

mühli
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F(l)achgespräch der Grünen über Waffenrecht - Online am 23.03.2021
mühli antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenlobby
Schon bekannt? -
Eher nicht, eher als ein Beispiel unter verschiedenen Beispielen, die Fraktion die das Magazin der Pistole rausnehmen, denken Pistole ist ungeladen, drücken den Abzug durch und es macht bumm statt klick. Warum, weil die scharfe Patrone noch im Patronenlager war. Solche Spezialisten haben auch schon mit dem Leben dafür gezahlt bzw. ein anderes Leben ausgelöscht deswegen.
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Ich korrigiere kurz: Eigentlich simpel, Lauf in sichere Richtung und Finger weg vom Abzug bzw. Waffe vor dem holstern entspannen mit dem Entspannhebel sofern möglich wie bsp. bei der klassischen Sig Sauer P 226. Leider habe ich auch schon "Spezialisten" gesehen, welche bsp. den Finger auch bei Manipulationen etc. dauernd am Abzug hielten. Da hilft (manchmal) nur eine ordentliche Standpauke.
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Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
mühli antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Richtig braucht man nicht dahingehend, es sind jedoch allgemein die selben Regeln wie beim normalen Waffenerwerb. Es wird schon beim Antrag geprüft ob man "geistig gesund" ist oder jemand bsp. als schizophren amtlich bekannt ist. Es kann sozusagen als Zwischenvariante falls keine Verweigerung verfügt wird, Auflagen geben jenachdem bsp. wenn jemand amtsbekannt mal wegen "Störungen" in der Psychiatrie gelandet ist. Das kann ein absolvieren eines entsprechendes Gutachtens sein, allenfalls verbunden mit der Auflage einer Therapie die mindestens x-Stunden/Sitzungen dauert etc. -
F(l)achgespräch der Grünen über Waffenrecht - Online am 23.03.2021
mühli antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenlobby
"Lustig" wird es erst in dem Moment, wenn man beim "Gehirncheck" aus welchen Gründen auch immer durchfällt bsp. Nervosität. Dann ist erst einmal essig. Vielleicht könnte man gegen den Entscheid Rekurs einlegen falls man nicht einverstanden ist um zumindest den Test als zweite Chance zu wiederholen! -
Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
mühli antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Meiner Meinung nach wäre das ein grosser Mist, wenn es soweit kommen könnte. Dann würde es zukünftig allenfalls heissen ohne Impfpass bzw. Coronaimpfung keine legalen Waffen (mehr), was für eine Horrorvorstellung! -
Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
mühli antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Ich zitiere das dem ersten Postings: Ich habe einmal eine doofe Frage, kann dies im Umkehrschluss heissen, jeder der sich nicht gegen Corona impfen kann oder will, könnte zukünftig vom legalen Waffenerwerb und Waffenbesitz ausgeschlossen werden? -
Die Nichtwähler müssen dann aber auch die bittere Pille schlucken, wenn es rot-grün bzw. schwarz-grün gibt. Böse gesagt, nicht gewählt selber schuld und leben mit dem Resultat. Darum wäre es eben gut, dass möglichst viele Wähler bei der Bundestagswahl wählen gehen und sei es auch nur aus Protest zur jetzigen Regierung.
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Rechnet Ihr zur nächsten BTW mit einer Entwaffnung
mühli antwortete auf Doron's Thema in Waffenrecht
Ist es nicht so, dass man sofern möglich, als nächstes am liebsten die "pösen" (schwarzen) Halbautomaten einkassieren will? -
Das könnte wenn es blöde kommt, die Zukunft sein! Sprich ohne negativen Coronaschnelltest kein Zugang/Zutritt zur Schiessanlage und kein schiessen! Finde ich persönlich doof, aber wenn es von oben/ganz oben verordnet wird, was soll man dagegen schon machen bzw. ausrichten?
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Zufällig gefunden bei 3:35 im Video.
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Nein mit einer Ausnahme siehe Link. Link https://www.swissshooting.ch/de/schiesssport/was-ist-schiesssport/waffengesetz/die-erleichterte-ausnahmebewilligung/
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Als Vergleich, so sieht es momentan seit 1. März 2021 in der Schweiz aus. Link https://www.swissshooting.ch/de/news/aktuelles/2021/02_februar/die-schuetzenhaeuser-werden-geoeffnet/ Zitat daraus:
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Achtung in der Schweiz ist Schalldämpfer immer Kat A und somit verbotenes Zubehör. Wenn ich einen Schalldämpfer legal erwerben möchte, bräuchte ich dafür eine entsprechende Ausnahmebewilligung.
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Bundestag: Antrag zur Eignung nach dem Waffengesetz abgelehnt
mühli antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Bei mir in der Heimat, eine Vorstrafe sofern nicht zu gravierend bsp. Ladendiebstahl eines Deos, wird noch toleriert für den legalen Waffenerwerb. Bei zwei milden Vorstrafen ist aber automatisch Ende im Gelände für den legalen Waffenerwerb, zumindestens bis eine der beiden Vorstrafen verjährt ist. -
Danke. In Ho-Chi-Minh-Stadt war ich nicht.
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Im Vietnamfilm Platoon kommt meines Wissens auch eine Szene vor mit einer Pump Gun vor. Kurioserweise habe ich aus der Erinnerung heraus, keine ausgestellte Pump Gun in einem der Museen in Vietnam selber gesehen, welche ich besucht habe.
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Ich frage mich gerade, ist es eigentlich verboten für einen deutschen Zivilisten/LWB solche Kurse bsp. in meiner Heimat zu besuchen und zu absolvieren?
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In meiner Heimat gibt es kommerzielle Anbieter dafür. Einfach Verteidigungsschiessen Schweiz unter Google eingeben. Ob diese Anbieter auch Interessenten aus Deutschland aufnehmen, sollte man am besten direkt mit dem Veranstalter besprechen. Ich persönlich kenne mich mit den kommerziellen Angeboten jedoch nicht aus. Beispiel https://www.aa-tactical-shooting.ch/kurs/verteidigungsschiessen-force-on-force-training/fortgeschrittenenkurse/verteidigungsschiessen-pistole-basic/ Beispiel 2 https://deftactraining.ch/schiesskurse/
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Eine Frage: Könnte man zumindestens den theoretischen Teil der Sachkunde vom Veranstalter nicht via Zoom oder Skype durchführen?
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Kennst du den Waffenhändler für freie Waffen der im Bericht vorkommt? Du wohnst ja auch im "Ländle" oder?
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Vom 19.2.2021 gemäss Videobeschreibung vom Hauptkanal.
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Ich habe Battlefield 1 noch auf dem PC. Die Mauser C96 schiesst sich in der Realität doch schon etwas anders als in Battlefield 1 aus eigener Erfahrung heraus.😉
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Komischer Typ ob er je sozialisiert werden kann auch nach den 3 Jahren?
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Das empfinde ich als arg krass lang, das sind bereits fast 5 Monate umgerechnet! Ich verstehe auch nicht, warum es in Deutschland anscheinend beim VS so lange geht? Die müssen ja nur überprüfen ob irgendwelche Hinderungsgründe vorliegen gegen den Antragsteller. Mir ist bisher auch nicht bekannt geworden, dass es zu extrem überflutartigen Anträgen zwecks Waffenerwerb für den VS gekommen ist in letzter Zeit.