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IGNORED

Waffen zur Verteidigung


JohnBoy

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die wahrscheinlichkeit in deutschland zu hause überfallen zu werden liegt statistisch unter der whrscheinlichkeit vom blitz getroffen zu werden. damit ist ein metallener waffenschrank im wohnbereich durch seine blitze anziehende wirkung eher eine gefahr für die sicherheit, als ein mittel zu abwehr einer solchen.

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Was ich nicht verstehe,

wie kannst du erkennen, ob der Einbrecher

[*]nur deine Wertsachen will und niemandem was tut ?

[*]deine Wertsachen will und auf alles schießt was sich bewegt ?

[*]deine Frau vergewaltigen will ?

Du gehst wohl davon aus, daß die Einbrecher coole typen sind, die alles im Griff haben. AZZANGEL.gif

Wenn sie dich bei ihrer Durchsuchung finden, werden sie die Situation sofort überblicken, sehen daß du unbewaffnet bist, und daß du sie nicht wiedererkennen wirst.

Dann werden sie deine Wertsachen verlangen und abziehen. AZZANGEL.gif

Ich glaube eher, daß der Einbrecher die Hosen voll hat, wenn er merkt, daß ihn jemand entdeckt hat. Dann wird er völlig unvorhersehbar reagieren, fliehen, oder aus Angst mit einer illegalen Waffe schießen, oder irgend etwas anderes. gaga.gif

Aber was der Einbrecher will, und wie er reagiert kann man nicht vorhersehen. crying.gif

Wenn ich in einer gefährdeteren Lage wohnen würde, dann würde ich wahrscheinlich auch mit einer Waffe versuchen so eine Situation im Griff zu behalten.

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Ach ja, Ulrich - die Statistik chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif-

der schlaue Mann aber sorgt vor - gegen den Blitz hab ich ne Anlage aufm Dach-gegen andere Gefahren blush.gif so `n Stahlschränkchen in Bettnähe - natürlich innenarchitektonisch geschmackvoll integriert crying.gif-und wenn ich im hohen Alter glücklich gestorben bin, ohne das ich es je gebraucht habe - dann war mein Geld trotzdem sinnvoll angelegt - für beides rolleyes.gif!

Machen wir uns doch alle nichts vor - keiner kauft die Eisen unter dem Gesichtspunkt ! Aber wer seine fünf Sinne beisammen hat benutzt im Fall der Fälle das wirksamste ihm zur Verfügung stehende Mittel eek2.gif.

Und die "was passiert wenn" Überlegung stellt jeder für jeden Lebensbereich an - sonst gäb es ja keine Versicherungen mehr grlaugh.gifgrlaugh.gif

Mouche

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Danke Mouche smile.gif genau richtig icon14.gif

P.S.: hast Du ne Starkstromanlage aufm Dach? wink.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Und nochmal: es geht darum, ob SV mit Waffen Legal und in Ordnung ist. Und das ist Sie. Daß wir alle unsere Kanonen ordungsgemäß rolleyes.gif im Tresor haben, zählt dabei gar nicht. Es geht ums Prinzip! Und dazu haben Mouche, Promillo, Harry, usw. alles schon gesagt wink.gif

Und damit (wie Mouche auch schon gesagt hat) genug der unfruchtbaren Diskussion, denn das hatten wir schon zu oft hier (und führte i.d.R. zu Kabalitäten AZZANGEL.gif)

Grüße

dl

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Da stimme ich McVeigh zu: Du kannst doch nicht wissen was ein Einbrecher, den du gerade auf frischer Tat ertappst, wirklich vorhat und vor allem wie er reagiert.

Ich denke, daß das meistens so schnell geht, daß man gar keine Zeit hat sich großartige Gedanken zu machen.

Vielleicht macht er kehrt und flieht auf nimmerwiedersehen...

Möglicherweise kommt er aber mit einem Schraubenzieher oder Brecheisen, daß er fürs Aufbrechen einer Türe brauchte, auf dich zu gelaufen....

Kann ja sein daß er von dir Bargeld oder Wertsachen verlangt und dir mal mit dem Brecheisen so richtig eins versetzt um dem Gedächntnis auf die Sprünge zu helfen...

Stell dir vor der erwischt dich grad noch bevor du aus dem Fenster hechten kannst und es kommt zu einem Handgemenge bei dem du ihm die Sturmhaube vom Kopf reißt - verdammt jetzt siehst du sein Gesicht und das würdest du bestimmt dem Zeichner auf der Polizeiwache beschreiben...

Wer nicht fähig ist sich eine Verteidigung mit der Schußwaffe vorzustellen, der soll es auch besser lassen. Die Schußwaffe ist meiner Meinung nach ein sehr effizientes Mittel einen Angriff auf Leib und Vermögen zu verhindern bzw. abzuwehren, ohne den Agreifer verletzen oder töten zu müssen! Mit der Schußwaffe hat man den großen Vorteil den Gegner allein Aufgrund der sehr hohen Drohwirkung auf sichere Distanz zu halten oder gänzlich in Flucht zu schlagen. Aber wer die Schußwaffe zieht, der muß bei Versagen selbiger Wirkung, aus welchen Gründen auch immer, bereit sein die Waffe auch konsequent einzusetzen.

Dies bedingt intensives Training und mentale Stärke. Ein entschlossener Blick, die Waffe im beidhändigen Anschlag und eine scharfe, laute Aussprache sind der beste Garant daß nicht mal ein Warnschuß abgegeben werden muß. Für den Täter muß klar sein: "Der schießt wirklich auf mich, wenn ich nicht mache was er sagt!"

Hier in Österreich ist man mit einer WBK berechtigt die FFW geladen innerhalb des eigenen Hauses, zu Verteidigung stets bei sich zu haben. Solange man unmittelbar die Kontrolle darüber hat, gibt es nichts dagegen einzuwenden. Beim Verlassen das Hauses muß diese aber dann versperrt werden (muß nicht von der Mun getrennt werden!).

Die FFW kann daher auch Abends griffbereit im Nachtkasterl aufbewahrt werden.

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@JohnBoy

Selbstverteidigung ob und wie muss jeder sich in seinem Kämmerlein selber überlegen. Sinnvollerweise in einer ruhigen Minute und nicht im Ernstfall.

Was hier nicht gesehen wird ist die psychologische Situation.

Ich hatte einen Einbruch in meiner Wohnung und nachdem ich eingetreten bin, habe ich zuerst verduzt überlegt, wer die ganzen Schränke aufgemacht haben könnte. shocked.gif

Nach cirka 20sek! überkam mich der Verdacht, dass noch jemand im Haus sein könnte und mein Adrenalinspiegel stieg doch sehr hoch. Ich habe mir dann ein Messer gegriffen (meine Glock 17 lag wunderschön gesichert in einem VDS-Schrank) und die Wohnung "gesichert". Dann die Polizei angerufen.

Ja, ja ich weiß, jetzt schreien alle: DU DEPP, ERST DIE POLIZEI ANRUFEN!

Denkste, das ist MEINE Wohnung und ich muss sie wieder IN BESITZ NEHMEN. Mag sein, dass das archaisch war, aber so habe ich mich gefühlt.

Und wenn ich wen erwischt hätte, weiß ich nicht, was ich gemacht hätte. Der Einbrecher - möge er langsam verrecken mad1.gif - war allerdings weg, nachdem er mich an der Tür gehört hatte.

Das Problem liegt nicht in den Waffen sondern in der Psyche des Angreifers oder des Angegriffenen. Einige springen aus dem 2.OG andere greifen an.

Da hilft keine Erziehung, keine guten Vorsätze oder geistreiches Verhalten. Die Menschen sind Tiere und durch Instinkte gesteuert. Bei einem so, bei den anderen so.

Selbstverteidigung ist für die sinnvoll, die auch verteidigen wollen. Daher ist es VÖLLIG egal, ob die Sportwaffe griffbar ist, ein Knüppel oder Messer in der Nähe ist. Wer kämpfen will, tut es, egal wie.

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Einen Warnschuß abgeben? In der Wohnunh? WOHIN??? In die Decke, um vom Querschläger in den Kopf getroffen zu werden? Wohl kaum...

Außerdem kann ich ja geladene Magazine bei meiner Munition aufbewahren, sodaß das 3. (Aufmunitionieren) schonmal wegfällt.

Wenn einer mit deiner Stereoanlage türmen will, DARFST du auch überhaupt nicht schießen, das ist in keinster Weise von Notwehr gedeckt.

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Das jährlich viele hundert Fälle - Einbrüche nicht mitgerechnet. Übrigens ist die Gefahr eines Polizisten beim Einsatz angegriffen werden statistisch auch nicht so besonders hoch. Wozu brauchen die eigentlich Waffen ? Sollen sie lieber im Revier lassen und bei Bedarf eben zurückfahren.

die wahrscheinlichkeit in deutschland zu hause überfallen zu werden liegt statistisch unter der whrscheinlichkeit vom blitz getroffen zu werden

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In Antwort auf:

Außerdem kann ich ja geladene Magazine bei meiner Munition aufbewahren, sodaß das 3. (Aufmunitionieren) schonmal wegfällt.


Das ist die Frage. Waffe und Munition müssen ja getrennt aufbewahrt werden. Und das Magazin ist ein Teil der Waffe. Jedenfalls könnte ich mir vorstellen, daß irgendwelche Juristen, unter dem Einfluß der typisch deutsch-krankhaften Einstellung zu Waffen in der Hand ehrlicher Bürger, so argumentieren würden. Schwerer täten sie sich da wahrscheinlich schon bei einem gefüllten Speedloader für den Revolver, denn der ist ja kein Teil der Waffe.

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Den juristischen Hintergrund rund ums Thema Selbstverteidigung bekommt man doch eigentlich eh in "Wirtschaftlicher und politischer Bildung" in der Oberstufe vermittelt...


eek2.gif ... so man sie denn besucht hat; ich hab' dieses Thema allerdings nicht in Erinnerung rolleyes.gif ... aber egal!

Die Kernfrage war doch, ob unter dem Aspekt der Selbstverteidugung auch die Schusswaffe einbezogen werden kann, nicht generell Selbstverteidigung: Ja oder nein!?!

Im konkreten Fall eines Einbruchs sähe ich z.B. keine Veranlassung, es auf eine evtl. humanistisch orientierte Grundeinstellung des Agressors ankommen zu lassen. Auf eine rational gesteuerten Abwägung zwischen Gewaltbereitschaft und Nutzen desselben würde ich auch nicht zwingend vertrauen.

Grundsätzlich ist die Frage nur individuell zu beantworten; deshalb kann hier auch lediglich ein Meinungsaustausch darüber stattfinden ... cool3.gif

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....Kommt von dem Irrglauben weg, daß Schußwaffeneinsatz in einer Notwehrsituation schlimm und böse ist....


Und wieder interpretierst Du hier was rein was keiner ausser Dir hier reingeschrieben hat, aber für Dich wiederhole ich mich gerne wink.gif

In Antwort auf:

da keine Zeit bleibt für eine Reaktion (..Safe im Keller und so),


soll heissen, das es nur ganz alleine um den Zeitfaktor geht!! Notwehr ist bei einem Einbruch immer gerechtgertigt (Leib, Leben, Gut)jeder der meine Wohnung ohne mein Einverständnis betritt muss mit "einer gewissen Abwehrhaltung" rechnen....wir haben somit gleiche Meinungen laugh.gif

Aber:

genau was das Aufmunitionieren betrifft.... wie viele bin auch ich da unsicher. Man bedenke, das beim Transportieren das Thema "...mit wenigen Handgriffen bereit..." vielleicht hier mit eine Rolle spielt. (unberechtigter Weise!!)

Ihr habt recht, wenn das Magazin kein wesendliches Teil ist......

mhhh......

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Waffe und Munition müssen ja getrennt aufbewahrt werden. Und das Magazin ist ein Teil der Waffe. Jedenfalls könnte ich mir vorstellen, daß irgendwelche Juristen, unter dem Einfluß der typisch deutsch-krankhaften Einstellung zu Waffen in der Hand ehrlicher Bürger, so argumentieren würden. Schwerer täten sie sich da wahrscheinlich schon bei einem gefüllten Speedloader für den Revolver, denn der ist ja kein Teil der Waffe.


Zum einen bezweifle ich, dass geladene Magazine als gemeinsame Aufbewahrung von Munition und Waffe angesehen würden, zum anderen ist es im Zweifelsfall sowieso irrelevant: Wenn Du zuhause bist, bewahrst Du nicht auf. Dann kannst Du die Waffe sogar geladen im Holster rumtragen. Und der Einsatz der Waffe gegen einen Einbrecher setzt nun mal voraus, dass Du zuhause bist grin.gif

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Flieht der Dieb mit der Beute, so dauert der rechtswidrige Angriff an!


Das wurde mir anders erklärt: Sobald sich der Einbrecher abwendet ist der Angriff vorbei, auch wenn er die Beute mitnimmt!

Also lieber nicht hinterherballern!

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Sobald sich der Einbrecher abwendet ist der Angriff vorbei, auch wenn er die Beute mitnimmt!


Der Angriff auf deine Person mag vorbei sein, der Angriff auf dein "schützenswertes Gut" besteht aber immer noch...

Läuft der Einbrecher ohne Beute davon, nachdem er dich angegriffen hat, kann man wohl von keiner Notwehr mehr reden, da der Angriff beendet ist.

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Donnerwetter! Was für ein Forum! An dieser Stelle ein Danke

an ALLE, die dieses Thema gefüllt haben, ja tatsächlich!

Hätten wir alle nur eine Meinung, bräuchten wir auch keine Diskussionen, bzw. diese wären überflüssig und würden garnicht erst entstehen.

Ein Kommentator hat als Beispiel die USA und die Zahlen oder Statistiken erwähnt bezüglich Schußwaffengebrauch in

einer, ich sag mal statt Notwehr- Gefahrensituation und interessanterweise ist es so, daß nicht in jedem Fall geschossen wurde, sondern in einem hohen Prozentsatz alleine das Zeigen einer mitgeführten Schußwaffe in einer brenzligen Situation (brenzlig ZUNÄCHST für den "Angegriffenen")

Schlimmeres verhütet hat. Solche Fälle, die eigentlich dadurch erst keine "Fälle" geworden sind, tauchen aber leider nicht in einem Polizeiprotokoll auf.

Ich erinnere mich noch an eine diesbezügliche Sparte im amerikanischen "Guns & Ammo"-Magazin (schon lange her, als es noch lesenswert war--), wo authentische Berichte von

Fast-Opfern bewiesen haben, daß sehr wohl das Führen einer Waffe -OHNE Schußabgabe- nur durch ihr sichtbares Vorhandensein Verbrechen verhindert haben.

Diese Tatsachen stehen im Gegensatz zur deutschen obrigkeits

staatlichen (falschen) Behauptung, daß Schußwaffen nicht

zur Verhütung von Verbrechen geeignet seien.

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@Ulrik: Ich glaube, daß ich den Fall schon mal vor längere Zeit hier beschrieben habe:

Ein Schützenkollege hatte früher beruflich mit größeren Bargeldbeträgen zu tun. Da er oft allein damit unterwegs war beantragte er einen Waffenpass, dem man ihm ohne weiteres ausstellte. Eines Abends, ging er an einem etwas abgelegeneren Parkplatz auf sein Auto zu und war gerade dabei aufzuschließen, als er einige meter weiter drei Männer bei einem PKW stehen sah. Diese gingen plötzlich zielstrebig mit schnellen Schritten direkt auf ihn zu. Die Männer waren nur noch wenige meter entfernt als er seinen Mantel auszog - plötzlich machten sie kehrt und gingen noch schneller als sie vorher kamen wieder zurück und verschwanden aus seinem Blickfeld.

Mein Kollege war ob diesem eigenartigen Verhalten zunächst ziemlich erstaunt, blieb noch eine Weile nachdenklich stehen und wußte nicht wie er sich das erklären sollte.

Dann fiel es ihm wie Schuppen von den Augen: Er stand mit seinem Wagen in unmittelbarer Nähe zu einer Lampe und man konnte ihn recht gut sehen. In dem Moment als er sich den Mantel auszog, ging sein Sacko auf bzw. rutschte so zur Seite, daß ganz deutlich der Revolver, den er darunter trug, hervorblitzte! Das war genau der Moment als die drei regelrecht zusammenzuckten und kehrt machten.

Den Vorfall meldete er dann der Polizei, die das zwar zur Kenntnis nahmen aber natürlich nichts weiter machen konnten....

Es liegt auf der Hand daß die Jungs ihm an den Kragen wollten und nur aufgrund der Tatsache, daß sie seine Bewaffnung erkannten von ihrem Vorhaben abließen.

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Das Magazin ist Teil der Waffe, ja, gehört allerdings nicht zur Waffe selbst - man kann ja Magazine auch frei erwerben.

@Dirk: Du darfst deswegen nicht hinterherschießen, weil die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht mehr gegeben ist (und der Angriff auch nicht mehr andauert). Du dürftest ihm vielleicht eins mit der Keule überziehen, allerdings keine Schußwaffe benutzen, da eine Schußwaffe immer als die äußerste und letzte Maßnahme angesehen wird.

Und welcher normale Gelegenheits-Sportschütze, der über SV nicht nachdenkt und die Dinger wirklich nur zum Hobby benutzt, hat Frangible Munition??? Und bist du dann auch noch 2 verschiedene Munitionssorten geladen hast... (es sei denn, man füllt vorher natürlich ein "Notfall-Magazin")

Gruß

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Wenn Du zuhause bist, bewahrst Du nicht auf. Dann kannst Du die Waffe sogar geladen im Holster rumtragen.


Ja, allerdings nicht, wenn du schläfst und dann nachts vom Einbrecher überrascht wirst!

Aber auch tagsüber... wie sieht das denn aus beim Familienessen, wenn da jemand mit 'nem geholsterten Colt sitzt... wink.giftongue.gif

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Im Prinzip richtig, Deine Ausführungen.

Aber Notwehr kann es nur in Verbindung mit Angriffen auf die eigene oder eine andere Person geben ,in Verbindung mit reinen Eigentumsdelikten (Einbruch,Diebstahl,Wegtragen der Beute) gibt es diese nicht(32.2 StGB).

Das Recht jedes Bürgers (!) einen Übeltäter, den er auf beliebiger frischer Tat ertappt, festzuhalten und der Polizei zu übergeben ,ist wieder etwas anderes.

Waffenandrohung in dem Fall hm, ja , je nach Fall und auf dem eigenen Grundstück ggf.toleriert - Waffeneinsatz in dem Zusammenhang(nachschießen auf mit Beute flüchtenden Täter) - kannste vergessen. Gilt bei reinen Eigentumsdelikten in der Rechtsprechung nicht mal für Vollzugsbeamte als gebotenes Mittel bei Beachtung der Verhältnismäßigkeit.Soweit die Rechtslage.

Mir sind aus der Praxis noch zwei Dinge in Erinnerung :

Das eine ist der § 33 StGB : Notwehrüberschreitung ist straflos !Aber es muß halt echte Notwehr sein !

Das andere ist der Spruch meines alten Ausbilders :

Meiner Frau ists lieber, wenn ich vor dem Richter steh-

als vor dem Pfarrer lieg grin.gifgrin.gif

Mouche

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In Antwort auf:

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Wenn Du zuhause bist, bewahrst Du nicht auf. Dann kannst Du die Waffe sogar geladen im Holster rumtragen.

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Ja,
allerdings nicht, wenn du schläfst
und dann nachts vom Einbrecher überrascht wirst!


Hm,

also mit dem Drillig neben dem Bett is' schon klar, aber falls Du mit 'ner Dessert Eagle im Schulterholster (klar oder schläfst Du mit Gürtel?) ins Bett gehst, gaga.gif sollte das OK sein, weil Du dann ja auch im Schlaf die tatsächliche Gewalt über den "Nachtisch Igel" ausübst. chrisgrinst.gif

Euer

Mausebaer

brasco5-100x109.jpg

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