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IGNORED

Erlaubnis Wiederladen


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Geschrieben

Hallo zusammen,

Hätte gerne eure Meinung dazu, was natürlich keine Rechtsberatung sein soll.

Ich habe im Januar die Verlängerung meiner Wiederladebescheinigung beantragt und lange Zeit nichts gehört.

Bei einem Anruf bei der Behörde, teilte man mir mit, das 2 Strafanzeigen gegen mich vorliegen und man erst Akteneinsicht bekommen muss. Eine Anzeige wurde eingestellt wegen Meinungsfreiheit, Die zweite Anzeige, die bei der Staatsanwaltschaft Hamburg liegt, gibt auf 2 Anfragen der Behörde keine Antwort. Habe selber die Staatsanwaltschaft angeschrieben, ebenfalls keine Reaktion. Der Fall liegt jetzt 11 Monate zurück. Es handelt sich hierbei um Diskussionen bei Facebook, wo wohl jemand die passende Antwort auf seine Beleidigungen nicht gepasst hat.

Meine Frage, gilt hier nicht die Unschuld Vermutung? Ich darf weiterhin meine Waffen besitzen,, Munition kaufen, aber eben nicht mehr wieder laden.

 Auf Anfrage, das man mir die Bescheinigung doch ausstellen kann und wenn ich dann wirklich so hochkriminell bin, wird ja sowieso alles entzogen, kam nur die Antwort, das dies dann eben nicht so einfach wäre.

Habt ihr da einen Tipp für mich?
Viele Grüße Wolfgang

Geschrieben

Hier greift eventuell §8a Abs.4 SprengG.

Zitat

(4) Ist ein Verfahren wegen Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 Nr. 1 noch nicht abgeschlossen, so kann die zuständige Behörde die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens aussetzen.

Das ist der Punkt, der für mich der beschriebenen Situation am nächsten kommt.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb wolf01:

im Januar die Verlängerung meiner Wiederladebescheinigung beantragt

 

Mal zum Verständnis - es geht um die Verlängerung einer bestehenden Erlaubnis nach § 27 SprengG?

 

Da im Januar beantragt - ist die denn aktuell noch gültig? Hat die Behörde sich geäußert, wie die "Wartezeit" abgedeckt werden soll?

 

Hast Du schon überlegt, über eine Anwaltskanzlei zumindest Akteneinsicht zu bekommen? 

Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Elo:

 

Mal zum Verständnis - es geht um die Verlängerung einer bestehenden Erlaubnis nach § 27 SprengG?

 

Da im Januar beantragt - ist die denn aktuell noch gültig? Hat die Behörde sich geäußert, wie die "Wartezeit" abgedeckt werden soll?

 

Hast Du schon überlegt, über eine Anwaltskanzlei zumindest Akteneinsicht zu bekommen? 

Ja, es geht um die Erlaubnis nach § 27 SprengG. Die ist nicht mehr gültig, da sie am

21.02.2026 abgelaufen ist. Die Behörde hat sich geäußert, ich darf keinerlei Pulver mehr besitzen, oder damit umgehen.

Was mich so ärgert ist, das die Staatsanwaltschaft Hamburg nicht reagiert.

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