

mühli
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Noch vor wenigen Jahren war bei vielen Kantonspolizeien und Stadtpolizeien Pflicht, wer als Mann Polizist werden wollte, musste erfolgreich die Rekrutenschule bestanden haben und diensttauglich sein. Da jedoch die Armee verkleinert wurde in den letzten Jahren und es auch bei uns nicht mehr ausreichend bzw. genügend fähige Anwärter für den Polizeiberuf sich finden lassen, hat man diesen Punkt weggelassen.
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Ja hast recht. Ich habe prompt übersehen, dass auf den ersten Vorfall vor einer Woche sich dies bezogen hatte.
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Zitat aus dem geposteten Link der Mainpost: Schon wieder eine unbeabsichtigte Schussabgabe mit einer vermeintlichen ungeladenen Waffe. Leider auch hier die Frage, warum zeigte die Mündung auf den Kollegen und warum waren die Finger am Abzug, in dem Moment wo sie nicht hätten sein sollen? Die zweite Frage die sich mir stellt, hapert es irgendwo/irgendwie in der Ausbildung dort mit der Dienstpistole? Jedenfalls wieder so ein tragischer Vorfall bzw. Unfall, der ohne weiteres vermeidbar gewesen wäre. Ich wiederhole mich, aber es zeigt einmal mehr, die meisten unbeabsichtigten Schussabgaben passieren mit vermeintlich ungeladenen Waffen. Der Grundsatz gilt auch hier, jede Waffe gilt als geladen zu betrachten, bis man sich vom Gegenteil überzeugt hat.
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Das ist zynisch, mit dem Argument könnte man im Extremfall auch argumentieren, Einzellader reicht, wieso Mehrlader für die Jagd etc.?
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Jagdwaffe geladen im Auto WBK und JS weg
mühli antwortete auf ZaphodBeeblebrox's Thema in Waffenrecht
WO at it's best! ? Entschuldigung musste sein, einfach zu köstlich. -
Jagdwaffe geladen im Auto WBK und JS weg
mühli antwortete auf ZaphodBeeblebrox's Thema in Waffenrecht
Ich habe mir mal wesentliche Dinge herausgepickt und dies gilt für alle LWB's egal ob Jäger, Schützen oder Sammler. Alkohol trinken vor dem Schiessen halte ich für sehr sehr bedenklich. Das kann auch schnell mal in die Hose gehen. Was gar nicht geht ist das überstreichen des Laufes oder richten des Laufes einer Schusswaffe bzw. der Mündung auf (einen) Menschen. Das ist für mich selbstverständlich, dass man dies in einem Schützenstand nicht macht und es bleiben lässt. Zeigt die Mündung der Schusswaffe auf einen Menschen und es macht bumm ob gewollt oder ungewollt spielt keine Rolle, ist fertig mit lustig und zwar augenblicklich. -
Was ich mich frage ob das ganze dann kostenpflichtig sein sollte und falls Ja ob die Kosten dafür verhältnismässig im Rahmen liegen?
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Nicht nur, ich dachte da bsp. auch an die USA. Zig Leute haben dort eine Beretta 92 Zuhause, weil sie evt. die Die Hard Filme bzw. Lethal Weapon Filme mochten und Bruce Willis/Mel Gibson meistens eine Beretta 92 führten. In Deutschland ist auch eine Mauser C96 möglich, aber zugegeben umständlicher über eine rote WBK mit passendem Sammlergebiet oder mit WBK grün mit entsprechender Disziplin dazu.
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Ganz ehrlich Schusswaffen sind doch sowas wie "Spielzeuge für Erwachsene." Ganz viele haben bsp. eine Waffe Zuhause nach dem Haben wollen Prinzip, weil sie genau diese Waffe in einem Film/Computerspiel irgendwo (in meinem Fall bsp. eine Mauser C96 die ich dann unbedingt haben wollte) gesehen bzw. gespielt haben.
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Ich verstehe nicht, wieso man einfach eine Altbestandsregelung macht, welche möglichst einfach und ohne grossen Aufwand bewerkstelligt werden kann. Entschuldigung aber Dekowaffen auf WBK? Dekowaffen sind ja per se keine scharfen Schusswaffen (mehr). Wieso will man quasi "zerstörtes Altmetal" unbedingt auf eine WBK nachträglich eintragen oder soll es sowas wie eine WBK light/leicht dafür geben?
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Nebenher: Bei uns gab es eine Pressekonferenz zum Thema von Bundesrätin Karin Keller - Sutter und zwar hier https://www.blick.ch/news/politik/erste-medienkonferenz-der-neuen-bundesraetin-um-13-30-uhr-so-verteidigt-karin-keller-sutter-das-eu-waffenrecht-id15168772.html (auf das Video klicken zur Pressekonferenz, es wird in hochdeutscher Sprache gesprochen). Hier https://m.20min.ch/schweiz/news/story/karin-keller-sutter-zur-eu-waffenrichtlinie-22449462 sind die Leserkommentare innert kürzester Zeit geradezu explodiert. Schade gibt/gab es in Deutschland keine Pressekonferenz von einem hohen Vertreter der Regierung dazu.
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Man könnte im Notfall das AR 15 durch einen Büma zu einem Repetierer umbauen lassen, aber wer will das schon?
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Jetzt in der https://www.blick.ch/news/schweiz/westschweiz/beim-waffenplatz-in-biere-vd-rekrut-in-den-fuss-geschossen-id15154865.html CH-Armee, der berühmte Schuss hat sich gelöst.
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Dazu eine kleine Anekdote. Zu meinem M4 gab es vom Hersteller aus ein 10 Schussmagazin dazu beim Kauf der Waffe. Seit Jahren ist dieses 10 Schussmagazin noch original verpackt und ich habe es bisher noch nie benutzt und habe es auch nicht vor es zu benutzen. Wozu auch? Ich hoffe, dass dieses Magazingurkensalat in meiner Heimat nicht kommt. Reicht schon, wenn ich dann für diverse Ausnahmegenehmigungen von 150 Franken bezahlen muss. Na ja Ende Mai bin ich dann hoffentlich schlauer dahingehend.
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Gedoppelt sorry.
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Erinnert mich an, so wenig Waffen wie möglich im Volk.
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Sowas wie eine kalte Enteignung für mich. Du darfst zwar besitzen, aber praktisch kaum mehr veräussern. Sprich, wenn es keine Käufer mehr gibt bzw. dann kaum/keine Nachfrage, (mehr) verlieren die Besitztümer massiv an Wert.
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Na ja in Deutschland wird leider ja von vielen Menschen bzw. vom Staat aus das Recht Schusswaffen zu erwerben bzw. zu besitzen, als (besonderes) Privileg angesehen, wessen im Verhältnis eher generell nicht vielen Menschen zugesprochen werden darf. Einfach so eine Schusswaffe in Deutschland des habens wollens zu besitzen ohne Verpflichtungen, will der deutsche Staat ja dem Bürger nicht zutrauen bzw. genehmigen!
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Ich habe mal geschaut was so Dekowaffen/Salutwaffenn kosten können bsp. hier http://www.zib-militaria.de/epages/61431412.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/61431412/Products/90709 4400 Euro (ausverkauft) oder hier Salutwaffen http://buechsenmacherei-koegel.de/shop/artikel/31 für 3450 Euro sind ja kein Pappenstiel! Sollte dann sowas plötzlich nicht mehr so rechtmässig ohne Probleme erlaubt sein, könnte man unter Umständen sehr viel Geld verlieren. Ich würde mich ehrlich gesagt wohl in den Ar### beissen, würde es mich selber betreffen. Ein paar Waffen dieser Kategorie/n im Besitz und voilà im schlimmsten Fall können dann mehrere Tausend Euros futsch sein. Ich verstehe darum die Aufregung.
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Ja ist mir selbst klar, hätte besser noch nicht hinschreiben sollen.
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Danke man lernt nie aus. Dann besteht bei UHR's mit Röhrenmagazin solange sie nicht halbautomatisch sind ja keine Gefahr.
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Das würde dann aber auch für UHR's mit Röhrenmagazin gelten-oder? P.S: Gibt es überhaupt Selbstladeflinten mit Röhrenmagazin? Bei Selbstladeflinten kenne ich nur welche mit extern ansteckbarem Kastenmagazin bsp. Saiga.
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Blöde Frage, aber wäre sowas (siehe Video) noch frei erlaubt oder bräuchte es dann auch Bedürfnis dafür?
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Genau so sehe ich das auch. Kann kein Bedürfnis nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden, heisst es dann wohl abgeben. Wahrscheinlich wird es dann irgendeine Frist geben, in dessen Zeitraum dann mögliche Bedürfnisse bei Salutwaffen und/oder Dekowaffen den Behörden vorgelegt werden müssen. Nach Ablauf der Frist, wird es dann wohl empfindliche Strafen bei zu späten Bedürfnisanträgen etc. geben.