In Antwort auf:
Reden wir von dem selben Verband der Reservisten der Bundeswehr?
Imho haben die waffenrechtlichen Befürwortungen dieses Verbandes soviel mit der Bundeswehr zu tun wie die anderer Schützenverbände, nämlich garnichts.
Das die VerbandsResis (nicht zu Verwechseln mit Soldaten der Reserve!) von der Bundeswehr besonders gefördert werden und die Schießbahnen mitnutzen können ist das eine, aber die Bundeswehr stellt nicht die Waffenrechtlichen Befürwortungen aus (hat sie auch noch nie), das macht ein defacto unabhängiger Verband, der VdRBw, das dessen Funktionäre teilweise aktive/ehemalige Soldaten sind ist reiner Zufall (naja, mehr oder weniger).
Na ja, die Förderung durch die BW kommt aber nicht von ungefähr - die versprechen sich durch die freiwillige Reservistenarbeit des VdRBW schon auch Vorteile - z. B. Unterstützungsleistungen durch Reservisten oder auch einen gewissen Zulauf an einsatzwilligen Reservisten. Ich weiß z.B. nicht, ob ich selbst mich ohne die Mitgliedschaft in meiner RK mit 42 - 19 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst - nochmal hätte mob-beordern lassen (nachdem es meine frühere Mob-Einheit längst nicht mehr gibt).
Und immerhin tragen auch die nicht mob-beorderten "VerbandsResis" (ohne deren Arbeit es sicher auch weniger mob-Willige gäbe) bei entsprechenden Anlässen die Uniform der BW - so einfach jeden Zusammenhang zwischen VdRBW und BW zu abzusprechen wird der Realität also wohl doch nicht ganz gerecht.
Realistisch betrachtet nimmt IMHO der VdRBW in seiner zusätzlichen Eigenschaft als Schießsportverband irgendwie eine Zwitter-/Sonderstellung ein, denn im Gegensatz zu anderen Verbänden ist es hier sicherlich auch eines der Ziele der schießsportlichen Tätigkeit, die dienstlichen Schießfähigkeiten seiner mob-beorderten Mitglieder zu fördern, was natürlich besonders für die wichtig ist, die vorhaben, evtl. in einen Einsatz zu gehen (auch wenn natürlich wohl jeder hofft, diese Fähigkeiten dort nie zu brauchen). Wenn der Staat sich hier darauf versteift, wegen der durch die Natur des Verbandes bedingt fehlenden Jugendarbeit (wobei - viele Wehrpflichtige werden heute mit 18 entlassen, für die gilt dann zumindest teilweise auch noch das Jugendstrafrecht, also könnte man unter Berücksichtigung der besonderen Aspekte des Verbandes evtl. auch noch von Jugendarbeit sprechen) die Anerkennung zu verweigern, schneidet er sich ins eigene Fleisch.