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IGNORED

Gesetz z. Änderung d. Waffengesetzes 2008 online


BlueFace

Empfohlene Beiträge

Hallo,

dass neue Waffengesetz, welches ja am 01.04.2008 kommen soll, gilt das auch direkt ab diesem Datum, oder muß das erst noch verabschiedet werden und würde dann erst am ?????? greifen?

Danke für fundierte Antworten

Gruss

Blue

Das Gesetz wird ab dem Tag der Verkündung (Abdruck in den amtlichen Blättern) in Kraft treten.

Wahrscheinlich wird es für einschneidende Änderung wieder gewisse Übergangsfristen / Umsetzungsfristen geben, um den "Altbesitzern" Gelegenheit zu geben, wieder einen rechtmäßigen Zustand herbei zu führen.

Ob das jetzt am 01.04.2008 veröffentlicht wird kann Dir jetzt noch keiner sagen - wir werden sehen....

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Eben, momentan kann das noch keiner sagen weil das Inkrafttreten erst noch bestimmt werden muss. Meine Kristallkugel gibt auch noch keine Hinweise darauf.

Zum Vergleich: bei Verabschiedung des geltenden WaffRNeuRegG wurden in Artikel 19 verschiedene Zeitpunkte bestimmt. Der Großteil trat zum 01.04.2003 in Kraft, einige Verordnungsermächtigungen jedoch erst zeitverzögert, das Verbot der Pumpguns mit Pistolengriff am Tag nach der Verkündung, das Erbenprivileg wurde auf fünf Jahre befristet (wird deshalb wohl ab 01.04.2008 eine Nachfolgeregelung erfahren) und es wurde bestimmt, dass die 1. und 2. WaffV sowie die WaffKostV weiterhin entsprechend Anwendung finden. Nach Inkrafttreten der AWaffV und der BeschussV sind erstere inzwischen auch weggefallen.

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Hallo,

Danke für die Antworten.......

Wollte halt mal wissen ob ich gute Chance habe, dass mein UHR, gegen Ende April noch so ohne weiteres Eingetragen wird. Oder ob ich schon mal ein Bedürfnisantrag ausfüllen kann (muss) :gaga:

Dann bleibt wohl nur-----------weiter Hoffen und bangen.

Gruss

Blue

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Was aus den LEPs wird weis aber auch noch niemand? :confused:

Das wüsste ich aus Interesse auch gern.

Ebenso, ob von dieser neuen Regelung - Umbau von Waffen zum Zwecke der Erwerbserleichterung - auch z.B. Umbauten von alten, originalen Tommy Guns von Vollauto - nach Halbauto betroffen sind. Das selbe bei der umgebauten Uzi, in der in der aktuellen DWJ berichtet wird.

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  • 2 Monate später...

Hallo

ist das neue Waffengesetz als Gesamtwerk schon irgendwo zu haben? Es sind schließlich nur noch 4 Tage bis zum Inkrafttreten. Ich meine nicht diesen Flickenteppich, der unleserlich ist. Es geht doch nicht an, daß ein Gesetz in kraft tritt, und keiner hat es zum lesen.

Steven

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Da stellen sich mir die Haare auf.

Ein neues Gestez tritt in Kraft. Keiner hat es. Wie soll man es befolgen?

In meinem Fall geht es um eine Wechselsystem, welches ich ja nach dem neuen Affengesetz anmelden muß. Wie lange hab ich dazu Zeit? 14 Tage wie bei einer normalen Erwerbsmeldung oder ein paar Jahre, bis zu irgendwelchen Ausführungsverordnungen?

Kann es mir passieren, daß ich umsonst zum Amt renne, weil die davon garnichts wissen? Damals beim Kauf haben die es kategorisch abgelehnt, eine Eintragung vorzunehmen.

Kann ich mich strafbar machen, wenn ich eine Frist nicht einhalte, über die keine Sau Bescheid weiß?

Kocht wieder jede Behörde ihr eigenes Süppchen wie bisher?

Die 100 anderen Fragen spar ich mir, da ist mir die Zeit zu schade.

Gruß Hägar

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...In meinem Fall geht es um eine Wechselsystem, welches ich ja nach dem neuen Affengesetz anmelden muß. Wie lange hab ich dazu Zeit? 14 Tage wie bei einer normalen Erwerbsmeldung oder ein paar Jahre, bis zu irgendwelchen Ausführungsverordnungen?

Gruß Hägar

es hieß mal 6 monate

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Und nun der Klassiker: WO STEHT DAS IM GESETZ / VERORDNUNG???

Keiner weiß Bescheid und trotzdem soll blanker Aktionismus angesagt sein???

Bleibt nur die Möglichkeit, einen prophylaktischen Antrag zu stellen, auf einer Grundlage die keiner kennt...

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Im Inhaltsverzeichnis des aktuellen BGBl I Nr. 10 vom 20. März 2008 habe ich das Waffengesetz nicht gefunden. Folglich können die Änderungen nicht bereits zum 01. April 2008 in Kraft treten.

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April April - ein verdammt guter Aprilscherz unserer Politiker

Falscher Satzaufbau !

Muss lauten... "- ein verdammter Aprilscherz unsere Politiker"

Sei's drum, wenn wir ab Dienstag ganz brav sind und alles beachten was in Kraft treten könnte

gibt es ja vielleicht Bonuspunkte für "vorauseilenden Gehorsam"

Die kann man immer gebrauchen, wer weiss schliesslich ob ein Bedürfnis mit der nächsten Novelle

nicht nach einem Punktesystem anerkannt wird.

Oh Gott, mir wird ganz schlecht.

Pickett

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Wird noch auf sich warten lassen war bei der Novelle 2002/3 genauso.

Damals haben unsere Volksvertreter gerade mal vier Wochen gebraucht, um so tolle Dinge zu beschließen wie etwa, dass ein 10-jähriger selbst unter Aufsicht nicht mehr mit der Luftpistole schießen darf.

Dann hat es fünf Monate gedauert, bis das Gesetz veröffentlicht wurde.

Dann hat es zwei Jahre gedauert, bis das die Verordnung beschlossen wurde.

Dann hat es weitere zwei Jahre gedauert, bis man sich auf eine Version der Verwaltungsvorschriften geeinigt hat und am Tag an dem die beschlossen werden sollten kamen von Seiten des Bundesrates noch einige hundert(!) Änderungsanträge.

So viel dazu. Ich freue mich über jeden Tag, an dem ich mein Spyderco noch tragen darf :bud:

bye knight

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Interessant dazu sind zwei Punkte:

1. Zitat: "Kein berechtigtes Interesse ist nach der Gesetzesintention dagegen, ein Messer als Verteidigungmittel mit sich zu führen"!

2. Bezgl. Umbau ehemals scharfer Waffen werden ausschließlich "nur" LEP- Waffen angesprochen.

Warten wir es mal ab, wie das ganze in anderen Bundesländern gehandhabt wird.

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Das KVR in München hat wenigstens schon mal eine Kurzfassung online...

http://www.muenchen.de/cms/prod2/mde/_de/r...ht_01042008.pdf

Und das auch noch mit ziemlich klaren Aussagen, Respekt ...

Nur dieses hier verstehe ich nicht:

Markierung und Registrierung von Waffen

Wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind künftig gesondert mit einer Seriennummer

zu kennzeichnen und in Waffenbüchern zu erfassen, wenn sie einzeln gehandelt werden.

Komplettwaffen brauchen nur auf dem Lauf (Langwaffen) bzw. auf dem Griffstück (Kurzwaffen)

markiert werden.

Das Gesetz findet nur auf künftig separat gehandelte Teile von Waffen Anwendung. Teile von

Waffen, die bereits im Besitz sind, müssen entgegen der ursprünglichen Regelungsabsicht der

Bundesregierung nicht im Nachhinein erfasst werden.

soweit klar aber hier schreiben die:

Wechsel- und Austauschsysteme

Der Erwerb von Wechsel- und Austauschläufen, Wechselsystemen und -trommeln ist für Inhaber von

Waffenbesitzkarten erlaubnisfrei, der Besitz dagegen erlaubnispflichtig. Personen, die solche Systeme am 1. April 2008 bereits besitzen, müssen diese zudem bis 30. September 2008 in eine Waffenbesitzkarte eintragen lassen.

Was stimmt jetzt ???

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Sind wirklich sehr klare Aussagen. Mir gefällt auch die Aussage:

Die Regeln zur Blockierpflicht finden nur auf Erbfälle Anwendung, die ab dem 1. April 2008 eintreten. Bereits ererbte Waffen fallen also vorerst nicht darunter, sondern erst wenn sie künftig weiter vererbt werden.

Nur die Sache mit dem 1. April wird wohl nicht zu halten sein. Auf der Seite des Bundesgesetzblattes ist heute (letzter Tag!) keine neue Veröffentlichung zu sehen.

@Hägar: In Zukunft müssen einzeln verkaufte Waffenteile mit einer Nummer versehen werden. Wer aber Einzelteile jetzt schon hat (Austauschlauf u.a.) muss diese nicht mit Nummern versehen. Man muss nur die bisher bedürfnisfrei erworbene Waffenteile wie Läufe in die WBK eintragen lassen. Und wenn die keine Nummer haben wird auch keine eingetragen.

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Wechsel- und Austauschsysteme

Der Erwerb von Wechsel- und Austauschläufen, Wechselsystemen und -trommeln ist für Inhaber von

Waffenbesitzkarten erlaubnisfrei, der Besitz dagegen erlaubnispflichtig.

Was stimmt jetzt ???

Erwerb erlaubnisfrei - Besitz erlaubnispflichtig?

Die meinen wohl eher Besitz: eintragungspflichitig

Auch sonst ist einiges wohl eher der Willkür und der Auslegungssache eines Einzelnen Interpreten zuzuschreiben.

Wie erwartet eben - jeder liest das Gesetz so wie er es mag.

Immerhin sagen sie nicht, dass man mit ererbten Waffen nicht schießen darf - dafür wollen sie wissen, dass bei verschlossen per Gesetz ein Schloss mit Schlüssel oder Zahlenkombination (wo bitte soll denn das im Gesetz stehen? :gaga: ) notwendig sei...

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siehe hier : BGBl I Nr. 11 vom 31. März 2008

Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0426.pdf

z. Bsp. über:

http://www.bundesanzeiger.de

links auf Bundesgesetzblatt klicken, wieder links auf "online", dann auf "Nur-Lese-Version" mitte-links klicken

oder

http://www.bundesgesetzblatt.de

dann auf "Nur-Lese-Version", Aktuelle Ausgabe: BGBl I Nr. 11 vom 31. März 2008, und zuletzt auf den 3. Punkt von oben

klicken

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s0426.pdf

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