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kyu

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  1. kyu

    Anerkennung Reservisten

    In Antwort auf: Also unter konsequenter Jugendarbeit in sportlicher Hinsicht versteht man wohl was anderes, als die letzten Monate eines 17 jährigen zu begleiten . Ich hatte das ja auch mit Hinblick auf die besonderen Hintergrundbedingungen des VdRBW relativiert. In Antwort auf: Ansonsten sind Deine Argumente sogar historisch gesehen die Grundlage für jede Art von Schützensport Die Förderung des Schützensports war historisch immer eng verzahnt mit dem Reservisten-Wesen und dem Hintergedanken der breiten Förderung der Schießkunst für einen eventuellen Ernstfall. Daß das historisch gesehen so ist, war mir natürlich auch klar. Praktisch spielt es heute aber eben nur noch beim VdRBW (und vielleicht möglicherweise beim BdMP????) eine wesentliche Rolle. In Antwort auf: Diese Bedeutung dürfte heutzutage deutlich geringer sein-ob es dem Gesetzgeber noch eine Ausnahmeregelung hinsichtlich der fehlenden Jugendarbeit wert ist..... Mouche Tatsache ist aber, daß die derzeitigen Auslandseinsätze der BW beim aktuellen aktiven Personalstand ohne Reservisten kaum machbar sein dürften - und die Berliner Chaotentruppe will da noch abbauen... Wenn man den Reservisten verwehrt, sich vernünftig auf einen Einsatz vorzubereiten, dann kann es gut sein, daß sich auch weit weniger bereit finden werden, in den Einsatz zu gehen. Somit dürfte die Bedeutung dieses Aspekts eben gerade im Falle des VdRBW wieder deutlich gestiegen sein, seit die BW in Auslandseinsätze geht. Das meinte ich damit, als ich sagte, der Staat schneide sich ins eigene Fleisch. Ich bin übrigens selbst Einsatzreservist und rechne damit, in absehbarer Zeit in den Einsatz (wo auch immer) zu gehen.
  2. kyu

    Anerkennung Reservisten

    In Antwort auf: Reden wir von dem selben Verband der Reservisten der Bundeswehr? Imho haben die waffenrechtlichen Befürwortungen dieses Verbandes soviel mit der Bundeswehr zu tun wie die anderer Schützenverbände, nämlich garnichts. Das die VerbandsResis (nicht zu Verwechseln mit Soldaten der Reserve!) von der Bundeswehr besonders gefördert werden und die Schießbahnen mitnutzen können ist das eine, aber die Bundeswehr stellt nicht die Waffenrechtlichen Befürwortungen aus (hat sie auch noch nie), das macht ein defacto unabhängiger Verband, der VdRBw, das dessen Funktionäre teilweise aktive/ehemalige Soldaten sind ist reiner Zufall (naja, mehr oder weniger). Na ja, die Förderung durch die BW kommt aber nicht von ungefähr - die versprechen sich durch die freiwillige Reservistenarbeit des VdRBW schon auch Vorteile - z. B. Unterstützungsleistungen durch Reservisten oder auch einen gewissen Zulauf an einsatzwilligen Reservisten. Ich weiß z.B. nicht, ob ich selbst mich ohne die Mitgliedschaft in meiner RK mit 42 - 19 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst - nochmal hätte mob-beordern lassen (nachdem es meine frühere Mob-Einheit längst nicht mehr gibt). Und immerhin tragen auch die nicht mob-beorderten "VerbandsResis" (ohne deren Arbeit es sicher auch weniger mob-Willige gäbe) bei entsprechenden Anlässen die Uniform der BW - so einfach jeden Zusammenhang zwischen VdRBW und BW zu abzusprechen wird der Realität also wohl doch nicht ganz gerecht. Realistisch betrachtet nimmt IMHO der VdRBW in seiner zusätzlichen Eigenschaft als Schießsportverband irgendwie eine Zwitter-/Sonderstellung ein, denn im Gegensatz zu anderen Verbänden ist es hier sicherlich auch eines der Ziele der schießsportlichen Tätigkeit, die dienstlichen Schießfähigkeiten seiner mob-beorderten Mitglieder zu fördern, was natürlich besonders für die wichtig ist, die vorhaben, evtl. in einen Einsatz zu gehen (auch wenn natürlich wohl jeder hofft, diese Fähigkeiten dort nie zu brauchen). Wenn der Staat sich hier darauf versteift, wegen der durch die Natur des Verbandes bedingt fehlenden Jugendarbeit (wobei - viele Wehrpflichtige werden heute mit 18 entlassen, für die gilt dann zumindest teilweise auch noch das Jugendstrafrecht, also könnte man unter Berücksichtigung der besonderen Aspekte des Verbandes evtl. auch noch von Jugendarbeit sprechen) die Anerkennung zu verweigern, schneidet er sich ins eigene Fleisch.
  3. In Antwort auf: @kvu: welche Urteile meinst Du? Kannst Du die hier reinstellen oder mir mailen? In groben Zügen natürlich. Ich meinte nicht unbedingt waffenrechtliche Urteile, sondern ganz allgemein solche, welche die überaus große Weltnähe und Praxisorientiertheit zumindest mancher deutschen Richter dokumentieren. Konkret fällt mir da der Fall ein, wo ein Autofahrer verknackt wurde, weil er auf der Autobahn ein Schild, das völlig zugeschneit und somit für ihn unsichtbar war, trotzdem hätte beachten müssen. Wenn Du mit einem waffenrechtlichen Problem an so einen Richter gerätst - au weia.
  4. In Antwort auf: Ahja? Aber wohl kein wesentliches Waffenteil, weil frei verkäuflich. Mithin sicherlich kein Teil einer Waffe im juristischen Sinne. Also: aufmunitionieren. Versteh mich nicht falsch - ich bin exakt Deiner Meinung. Was ich bezweifle ist angesichts so einiger Gerichtsurteile, von denen man immer wieder mal liest, nur, ob ein deutsches Gericht auch den für unser beider Anschauung nötigen gesunden Menschenverstand aufbringt. In Antwort auf: BTW: glaubst Du ernsthaft, daß hinterher jemand fragt, ob das Magazin gefüllt war oder nicht? Und selbst wenn: bist Du nicht der Ober-Magazin-Schnell-Füll-Max der Stadt?!? Daß keiner schneller ist als ich, das versteht sich natürlich von selbst. Nur frage ich mich, was passiert, wenn bei einer theoretisch möglichen amtlichen Besichtigung ein gefülltes Magazin im Mun-Schrank liegt (wieder unter dem Aspekt, ob dabei unbedingt immer gesunder Menschenverstand vorhanden ist und auch benutzt wird, oder nicht).
  5. In Antwort auf: Außerdem kann ich ja geladene Magazine bei meiner Munition aufbewahren, sodaß das 3. (Aufmunitionieren) schonmal wegfällt. Das ist die Frage. Waffe und Munition müssen ja getrennt aufbewahrt werden. Und das Magazin ist ein Teil der Waffe. Jedenfalls könnte ich mir vorstellen, daß irgendwelche Juristen, unter dem Einfluß der typisch deutsch-krankhaften Einstellung zu Waffen in der Hand ehrlicher Bürger, so argumentieren würden. Schwerer täten sie sich da wahrscheinlich schon bei einem gefüllten Speedloader für den Revolver, denn der ist ja kein Teil der Waffe.
  6. kyu

    Schützenuniform !

    Richtig - sollte mein Verein jemals von mir verlangen, sowas anzuziehen, werde ich mich bis zum letzten Atemzug wehren. Jedenfalls werde ich nie im Leben so eine Dackelzüchteruniform tragen!
  7. kyu

    RS FWR (ÖRAG)

    Zitat: Original erstellt von Cress: hallo rip, es kann jeder mit machen der möchte. name, vorname, fwr-nummer, basis- oder top-rs noch fragen ? Ja. Hab ich das jetzt so richtig verstanden: Als FWR-Mitglied schicke ich Dir - über einen von denen, die sich hier als Weiterleiter angeboten haben - die obigen Daten. Gleichzeitig schicke ich den (Neu-)Antrag ab, mit dem Vermerk WO sonst (direkt an die ÖRAG oder an die FWR-Geschäftsstelle?)? ------------------ MtFbwy, Volkhart FWR #25434
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