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mühli

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Alle Inhalte von mühli

  1. Gasdüse evt. verstopft oder die Zufuhr allenfalls behindert durch irgendwas?
  2. mühli

    Olympia 2028

    Ich glaube eher, man überlegt sich als deutscher LWB, welche Waffe/n solle ich mir noch zulegen bzw. soll ich mir überhaupt noch eine Waffe zulegen? Solche Gedankenspiele würde ich mir als deutscher Waffenbesitzer sehr wahrscheinlich auch machen.
  3. Etwas was ich mich frage wegen dem Schild, musste die zuständige Waffenbehörde die WBK wirklich einkassieren? Hätte eine mildere Massnahme nicht genügt? Als Beispiel: Wieso hat die Waffenbehörde den Besitzer des Schildes nicht vorher angeschrieben, das Schild sei nicht erwünscht, bitte bis am xx,yy entfernen ansonsten droht der Entzug der WBK oder so? Klar das Schild ist etwas fragwürdig gelinde ausgedrückt, aber gleich deswegen die WBK entziehen? Ist das nicht etwas übertrieben (mit Kanonen auf Spatzen schiessen)?
  4. Ergänzend wurde in einem Kommentar zum Video erwähnt (mit Vorsicht zu geniessen)!
  5. Unglaublich wegen einem Schild!
  6. Eher nicht, eher als ein Beispiel unter verschiedenen Beispielen, die Fraktion die das Magazin der Pistole rausnehmen, denken Pistole ist ungeladen, drücken den Abzug durch und es macht bumm statt klick. Warum, weil die scharfe Patrone noch im Patronenlager war. Solche Spezialisten haben auch schon mit dem Leben dafür gezahlt bzw. ein anderes Leben ausgelöscht deswegen.
  7. Ich korrigiere kurz: Eigentlich simpel, Lauf in sichere Richtung und Finger weg vom Abzug bzw. Waffe vor dem holstern entspannen mit dem Entspannhebel sofern möglich wie bsp. bei der klassischen Sig Sauer P 226. Leider habe ich auch schon "Spezialisten" gesehen, welche bsp. den Finger auch bei Manipulationen etc. dauernd am Abzug hielten. Da hilft (manchmal) nur eine ordentliche Standpauke.
  8. Richtig braucht man nicht dahingehend, es sind jedoch allgemein die selben Regeln wie beim normalen Waffenerwerb. Es wird schon beim Antrag geprüft ob man "geistig gesund" ist oder jemand bsp. als schizophren amtlich bekannt ist. Es kann sozusagen als Zwischenvariante falls keine Verweigerung verfügt wird, Auflagen geben jenachdem bsp. wenn jemand amtsbekannt mal wegen "Störungen" in der Psychiatrie gelandet ist. Das kann ein absolvieren eines entsprechendes Gutachtens sein, allenfalls verbunden mit der Auflage einer Therapie die mindestens x-Stunden/Sitzungen dauert etc.
  9. "Lustig" wird es erst in dem Moment, wenn man beim "Gehirncheck" aus welchen Gründen auch immer durchfällt bsp. Nervosität. Dann ist erst einmal essig. Vielleicht könnte man gegen den Entscheid Rekurs einlegen falls man nicht einverstanden ist um zumindest den Test als zweite Chance zu wiederholen!
  10. Meiner Meinung nach wäre das ein grosser Mist, wenn es soweit kommen könnte. Dann würde es zukünftig allenfalls heissen ohne Impfpass bzw. Coronaimpfung keine legalen Waffen (mehr), was für eine Horrorvorstellung!
  11. Ich zitiere das dem ersten Postings: Ich habe einmal eine doofe Frage, kann dies im Umkehrschluss heissen, jeder der sich nicht gegen Corona impfen kann oder will, könnte zukünftig vom legalen Waffenerwerb und Waffenbesitz ausgeschlossen werden?
  12. Die Nichtwähler müssen dann aber auch die bittere Pille schlucken, wenn es rot-grün bzw. schwarz-grün gibt. Böse gesagt, nicht gewählt selber schuld und leben mit dem Resultat. Darum wäre es eben gut, dass möglichst viele Wähler bei der Bundestagswahl wählen gehen und sei es auch nur aus Protest zur jetzigen Regierung.
  13. Ist es nicht so, dass man sofern möglich, als nächstes am liebsten die "pösen" (schwarzen) Halbautomaten einkassieren will?
  14. Das könnte wenn es blöde kommt, die Zukunft sein! Sprich ohne negativen Coronaschnelltest kein Zugang/Zutritt zur Schiessanlage und kein schiessen! Finde ich persönlich doof, aber wenn es von oben/ganz oben verordnet wird, was soll man dagegen schon machen bzw. ausrichten?
  15. mühli

    Flinten im WK2

    Zufällig gefunden bei 3:35 im Video.
  16. Nein mit einer Ausnahme siehe Link. Link https://www.swissshooting.ch/de/schiesssport/was-ist-schiesssport/waffengesetz/die-erleichterte-ausnahmebewilligung/
  17. Als Vergleich, so sieht es momentan seit 1. März 2021 in der Schweiz aus. Link https://www.swissshooting.ch/de/news/aktuelles/2021/02_februar/die-schuetzenhaeuser-werden-geoeffnet/ Zitat daraus:
  18. Achtung in der Schweiz ist Schalldämpfer immer Kat A und somit verbotenes Zubehör. Wenn ich einen Schalldämpfer legal erwerben möchte, bräuchte ich dafür eine entsprechende Ausnahmebewilligung.
  19. Bei mir in der Heimat, eine Vorstrafe sofern nicht zu gravierend bsp. Ladendiebstahl eines Deos, wird noch toleriert für den legalen Waffenerwerb. Bei zwei milden Vorstrafen ist aber automatisch Ende im Gelände für den legalen Waffenerwerb, zumindestens bis eine der beiden Vorstrafen verjährt ist.
  20. mühli

    Flinten im WK2

    Danke. In Ho-Chi-Minh-Stadt war ich nicht.
  21. mühli

    Flinten im WK2

    Im Vietnamfilm Platoon kommt meines Wissens auch eine Szene vor mit einer Pump Gun vor. Kurioserweise habe ich aus der Erinnerung heraus, keine ausgestellte Pump Gun in einem der Museen in Vietnam selber gesehen, welche ich besucht habe.
  22. Ich frage mich gerade, ist es eigentlich verboten für einen deutschen Zivilisten/LWB solche Kurse bsp. in meiner Heimat zu besuchen und zu absolvieren?
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