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IGNORED

Tresor im Keller erlaubt ?


Michael_He

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Hallo,

Wie ist es eigentlich in Miethäusern mit den Tresoren für Waffen ? Dürfte ich den eigentlich auch in meinem Keller unterbringen ?

Wie sieht es mit dem Stahlschrank für die Munition aus ?

Eins von beiden würde ich gerne in den Keller verfrachten. Naja wohl eher das zweite.

Oder ich quartier meine Freundin im Keller ein und beide Schränke kommen nach oben :gutidee::s75:

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Wenn ich micht total täusche, zählt ein "Keller in Miethäusern" nicht zu der "Wohnung".

Das WaffG spricht aber irgendwo (wo? Müsste ich suchen :contra: ) von "Wohnung".

Wie auch immer:

- Waffen in die Wohnung; zum regelmässigen Pflegen

- Munition in den Keller

- Freundin in die Garage; zum Mopedputzen :pro:

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Ich mag nicht an Garage denken. Da steht mein Quad seit 3 Monaten mit nem Garantiefall defekt rum und es kommen keine Ersatzteile. :angry2:

Also Stahlschrank im Keller mit Munition wäre schon ok.

Dann quetsch ich den Großen hier irgendwo rein. Wenn Praktiker mal wieder 20% hat :gutidee:

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Das WaffG spricht aber irgendwo (wo? Müsste ich suchen :contra: ) von "Wohnung".

Ds so etwas im Gesetz steht wüßte ich nicht. In der Allgemeinen Waffengesetzverordnung werden unter §13 Absatz 6 die Zahlen der Waffen und der minimale Widerstandsgrad für "nicht dauernd bewohnte Gebäude" deutlich höher angesetzt als normal. Aber zum Gebäude dürfte der Keller wohl schon gehören, und das ist ja sicher dauernd Bewohnt.

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Mal was ganz anderes...ist der Keller wenigstens trocken?

Wenn ich an meinen denke, wuerde ich weder Waffen noch Freundin da einlagern wollen :D

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Wichtig dürfte vor allem sein, wie der Keller räumlich von den Kellern der übrigen Hausbewohner getrennt ist. Wenn es sich um einen separaten Raum mit beispielsweise einer stabilen Brandschutztüre handelt und sonst keiner Zutritt hierzu hat, so empfielt sich zusätzlich das Anbringen eines Schutzbeschlages. Dann müßte es zuläßig sein, den Waffen- und den Munitionsschrank dort aufzustellen. Den Tresor in der Wohnung aufzustellen birgt die Gefahr, daß die Tragekapazität der Decke möglicherweise für einen 200 + x kg schweren Schrank nicht ausreicht und der darunterwohnende Nachbar mal einen bleibenden Eindruck in seiner Wohnung hat!

Meines Erachtens ist es sinnvoll mit dem zuständigen Sachbearbeiter die Problematik zu erörtern, gegebenenfalls unter Hinzuziehung der zuständigen kriminalpolizeilichen Beratungsstelle. :gutidee:

Gruß

XP - 100

Mal was ganz anderes...ist der Keller wenigstens trocken?

Wenn ich an meinen denke, wuerde ich weder Waffen noch Freundin da einlagern wollen :D

Nur guten Rotwein?! :s75:

Gruß

XP - 100

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Wohnen EG kein Thema :pro:

Aber Tragfähigkeit ein Thema ??

Wenn ich mit Freundin oder wem auch immer zusammensteh stehen auch fast 200kg auf einem qm.

Naja lassen wir es bekleidet 160kg sein aber 100kg zusätzlich auf größere Fläche ???

Das kann mir keiner erzählen das man sich da schon Gedanken machen muß.

Dann krieg ich auch Probleme wenn im Bad Waschmaschine und Trockern übereinander sind und Waschmaschine mit 5 kg Wäsche und 16kg Wasser usw. läuft. :gaga:

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Weiß ja nicht wie " klein " das Tresörchen sein soll. Bei mir wiegt schon die Tür des kleinsten fast 100 kg. Da sind dann ohne Bestückung schnell 500 kg und mehr erreicht! War nur ein gutgemeinter Rat, denn nachher ist man immer schlauer! :17::17:

Gruß

XP - 100 :bb1:

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Mal was ganz anderes...ist der Keller wenigstens trocken?

Wenn ich an meinen denke, wuerde ich weder Waffen noch Freundin da einlagern wollen :D

Wo ist da das Problem beim einlagern der Freundin? Ich hab noch keine Frau kennengelernt die sich nicht laufend über zu trockene Luft und zu trockene Haut beschwert und als erstes Luftbefeuchter und 400 verschiedene Feuchtigkeitscremes mit auf die Einkaufsliste gesetzt hätte.

Da kann doch ein feuchter Keller nur Ideal sein.

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Wo ist da das Problem beim einlagern der Freundin? Ich hab noch keine Frau kennengelernt die sich nicht laufend über zu trockene Luft und zu trockene Haut beschwert und als erstes Luftbefeuchter und 400 verschiedene Feuchtigkeitscremes mit auf die Einkaufsliste gesetzt hätte.

Da kann doch ein feuchter Keller nur Ideal sein.

Legst Du Dich Abends zum Kuscheln lieber auf den Tresor ? :rotfl2:

Sorry, konnte nicht widerstehen

:s75:

Jürgen

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Wichtig dürfte vor allem sein, wie der Keller räumlich von den Kellern der übrigen Hausbewohner getrennt ist. Wenn es sich um einen separaten Raum mit beispielsweise einer stabilen Brandschutztüre handelt und sonst keiner Zutritt hierzu hat, so empfielt sich zusätzlich das Anbringen eines Schutzbeschlages. Dann müßte es zuläßig sein, den Waffen- und den Munitionsschrank dort aufzustellen. Den Tresor in der Wohnung aufzustellen birgt die Gefahr, daß die Tragekapazität der Decke möglicherweise für einen 200 + x kg schweren Schrank nicht ausreicht und der darunterwohnende Nachbar mal einen bleibenden Eindruck in seiner Wohnung hat!

Meines Erachtens ist es sinnvoll mit dem zuständigen Sachbearbeiter die Problematik zu erörtern, gegebenenfalls unter Hinzuziehung der zuständigen kriminalpolizeilichen Beratungsstelle. :gutidee:

Gruß

XP - 100

Nur guten Rotwein?! :s75:

Gruß

XP - 100

Also: Der mögliche Zugang anderer Hausbewohner ist vollkommen uninteressant. Deshalb handelt es sich ja um einen Tresor der Sicherheitsklasse XY. Er steht ja nicht auf der Strasse!

Übertreiben und den SB einschalten, der im Zweifelsfall noch weniger von der Materie versteht, würde ich ebenfalls nicht.

Was die Bodentragfähigkeit betrifft: In Altbauten sollte man da schon einen Gedanken darauf verwenden, in (relativen) Neubauten kann man das getrost vergessen: 500kg/qm sollten kein Problem sein, in modernen Bürogebäuden sind noch nicht mal 600kg/0,5qm ein Problem (eben erst von einer kompetenten Person zu hören bekommen, als ich mir Sorgen um den Aufstellungsort eines 670kg schweren Datentresors mit Grundfläche 70x90 machte).

Gruß, Ronald

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Also: Der mögliche Zugang anderer Hausbewohner ist vollkommen uninteressant. Deshalb handelt es sich ja um einen Tresor der Sicherheitsklasse XY. Er steht ja nicht auf der Strasse!

Leider je nach Bundesland nicht richtig, denn wenn Unbefugte rankommen könnten, verlangen die zuständigen Behörden in manchen Bundesländer einen Widerstandsgrad den es nicht mehr im Baumarkt gibt! Wenn dann noch was passiert, ist es eh zu spät!

Gruß

XP - 100

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Leider je nach Bundesland nicht richtig, denn wenn Unbefugte rankommen könnten, verlangen die zuständigen Behörden in manchen Bundesländer einen Widerstandsgrad den es nicht mehr im Baumarkt gibt!

Ich glaube kaum, das sie damit vor Gericht durchkommen werden, da dies bereits im Gesetz berücksichtigt wurde. Schließlich steht an keiner Stelle, das die geforderten Widerstandsgrade nur für Singelhaushalte die niemals Besuch bekommen gelten, und die Behörde macht keinen Unterschied zwischen irgend einem Nachbarn, deinem Ehepartner oder deiner Oma.

@Jürgen Kreutz

Na ja... edenfalls Zicken meine Waffen deutlich seltener. :wub:

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Leider je nach Bundesland nicht richtig, denn wenn Unbefugte rankommen könnten, verlangen die zuständigen Behörden in manchen Bundesländer einen Widerstandsgrad den es nicht mehr im Baumarkt gibt! Wenn dann noch was passiert, ist es eh zu spät!

Gruß

XP - 100

Praktischerweise interessiert das aber niemanden, da das WaffG Bundesgesetz ist.

Murat hat das ja auch sehr schön begründet. Und jetzt hör auf, päpstlicher zu sein als der Papst...

Ronald

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Aus meiner bescheidenen Erfahrung heraus kann ich nur sagen das die Waffen :wub: für die entgegengebrachte Aufmerksamkeit bis jetzt wesentlich dankbarer waren als jede Freundin :rotfl2:

Könnte es sein, dass diese Erfahrung darauf basiert, dass du deinen Waffen mehr Zuneigung und Aufmerksamkeit geschenkt hast, als der jeweiligen Freundin?

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Könnte es sein, dass diese Erfahrung darauf basiert, dass du deinen Waffen mehr Zuneigung und Aufmerksamkeit geschenkt hast, als der jeweiligen Freundin?

:D

Nicht wirklich. Da wurde fair geteilt. ;)

Es geht nicht um die Menge der Aufmerksamkeit sondern um die Dankbarkeit. Sprich, wenn ich die Waffe geputzt in den Schrank gelegt hab, ist sie das nächste mal auch durchaus bereit wieder einwandfrei zu funktionieren. :awm:

Was man von der Freundin nicht behaupten kann. :s84:

Und nein, sie wurde nicht nach Gebrauch in einen Schrank gesperrt :heuldoch:

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Auch der Keller ist Bestandteil der angemieteten Wohnung. D. h. in der Regel darf man hier auch seine Waffen verwahren. Solange der Kellerraum verschließbar ist und die geforderten Sicherheitsstufen für den Schrank eingehalten werden, müsste es problemlos sein. Ich könnte auch meine Waffen in einer anderen angemieteten Wohnung aufbewahren (im B-Schrank z.Bsp.). Ob die Wohnug dauerhaft bewohnt ist spielt keine Rolle. Ich kann ja auch 6 Monate in Urlaub gehen..... zB.

Bei mir im Dach ists eher feucht, trotzdem habe ich keine Rostprobleme bei entsprechender Pflege. Am besten Schrank in den Keller und zwar so, dass es niemand von den Mitmietern mitbekommt, und kein Wort zu irgendjemand. Je weniger davon wissen - umso besser.

Rechtlich ist das einwandfrei.

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Hallo

ich habe jede Menge meiner Lieblinge im Keller. Sogar mit schriftlichen Segen des SBs. Der Keller ist aber nicht von Außen einsehbar und mit einer stabilen Tür verschlossen. Mit einem Holzverschlag im Hochhaus hätte ich persönlich Probleme. Falls der SB dazu sein OK geben würde, würde doch spätestens die Versicherung im Ernstfall blocken. In solch speziellen Fällen muß der gesunde Menschenverstand auch sein OK geben.

Steven

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