

mühli
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Wobei Achtung beim Versand wegen Postzoll. Nebenbei weiss ich nicht wie die Ausfuhrbestimmungen bei solchen Magazinen sind? Könnte zumindest unangenehme Fragen geben und teuer wird es ausserdem für den Empfänger, wenn der Postzoll zufälligerweise die Sendung aufmacht und kontrolliert. Angenommen man wird beim Grenzoll mit dem Auto "erwischt" mit den Magazinen, könnte es auch da ein unangenehmes Prozedere geben. Lieber vorab mit Fachstellen dafür bsp. EJPD (eidgenössisches Justiz-und Polizeidepartement) anfragen wegen Export von privat aus Deutschland in die Schweiz.
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Zum Vergleich: So macht es bei uns der SSV https://www.swissshooting.ch/de/news/aktuelles/2020/05_mai/corona-schutzkonzept-genehmigt/ bzw. https://www.swissshooting.ch/de/news/aktuelles/2020/05_mai/corona-schutzkonzept-genehmigt/ plus https://www.swissshooting.ch/media/17650/schutzkonzept-ssv_2020-05-05.pdf sowie https://www.swissshooting.ch/media/17662/faq-ssv-schutzkonzept-coronavirus.pdf
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Was mich mal interessiert, was ist wenn man zum Büma seines Vertrauens geht und ihm sagt, er solle ein neues 10er Magazin für den Halbautomaten XY komplett neu konstruieren/bauen, weil es standardmässig für diesen Halbautomaten XY (bsp. Tommygun) keine 10er Magazine gibt? Ist sowas möglich bzw. machbar und wenn Ja, ist das sehr teuer? Mann müsste natürlich noch Details abklären bsp. ob der Magazinkörper aus Kunststoff oder Metall sein soll usw. Vielleicht gibt es in Deutschland ja schon einige Bümas, die sich darauf spezialisiert haben auf Kundenwunsch entsprechende 10er Magazine neu zu konstruieren bzw. zu bauen auf Nachfrage oder bieten schon welche an für bestimmte Halbautomaten?
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politik Unsere Jugend ... - ist nicht so schlecht wie wir immer denken
mühli antwortete auf speedjunky's Thema in Waffenlobby
Carolin Matthie ist bekannt, Stichwort Schreckschusswaffen- 20 Antworten
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Es wäre toll, gebe es hie und da eine Klassikersparte. Dabei können bsp. Pistolen wie die 08, C96, Walther PPK, Sig P 210, Colt 1911 usw. gezeigt werden und bei Revolvern sowas wie ein S&W 1917, Colt SAA etc. Es wäre gut, die Videos nicht gerade in der Form wie oftmals von Jörg Sprave zelebriert zu bringen, sondern etwas "unaufgeregter."
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Es war offenbar vom deutschen Gesetzgeber bzw. nicht erwünscht, eine pragmatische grosszügige Altbesitzregelung zu finden, wie analog der Schweiz. In meinem Heimatland gab es dahingehend ja ein Stichdatum bis wann man Halbautomaten erwerben darf unter normalen Bedingungen und die grossen Magazine dazu. Das ist der Grund, warum ich bsp. Glock 17 Schussmagazine im Ruger PC9 ganz legal benützen und vor allem weiterhin ohne grosses Aufwand erwerben darf. Ich bin überzeugt, sowas wäre auch in Deutschland möglich gewesen, wurde bedauerlicherweise nicht so umgesetzt. In Österreich gab es meines Wissens auch eine eher freundliche Altbesitzregelung. Eine faire und möglchst liberale Altbesitzregelung hätte man auch in Deutschland einführen müssen. Jetzt hat man ja das Problem wegen dem Kaufdatum der Magazine. Wer hat schon Kaufbelege seiner einstmals erworbenen Magazine? Ich selber jedenfalls nicht (mehr) und viele andere LWB's ja auch nicht (mehr).
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Darum habe ich eine Astra 5000 bzw. Constable, dieser Walther PP/PPK Klon hat ein schönes Beavertail.
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Hygiene in den Schützenhäusern - Coronavirus auch auf Wettkämpfen in Schach halten
mühli antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Soweit ich in Erinnerung (mal gelesen) habe, kam damals die spanische Grippe in 3 grossen Hauptwellen von 1918-1920. Könnte vielleicht ähnlich verlaufen wie vor rund 100 Jahren! -
Ojemine wie komme ich auf Nürnberg, Stuttgart ist doch noch ein Stückchen davon entfernt. Hätte ich eigentlich vom Dialekt merken sollen. Mea Culpa, Asche über mein Haupt. Mir fehlte im Beitrag einfach jemand der sagte, dass das Schiessen Breitensport in Deutschland ist und sehr populär landesweit oder so ähnlich ausgedrückt.
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Upps sollte natürlich grösserer heissen und nicht grösseres.
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Soweit ich im Beitrag gesehen habe, war das ein grösseres sehr traditionsreicher Verein in Nürnberg gewesen. Sogar ein 3-maliger Weltmeister kam zu Wort.
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Gerade sehr frisch und Roman Grafe kommt natürlich auch vor!
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Thema haben wir bereits schon.
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Ich persönlich weiss von einem Fall, wo jemand vor ein paar Jahren ein Schreiben bekam nach dem Antrag für den Waffenerwerbschein, dass er zuerst ein Gutachten ablegen muss, was seine geistige Gesundheit positiv bejaht. Es gab damals den Verdacht auf eine geistige Erkrankung von ihm und irgendwie haben dies die Behörden mitbekommen im Vorfeld. Dies ist allerdings der einzige mir bekannte Fall. Ich habe allerdings mitbekommen bsp. bei Verdacht auf Schizophrenie können auch Vorfeldabklärungen verlangt werden.
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Hier https://www.sueddeutsche.de/kultur/waffensammler-waffenrecht-interview-1.4824875 Noch ein Zitat daraus: Er vielleicht nicht, andere LWB's aber schon, weil wenn es nicht wirklich nötig ist, ist es wirklich nicht nötig so einen Pyschotest durchzuführen. Funktioniert in meiner Heimat wunderbar ohne solche (ausser berechtigte Ausnahmefälle) Pyschotests.
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Zumindestens in der Neuverfilmung von die Brücke kommt ein MG 08 http://www.imfdb.org/wiki/Bridge,_The_(2008) (runterscrollen) vor.
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Ich empfehle dem Schreiberling dieses Pamphlets einen Besuch diesen Juni am eidg. Feldschiessen in der Schweiz. Achtung, könnte sein Weltbild dahingehend zerstören!
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Schön wenn man keine 20er oder 30er Magazine braucht. Aber was ist mit all den anderen, die solche Magazine brauchen oder haben wollen bsp. als Reserve, Sammlung oder einfach weil es gefällt? Bis vor relativ kurzer Zeit ging das unproblematisch und jeder konnte selbst frei entscheiden, nur 10er Magazin oder 20er Magazin oder noch grösser. Durch die einschneidenden Gesetzesänderungen, werden jedoch etliche (zukünftige) LWB's mehr oder minder gezwungen sich da zu begrenzen hinsichtlich Magazinkapazitätsbegrenzung. Das viele LWB's deswegen mehr als nicht glücklich sind, ist denke ich sehr verständlich.
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Das so ein Verbot Schwachsinn ist, wissen wir glaube ich alle. Nur leider halte ich es tatsächlich für möglich, dass Merkel bzw. ihre Untergehenden diesen Schwachsinn in die Tat einführen. Wie schnell das gehen kann, hat man ja nach Fukushima gesehen. Ging nicht lange und unter der Leitung von Merkel, hat man total unnötigerweise die AKW's in Deutschland stillgelegt. Leider scheint es diesmal eine Wiederholung geben zu können, einfach anstatt AKW's stilllegen, diesmal einfach die deutschen LWB's lahmzulegen durch ein quasi Totalverbot.
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Falls das wirklich stimmt im Eingangsposting, wäre dies der ultimative Gau. Dies dürfte dann in Sachen Waffenrecht noch schlimmer als es jetzt in der UK ist, werden. Die haben doch hoffentlich nicht den Verstand verloren, diese ungeheuren Forderungen nach einem quasi Totalvervot von Schusswaffen in legaler privater Hand noch praktisch tatsächlich umzusetzen! Hunderttausende, nein eher Millionen wären ihres Hobbies von heute auf morgen beraubt! Das kann doch nicht das Ziel sein, nur weil ein einziger "nicht mehr alle Tassen im Schrank" hatte, gelinde ausgedrückt, sollen dann praktisch alle (mit wohl wenigen Ausnahmen) LWB's bluten dafür?
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Noch mehr https://www.blick.ch/news/politik/svp-buechi-ist-nicht-die-erste-auch-ein-juso-griff-schon-mal-zur-waffe-id15754501.html zur Geschichte. Ich würde gerne mal einen deutschen Politiker mit so einem (ähnlichen) Plakat-siehe unten sehen.
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Anderes Beispiel in 223 Remington https://www.munitionsdepot.ch/Barnaul-223-Rem-62grs-HP-20-Stk Über Sinn und Zweck solcher HP-Geschosse kann man diskutieren, jedenfalls bei uns erlaubt im Gegensatz zu Kurzwaffenmunition wie bsp. 9 mm Para.
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Jäger vielleicht als Beispiel bzw. als Beispiel HP 308 Winchester https://www.waffenboerse.ch/waffen-munition/munition/kugel-jagd/federalgoldmedal.308winch hp.html
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Hohlspitzgeschosse für Faustfeuerwaffenzentralmunition (das verdanken wir u.a einer unsäglichen Berichterstattung 2001 oder 2002 im damaligen Magazin Facts a la Copkillermunition) sind verboten, aber nicht für klassische Langwaffenkaliber.
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Hier https://www.blick.ch/news/politik/svp-politikerin-richtet-waffe-auf-waehler-ich-wollte-niemandem-wehtun-id15752185.html (ist ein Stgw 57)