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msk

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  1. Naja, laut Gesetz muss man beim Führen der Waffen WBK und Ausweis/Pass dabei haben. Von Kopien steht da nichts, die sind ja nicht wirklich die jeweilige Urkunde, sondern nur eine Abschrift selbiger. Insofern ist man da rechtlich auf wackeligen Beinen unterwegs und auf das Wohlwollen der Kontrolleure angewiesen, falls man in eine geraten sollte. Und aus praktisch jeder Verfehlung heraus kann am Ende die Zuverlässigkeit angezweifelt werden... Hat denn mal jemand seinen SB gefragt, wie die das eigentlich sehen oder ob es für diese Zeit offizielle, halbwegs rechtssichere Vorgehensweisen gibt?
  2. Sorry, Du schreibst hier totalen Fantasie-Quatsch, fern der Realität. Es mag Vereine geben, wo das vielleicht für eine Waffe möglich ist, aber mit einem einigermaßen freien Erwerb zur Sportausübung hat das Null zu tun. Selbst wenn das geht, ist dieses Gehampel eine klare Folge davon, dass Dich das Waffengesetz am Ausüben Deines Sports behindert. Mein Verein ist übrigens 80 km entfernt. Als nächstes kommst Du vermutlich mit der Aussage, dass das Waffengesetz nicht den Schießsport behindern würde, denn man könnte ja in die USA reisen und den dort betreiben... BTW: Warum beantwortest Du die Frage nicht? Wenn das alles nicht behindernd ist, warum verfährst Du nicht nach Deinen tollen Vorschlägen und füllst Dir lieber Deinen Schrank daheim? Mit "mimimi" hat das auch nichts zu tun, es geht nur darum, Deine unsinnige Aussage hier zu widerlegen, das Waffengesetz würde die Ausübung des Schießsports nicht behindern. Die ist so absurd und lächerlich, dass man eigentlich nicht wirklich darüber diskutieren müsste.
  3. Na bei diesen tollen Möglichkeiten gehe ich mal davon aus, dass Du keine eigenen Waffen besitzt, weil das ja eigentlich auch problemlos ohne geht, richtig? Oder strampelst Du Dir hier gar einen ab, um nicht zugeben zu müssen, dass Du Käse erzählt hast und das Waffengesetz sehr wohl bei der Ausübung des Sports behindert?
  4. Soll das ein Scherz sein? Das Gesetz verlangt, dass ich in einem Verein trainiere, im ersten Jahr keine eigenen Waffen haben darf (und danach auch nur sehr beschränkt) und Du stellst allen Ernstes die Behauptung auf, dass der nun Verein Schuld daran ist, dass er mir nicht alle beliebigen Waffen als Leihwaffen bieten kann? Du stellst hier Ursache und Wirkung komplett auf den Kopf und hoffst, dass irgendwer auf diese verquere Argumentation hereinfällt.
  5. Das ist kein Argument. Zu behaupten, man würde gerade im ersten Jahr nicht an der ernsthaften Ausübung des Sports gehindert, ist völlig realitätsfern. Und auch danach geht es im Waffengesetz vor allem darum, Dich einzuschränken und zu behindern. Manchmal hilft es, nicht einfach irgendeine Behauptung aufzustellen, sondern vorher darüber nachzudenken. Dann braucht man danach auch keine absurden Verrenkungen zu vollführen, um diesen Unsinn irgendwie zu rechtfertigen.
  6. Das fasst Deinem Beitrag gut zusammen. Das Waffenrecht zwingt mich zur Vereinssuche, mit allen Folgen. Es hindert mich effektiv an der ernsthaften Ausübung des Sports mindestens 1 Jahr lang, wo ich ausschließlich von der Qualität und Verfügbarkeit von Leihwaffen abhängig bin. Es behindert mich durch Bedürfnissystem und Einschränkungen bei Anzahl und Beschaffung der Waffen auch darüber hinaus. Deine Aussage, das Waffengesetz würde den Sport nicht behindern, ist grober Unfug. Genauso wie Dein Versuch, Ursache (Waffengesetz) und Wirkung (Vereinssuche) komplett zu verdrehen oder mit Hilfskonstrukten wie "wenn ich mein Bedürfnis nachweisen kann, bekomme ich alles" so zu tun, als lägen die Beschränkungen für die Waffenbesitzer an den Besitzern selber.
  7. Nein, einige Dinge kann man rechtlich gar nicht schaffen. Und Deine Aussage, das Waffenrecht würde jemanden nicht am Ausüben des Sports hindern, ist eben falsch. Mich hindert es seit fast einem Jahr, genau genommen sogar noch länger, denn Vereinssuche und Aufnahme in selbigen haben auch noch Zeit gekostet.
  8. Grober Unfug. Der Nutzer des Logos unterstützt den VDB bzw. dessen Kampagne, nicht umgekehrt. Und der VDB tut gut daran, eben nicht jedes Video zu zensieren, wie Du das hier forderst. Eine Untersagung der Nutzung sollte nur stattfinden, wenn die Inhalte des Videos wirklich grob den Zielen des VDB zuwiderlaufen - beispielsweise bei strafbaren Inhalten etc.
  9. So eine Aussage kann nur von jemandem kommen, der seit Jahren einen vollen Schrank hat und nicht über den Tellerrand schaut. Mich hindert das Waffengesetz beispielsweise seit fast genau einem Jahr daran, den Sport irgendwie vernünftig auszuüben, denn mit Leihwaffen unterschiedlicher Qualität und Verfügbarkeit sind ernsthaftes Training oder gar Wettbewerbe illusorisch. Und auch nach diesem Jahr hindern mich sinnfreie Regeln daran, mir in überschaubarer Zeit das zuzulegen, was ich für die gewünschten Disziplinen benötige. Dazu kommen weitere Einschränkungen hinsichtlich Anzahl der Waffen - realistisch ist also immer nur ein Teil der angebotenen Disziplinen überhaupt machbar oder nur mit großen Anstrengungen wie Zwang zur Wettbewerbsteilnahme für jede dieser Disziplinen. Das ganze Waffengesetz besteht aus Verhindern, Behindern, Einschränken und Verzögern.
  10. Es ist überhaupt kein Problem, wenn mehrere Interessengruppen parallel für ihre Interessen kämpfen. Im Gegenteil. Unterschiedliche Gruppen, unterschiedliche Ansätze. Kümmert sich der VDB beispielsweise um konkrete Gesetzesinitiativen und Lobbyarbeit, während das BZL die öffentliche Wahrnehmung und Präsenz von Waffenbesitzern und Waffenbesitz bearbeitet, wäre das optimal. Ich sage auch, dass man bei BZL nicht vor Ende des Jahres einigermaßen sachlich eine Bewertung der Neuausrichtung machen kann. Aber Dein Abbestellen des VDB-Newsletters in Verbindung mit der Aussage, dass man vom VDB nichts mehr hören würde, ist wirklich an Absurdität kaum zu überbieten.
  11. Also spitze Gegenstände können sich sogar die herstellen, die eigentlich im Gefängnis sitzen und von jeglichen Gegenständen dieser Art ferngehalten werden sollten.
  12. Als Ausgleich dafür jetzt hier ein Like von mir.
  13. Was die Politik will, ist mir als Individuum erst mal völlig egal. Ich habe meine eigenen Interessen und Millionen andere Leute auch. Die wollen sich selbst verteidigen, halten das für ihr gutes Recht (ich auch) und decken sich mit dem ein, was sie eben legal bekommen können. Genau diesen Teil bedient JoergS. Und dieser Teil ist deutlich größer als die Menge an Sportschützen. Oder um den Vergleich mit den Autofahrern nochmal zu bemühen: Wir sind die Porsche-Fahrer, er kümmert sich um die Golf-Fahrer. Damit versuche ich hier nur klarzumachen, dass es aus Sportschützensicht nicht gerade selbstverständlich ist, an ihn Forderungen zu stellen, denn er vertritt die Interessen von deutlich mehr Leuten. Das kann man doof finden, aber es ist so und relativiert auch ganz massiv die Vorwürfe, ihm gehe es nur rücksichtslos um sein Geschäft. Und wie schon gesagt - ich glaube nicht, dass wir in mehr Schwierigkeiten kommen als bisher, denn die Vergrößerung der Gruppe an Betroffenen von Waffenrechtsverschärfungen erhöht die Schmerzen in der Politik bei solchen Spielchen. Und, wie auch schon gesagt, wenn die Politiker irgendwelche Erfolge vorweisen müssen, dann lieber das Schließen irgendwelcher belangloser Schlupflöcher. Ansonsten ist nämlich nicht mehr viel am Waffengesetz zu verschärfen, was nicht massiv irgendwem weh tun würde.
  14. Ich denke, ein eigentlich oft von JoergS wiederholter Punkt wird hier zu Unrecht ignoriert. Er bedient den Markt der Selbstverteidigung daheim. Der ist deutlich größer als der der Sportschützen. Das ist auch ein legitimes Interesse und auch wenn hier so getan wird, als hätten die Sportschützen irgendwie ein moralisches Recht darauf, dass JoergS sein Geschäftsmodell mit Rücksicht auf die Befindlichkeiten der Sportschützen anpasst: Dem ist nicht so. Aber auch aus Sportschützensicht sehe ich sein Geschäft positiv: 1. Er vergrößert die Zahl an Leuten, die ihr Interesse wahrnehmen und damit automatisch auch das Bewusstsein in der Bevölkerung, dass Selbstschutz ein absolut legitimes Interesse und Grundrecht ist. Er schafft viel mehr Betroffene von politischen Spielereien und treibt damit den Preis für Waffenrechtsverschärfungen hoch. 2. Er schafft Fakten. Möglichkeiten, die nicht genutzt werden, sind genauso wenig wert wie Verbote. 3. Er zeigt deutlich auf, dass es in Deutschland einen deutlichen Widerspruch zwischen politischer Lage und den Befindlichkeiten der Bevölkerung gibt. 4. Er schafft damit politische Honigtöpfe für "Waffenrechtsverschärfungen". Neue Löcher zu stopfen, kann man schließlich auch als politischen Erfolg verkaufen, ohne den anderen (Jäger, Sportschützen) wehtun zu müssen. Derzeit ist ja nicht mehr viel überflüssiges "Fett" am Waffenrecht, das man folgenlos abschneiden könnte. Ich gönne ihm seine Kohle. Er ging und geht ein hohes wirtschaftliches Risiko ein und versucht immer wieder, die Grenzen legal im Sinne der Waffenbesitzer zu verschieben.
  15. Eingeworfene Anfänger-Frage: Taschenlampe wofür? Zu schauen, ob im Lauf etwas steckt (Schlappschuss)?
  16. Unwahrscheinlich, dass sich die Behörden das wünschen. Sehr wahrscheinlich ist hingegen, dass dieses Thema in der Politik extrem populistisch und oft ohne Kenntnis der derzeitigen Rechtslage diskutiert (oder eher nachgeplappert) wird.
  17. msk

    Widerstandsgrad N

    Richtig, besonders schlau war dieses Urteil nicht gerade...
  18. Ich spare mir die Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt. Nach zwei oder drei Wochen schon Ergebnisse zu erwarten, ist irgendwie nicht sinnvoll. Ende diesen Jahres ist meiner Meinung nach ein Zeitpunkt, ab dem man den Erfolg oder die angeblich neue Strategie dann bewerten kann.
  19. Nun, das ist hier keine Rechtsberatung. Das ist eher ein Grundlagenkurs zu Normen und Richtlinien und deren Abgrenzung zueinander. Was Du konkret mit Deinem neuen, leichten Burg-Wächter-Würfel machen sollst, ist Dein Problem. Das geht mich nichts an. Es geht mir aber gegen den Strich, wenn völlig frei von grundlegendem Verständnis für Gesetze und Normen alles zusammen in einen Topf geworfen und verrührt wird. Das Waffengesetz ist streng genug, da muss man nicht noch an den Stellen, wo Augenmaß und Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde, irgendwelchen Stuss hineinfantasieren. Manche sehen es offenbar als ihre Aufgabe, Dinge, die nicht im Gesetz stehen, doch irgendwie als Vorschrift hineinzufabulieren. Auf die Idee, dass bei dem hohen Umfang an Vorschriften eben nicht angesprochene Punkte (bewusst) nicht vorgeschrieben werden, könnte man ja auch mal kommen. Die Aufbewahrungsvoschriften im Waffengesetz sind bis auf den ersten Satz so konkret, dass man da eigentlich keinen wirklichen Raum für Fantasie finden kann. Einzig beim ersten Satz kann man sich jahrelang herumstreiten, was da wohl ein Gericht im Zweifelsfall daraus machen könnte. Ähnlich wie beim Schlüsselurteil könnte es sich bemüßigt fühlen, konkrete Vorgaben zu machen, die dann aber am Ende auch wieder ganz unterschiedlich hinsichtlich ihrer Gültigkeit bewertet werden. Beispielhaft die unterschiedlichen Reaktionen der Bundesländer auf das Urteil.
  20. Klar, Rechtsberatung durch einen Tresorhersteller, was kann man sich besseres vorstellen? Und vermutlich hast Du da noch genauso seltsam und verwaschen argumentiert wie hier. Der hat Dir einfach die Bedingungen der Versicherungswirtschaft erklärt, damit die Versicherungen Dir Deinen Kram in einem Wertschutzschrank auch entsprechend versichern. Mit der sicheren Aufbewahrung von Waffen haben die Regeln der Versicherungswirtschaft nichts zu tun. Der Gesetzgeber hat sich dafür Regeln einfallen lassen und zu diesen Regeln die nächstpassende Norm für ein Sicherheitsbehältnis gesucht, welches dann nach den Regeln des Waffengesetzes einzusetzen ist. Und das waren halt früher die A/B-Kisten und heute die 0er und 1er-Schränke. Damit übernimmt der Gesetzgeber weder implizit noch explizit irgendeine Anwendungsrichtlinie der Versicherer oder anderer Verwender dieser Schränke. Nochmal, die Wirkrichtung ist folgende: Für Zweck A wird eine Richtlinie definiert, wie damit umzugehen ist. Erfordert das irgendwelche Gegenstände, wird dafür die passende Norm für den Gegenstand gesucht und vorgegeben. Für Zweck B wird eine Richtlinie definiert, wie damit umzugehen ist. Erfordert das irgendwelche Gegenstände, wird dafür die passende Norm für den Gegenstand gesucht und vorgegeben. Also allgemein: Zweck --> Anwendungsrichtlinie --> Auswahl der dafür passenden Norm Dabei kann auch die Norm für den betreffenden Gegenstand ursprünglich mal für Zweck A definiert worden ein und auch von dessen Richtlinienerstellern Zertifizierungen ausgestellt werden. Das ist völlig uninteressant für Zweck B und dessen Anwendungsrichtlinien. Interessant ist einzig und allein, wenn sich die Eigenschaften des genormten Gegenstandes ändern, wenn also die Norm verändert wird. Dann ist wieder zu prüfen, ob das noch zum Zweck B und dessen Richtlinien passt. Und wenn man nicht selber an das Waffengesetz mit der Einstellung herangeht, dass man ja selber viel schlauer als deren Ersteller ist, wird man feststellen, dass das Problem des kompletten Schrankdiebstahls bei den Regeln für die A/B-Schränke bereits so geregelt wurde, dass eben keine Verankerung notwendig ist (eben durch die Begrenzung der Anzahl der Waffen darin). Man kann, wenn man das gerne will, aus §36 Absatz 1 herauslesen, dass man einfach wegtragbare Behältnisse wie den 35 kg-Würfel für Kurzwaffen vielleicht doch irgendwie befestigen sollte. Also einmauern, festschrauben oder abends am Kran ganz weit oben aufhängen. Da könnte ein Gericht durchaus ähnlicher Ansicht sein. Aber zu behaupten, dass sich aus irgendeiner Richtlinie der Versicherer nun auch für die Aufbewahrung von Waffen eine Verankerungspflicht bis 1000 kg ergibt, ist absurder, unlogischer Quatsch und basiert hier nur auf dem Problem, dass manche den Unterschied zwischen Norm für einen Gegenstand und Anwendungsrichtlinie für einen Zweck nicht verstehen - zumal diese Richtlinien jederzeit von der Versicherungswirtschaft beliebig angepasst werden könnten.
  21. Es würde ausreichen, wenn Du auf die Argumente eingehen würdest. Deine Frage ist beispielsweise reichlich sinnfrei in dem Zusammenhang.
  22. Wie gesagt, Du kannst oder willst grundlegende Grundsätze nicht verstehen. Ob Du oder irgendwer das Ding Wertschutzschrank oder Klaus-Hubert nennt, ist völlig belanglos. Das führt nicht dazu, dass sich Anwendungsrichtlinien der Versicherung für einen Wertschutzschrank, damit in dem hochwertige Dinge versichert werden können, auf ein durch das Waffengesetz gefordertes Sicherheitsbehältnis und insbesondere dessen Anwendungsrichtlinien vererben. Die Anwendungsrichtlinien sind völlig unabhängig voneinander und genau diese Richtlinien bestimmen das zu verwendende Behältnis und nicht umgekehrt. Das Waffengesetz und entsprechende Verordnungen sprechen logischerweise auch von einem Sicherheitsbehältnis und nicht von einem Wertschutzschrank. Die Regeln sind absolut simpel: Willst Du den Inhalt des Schrankes versichern lassen, halte Dich an die Richtlinie der Versicherer. Willst Du Waffen vor dem Zugriff Nichtberechtigter schützen, gelten die Regeln aus dem Waffenrecht. Dass Du für beides denselben Schrank benutzen kannst oder sollst, hat Null Rückwirkung von einer Richtlinie auf die andere.
  23. Man könnte fast meinen, Dein Missverstehen passiert bewusst.
  24. Du kannst das Ding auch Elfriede, Apfelsine oder Klaus-Hubert nennen, die Versicherungswirtschaft und das Waffengesetz weisen dem Ding jeweils unterschiedliche Rollen (Zwecke) mit unterschiedlichen Regularien für die Benutzung zu.
  25. Und schon wieder genau die falsche Richtung. Nicht die Norm bestimmt den Zweck, sondern der Zweck bestimmt die Norm! Zwei verschiedene Zwecke können Gegenstände derselben Norm notwendig machen, aber trotzdem komplett unterschiedliche Ziele und Regeln haben. Nur weil Wohnmobil und Handwerker-Transporter auf dem Fiat Ducato basieren, wird aus dem Handwerker-Transporter kein Wohnmobil (und umgekehrt).
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