, nicht die erste grosse Verschärfung des Waffenrechtes 1972 oder 1974 (aus der Erinnerung heraus)?
  13. Was mir an der ganzen Debatte auffällt bzw. der Trick der EU ist, die Exekutive in dem Fall EU-Richtlinien, erklärt einfach bestimmte Waffen bzw. Waffenkategorien zu verbotenen Waffen. Dies ist ein ganz mieser und gemeiner Trick. So kann man stückenweise nach Salamitaktik immer mehr Waffentypen verbieten, bis am Schluss kaum bzw. nichts mehr übrig bleibt. Der LWB kann dann schauen, was er macht, wenn seine Waffe/n plötzlich in die Kategorie verbotene Waffen reinrutscht! Ein ganz perfides Spiel was da mit den LWB's gespielt mit, mit Endziel Totalentwaffnung wahrscheinlich!
  14. Hier https://www.nau.ch/news/europa/suizidrevolver-von-vincent-van-gogh-wird-in-paris-versteigert-65504207
  15. Ich denke was sich die EU (noch) nicht getraut zu sagen bzw. zu verabschieden, ist ein Totalverbot aller Waffen bzw. der Erwerb und Besitz von Schusswaffen in Bürgerhand (vielleicht von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen) in den Ländern der EU und deren "Querableger" via Schengen-Dublin. Ich rechne damit, dies könnte schon 2030 oder sogar früher passieren.
  16. mühli

    Das nächste Verbot

    Wenn das wirklich durchkommen sollte mit dieser Forderung von alles über 6 cm Klingenlänge hundepfui, dann zweifle ich ernsthaft am gesunden (Menschen)Verstand dieser Regierung bzw. Pistorius und co.
  17. mühli

    Das nächste Verbot

    Ist man dann zukünftig ein "Verbrecher" in Deutschland, wenn man bsp. ein Messer mit mehr mehr als 6 cm bsp. für eine Wanderung in der sächsischen Schweiz mitnimmt? Für Apfel schälen ist so ein Messer über 6 cm Klingenlänge schon etwas praktischer.
  18. Oha sehr gerne, die Geschichte hört sich interessant an! Wenn nötig, kann der betreffende User ja anonymisiert werden.
  19. Ich weiss jetzt nicht ob das Satire ist, aber so richtig lachen kann ich nicht darüber.?
  20. Ich frage mich die ganze Zeit, wie man eine geladene Pistole im Waffenkoffer in den Stand mitnehmen kann und es offenbar nicht bemerkt, bis es bumm macht? Hat der Unfallverursacher, die Pistole schon letztes mal vom Stand geladen im Waffenkoffer mit nach Hause mitgenommen und ohne Kontrolle später wieder geladen mitgenommen? Hat er die Waffe Zuhause vor dem Standbesuch bewusst oder unbewusst geladen und fahrlässig in den Waffenkoffer gelegt ohne Kontrolle vor dem Standbesuch? Fragen über Fragen? Eigentlich sollte der gesunde Menschenverstand einem LWB sagen vor dem betreten einer Schiessstätte, dass man seine Waffe/n im Waffenkoffer usw. stets ungeladenen zu halten hat.
  21. Auweia da hat der betreffende Unfallverursacher Fehler gemacht, die ohne weiteres hätte vermieden werden können. Wäre noch interessant zu wissen um welche Art/Typ von Pistole es sich dabei gehandelt hat.
  22. In der Schweiz bzw. alten Eidgenossenschaft schon und dies je nach Region seit Jahrhunderten. Unser Milizwesen bzw. unsere Armee ist aus diesen Ursprüngen entstanden. Freie Bürger durften Waffen besitzen und tragen.
  23. Jetzt auch bei https://m.20min.ch/schweiz/tessin/story/tessiner-polizist-schiesst-sich-in-den-arm-12650344 uns passiert.
  24. Ich kenne einen bekannten Fall, war aber keine Willkür. Zur Erinnerung https://www.srf.ch/news/schweiz/urteil-des-bundesgerichts-nicolas-blancho-erhaelt-keinen-waffenerwerbsschein
  25. Die modernen Plastikmagazine schon, aber sowas komplexes wie ein 08 Trommelmagazin eher nicht. Ich besitze ein sehr langes 32 Schuss Magazin für eine Star MB was relativ selten ist, sowas findet man nicht so einfach!
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