Zum Inhalt springen

mühli

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    21.423
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von mühli

  1. Ja stimmt, da ist mir ein peinlicher Fehler unterlaufen. Jedenfalls ist es interessant auf egun zu sehen, was da teils für Preise angeboten bzw. geboten werden diesbezüglich.
  2. Die Folgen vom ganzen, kann man bereits jetzt sehen auf egun. Da werden PPSH 41 Trommelmagazine für "Traumpreise" eingestellt. Mir ist aufgefallen, dieser Fabio42 https://www.egun.de/market/item.php?id=7768838#img veräussert derzeit einige Glockmagazine mit hoher Magazinkapzität. Fragt sich nur, wer das dann kauft? Der Markt reagiert halt wohl jetzt darauf, Angebot und Nachfrage!
  3. @Schwarzwälder Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber in Deutschland gibt es halt ein sehr restriktiv ausgelegtes Bedürfnisprinzip für gewisse Bereiche im Waffenrecht vom Gesetzgeber aus. Anders als bsp. Österreich gibt es in Deutschland kein vom Staat anerkanntes Grundbedürfnis für Waffenerwerb zwecks Selbstschutz für Zuhause. Auch schränkt das deutsche Bedürfnisprinzip bestimmte Waffen aus oder erschwert sie sehr für den Waffenerwerb und Besitz. Ich hätte mir in Deutschland wohl kaum eine DDR-Makarov so kaufen können einfach zwecks zum haben wollen, sondern hätte bsp. mit WBK-Grün erst einmal ein Bedürfnis für diese nicht gerade schiesssportlich typische Pistole gut begründen müssen oder so ähnlich! In Deutschland ist das politisch schlichtwegs nicht gewollt, dass die (angehenden) LWB's Waffen einfach so für Zuhause bzw. Grund für den Selbstschutz erwerben und besitzen dürfen. Solange die politischen Verhältnisse so sind wie sind in Deutschland, eine rasche Änderung sehe ich nicht herbeikommen und der deutsche Gesetzgeber am sehr restriktiv ausgelegten Bedürfnisprinzip festhält, wird wohl das Waffenrecht eher verschärft als erleichtert werden. Auch traue ich es der jetzigen deutschen Regierung sogar zu, wenn es nicht bald drastische und einschneidende Veränderungen in der politischen Landschaft gibt, in baldiger Zukunft ein Grosskaliberverbot bzw. ein Erwerbsverbot und schlussendlich Besitzverbot von grosskalibrigen Waffen zu beschliessen. Notfalls auch gegen sämtliche dagegen einwendende Widerstände! Konklusion: Wenn man wirklich in Deutschland ein besseres Waffenrecht haben möchte, müsste erst einmal dieses unsäglich restriktiv ausgelegte Bedürfnisprinzip weg, aber dies wird wohl fast unmöglich sein bzw. werden!
  4. Ich glaube nicht, dass das geht mit Schusswaffen führen als Hilfspolizist in Deutschland. Schusswaffen zu führen wird in Deutschland wohl weiterhin den echten Polizisten vorbehalten bleiben und evt. einigen Ordnungsämtern bzw. deren ausführende Organe je nach Landkreis/Bundesland.
  5. Das wird in Deutschland garantiert nicht funktionieren bzw. die Obrigkeit zulassen. Vielleicht schon was gemeinnützige kostenlose Arbeit bzw. Wohltätigkeitsarbeit anbelangt in irgendeiner Form, aber sicher nicht im Gegenzug für den Erhalt irgendwelcher waffenrechtlichen Vorteile, salopp gesagt. Eher friert in Deutschland komplett der Rhein zu, als dies passieren dürfte.
  6. Da ist ein Fehler drin, erst ab 0,08 Joule gilt es mit dem Verbot von Vollautomaten für Softairwaffen.
  7. Hmm könnte aber gut möglich sein, dass die SPD wird (leicht) steigen könnte in baldiger Zukunft. Ich fürchte nämlich, dass zahlreiche Neubürger bzw. "Neudeutsche" die SPD wählen werden.
  8. Bei mir gab es quasi vorab Weihnachten Ende November an der landesinneren Waffenbörse. Eine Astra Constable in 7,65 mm Browning und eine DDR-Makarov (Bilder dazu sind in der Waffensammeln Allgemein Rubrik zu finden) kamen hinzu.
  9. Etwas provokant gefragt, nur was nützt dies, wenn die EU gegebenenfalls 2022 ein Verbot aller Halbautomaten fordert und wohl spätestens 2027 ein GK-Verbot (Grosskaliber) haben möchte? Wird man dann eine "deutsche Lösung" für dies finden?
  10. Wird hier (Teil 1 und Teil 2) erklärt u.a. vollautomatische Airsoftwaffen werden nun verboten.
  11. Das mit den HA wurde u.a. kürzlich in Österreich geändert und es stehen einem jetzt deutlich mehr HA zur Auswahl. Für Waffenrechtsfragen bezüglich Österreich würde ich mich https://www.pulverdampf.com/viewforum.php?f=20 hier wenden.
  12. Kann man eigentlich ab Januar 2020 mit der Veröffentlichung im Bundesblatt rechnen, damit dann jeder die entgültige Fassung dieses Pamphlets nachlesen und interpretieren kann?
  13. Frage mich gerade, falls dies dann gesetzlich werden sollte die Schiesspflicht nachzuweisen, wird man gegebenenfalls gebüsst, wenn man vergisst den Stempel eintragen zu lassen vor/nach dem Schiessstandbesuch bzw. gibt es eine Zusatzgebühr für nachträgliche Stempelungen? Sollte vielleicht doch eher freiwillig bleiben, sonst könnte der Gesetzgeber auf blöde Ideen kommen, da zusätzliche mühsame "Schikanen" einzubauen. Nur meine Meinung dazu als Aussenstehender.
  14. Einen Prominenten kenne ich, der sogar schon seine Pump Gun zeigte. Der Schweizer Sänger Chris von Rohr zeigte vor Jahren mal seine Pump Gun mit Pistolengriff in einer CH-Talkshow. Ich bin überzeugt es gibt auch deutsche Prominente, egal ob Sänger, Schauspieler etc. die legal Waffen besitzen, aber sich öffentlich dazu nicht bekennen (können). Dies wohl aus berechtigten Gründen, schon alleine wegen der Mainstreampresse die das sonst negativ ausschlachten würde.
  15. Den goldenen Schuh oder die goldene Birne bzw. Himbeere!
  16. Auweia, das wären ja über 1000 Euro! Wäre ich an der Stelle, würde ich mich an die zuständigen Behörden wenden ob es da nicht doch noch sinnvolle Lösungen/Lösungsansätze geben könnte? Einfach so mal über 1000 Euro zu "verbraten" finde ich der Wahnsinn!
  17. Wobei ich gelesen habe, dass die Salutwaffen die auf Vollautomaten beruhen, verboten sind bzw. werden, siehe hier https://www.all4shooters.com/de/shooting/waffenkultur/waffenrecht-2019-bundestag-waffengesetz-beschlossen-magazine-verbot-beduerfnis-aenderungen/ Zitat daraus:
  18. Ja stimmt war wohl ein blödes Beispiel, ich bezog dabei auch andere Länder wie u.a. die USA da rein. Kommt aber so wohl wirklich nicht gut an. Bei Leihwaffen gibt es halt das Problem, es hat meistens nur eine begrenzte Auswahl davon. Die die man vielleicht ohne Reservierung spontan möchte, ist evt. gerade durch einen anderen Schützen besetzt. Kommt noch hinzu, falls man einen "Exoten" schiessen möchte, ist vielfach genau dieser "Exot" nicht verfügbar oder im Bestand als Leihwaffe.
  19. Tolles Vorbild echt, solche Menschen bereichern uns ungemein (Sorry für den Zynismus, musste aber sein). Ihm scheint wohl nicht bewusst zu sein, dass es auch Menschen gibt, die aus Faszination, interessanter Technik, spezielles Design, wegen Bekanntheit aus Film und Fernsehen usw. bsp. eine Beretta 92 FS (man denke da nur an die Stirb Langsam Reihe von Bruce Willis) so eine Waffe in echt besitzen zu wollen und zu möchten. Daran denkt er wohl nicht! Wer mehr was auch an Geschichte und etwas aussergewöhnlichem Aussehen Interesse hat, möchte evt. eine Mauser C96 besitzen, die man auch aus dem Computerspiel Battlefield 1 bestens kennt. Es gibt da so ein Buch was heisst, Faszination Waffe von Arne Niederbacher. Dies sollte dieser Typ einmal lesen! Es geht ja nicht nur um das Schiessen, sondern weil es einem gefällt, eine/mehrere Waffe/n besitzen zu dürfen. Schlichtwegs aus Spass an der Freude, einen für viele Menschen einfach faszinierenden "Gegenstand" von dem es extrem viele Varianten gibt, besitzen zu dürfen und sich daran zu erfreuen.
  20. Na ja zumindestens hätte man ja schreiben können, dass das ganze etwas unausgegoren sei und man mit dem derzeitigen Ergebnis nicht wirklich zufrieden ist. Denke so wäre es besser gewesen.
  21. Traurig finde ich die Stellungnahme, offenbar gibt man sich zufrieden!
  22. Morgen Freitag https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/19/984/41.html;jsessionid=A23D82D5919AAB43BA482CC5AC38BCBF.1_cid382?nn=4352768#top-41 (Top 41) im Bundesrat, die Sitzung sollte ab 9.30 Uhr https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/984/to-node.html?cms_topNr=41 beginnen.
  23. In Österreich ist es ein anerkannter Bedürfnisgrund eine Waffe für den Selbstschutz für Zuhause zu erwerben. In der Schweiz darf man seine persönliche Dienstwaffe vom Militärdienst nach Beendigung der kompletten Dienstabsolvierung/Dienstpflicht ins Privateigentum übernehmen unter gewissen Voraussetzungen. Habe ich gemacht und somit ist meine geführte P 75 Dienstpistole aus meinen Armeezeiten in meinem privaten Besitz übergegangen und das ganz legal. In Deutschland weiss ich jedoch nicht ob der dortige Gesetzgeber bsp. das österreichische Modell anerkennen würde als Bedürfnisgrund, ich zweifle erheblich daran.
  24. Hmm St. Floriansprinzip halt, wobei die Unterteilung in Jäger, Sportschützen und Sammler plus deren WBK's inklusive Mischvarianten davon, dies zusätzlich etwas fördert. Schlussendlich sollte man sich einfach nur als LWB sehen, egal was man ist um gemeinsam gegen Verschärfungen anzukämpfen.
  25. Ja in etwas abgeschwächter Form, wobei der Blick auch Leserkommentare zulässt bei heiklen Themen wie bsp. Migration, Asyl, Ausschaffung etc. Die Bild hatte früher (2 Jahre plus) im Internet auch eine Leserkommentarfunktion, wurde leider aber abgeschafft.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.